Beschlussvorlage - 1013/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung einer Energie- und Bewirtschaftungsumlage für Sportflächen / Erwachsene und Beteiligung der Schwimmvereine
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Katja Bannenberg
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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28.10.2014
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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05.11.2014
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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06.11.2014
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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19.11.2014
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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26.11.2014
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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26.11.2014
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.11.2014
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Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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02.12.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.12.2014
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Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt der Einführung einer Energie- und Bewirtschaftungsumlage ab 01.01.2015 für Sportflächen / Erwachsene und Beteiligung der Schwimmvereine zu.
Die beiliegenden Richtlinien für die Benutzung städtischer Sportanlagen (Turn-, Sporthallen, Sportplätze und Kampfbahnen einschl. Nebenräume) sind Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Kurzfassung
-
Begründung
Mit Ratsbeschluss vom 14.11.2013 wurde die Einführung einer Energie- und Bewirtschaftungsumlage für Sportflächen / Erwachsene mit einem Betrag von 100.000 Euro, Maßnahme-Nr. 14_SZS.001 und die Beteiligung der Schwimmvereine mit einem Betrag von 80.000 Euro, Maßnahme-Nr. 14_SZS.002, als neue Konsolidierungsmaßnahme in den Haushaltssanierungsplan 2014 / 2015 aufgenommen.
Zur Ermittlung dieser Umlage dienen die Belegungspläne der städtischen Sportflächen, die zunächst mit einem entsprechenden Erhebungsbogen an alle Hagener Vereine überprüft wurden. Hier hatten die Vereine die Möglichkeit zu entscheiden, welche Einheiten weiterhin genutzt werden sollen bzw. welche Einheiten möglicherweise nicht mehr benötigt werden.
Die Ermittlung zur Einführung der Beteiligung der Schwimmvereine basiert auf den z. Zt. gültigen Eintrittspreisen für Erwachsene in Höhe von 3,43 Euro / brutto und den Quartalsabrechnungen der Hagenbad GmbH für das Jahr 2013.
Bei einem Konsolidierungsbetrag von 80.000 Euro errechnet sich ein Preis von 1.62 Euro / Erwachsene. So müsste von den Schwimmvereinen, wie aus den nachfolgenden Beispielen ersichtlich, eine hohe Beteiligung erbracht werden:
Nutzung 2013:
erwachsene Vereinsmitglieder | Betrag |
8.284 | 13.420,08 € |
6.800 | 11.016,00 € |
2.685 | 4.349,70 € |
7.333 | 11.879,46 € |
11.426 | 18.510,12 € |
5.130 | 8.310,60 € |
2.877 | 4.660,74 € |
Nach Gesprächen mit den Hagener Schwimmvereinen führt dieser Konsolidierungsbeitrag zu großen Problemen und würde den Schwimmsport nachhaltig schädigen.
Nach Ansicht der Verwaltung besteht bei den Konsolidierungsbeträgen eine Ungleichbehandlung, da im Erwachsenenbereich bei den Schwimmvereinen eine Mitgliederzahl von 1.324 einer Zahl von 26.565 bei den anderen Sportvereinen gegenüber steht.
Aufgrund der von Hagenbad zur Verfügung gestellten Belegungspläne der Bäder ist eine Berechnung nach dem Faktormodul der Sportanlagen kaum möglich, da während der Trainingszeiten häufig eine gemeinsame Nutzung von Kindern und Erwachsenen sowie verschiedener Vereine erfolgt. Erschwerend kommt hinzu, dass eine Fläche in der Größe eines Wasserballspielfeldes nach Absprache von den Vereinen genutzt wird. Der Schwimmsport findet in abgetrennten Teilbereichen neben dem öffentlichen Schwimmsport statt und die Abrechnung der Hagenbad GmbH wird pro Kopf bemessen.
Daher schlägt die Verwaltung vor, die Konsolidierung der Schwimmvereine auf 40.000 Euro zu reduzieren und bei den Sportvereinen, somit 140.000 Euro, aufzuschlagen.
Nutzung 2013:
Erwachsene Vereinsmitglieder | Betrag |
8.284 | 6.710,04 € |
6.800 | 5.508,00 € |
2.685 | 2.174,85 € |
7.333 | 5.939,73 € |
11.426 | 9.255,06 € |
5.130 | 4.155,30 € |
2.877 | 2.330,37 € |
Mit Einführung der Umlage und unter Beachtung der Berechnung mit 140.000 € hätten z. B. die Vereine
Verein | Mitgliederzahlen (Erwachsene) | Betrag | Betrag pro Mitglied / Jahr |
A | 1559 | 8.402,40 € | 5,39 € |
B | 287 | 1.814,40 € | 6,32 € |
C | 305 | 1.296,00 € | 4,25 € |
D | 691 | 2.808,00 € | 4,06 € |
als jährliche Gebühr zu tragen.
Bei einer Berechnung unter Beachtung von 100.000 Euro würden die Beträge um ca. 30 Prozent geringer ausfallen.
Nachvollziehbare Gründe sprechen dafür, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, Gesellschaften und Aktiengesellschaften anders zu bemessen.
Hierfür schlägt die Verwaltung vor, eine Berechnung mit einem doppelten Faktor vorzunehmen.
Für die sportliche Nutzung der Kleinspielfelder, Foyers, Heuböden und Jugendräume wird der Faktor 0,5 und bei saisonbedingten Nutzungen die anteilige Berechnung vorgeschlagen.
Zur Gebührenrechnung wurde der doppelte Faktor für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und andere Rechtsformen zugrunde gelegt. Die Belastungen bewegen sich zwischen 6.480 Euro und 12.528 Euro jährlich.
Bei Zugrundelegung der Gebührenrechnung mit doppeltem Faktor für die Geschäftsbetriebe würden sich die Gebühren wie folgt entwickeln.
Sportstätte | Faktor | Berechnung mit 140.000 € |
Einfachturnhalle | 1 | 2,16 € |
Zweifachturnhalle | 2 | 4,32 € |
Sportplätze | 2 | 4,32 € |
Dreifachturnhalle | 3 | 6,48 € |
Die Abrechnungen erfolgen in Zeiträumen von 15 Minuten mit entsprechender Auf- und Abrundung.
Die Energie- und Bewirtschaftungsumlage wird in die bestehende Entgeltordnung „Richtlinien zur Benutzung städt. Sportanlagen“ aufgenommen (siehe Anlage; Änderungen sind grau hinterlegt).
Es ist vorgesehen, den Stadtsportbund als Interessenvertretung der Vereine zu beteiligen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 4210 4240 | Bezeichnung: | Sportstätten und Bäder Allgem. Verwaltung u. Förderung des Sports |
Produkt: | 1.42.40.01 1.42.40.02 1.42.10.05.03 | Bezeichnung: | Sportfreianlagen Sporthallen Breiten- und Leistungssport |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) | 448800 | € | 180.000 € | 180.000 € | 180.000 € |
Aufwand (+) |
| € | € | € | € |
Eigenanteil |
| € | € | € | € |
gez. | gez. |
Eric O. Schulz Oberbürgermeister
| Margarita Kaufmann Beigeordnete |
| gez. |
| Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |

11.12.2014 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen lehnt die Verwaltungsvorlage zum Tagesordnungspunkt 5.6. ab.
2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die im HSP entfallenden 180.000 € durch folgende Maßnahmen zu kompensieren:
- Erhöhung der Vergnügungssteuer in Spielhallen auf 21 % = 143.000 €,
- Entnahme aus der Sportpauschale - Bauunterhaltung der GWH = 19.000 €
und
- reduzierter Zuschussbedarf der agentur Mark = 18.000 €.
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |