06.06.2018 - 7.2 Satzung zur Pflege und zum Erhalt des Baumbesta...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Thieser weist darauf hin, dass die vorliegende Vorlage bisher in keiner Ratsfraktion beraten werden konnte. Diese Beratung sollte seiner Meinung nach abgewartet werden und anschließend eine Diskussion in den Bezirksvertretungen erfolgen. Er schlägt vor, die Vorlage in 1. Lesung zu beraten.

 

Frau Müller erläutert die Vorlage. In der Anlage 1 wurden in der linken Spalte die einzelnen Inhalte der Vorlage, in der mittleren Spalte die überarbeitete Version der Verwaltung in Abstimmung mit dem Rechtsamt und in der rechten Spalte die Erläuterung der Änderungen aufgeführt. Sie weist auf Anmerkungen an drei Stellen hin. Frau Müller weist darauf hin, dass der WBH ein Betrieb und keine Ordnungsbehörde sei. Daher müsse der ordnungsrechtliche Umgang dieser Satzung beim Umweltamt der Stadt Hagen erfolgen.

 

Herr Thieser merkt an, dass die Baumpflegesatzung die eigenen Bäume der Stadt Hagen/des WBH ausnehme. Daher schlägt er folgende Ergänzung des Beschlusses vor:  „Von der Baumpflegesatzung werden ausdrücklich auch alle Baumbestände im Besitz der Stadt Hagen erfasst.“ Ebenfalls sei im Stellenplan keine Stelle hierfür vorgesehen. Seiner Meinung nach reiche eine Stelle für eine solche Umsetzung nicht aus.

 

Herr Gronwald führt aus, dass lt. Vorlage die Deckung der Kosten aus Mehrbeträgen durch Gebühren erfolge. Er bittet um Erläuterung.

 

Herr Romberg macht deutlich, dass lt. Ratsbeschluss und der seinerzeitigen Diskussionen hierzu eine Baumpflegesatzung und keine Baumschutzsatzung eingeführt werden sollte, welche keine Kosten verursache. Er spricht sich ebenfalls für eine 1. Lesung aus.

 

Herr Goertz spricht sich für die vorgelegte Baumpflegesatzung aus. In § 1 werde angegeben, warum eine Baumpflegesatzung wichtig sei. Er weist darauf hin, dass der WBH Bäume nur bei Verkehrssicherungsmaßnahmen oder für die Stadt Hagen im Zuge der Freiräumung eines Baugebietes fälle. Ersatzmaßnahmen müsse dann der jeweilige Eigentümer treffen.

 

Frau Müller antwortet, dass der Entwurf der Baumpflegesatzung aus dem Ratsbeschluss als Grundlage für die Prüfungen herangezogen worden ist. Fragen zu den finanziellen Auswirkungen könne das Umweltamt nicht beantworten. Die Antwort müsse durch den Fachbereich Personal und Organisation oder die Kämmerei erfolgen. Die öffentlichen Bäume werden genauso wie die privaten Bäume behandelt. Die Gebühren werden in § 7 Abs. 5 auf S. 11 geregelt. Im Entwurf wurde eine Gebühr aufgenommen, weil andere Ausnahmegenehmigungen oder Befreiungen ebenfalls mit Gebühren sind. Diese sollen durch das Umweltamt erhoben werden. Nach 2 Jahren soll berichtet werden, wie sich die Angelegenheit in der Praxis entwickelt hat.

 

Frau Hammerschmidt weist darauf hin, dass eine Person/ein Mitarbeiter ihrer Meinung nach aufgrund der Vielfalt der Aufgaben nicht alle Arbeiten abdecken könnte. Ordnungsbehördliche Verfahren, gleichzeitig Anfragen und Baugesuche mit amtlichen Lageplänen, in denen die Bäume eingetragen werden, zu bearbeiten wäre mit einer Person nicht möglich. Ebenfalls müsse die Vertretungsregelung berücksichtigt werden. Hier müssten noch interne Abstimmungen mit anderen Fachbereichen erfolgen.

 

Frau Winkler weist darauf hin, dass die Finanzierung auf Seite 5 der Vorlage in der Form dargestellt sei, dass zum großen Teil eine Deckung durch die Erhebung von Gebühren und Bußgeldern angenommen werde. Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der Satzung soll eine Evaluation stattfinden.

 

Herr Thieser weist darauf hin, dass in der Zeit ohne Baumschutzsatzung öffentliche Diskussionen über das Fällen von Bäumen überwiegend dann geführt worden sind, wenn städtische Bäume gefällt wurden.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Satzung zur Pflege und zum Erhalt des Baumbestandes in der Stadt Hagen (Baumpflegesatzung), wie sie als Anlage 2 Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0344/2018) ist.

 

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die Stelle eines qualifizierten Baumpflegers in vollem Umfang zur Umsetzung der Baumpflegesatzung zunächst auf zwei Jahre befristet einzurichten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Wirksamkeit der Satzung sowie den Personalbedarf zwei Jahre nach Inkrafttreten der Satzung zu überprüfen und entsprechend zu korrigieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Die Vorlage wurde in 1. Lesung beraten.

 

 

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Anlagen zur Vorlage