Beschlussvorlage - 0344/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Pflege und zum Erhalt des Baumbestandes in der Stadt Hagen - Baumpflegesatzunghier: Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
- Beteiligt:
- FB11 - Personal und Organisation; FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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29.05.2018
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06.09.2018
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Geplant
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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06.06.2018
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04.09.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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13.06.2018
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19.09.2018
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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14.06.2018
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11.09.2018
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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19.06.2018
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12.09.2018
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Geplant
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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20.06.2018
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26.09.2018
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.06.2018
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13.09.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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27.06.2018
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19.09.2018
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●
Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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27.09.2018
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Satzung zur Pflege und zum Erhalt des Baumbestandes in der Stadt Hagen (Baumpflegesatzung), wie sie als Anlage 2 Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0344/2018) ist.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die Stelle eines qualifizierten Baumpflegers in vollem Umfang zur Umsetzung der Baumpflegesatzung zunächst auf zwei Jahre befristet einzurichten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Wirksamkeit der Satzung sowie den Personalbedarf zwei Jahre nach Inkrafttreten der Satzung zu überprüfen und entsprechend zu korrigieren.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit Beschluss vom 14.12.2017 hat der Rat der Stadt Hagen die Absicht zur Einführung einer Baumpflegesatzung bekundet. In diesem Zuge wurde der Verwaltung ein Satzungsentwurf zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nachdem die rechtliche Prüfung seitens der Verwaltung abgeschlossen ist, wird nun mit dieser Vorlage das Ergebnis vorgestellt und zum Satzungsbeschluss vorgelegt.
Ferner wurde ergründet, welcher Verwaltungsaufwand mit der Umsetzung der Baumpflegesatzung verbunden ist. Da die verwaltungstechnische Umsetzung der Baumpflegesatzung im Ergebnis mit dem vorhandenen Personal nicht zu leisten ist, wird ferner die Einrichtung von einer Stelle, zunächst befristet auf zwei Jahre, zum Beschluss vorgelegt. Die Wirksamkeit der Satzung sowie der Personalbedarf sollen zwei Jahre nach Inkrafttreten der Satzung erneut überprüft und angepasst werden
Begründung
Rechtliche Prüfung:
Im Rahmen der Beratung der Vorlage Nr. 1145/2017 - Vorschlag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Hagen Aktiv, Die Linke, BfHo/Piraten, Hier: Einführung einer Baumpflegesatzung – hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am 14.12.2017 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rat beabsichtigt die Einführung einer Baumpflegesatzung für die Stadt Hagen und leitet in seinen Gremien die Beratung über dieses Thema ein. Beratungsgrundlage ist der beigefügte Satzungsentwurf. Dieser ist mit dem Ziel einer endgültigen Verabschiedung im ersten Quartal 2018 von der Verwaltung auf Rechtssicherheit zu überprüfen und ggf. in dieser Hinsicht nachzubessern.“
Diesem Auftrag ist die Verwaltung nachgekommen. Zur Prüfung des Satzungsentwurfes wurden die betroffenen Gesetzesgrundlagen (z. B. Bundesnaturschutzgesetz und Landesnaturschutzgesetz NRW), die aktuelle Rechtsprechung, die Muster-Baumschutzsatzung des Deutschen Städtetages vom 20.06.2012, der Entwurf einer Baumschutzsatzung des Naturschutzbeirates Hagen vom 21.10.2014, die ehemalige Baumschutzsatzung der Stadt Hagen in ihrer jeweiligen Fassung von 1987, 1999 und 2000 sowie die rechtsgültigen Baumschutzsatzungen der Städte Köln vom 01.08.2011 und Düsseldorf vom 19.12.1986 herangezogen.
Das Ergebnis der rechtlichen Prüfung wird in Anlage 1 in Form einer tabellarischen Synopse vorgelegt. Dabei enthält Spalte 1 den Satzungsentwurf des Rates, Spalte 2 den Vorschlag der Verwaltung und Spalte 3 die Begründung der Verwaltung. Änderungen der Verwaltung am Satzungsentwurf sind kursiv hervorgehoben.
Die Verwaltung empfiehlt, die Satzung so zu beschließen, wie sie in Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt ist. Diese Satzung entspricht dem Prüfergebnis aus der Spalte 2 der mit Anlage 1 vorgelegten Tabelle.
Prüfung Verwaltungs- /Personalaufwand:
Auf Basis der zum Beschluss vorgelegten Satzung wurde der absehbare Verwaltungsaufwand zur Umsetzung der Baumpflegesatzung geprüft. Die anfallenden Aufgaben sind in der folgenden Tabelle aufgelistet.
Nr. | Aufgabe | Wo in der Baumpflegesatzung geregelt? |
1. | Öffentlichkeitsarbeit/ Beratung über Inhalt und Umfang der Baumpflegesatzung - Schriftliche Beantwortung von Anfragen - Telefonische Beratung/ Auskunftserteilung (Bürger, Betroffene, Nachbarn, Architekten, Bauherren, Planungsbüros etc.) - Überarbeitung des Internetauftrittes - Erstellen von Broschüren/ Merkblättern/ Pressemitteilungen - Information von betroffenen Ämtern (z.B. Bauordnung) |
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2. | Prüfung, ob Bäume unter die Baumpflegesatzung fallen - auf Anfrage/ Antrag (Beratung, Ortstermin)
| § 2 und § 3 |
3. | Erfassung aller Bäume, die aufgrund von B-Plänen festgesetzt sind - Erstellung eines Katasters | § 3 |
4. | Prüfung, ob verbotene Handlungen vorgenommen worden sind - Begutachtung, Einschätzung und Feststellung der Schäden | § 4
|
5. | Prüfung und Begutachtung, ob durchgeführte Maßnahmen ordnungsgemäß und fachgerecht durchgeführt worden sind | § 5 |
6. | Anordnung von Maßnahmen durch Verpflichtung der Grundstückseigentümer/ Nachbarn - Ermitteln von Gefährdungen - Formulieren von Verpflichtungen - Erstellen eines Verpflichtungsbescheides - Prüfung der Zumutbarkeit - Anordnung von Duldungsmaßnahmen - Beauftragung und Durchführung von Ersatzvornahmen (Ausschreibung, Vergabe von Aufträgen, Maßnahmenkontrolle, Rechnungsabwicklung) | § 6
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7. | Prüfung von Ausnahmegenehmigungen / Befreiungen - Erstellen von Gutachten zur Baumgesundheit/ Verkehrsgefährdung - ggf. Alternativenprüfung - Beurteilung der unzumutbaren Härte/ Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen - Prüfung und Kontrolle der Antragsunterlagen, ggf. Nachforderung von Unterlagen - Beteiligung Naturschutzbeirat - Erstellen eines entsprechenden Bescheides | § 7 |
8. | Prüfung aller Baugesuche auf Baumschutz Fertigen von Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren | § 8 |
9. | Ermitteln des Ausmaßes von Ersatzpflanzungen, dauerhafte Kontrolle der Ersatzpflanzung (Zeitpunkt, Pflanze, Pflanzerfolg), Eintragung in ein Kataster, Pflege des Katasters
Prüfung der Voraussetzungen für eine Ersatzzahlung, Festlegung der Ausgleichszahlung, Vereinnahmung der Ersatzzahlung
Prüfung von Anträgen auf Ausnahme von der Ersatzpflanzungspflicht | § 9 |
10. | Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten - Prüfung und Dokumentation des Schadensausmaßes (Ortstermin) - Anhörung der Beteiligten - Ahndung von Verstößen - Festsetzung von Maßnahmen zur Folgebeseitigung, Erstellen von Verpflichtungsbescheiden, ggf. Festsetzung von Ausgleichszahlungen - Fachliche Begleitung etwaiger Gerichtsverfahren (schriftliche Stellungnahmen, Teilnahme an Ortsterminen und Verhandlungen VG Arnsberg) Bearbeitung von Abtretungsangeboten und Durchsetzung der abgetretenen Ansprüche | §§ 10, 13 |
11. | Vereinnahmung der Ausgleichszahlung (inkl. Mahnwesen etc.) und Budgetplanung
Koordination der Ersatzpflanzungen (Prüfen der Verfügbarkeit von Flächen, Festlegen des Standortes, Festlegen der Maßnahme/ Auswahl der Ersatzpflanzen, Beauftragung der Pflanzmaßnahmen u.ä.)
Berichterstattung an die politischen Gremien (Erstellen von Vorlagen/ Teilnahme an Sitzungen) | § 11 |
12. | Dokumentation der Auswirkungen der Baumpflegesatzung nach Einführung, Ermitteln des Bearbeitungsaufwandes, jährliche Berichterstattung an den Umweltausschuss | Gem. Ratsbeschluss |
Zur fachlich, rechtlich sicheren Bewältigung der aus der Baumpflegesatzung anfallenden Aufgaben ist die Einstellung eines Baumschutzbeauftragen mit der Ausbildung FLL zertifizierter Baumkontrolleur/LWK zertifizierter Baumkontrolleur, European Treeworker, European Tree Technician oder Fachagrarwirt Baumpflege und Baumsanierung in vollem Stellenumfang erforderlich.
Die Stelle soll beim Umweltamt eingerichtet werden und zwar möglichst mit Rechtsgültigkeit der Satzung.
Nach erster Einschätzung des Fachbereichs Personal und Organisation ergeben sich die Kosten für den vorgenannten Personalbedarf wie folgt:
Baumpflegebeauftragter:
Die Personalkosten liegen bei einer Vollzeitkraft laut des Fachbereich Personal und Organisation bei ca. 49.900,- € plus Sachkosten für einen Arbeitsplatz (nach KGSt-Angaben) in Höhe von 9.700,- € pro Jahr.
Da diese Stelle nicht im Stellenplan der Stadt Hagen vorgesehen ist und die anfallenden Aufgaben mit den vorhandenen Personalkapazitäten nicht zu leisten sind, sieht der Beschlussvorschlag auch die Einrichtung der besagten Stelle als folgerichtige Konsequenz aus dem Satzungsbeschluss vor, dies zunächst befristet auf zwei Jahre. Da sich der tatsächliche Arbeitsaufwand zur Umsetzung der Baumpflegesatzung erst in der Praxis messen lässt, wird vorgeschlagen, die Wirksamkeit der Satzung sowie den Personalbedarf zwei Jahre nach Inkrafttreten der Baumpflegesatzung zu überprüfen und anzupassen. Eine Refinanzierung der Stelle durch die Einnahme von Gebühren und Bußgelder ist grundsätzlich möglich. Der Kämmerer wird ermächtigt, die benötigten Mittel bereit zu stellen. Eine Deckung erfolgt aus den Mehrerträgen durch Gebühren.
Der WBH kann als AöR mit den ihm kraft Unternehmenssatzung zugewiesenen bestimmten Aufgaben und Zuständigkeiten nicht für den ordnungsbehördlichen Vollzug des BNatSchG und des LNatSchG NRW und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen und Satzungen sachlich zuständig sein. Die Zuständigkeit liegt insoweit zweifelsfrei bei der Stadt Hagen als Untere Naturschutzbehörde (vgl. § 2 Abs. 1 LNatSchG NRW). Für Maßnahmen an städtischen Bäumen, die in der Zuständigkeit des WBH liegen, ist in § 4 (3) der Baumpflegsatzung eine Benehmensregelung zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes vorgesehen. Demnach entscheidet der WBH bei Maßnahmen an Bäumen auf öffentlichen Flächen und Privatgrundstücken der Stadt Hagen selbst im Sinne der Baumpflegsatzung und teilt das Ergebnis dem Umweltamt Hagen mit.
Abschließend wird der Vollständigkeit halber darauf aufmerksam gemacht, dass die frühere Baumschutzsatzung aus dem Jahr 1985 im Jahre 2007 insbesondere aus Kostengründen aufgehoben wurde. Das am 14.06.2007 vom Rat beschlossene Sanierungskonzept enthielt als Konsolidierungsbeitrag des seinerzeit für die Baumschutzsatzung zuständigen Forstamtes den Vorschlag, die Baumschutzsatzung ersatzlos aufzuheben. Die Aufhebung der Satzung führte zu einer Einsparung von Personal- und Sachkosten in einer Größenordnung von jährlich 50.000,- € (siehe DS 0590/2007).
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Rechtscharakter | |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1.55.20 | Bezeichnung: | Wasserwirtschaft, Natur und Landschaft |
Produkt: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: | 769100 | Bezeichnung: | Naturschutzbehörde |
| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) | 431100, 456100-456200 |
| 59.600 € | 59.600 € |
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Aufwand (+) | diverse* |
| 59.600 € | 59.600 € |
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Eigenanteil |
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| 0 € | 0 € |
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| *verschiedene Personal- und Sachkosten |
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| 501100–503900 Personalkosten | 49.900 € | 49.900 € |
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| 525500-548500 Sachkosten | 9.700 € | 9.700 € |
| |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist gesichert. |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | 59.600 € |
Zwischensumme | € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 59.600 € |
- Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
1 | EG 9A | TVÖD | ist im Stellenplan | ab 2019 | einzurichten. |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Thomas Huyeng Beigeordneter
|
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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14.06.2018 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Naturschutzbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gemäß der Verwaltungsvorlage mit folgenden Änderungen zu fassen:
- In § 3 (3) Eiben, Sumpfzypressen und Sequoias in die Satzung aufzunehmen.
Formulierungsvorschlag für die Satzung:
„(3) Nicht unter diese Satzung fallen Nadelbäume und Obstbäume - mit Ausnahme von Zier- und Wildformen, Walnussbäume, Esskastanien, Eiben, Sumpfzypressen und Sequoias.“
- In § 5 (3) den Naturschutzbeirat zur fachlichen Unterstützung des UWA in die Beteiligung aufzunehmen.
Formulierungsvorschlag für die Satzung:
„(3) Maßnahmen an Bäumen auf öffentlichen Flächen und Privatgrundstücken der Stadt Hagen. Hier entscheidet im Sinne der Baumpflegesatzung der Wirtschaftsbetrieb Hagen im Benehmen mit dem Umweltamt Hagen. Die jeweils zuständige Bezirksvertretung, der Naturschutzbeirat und der Umweltausschuss sind regelmäßig über die Maßnahmen zu informieren. In Fällen von besonderer Bedeutung entscheidet die jeweils zuständige Bezirksvertretung nach Anhörung des zuständigen Ratsausschusses. Dies gilt nicht, soweit es sich dabei um Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht handelt.
- In § 9 (2) das Baumschulmaß auf handhabbare 18-20 cm Stammumfang herabzusetzen.
Formulierungsvorschlag für die Satzung:
„(2) Als Ersatz ist ein Baum derselben oder zumindest gleichwertigen Art mit dem Baumschulmaß 18-20 cm Stammumfang zu pflanzen. Beträgt der gemäß § 3 Absatz 1 ermittelte Stammumfang 150 cm oder mehr, so ist für je weitere angefangene 100 cm ein zusätzlicher Baum der in Satz 1 genannten Art zu pflanzen. Die Ersatzpflanzung ist im Falle des Nichtanwachsens zu wiederholen.
Abstimmungsergebnis:
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x | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 9 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
19.09.2018 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Satzung zur Pflege und zum Erhalt des Baumbestandes in der Stadt Hagen (Baumpflegesatzung), wie sie als Anlage 2 Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0344/2018) ist.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die Stelle eines qualifizierten Baumpflegers in vollem Umfang zur Umsetzung der Baumpflegesatzung zunächst auf zwei Jahre befristet einzurichten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Wirksamkeit der Satzung sowie den Personalbedarf zwei Jahre nach Inkrafttreten der Satzung zu überprüfen und entsprechend zu korrigieren.
Abstimmungsergebnis:
| |
x | Ohne Beschlussfassung |
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Beschluss erfolgt zur Ergänzungsvorlage 0344-1/2018 unter TOP 8.5.