08.02.2006 - 7.9 Anliegerbeitagspflichtige Wiederherstellungsmaß...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Kirchhoff widerspricht einer Pressemitteilung vom selben Tage und erläutert, es sei nicht beabsichtigt, den Bürgern Mitwirkungsrechte zu beschneiden. Man wolle mit der Vorlage erreichen, dass man zukünftig dringend notwendige Kanalbau – und Straßenwiederherstellungsmaßnahmen koordinieren und dabei effektiver gestalten könne. Früher sei es vorgekommen, dass aus Unterhaltungsmitteln ein Straßenüberzug gemacht worden sei, und ein, zwei Jahre später kam dann z.B. der Energieversorger und habe die gerade instandgesetzte Straße wieder aufgerissen. Dies sei für die Verwaltung ineffizient gewesen. Er erinnert an das Beispiel “An der Kehle”, wo die Anlieger zu erheblichen Straßenausbaukosten herangezogen worden seien. Vor kurzem sei in der BV Hohenlimburg beschlossen worden, die Straße “Alter Henkhauser Weg” auszubauen. Es könne nicht sein, dass in anderen Straßen Deckenwiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt werden, die fälschlicherweise in andere Finanzkanäle liefen und somit ungerechterweise in einigen Bereichen veranlagt, und in anderen Bereichen nicht veranlagt würden. In diesen Fällen spreche man nicht vom Straßenerneuerungsprogramm, zu welchem die Maßnahmen “An der Kehle” und “Alter Henkhauser Weg” gehörten, wobei Anlieger und Bezirksvertretung selbstverständlich ein Mitgestaltungsrecht hätten. Hier gehe es um reine Wiederherstellungsmaßnahmen, wobei gleichzeitig Versorgungsleitungen der Mark E oder ein Kanal eingebracht werden sollen. Dieser Beschlussvorschlag sei ja nicht abschließend, es könne auch beschlossen werden, dass vor derartigen Maßnahmen vorher eine Bürgeranhörung stattfinden solle. Aus Sicht der Verwaltung sei in solchen Fällen allerdings kein Gestaltungsspielraum gegeben, da dort nur eine Wiederherstellung stattfinde.

 

Herr Niederköppern stellt eine Verständnisfrage und möchte wissen, ob diese Beiträge bisher schon immer erhoben worden seien. Sollte dies erstmalig der Fall sein, so halte er dies für eine ungerechtfertigte Belastung von Grund- und Hauseigentümern.

 

Herr Kirchhoff antwortet, er habe die Fragestellung nicht völlig nachvollziehen können. Man habe in der Vergangenheit aus Unterhaltungsmitteln Straßen wieder hergestellt, wobei die Anlieger dann nicht veranlagt worden seien. Man habe andererseits Straßen komplett erstellt, wie “An der Kehle” oder zukünftig “Alter Henkhauser Weg”, dann würden die Anwohner zu Beiträgen herangezogen, worin er eine Ungerechtigkeit sehe. Wer direkt vor seiner Haustür eine Verbesserung bekomme, solle auch mit Beiträgen belastet werden. Dies sei in der Vergangenheit in Hagen nicht so intensiv betrieben worden.

Angesichts der dramatischen Haushaltslage müsse man sich allerdings zu einer anderen Haltung durchringen.

 

Herr Leisten sagt, er sei sicher, dass Herr Kirchhoff über korrekte Berechnungsgrundlagen verfüge. Sicher wisse er aber, dass das Geld immer knapper werde und die Bürger erheblich daran interessiert seien, dass solche Dinge in den Bezirksvertretungen diskutiert würden. Insofern könne er der Verwaltung nicht ersparen, solche Dinge weiterhin in den Bezirksvertretungen zur Entscheidung vorzulegen und könne der Vorlage so nicht zustimmen.

 

Herr Arnusch schließ sich dieser Ansicht an, da Bürger und Politik ausgeschlossen würden. Der Politik werde nur noch eine schriftliche Mitteilung geschickt, was gemacht werden solle. Für Koordinierungsmaßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung und der Mark E müssten eventuell Arbeitskreise gebildet werden, um Synergieeffekte nutzen zu können. Damit könne es für alle billiger werden.

Er habe die Beschlussvorlage so verstanden, dass es lediglich um das Thema “Bürgeranhörung” gehe, nicht aber um zusätzliches Geld. Somit werde diese Vorlage auch von der SPD abgelehnt.

 

Herr Kirchhoff erwidert, man habe nichts gegen eine Bürgeranhörung, andererseits bestehe bei den in dieser Vorlage angesprochenen Maßnahmen kein Entscheidungsspielraum. Wenn aber jetzt hier beschlossen werden solle, man wolle vor solchen geplanten Maßnahmen dennoch eine Bürgeranhörung haben, dann werde die Verwaltung diese auch durchführen. Der Beschluss könne ja jetzt entsprechend abgewandelt werden. Dies bedeute zwar einen erhöhten Verwaltungsaufwand, welcher aber in Kauf genommen würde, wenn dafür zukünftig besser koordiniert und finanziert werden könnte.

 

Herr Bauhaus ergänzt, man wolle seitens der Verwaltung nicht grundsätzlich die Bürgerinformation abschaffen, sondern hier gehe es nur um reine Wiederherstellungs- oder Erneuerungsmaßnahmen, die keinen gestalterischen Charakter hätten. Man wolle nur die Verwaltungsvorgänge vereinfachen. Zudem wolle er Herrn Arnusch darauf hinweisen, dass ein Arbeitskreis, der sich aus Versorgungsträger und Tiefbauern zusammensetze, seit Jahren existiere.

 

Herr Leisten bleibt bei seiner ablehnenden Haltung und meint, die Zuständigkeiten und Rechte der Bezirksvertretung würden zu oft beschnitten und übergangen.

 

Herr Eschenbach schließt sich dieser Ansicht an . Er sehe keinen Handlungsbedarf, daher solle man diese Vorlage ablehnen.

 

 

Es ergeht folgender

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Beschluss:

 

Für reine Wiederherstellungsmaßnahmen an Straßen (Fahrbahndecke, Straßenentwässerung, Beleuchtung)  werden Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt erhoben.

In diesen Fällen soll abweichend von dem Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Bauwesen vom 29.05.1990 auf eine Bürgeranhörung und eine Beschlussfassung in der jeweiligen Bezirksvertretung verzichtet werden.

Die Anlieger und die jeweiligen Bezirksvertretungen sind schriftlich über die Beitragserhebung und den Ablauf der Maßnahme zu unterrichten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

x

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

   1

Dagegen:

 12

Enthaltungen:

   0

 

Herr Bierwirth hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.