Beschlussvorlage - 0531/2005

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Für reine Wiederherstellungsmaßnahmen an Straßen (Fahrbahndecke, Straßenentwässerung, Beleuchtung)  werden Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt erhoben.

In diesen Fällen soll abweichend von dem Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Bauwesen vom 29.05.1990 auf eine Bürgeranhörung und eine Beschlussfassung in der jeweiligen Bezirksvertretung verzichtet werden.

Die Anlieger und die jeweiligen Bezirksvertretungen sind schriftlich über die Beitragserhebung und den Ablauf der Maßnahme zu unterrichten.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Für reine Wiederherstellungsmaßnahmen an Straßen werden Beiträge nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt erhoben. Auf  eine Bürgeranhörung im Sinne des Beschlusses des Ausschusses für Verkehr und  Bauwesen vom 29.05.1990 und eine Beschlussfassung in der jeweiligen Bezirksvertretung wird verzichtet. Die Grundstückseigentümer und die jeweilige Bezirksvertretung sind schriftlich über die Beitragserhebung  und den technischen Ablauf zu unterrichten.


 
Nach einem Beschluss des damals zuständigen  Ausschusses für Verkehr und Bauwesen vom 29.05.1990 (siehe Anlage 1) wurde die Verwaltung aufgefordert, Bürgeranhörungen bei allen Straßenausbau- bzw. Straßenneubaumaßnahmen durchzuführen, die eine Beitragspflicht für die Anlieger auslösen. Dieser Beschluss bezog sich auf Maßnahmen, die aufgrund einer Um- bzw. Neuplanung der Straßen Gestaltungs- und somit Entscheidungsspielräume eröffneten. Wie bekannt werden Ausbauplanungen bisher in einer ersten Lesung in der zuständigen Bezirksvertretung vorgestellt. Nach erfolgter Bürgeranhörung wird dann in einer zweiten Lesung der endgültige Ausbaubeschluss gefasst. Dieses Verfahren hat sich in der Praxis bewährt und sollte auch zukünftig so gehandhabt werden.

 

Neben diesen Straßenausbau- bzw. Straßenneubaumaßnahmen fallen in der letzten Zeit und aufgrund der Haushaltssituation zukünftig vermehrt reine Wiederherstellungsmaßnahmen an.  Als solche sind zu nennen Fahrbahndeckenwiederherstellungen, Kanalbaumaßnahmen der SEH, Maßnahmen der mark E sowie Erneuerungen von Beleuchtungsanlagen durch die Stadtlicht GmbH.

Bei diesen Maßnahmen ergeben sich keine Alternativen hinsichtlich der technischen Ausgestaltung, da die vorhandenen Anlagen (z. B. Fahrbahndecken, Straßenentwässerung, Beleuchtung) im Rahmen der Verkehrssicherungs- bzw. Abwasserbeseitigungspflicht dringend wieder herstellt werden müssen, und zwar in der einfachsten, technisch notwendigen Bauweise. Da in diesen Fällen ein politischer Entscheidungsspielraum nicht gegeben ist, und es sich somit um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, kann auf eine Beschlussfassung in der jeweiligen Bezirksvertretung verzichtet werden. Vor Ausbaubeginn sind jedoch die jeweiligen Bezirksvertretungen und die Anlieger entsprechend zu unterrichten.

 

Diese Maßnahmen  lösen jedoch eine Beitragspflicht für die Anlieger nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt aus.  Ein Berechnungsbeispiel über die Aufteilung der Kosten und den beitragfähigen Aufwand ist als Anlage 2 Gegenstand dieser Vorlage.

Angesichts der äußerst angespannten Haushaltslage ist die Refinanzierung dieser Erneuerungsmaßnahmen dringend erforderlich und darüber hinaus aufgrund der Beitragserhebungspflicht zwingend vorgegeben. Umfragen bei anderen Städten haben ergeben, dass dort die Erhebung von Beiträgen bei derartigen Maßnahmen gängige Praxis ist.

 

Ein Verzicht auf die gesetzlich vorgeschriebene Abrechnung nach § 8 KAG führt darüber hinaus im Ergebnis dazu, dass die SEH den beitragsfähigen Aufwand (Deckenwiederherstellungskosten und Straßenentwässerungskostenanteil)  insgesamt den Kanalbaukosten zuschlägt und in die Gebührenkalkulation in voller Höhe einfließen lässt. Somit erhöhen sich zwangsläufig sowohl die Entwässerungsgebühren für die Grundstückseigentümer als auch die Oberflächenentwässerungsgebühren für die in der Baulast der Stadt stehenden öffentlichen Straßen, Wege und Plätze.

Es ist jedoch sicherzustellen, dass aus Gründen der Gleichbehandlung und Abgabengerechtigkeit diese Maßnahmen für das gesamte Stadtgebiet zwischen der SEH, den Fachbereichen 66 und 67 sowie ggf. der mark E und Stadtlicht GmbH  technisch abgestimmt und koordiniert werden (67) sowie unter dem Blickwinkel der Beitragsfähigkeit geprüft werden (66).

Reduzieren

Auswirkungen

 

Bei der aufgezeigten Verfahrensweise werden zusätzliche Beitragseinnahmen erzielt. Die Höhe bestimmt sich nach der Anzahl der Maßnahmen.

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

01.02.2006 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe lehnt den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab.

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

13

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0

 

 

Erweitern

06.02.2006 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl

Erweitern

08.02.2006 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Reduzieren

14.02.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte lehnt den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Reduzieren

15.02.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Für reine Wiederherstellungsmaßnahmen an Straßen (Fahrbahndecke, Straßenentwässerung, Beleuchtung)  werden Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt erhoben.

 

Die Bezirksvertretung Nord lehnt den weiteren Beschlussvorschlag der Verwaltung ab, da sie hierin eine Schmälerung der Rechte der Bürger und der Bezirksvertretung sieht.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Erweitern

26.04.2006 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl