02.02.2011 - 7.3 Erweiterung der Stadtentwässerung Hagen, Anstal...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 02.02.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
- Bearbeitung:
- Burkhard Schwemin
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Einleitend geht Herr Kohaupt auf die Ergänzungsvorlage ein.
Herr Schwemin teilt mit, dass die Fragen und Anregungen der bereits beratenden Gremien, die in der Ursprungsvorlage bemängelt wurden, in der jetzigen Ergänzungsvorlage rechtlich geprüft, beseitigt und ergänzt wurden. Diese Änderungen seien in der Satzung berücksichtigt worden. Zu vermerken sei, dass in der Satzung die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen unter §10 Absatz 5 Ziffer 21 und dem Zusatz so geregelt seien, dass die Zuständigkeiten, die auf der Hauptsatzung der Stadt Hagen den Bezirksvertretungen zugewiesen seien, erhalten blieben.
Weiterhin geht er auf die Pflege und den Erhalt des Forstes ein. So wie für die Stadtentwässerung ein Entwurf für das Abwasserbeseitigungskonzept benötigt würde, sei für den Forst ein Forstbetriebswerk zu erstellen, das im Anschluss den verschiedenen Gremien und dem Rat der Stadt zur Abstimmung vorgelegt werden müsste. Somit seien die Zuständigkeit und der Erhalt des Forstes gegeben. Er hofft, dass dadurch den Bedürfnissen der Gremien Rechnung getragen sei werde.
Herr Schwemin merkt an, dass die wenigen Prüfaufträge des Verwaltungsrates der SEH in einer Synopse zusammengefasst wurden. Hierbei handelte es sich im Wesentlichen um redaktionelle und nicht um inhaltliche Veränderungen.
Zwischenzeitlich habe eine Abstimmung mit der Bezirksregierung in Arnsberg stattgefunden. Hierbei sei die Zahl der Vorstände bestimmt worden. Man habe sich darauf geeinigt, dass min. zwei Vorstände, ein Vorstandssprecher und ein weiteren Vorstand festzulegen seien. Dies müsse in der Satzung noch nachgebessert werden.
Die mündliche Zusage des Finanzamtes, dass keine rechtlichen Bedenken gegen die Vorgehensweise bestünden, liege bereits auch vor. Das Finanzamt habe auch zugesagt, dieses in Kürze in schriftlicher Form zu bestätigen. Somit sei keine Steuerpflicht zu erwarten. Insofern könne in der Sitzung des Rates am 24. Februar 2011 der Beschluss zur Gründung und Erweiterung der Anstalt öffentlichen Rechts mit den entsprechenden Aufgaben erfolgen.
Herr Mosch zeigt sich sehr verwundert darüber, dass nur mündliche Aussagen des Finanzamtes vorliegen, obwohl das Verfahren bereits seit mehreren Monaten laufe.
Er möchte die Vorteile des Konstruktes erläutert wissen, insbesondere wie man auf die eingesparten Summen komme und ob dieses mit weniger Personal durchzuführen sei, obwohl es Personalüberleitungsverträge geben solle.
Herr Schwemin entgegnet, dass durch die Berechnungen des Vorstandes der Stadtentwässerung entsprechende Synergien zu erzielen seien. Um betriebsbedingten Kündigungen zu vermeiden, könne durch das Zusammenlegen des Forstamtes, des Fachbereiches 67 und Teile des Fachbereiches 66 in die Anstalt öffentlichen Rechts, aber auch durch die natürliche Fluktuation, langfristig die gewünschte Einsparsumme eingehalten werden. Weiterhin geht er auf die Synergien, die in der Vorlage in Anlage 6 vorgestellt sind, ein.
Herr Gerbersmann fügt hinzu, dass man sich in einer schwierigen Situation befinde. In dem Haushaltssicherungskonzept seien Einsparvorschläge der einzelnen Ämter berücksichtigt worden, die von der SEH auch weiterhin verfolgt würden. Die SEH möchte Einsparvorschläge, die durch einen Leistungsabbau, wie z.B. bei Verschlechterung im Straßenbereich, die nur durch Synergien zu erreichen seien, vermeiden.
Er macht auf die jahreszeitlichen Belastungszeiten aufmerksam und merkt an, dass z. B. auch durch Zusammenlegung von Werkstätten und gemeinsam benutzten Gerätschaften Synergien erfolgen könnten.
Er sehe einem Zusammenschluss sehr positiv entgegen.
Herr Mosch kann sich den Äußerungen von Herrn Gerbersmann anschließen. Er macht jedoch deutlich, dass die gewünschten Einsparungen erst langfristig zu erzielen seien.
Herr Fritzsche möchte wissen, ob es richtig sei, dass im Stadtentwicklungsausschuss eine neue Synopse veröffentlicht worden sei, die der Bezirksvertretung aber nicht vorliege.
An der weiteren angeregten Diskussion beteiligen sich die Herren Gerbersmann, Schwemin, Fritzsche, Löher, Daniels, Kohaupt und Hennemann.
Beschluss:
Zusatz: Die
Bezirksvertretung Hagen-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt,
vorbehaltlich der schriftlichen Erteilung der rechtsverbindlichen
Auskunft des Finanzamtes,
folgenden Beschluss zu fassen:
1)
Der Rat
beschließt rückwirkend zum 01.01.2011 den III. Nachtrag zur „Satzung der
Stadtentwässerung Hagen“ in der Form, wie er als Anlage 1 Gegenstand der
Vorlage Drucksachennummer 0986-1/2010 ist.
2)
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Satzung umgehend nach positivem Abschluss des
durchzuführenden Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung öffentlich bekannt
zu machen.
3)
Weiter wird
die Verwaltung beauftragt, nach Satzungsveröffentlichung mit der Anstalt den
Personalüberleitungsvertrag wie er als Anlage 5 Gegenstand der Vorlage
Drucksachennummer 0986-1/2010 ist und die Leistungsabnahmevereinbarung, wie sie
als Anlage 3 Gegenstand der Vorlage Drucksachennummer 0986/2010 ist,
abzuschließen.
4)
Der Rat
erteilt seine Zustimmung zu den Beschlüssen des Verwaltungsrates der SEH über
-
den
erweiterten Wirtschaftsplan, wie er als Anlage 4 Gegenstand der Vorlage
Drucksachennummer 0986-1/2010 ist,
-
die
Bestätigung von Herrn Hans- Joachim Bihs als Vorstandsmitglied,
-
die
Bestellung von Herrn Technischen Beigeordneten Thomas Grothe zum Vorstandsmitglied
und seiner Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden.
Anlagen zur Vorlage
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