08.02.2006 - 7.9 Anliegerbeitagspflichtige Wiederherstellungsmaß...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 08.02.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Ilona Schaefer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Kirchhoff widerspricht
einer Pressemitteilung vom selben Tage und erläutert, es sei nicht
beabsichtigt, den Bürgern Mitwirkungsrechte zu beschneiden. Man wolle mit der
Vorlage erreichen, dass man zukünftig dringend notwendige Kanalbau und
Straßenwiederherstellungsmaßnahmen koordinieren und dabei effektiver gestalten
könne. Früher sei es vorgekommen, dass aus Unterhaltungsmitteln ein
Straßenüberzug gemacht worden sei, und ein, zwei Jahre später kam dann z.B. der
Energieversorger und habe die gerade instandgesetzte Straße wieder aufgerissen.
Dies sei für die Verwaltung ineffizient gewesen. Er erinnert an das Beispiel
An der Kehle, wo die Anlieger zu erheblichen Straßenausbaukosten herangezogen
worden seien. Vor kurzem sei in der BV Hohenlimburg beschlossen worden, die
Straße Alter Henkhauser Weg auszubauen. Es könne nicht sein, dass in anderen
Straßen Deckenwiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt werden, die
fälschlicherweise in andere Finanzkanäle liefen und somit ungerechterweise in
einigen Bereichen veranlagt, und in anderen Bereichen nicht veranlagt würden.
In diesen Fällen spreche man nicht vom Straßenerneuerungsprogramm, zu welchem
die Maßnahmen An der Kehle und Alter Henkhauser Weg gehörten, wobei
Anlieger und Bezirksvertretung selbstverständlich ein Mitgestaltungsrecht
hätten. Hier gehe es um reine Wiederherstellungsmaßnahmen, wobei gleichzeitig
Versorgungsleitungen der Mark E oder ein Kanal eingebracht werden sollen.
Dieser Beschlussvorschlag sei ja nicht abschließend, es könne auch beschlossen
werden, dass vor derartigen Maßnahmen vorher eine Bürgeranhörung stattfinden
solle. Aus Sicht der Verwaltung sei in solchen Fällen allerdings kein
Gestaltungsspielraum gegeben, da dort nur eine Wiederherstellung stattfinde.
Herr Niederköppern stellt eine
Verständnisfrage und möchte wissen, ob diese Beiträge bisher schon immer
erhoben worden seien. Sollte dies erstmalig der Fall sein, so halte er dies für
eine ungerechtfertigte Belastung von Grund- und Hauseigentümern.
Herr Kirchhoff antwortet, er
habe die Fragestellung nicht völlig nachvollziehen können. Man habe in der Vergangenheit
aus Unterhaltungsmitteln Straßen wieder hergestellt, wobei die Anlieger dann
nicht veranlagt worden seien. Man habe andererseits Straßen komplett erstellt,
wie An der Kehle oder zukünftig Alter Henkhauser Weg, dann würden die
Anwohner zu Beiträgen herangezogen, worin er eine Ungerechtigkeit sehe. Wer
direkt vor seiner Haustür eine Verbesserung bekomme, solle auch mit Beiträgen
belastet werden. Dies sei in der Vergangenheit in Hagen nicht so intensiv
betrieben worden.
Angesichts der dramatischen
Haushaltslage müsse man sich allerdings zu einer anderen Haltung durchringen.
Herr Leisten sagt, er sei
sicher, dass Herr Kirchhoff über korrekte Berechnungsgrundlagen verfüge. Sicher
wisse er aber, dass das Geld immer knapper werde und die Bürger erheblich daran
interessiert seien, dass solche Dinge in den Bezirksvertretungen diskutiert
würden. Insofern könne er der Verwaltung nicht ersparen, solche Dinge weiterhin
in den Bezirksvertretungen zur Entscheidung vorzulegen und könne der Vorlage so
nicht zustimmen.
Herr Arnusch schließ sich
dieser Ansicht an, da Bürger und Politik ausgeschlossen würden. Der Politik
werde nur noch eine schriftliche Mitteilung geschickt, was gemacht werden
solle. Für Koordinierungsmaßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung und der Mark E
müssten eventuell Arbeitskreise gebildet werden, um Synergieeffekte nutzen zu
können. Damit könne es für alle billiger werden.
Er habe die Beschlussvorlage
so verstanden, dass es lediglich um das Thema Bürgeranhörung gehe, nicht aber
um zusätzliches Geld. Somit werde diese Vorlage auch von der SPD abgelehnt.
Herr Kirchhoff erwidert, man
habe nichts gegen eine Bürgeranhörung, andererseits bestehe bei den in dieser
Vorlage angesprochenen Maßnahmen kein Entscheidungsspielraum. Wenn aber jetzt
hier beschlossen werden solle, man wolle vor solchen geplanten Maßnahmen
dennoch eine Bürgeranhörung haben, dann werde die Verwaltung diese auch
durchführen. Der Beschluss könne ja jetzt entsprechend abgewandelt werden. Dies
bedeute zwar einen erhöhten Verwaltungsaufwand, welcher aber in Kauf genommen
würde, wenn dafür zukünftig besser koordiniert und finanziert werden könnte.
Herr Bauhaus ergänzt, man
wolle seitens der Verwaltung nicht grundsätzlich die Bürgerinformation
abschaffen, sondern hier gehe es nur um reine Wiederherstellungs- oder
Erneuerungsmaßnahmen, die keinen gestalterischen Charakter hätten. Man wolle
nur die Verwaltungsvorgänge vereinfachen. Zudem wolle er Herrn Arnusch darauf
hinweisen, dass ein Arbeitskreis, der sich aus Versorgungsträger und Tiefbauern
zusammensetze, seit Jahren existiere.
Herr Leisten bleibt bei seiner
ablehnenden Haltung und meint, die Zuständigkeiten und Rechte der
Bezirksvertretung würden zu oft beschnitten und übergangen.
Herr Eschenbach schließt sich
dieser Ansicht an . Er sehe keinen Handlungsbedarf, daher solle man diese
Vorlage ablehnen.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Für reine
Wiederherstellungsmaßnahmen an Straßen (Fahrbahndecke, Straßenentwässerung,
Beleuchtung) werden Straßenbaubeiträge
nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt erhoben.
In diesen Fällen soll
abweichend von dem Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Bauwesen vom
29.05.1990 auf eine Bürgeranhörung und eine Beschlussfassung in der jeweiligen
Bezirksvertretung verzichtet werden.
Die Anlieger und die
jeweiligen Bezirksvertretungen sind schriftlich über die Beitragserhebung und
den Ablauf der Maßnahme zu unterrichten.
