Beschlussvorlage - 0986-1/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1)     Der Rat beschließt rückwirkend zum 01.01.2011 den III. Nachtrag zur „Satzung der Stadtentwässerung Hagen“ in der Form, wie er als Anlage 1 Gegenstand der Vorlage Drucksachennummer 0986-1/2010 ist.

2)     Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung umgehend nach positivem Abschluss des durchzuführenden Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung öffentlich bekannt zu machen.

3)     Weiter wird die Verwaltung beauftragt, nach Satzungsveröffentlichung mit der Anstalt den Personalüberleitungsvertrag wie er als Anlage 5 Gegenstand der Vorlage Drucksachennummer 0986-1/2010 ist und die Leistungsabnahmevereinbarung, wie sie als Anlage 3 Gegenstand der Vorlage Drucksachennummer 0986/2010 ist, abzuschließen.

4)     Der Rat erteilt seine Zustimmung zu den Beschlüssen des Verwaltungsrates der SEH über

-       den erweiterten Wirtschaftsplan, wie er als Anlage 4 Gegenstand der Vorlage Drucksachennummer 0986-1/2010 ist,

-       die Bestätigung von Herrn Hans- Joachim Bihs als Vorstandsmitglied,

-       die Bestellung von Herrn Technischen Beigeordneten Thomas Grothe zum Vorstandsmitglied und seiner Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden.

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Sachverhalt

 

 

Kurzfassung

 

Die Vorlage Drucksachennummer 0986/2010 wurde in erster Lesung in der Lenkungsgruppe, in den Bezirksvertretungen, im Haupt- und Finanzausschuss, im Umweltausschuss, im Stadtentwicklungsausschuss und im Verwaltungsrat SEH beraten. Die wenigen offenen Punkte und Fragen aus den politischen Gremien wurden von der Verwaltung und der Anstalt öffentlichen Rechts SEH abgearbeitet und werden mit dieser hier vorliegenden Ergänzungsvorlage beantwortet.

 

Die Erweiterung der Anstalt öffentlichen Rechts soll nach Ratsbeschluss am 17.02.2011 rückwirkend zum 01.01.2011 erfolgen. Es wird in dem vorliegenden Beschluss unterstellt, dass die rechtsverbindliche Auskunft des Finanzamtes bis zur Ratssitzung bei der Stadt Hagen vorliegt und die Zusammenlegung keinen Betrieb gewerblicher Art begründet und damit nicht steuerpflichtig wird.

 

Begründung

 

Auf die Ausführungen in der Vorlage Drucksachennummer 0986/2010 Erweiterung der Stadtentwässerung Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts, zum Wirtschaftsbetrieb Hagen wird Bezug genommen.

 

Eine Beantwortung der Fragen aus der ersten Lesung findet im Folgenden statt.

 

Satzung

 

Nach juristischer Prüfung durch das Rechtsamt der Stadt Hagen wurde der Satzungstext im Hinblick auf die Zuständigkeit des Verwaltungsrates, des Rates und der Bezirksvertretungen im §10 Abs. 5 der Satzung wie folgt geändert:

 

In den Fällen der Nummern 1, 2, 10, 16 und 24 unterliegt der Verwaltungsrat den Weisungen des Rates der Stadt Hagen. Im Fall der Nummer 1 berät und beschließt der Verwaltungsrat in öffentlicher Sitzung. Ferner unterliegt das Kommunalunternehmen den Weisungen des Rates der Stadt Hagen in den Fällen des § 10 Abs. 2 und Abs. 3 der Anstaltssatzung.

 

Entscheidungen des Verwaltungsrates über Wahrnehmung von Rechten bei verbundenen Unternehmen i.S.d. §15 AktG sowie den Fällen der Nummern 3, 5-7, 12-15, 17-18 und 21-22 bedürfen der Zustimmung des Rates der Stadt Hagen.

 

Im Fall der Nummer 23 bleiben die gesetzlichen Entscheidungskompetenzen der Bezirksvertretungen nach §37 GO NRW i.V.m. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung unberührt.

 

Damit ist sichergestellt, dass die kommunalrechtlichen Zuständigkeiten des Rates und der Bezirksvertretungen wie bisher erhalten bleiben. Zur Verdeutlichung des Ablaufes dient das in Anlage 2 beigefügte Schaubild.

 

Im ursprünglich vorliegenden Entwurf der Satzung war der Betrieb der Grünabfallkompostierungsanlage Hohenlimburg versehentlich als weitere Aufgabe im §2 Abs. 3 der Satzung aufgeführt. Dieser Fehler wurde korrigiert und im Abs. 1 Ziffer 4 als eigene Aufgabe festgelegt.

 

Gemäß §7 Abs. 2 Kommunalunternehmensverordnung sind „bei der Einrichtung eines Kommunalunternehmens durch Ausgliederung von Vermögen und Schulden aus dem Haushalt der Gemeinde deren Gegenstand und Wert in der Unternehmenssatzung festzusetzen. Gleichzeitig sind in einem Ausgliederungsbericht die für die Angemessenheit der Erbringung wesentlichen Umstände darzulegen.“

 

Der Satzungsentwurf (Anlage 1) wurde im § 14 um Abs. 2 erweitert. Der Ausgliederungsbericht liegt der Satzung als Anlage bei.

 

Dem Wunsch der Aufnahme der Regelung des §6 der Satzung der Anstalt öffentlichen Rechts Niedersächsische Landesforsten als Geschäftsgrundlage zur Bewirtschaftung des Waldes kann nach Feststellung des Rechtsamtes der Stadt Hagen nicht entsprochen werden da Landesrecht NRW anzuwenden ist. Dem inhaltlichen Ansinnen der Anfrage im Haupt- und Finanzausschuss wird nach Auffassung der Verwaltung Rechnung getragen im §2 Abs. 1 Ziffer 3. Die Anstalt öffentliche Rechts nimmt demnach zukünftig als eigene Aufgabe Pflege, Erhalt, Weiterentwicklung sowie Bewirtschaftung unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit der ihr von der Stadt Hagen zu Eigentum übertragenen Forste wahr. Zur Darstellung der politischen Zuständigkeiten und Rechte dient das beigefügte Schaubild in Anlage 3. Die "AöR" gewährleistet eine nachhaltige Vermögensentwicklung des übertragenen Waldeigentums, wobei die momentan vorhandene Flächengröße erhalten bleiben soll. Das schließt eine sinnvolle An- und Verkaufspolitik zur Arrondierung von Waldflächen nicht aus, um so optimale Wirtschaftseinheiten bilden zu können.

Als Grundlage der Forstbewirtschaftung dient das Forstbetriebswerk. Analog dem Abwasserbeseitigungskonzept ist hierzu die Zuständigkeit des Rates gegeben. Primär ist die Bewirtschaftung des Kommunalwaldes dem Gemeinwohl verpflichtet. Sie wird auch in Zukunft unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit, der ordnungsgemäßen und naturnahen Forstwirtschaft unverändert bleiben.

Der Hagener Kommunalwald wird weiterhin in seinen Kernbereichen, wie Marketing, Betriebs- und Produktionsabläufe, der Jagd und dem Naturschutz mit zukunftsorientierten Prozessen organisiert bleiben.

 

 

Wirtschaftsplan

 

Der Vorlage ist der ergänzte und den gesetzlichen Erfordernissen gemäß §16 Kommunalunternehmensverordnung angepasste Wirtschaftsplan nebst Stellenplan und
-übersicht der erweiterten Anstalt öffentlichen Rechts als Anlage 4 beigefügt.

 

 


Personalüberleitung

 

Der Gesamtpersonalrat hat in seiner Sitzung vom 16.12.2010 der in Anlage 5 beigefügten Personalüberleitungsvereinbarung zugestimmt. Diese wurde einvernehmlich zwischen Personalrat und Verwaltung im §2 Abs. 7 Satz 1 gegenüber der Fassung aus der Ursprungsvorlege wie folgt geändert:

 

Werden Arbeitsverhältnisse nach erfolgter Überleitung aus Gründen, die der Beschäftigte nicht zu vertreten hat, vom Kommunalunternehmen beendet oder erfolgt eine Aufgabenübertragung auf Dritte, verpflichtet sich die Stadt, auf dessen Wunsch mit dem Beschäftigten ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen und ihm Aufgaben zu übertragen, die der dann gültigen Eingruppierung entsprechen.

 

Nach Mitteilung der zentralen Steuerung ist der Rechtsverweis zum Übergang der Beamten gegenüber der ursprünglichen Vorlage anzupassen. Die Beamten der betroffenen Bereiche gehen Kraft Gesetz gem. §128 Abs.4, 3. Alternative i.V.m. §128 Abs. 1 BRRG auf die Anstalt öffentlichen Rechts über.

 

 

Holzverkauf

 

Bezüglich der Frage aus dem Umweltausschuss zu der geplanten Erhöhung der Erträge aus Holzverkauf nach vorherigem Aufschnitt und Lagerung ist folgendes auszuführen:

 

Seitens der AöR wie auch der Stadt Hagen ist der Ankauf oder der Bau eines stationären Sägewerkes nicht geplant.

Das Holzpreisniveau hängt von der Lage auf dem Weltmarkt ab. Generell erzielt Langholz nicht mehr Ertrag als Kurzholz. Höhere Erträge sind vielmehr durch Sortierungsgewinne zu erzielen. Diese höheren Erträge sind zu realisieren, wenn der Eigentümer des Waldes die Einwerbung, d.h. Holzeinschlag und Holzrückung, von Holz durch Holzeinschlagunternehmen ermöglicht aber die Vermarktung selbst vornimmt. Die AöR kann als Eigentümer des Waldes die Vermarktung selbst vornehmen und so höhere Erträge erzielen als die Stadt Hagen.

Durch eine Zusammenlegung des Forstamtes mit dem Umweltamt können keine Synergien, wie u.a. die oben beschriebenen, erzielen werden.

 

 

Haushaltssicherungskonzept

 

Die geplanten Maßnahmen des HSK 2011 sind der Tabelle in Anlage 6 zu entnehmen. Als Konsolidierungsziel ergibt sich dort eine Summe von rd. 6,7Mio. €. Davon werden im städtischen Haushalt ein Betrag von rd. 0,94 Mio. € konsolidiert. Eine Darstellung AöR SEH über die beabsichtigte Konsolidierung in der Anstalt kann der Aufstellung aus dem Vortrag des Verwaltungsrates der AöR SEH, beigefügt in Anlage 7, entnommen werden. Die rd. 6,7 Mio. € entsprechen in Addition den Planungen im HSK 2011 der Ämter 24, 66, 67 und SEH der Höhe nach, werden aber im Wesentlichen durch erwartete Synergien und geplante organisatorische Maßnahmen (wie dort erläutert) in der neuen AöR Wirtschaftsbetriebe erbracht.

 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1         III. Nachtrag der Satzung der „Stadtentwässerung Hagen“ – Anstalt des öffentlichen Rechts

 

Anlage 1a      Synopse der Kommunalunternehmenssatzung

 

Anlage 2         Beispiele Straße und Grün

 

Anlage 3         Beispiel Waldumwandlung

 

Anlage 4         Wirtschaftsplan 2011-01-11

 

Anlage 5         Personalüberleitungsvertrag

 

Anlage 6         Aufstellung Maßnahmen des HSK 2011

 

Anlage 7         Konsolidierung AöR Wirtschaftsbetrieb

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Siehe Anlage 4 Wirtschaftsplan 2011 und Stellenübersicht 2011

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.01.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt, vorbehaltlich der Erteilung der rechtsverbindlichen Auskunft des Finanzamtes, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1)       Der Rat beschließt rückwirkend zum 01.01.2011 den III. Nachtrag zur „Satzung der Stadtentwässerung Hagen“ in der Form, wie er als Anlage 1 Gegenstand der Vorlage Drucksachennummer 0986-1/2010 ist.

2)       Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung umgehend nach positivem Abschluss des durchzuführenden Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung öffentlich bekannt zu machen.

3)       Weiter wird die Verwaltung beauftragt, nach Satzungsveröffentlichung mit der Anstalt den Personalüberleitungsvertrag wie er als Anlage 5 Gegenstand der Vorlage Drucksachennummer 0986-1/2010 ist und die Leistungsabnahmevereinbarung, wie sie als Anlage 3 Gegenstand der Vorlage Drucksachennummer 0986/2010 ist, abzuschließen.

4)       Der Rat erteilt seine Zustimmung zu den Beschlüssen des Verwaltungsrates der SEH über

-                 den erweiterten Wirtschaftsplan, wie er als Anlage 4 Gegenstand der Vorlage Drucksachennummer 0986-1/2010 ist,

-                 die Bestätigung von Herrn Hans- Joachim Bihs als Vorstandsmitglied,

-                 die Bestellung von Herrn Technischen Beigeordneten Thomas Grothe zum Vorstandsmitglied und seiner Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

 7

Dagegen:

 8

Enthaltungen:

 0

 

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25.01.2011 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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26.01.2011 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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26.01.2011 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - vertagt

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27.01.2011 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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27.01.2011 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Umweltausschuss verschiebt die Beschlussfassung auf die Ratssitzung am 24.02.2011.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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01.02.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss begleitet zustimmend das Erweiterungsvorhaben Anstalt öffentlichen Rechts (AöR). Die in der heutigen Beratung ergänzten Punkte wie die Öffentlichkeit der Sitzungen des Verwaltungsrates sollen das Projekt zusätzlich stärken. Eine Beschlussfassung wird dem Rat überlassen. 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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02.02.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

Beschluss:

 

 

Zusatz:          Die Bezirksvertretung Hagen-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt,

vorbehaltlich der schriftlichen Erteilung der rechtsverbindlichen Auskunft des Finanzamtes, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

1)     Der Rat beschließt rückwirkend zum 01.01.2011 den III. Nachtrag zur „Satzung der Stadtentwässerung Hagen“ in der Form, wie er als Anlage 1 Gegenstand der Vorlage Drucksachennummer 0986-1/2010 ist.

2)     Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung umgehend nach positivem Abschluss des durchzuführenden Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung öffentlich bekannt zu machen.

3)     Weiter wird die Verwaltung beauftragt, nach Satzungsveröffentlichung mit der Anstalt den Personalüberleitungsvertrag wie er als Anlage 5 Gegenstand der Vorlage Drucksachennummer 0986-1/2010 ist und die Leistungsabnahmevereinbarung, wie sie als Anlage 3 Gegenstand der Vorlage Drucksachennummer 0986/2010 ist, abzuschließen.

4)     Der Rat erteilt seine Zustimmung zu den Beschlüssen des Verwaltungsrates der SEH über

-       den erweiterten Wirtschaftsplan, wie er als Anlage 4 Gegenstand der Vorlage Drucksachennummer 0986-1/2010 ist,

-       die Bestätigung von Herrn Hans- Joachim Bihs als Vorstandsmitglied,

-       die Bestellung von Herrn Technischen Beigeordneten Thomas Grothe zum Vorstandsmitglied und seiner Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

   2

Enthaltungen:

   1

 

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03.02.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - vertagt

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17.02.2011 - Haupt- und Finanzausschuss

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24.02.2011 - Rat der Stadt Hagen

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10.03.2011 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen