Beschlussvorlage - 1013/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat stimmt der Einführung einer Energie- und Bewirtschaftungsumlage ab 01.01.2015 für Sportflächen / Erwachsene und Beteiligung der Schwimmvereine zu.

Die beiliegenden Richtlinien für die Benutzung städtischer Sportanlagen (Turn-, Sporthallen, Sportplätze und Kampfbahnen einschl. Nebenräume) sind Bestandteil des Beschlusses.

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Sachverhalt

Kurzfassung

-

 

 

Begründung

 

Mit Ratsbeschluss vom 14.11.2013 wurde die Einführung einer Energie- und Bewirtschaftungsumlage für Sportflächen / Erwachsene mit einem Betrag von 100.000 Euro, Maßnahme-Nr. 14_SZS.001 und die Beteiligung der Schwimmvereine mit einem Betrag von 80.000 Euro, Maßnahme-Nr. 14_SZS.002, als neue Konsolidierungsmaßnahme in den Haushaltssanierungsplan 2014 / 2015 aufgenommen. 

Zur Ermittlung dieser Umlage dienen die Belegungspläne der städtischen Sportflächen, die zunächst mit einem entsprechenden Erhebungsbogen an alle Hagener Vereine überprüft wurden. Hier hatten die Vereine die Möglichkeit zu entscheiden, welche Einheiten weiterhin genutzt werden sollen bzw. welche Einheiten möglicherweise nicht mehr benötigt werden.

Die Ermittlung zur Einführung der Beteiligung der Schwimmvereine basiert auf den z. Zt. gültigen Eintrittspreisen für Erwachsene in Höhe von 3,43 Euro / brutto und den Quartalsabrechnungen der Hagenbad GmbH für das Jahr 2013.  

Bei einem Konsolidierungsbetrag von 80.000 Euro errechnet sich ein Preis von 1.62 Euro / Erwachsene. So müsste von den Schwimmvereinen, wie aus den nachfolgenden Beispielen ersichtlich, eine hohe Beteiligung erbracht werden:

Nutzung 2013:

erwachsene

Vereinsmitglieder

Betrag

8.284

13.420,08 €

6.800

11.016,00 €

2.685

  4.349,70 €

7.333

11.879,46 €

11.426

18.510,12 €

5.130

  8.310,60 €

2.877

  4.660,74 €

 

Nach Gesprächen mit den Hagener Schwimmvereinen führt dieser Konsolidierungsbeitrag zu großen Problemen und würde den Schwimmsport nachhaltig schädigen.

Nach Ansicht der Verwaltung besteht bei den Konsolidierungsbeträgen eine Ungleichbehandlung, da im Erwachsenenbereich bei den Schwimmvereinen eine Mitgliederzahl von 1.324 einer Zahl von 26.565 bei den anderen Sportvereinen gegenüber steht.

 

Aufgrund der von Hagenbad zur Verfügung gestellten Belegungspläne der Bäder ist eine Berechnung nach dem Faktormodul der Sportanlagen kaum möglich, da während der Trainingszeiten häufig eine gemeinsame Nutzung von Kindern und Erwachsenen sowie verschiedener Vereine erfolgt. Erschwerend kommt hinzu, dass eine Fläche in der Größe eines Wasserballspielfeldes nach Absprache von den Vereinen genutzt wird. Der Schwimmsport findet in abgetrennten Teilbereichen neben dem öffentlichen Schwimmsport statt und die Abrechnung der Hagenbad GmbH wird pro Kopf bemessen.

Daher schlägt die Verwaltung vor, die Konsolidierung der Schwimmvereine auf 40.000 Euro zu reduzieren und bei den Sportvereinen, somit 140.000 Euro, aufzuschlagen.

Nutzung 2013:

Erwachsene

Vereinsmitglieder

Betrag

8.284

6.710,04 €

6.800

5.508,00 €

2.685

2.174,85 €

7.333

5.939,73 €

11.426

9.255,06 €

5.130

4.155,30 €

2.877

2.330,37 €

 

 

Mit Einführung der Umlage und unter Beachtung der Berechnung mit 140.000 € hätten z. B. die Vereine

 

Verein

Mitgliederzahlen

(Erwachsene)

Betrag

Betrag pro

Mitglied / Jahr

A

1559

8.402,40 €

5,39 €

B

287

1.814,40 €

6,32 €

C

305

1.296,00 €

4,25 €

D

691

2.808,00 €

4,06 €

 

als jährliche Gebühr zu tragen.

 

Bei einer Berechnung unter Beachtung von 100.000 Euro würden die Beträge um ca. 30 Prozent geringer ausfallen.

 

Nachvollziehbare Gründe sprechen dafür, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, Gesellschaften und Aktiengesellschaften anders zu bemessen.

Hierfür schlägt die Verwaltung vor, eine Berechnung mit einem doppelten Faktor vorzunehmen.

 

 

Für die sportliche Nutzung der Kleinspielfelder, Foyers, Heuböden und Jugendräume wird der Faktor 0,5 und bei saisonbedingten Nutzungen die anteilige Berechnung vorgeschlagen.

 

Zur Gebührenrechnung wurde der doppelte Faktor für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und andere Rechtsformen zugrunde gelegt. Die Belastungen bewegen sich zwischen 6.480 Euro und 12.528 Euro jährlich.

 

Bei Zugrundelegung der Gebührenrechnung mit doppeltem Faktor für die Geschäftsbetriebe würden sich die Gebühren wie folgt entwickeln.

 

Sportstätte

Faktor

Berechnung mit 140.000 €
Umlage / Std.

Einfachturnhalle

1

2,16

Zweifachturnhalle

2

4,32

Sportplätze

2

4,32

Dreifachturnhalle

3

6,48

 

 

Die Abrechnungen erfolgen in Zeiträumen von 15 Minuten mit entsprechender Auf- und Abrundung.

 

Die Energie- und Bewirtschaftungsumlage wird in die bestehende Entgeltordnung „Richtlinien zur Benutzung städt. Sportanlagen“ aufgenommen (siehe Anlage; Änderungen sind grau hinterlegt).

Es ist vorgesehen, den Stadtsportbund als Interessenvertretung der Vereine zu beteiligen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

4210

4240

Bezeichnung:

Sportstätten und Bäder

Allgem. Verwaltung u. Förderung des Sports

Produkt:

1.42.40.01

1.42.40.02

1.42.10.05.03

Bezeichnung:

Sportfreianlagen

Sporthallen

Breiten- und Leistungssport

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

448800

180.000

180.000

180.000

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Eric O. Schulz

Oberbürgermeister

 

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

gez.

 

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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28.10.2014 - Sport- und Freizeitausschuss

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05.11.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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06.11.2014 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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19.11.2014 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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26.11.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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26.11.2014 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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27.11.2014 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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02.12.2014 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen

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11.12.2014 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen lehnt die Verwaltungsvorlage zum Tagesordnungspunkt 5.6. ab.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die im HSP entfallenden 180.000 durch folgende Maßnahmen zu kompensieren:

 

- Erhöhung der Vergnügungssteuer in Spielhallen auf 21 % = 143.000 €,

 

- Entnahme aus der Sportpauschale - Bauunterhaltung der GWH = 19.000

 

und

 

- reduzierter Zuschussbedarf der agentur Mark = 18.000 .

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen