15.02.2006 - 7.9 Anliegerbeitragspflichtige Wiederherstellungsma...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 15.02.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Ilona Schaefer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Kohaupt weist darauf hin, dass die Bezirksvertretungen Haspe,
Eilpe/Dahl, Hohenlimburg und Mitte den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgelehnt
haben, da die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und die Rechte der
Bezirksvertretungen durch einen solchen Beschluss geschmälert würden.
Herr
Gerbersmann bittet um eine differenzierte Ablehnung des
Beschlussvorschlages, da es aus finanziellen und rechtlichen Gründen
problematisch sei, auf die im ersten Abschnitt genannte Erhebung von
KAG-Beiträgen zu verzichten. Gegen diesen Einwand bestehen keine Bedenken.
Herr
Kohaupt formuliert den geänderten Beschlussvorschlag der
Bezirksvertretung und stellt diesen zur Abstimmung.
Beschluss:
Für
reine Wiederherstellungsmaßnahmen an Straßen (Fahrbahndecke,
Straßenentwässerung, Beleuchtung)
werden Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung
der Stadt erhoben.
Die
Bezirksvertretung Nord lehnt den weiteren Beschlussvorschlag der Verwaltung ab,
da sie hierin eine Schmälerung der Rechte der Bürger und der Bezirksvertretung
sieht.
