Beschlussvorlage - 0986-1/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung der Stadtentwässerung Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts, zum Wirtschaftsbetrieb Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
- Bearbeitung:
- Burkhard Schwemin
- Beteiligt:
- VB5/P - Projektmanagement; Fachbereich des Oberbürgermeisters; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken; FB30 - Rechtsamt; 24 Forstamt; FB11 - Personal und Organisation
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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25.01.2011
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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25.01.2011
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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26.01.2011
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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26.01.2011
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10.03.2011
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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27.01.2011
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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27.01.2011
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●
Erledigt
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Lenkungsgruppe
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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01.02.2011
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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02.02.2011
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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03.02.2011
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17.02.2011
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.02.2011
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Beschlussvorschlag
1)
Der Rat
beschließt rückwirkend zum 01.01.2011 den III. Nachtrag zur „Satzung der
Stadtentwässerung Hagen“ in der Form, wie er als Anlage 1 Gegenstand der
Vorlage Drucksachennummer 0986-1/2010 ist.
2)
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Satzung umgehend nach positivem Abschluss des
durchzuführenden Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung öffentlich bekannt
zu machen.
3)
Weiter wird
die Verwaltung beauftragt, nach Satzungsveröffentlichung mit der Anstalt den
Personalüberleitungsvertrag wie er als Anlage 5 Gegenstand der Vorlage
Drucksachennummer 0986-1/2010 ist und die Leistungsabnahmevereinbarung, wie sie
als Anlage 3 Gegenstand der Vorlage Drucksachennummer 0986/2010 ist,
abzuschließen.
4)
Der Rat
erteilt seine Zustimmung zu den Beschlüssen des Verwaltungsrates der SEH über
-
den
erweiterten Wirtschaftsplan, wie er als Anlage 4 Gegenstand der Vorlage
Drucksachennummer 0986-1/2010 ist,
-
die
Bestätigung von Herrn Hans- Joachim Bihs als Vorstandsmitglied,
-
die
Bestellung von Herrn Technischen Beigeordneten Thomas Grothe zum
Vorstandsmitglied und seiner Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden.
Sachverhalt
Die Vorlage
Drucksachennummer 0986/2010 wurde in erster Lesung in der Lenkungsgruppe, in
den Bezirksvertretungen, im Haupt- und Finanzausschuss, im Umweltausschuss, im
Stadtentwicklungsausschuss und im Verwaltungsrat SEH beraten. Die wenigen
offenen Punkte und Fragen aus den politischen Gremien wurden von der Verwaltung
und der Anstalt öffentlichen Rechts SEH abgearbeitet und werden mit dieser hier
vorliegenden Ergänzungsvorlage beantwortet.
Die
Erweiterung der Anstalt öffentlichen Rechts soll nach Ratsbeschluss am
17.02.2011 rückwirkend zum 01.01.2011 erfolgen. Es wird in dem vorliegenden Beschluss
unterstellt, dass die rechtsverbindliche Auskunft des Finanzamtes bis zur
Ratssitzung bei der Stadt Hagen vorliegt und die Zusammenlegung keinen Betrieb
gewerblicher Art begründet und damit nicht steuerpflichtig wird.
Begründung
Auf die
Ausführungen in der Vorlage Drucksachennummer 0986/2010 Erweiterung der
Stadtentwässerung Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts, zum Wirtschaftsbetrieb
Hagen wird Bezug genommen.
Eine
Beantwortung der Fragen aus der ersten Lesung findet im Folgenden statt.
Satzung
Nach
juristischer Prüfung durch das Rechtsamt der Stadt Hagen wurde der Satzungstext
im Hinblick auf die Zuständigkeit des Verwaltungsrates, des Rates und der
Bezirksvertretungen im §10 Abs. 5 der Satzung wie folgt geändert:
In den Fällen der Nummern 1, 2, 10, 16 und 24 unterliegt der
Verwaltungsrat den Weisungen des Rates der Stadt Hagen. Im Fall der Nummer 1
berät und beschließt der Verwaltungsrat in öffentlicher Sitzung. Ferner
unterliegt das Kommunalunternehmen den Weisungen des Rates der Stadt Hagen in
den Fällen des § 10 Abs. 2 und Abs. 3 der Anstaltssatzung.
Entscheidungen des Verwaltungsrates über Wahrnehmung von Rechten bei
verbundenen Unternehmen i.S.d. §15 AktG sowie den Fällen der Nummern 3, 5-7,
12-15, 17-18 und 21-22 bedürfen der Zustimmung des Rates der Stadt Hagen.
Im Fall der Nummer 23 bleiben die gesetzlichen Entscheidungskompetenzen
der Bezirksvertretungen nach §37 GO NRW i.V.m. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung
unberührt.
Damit ist sichergestellt, dass die
kommunalrechtlichen Zuständigkeiten des Rates und der Bezirksvertretungen wie
bisher erhalten bleiben.
Zur Verdeutlichung des Ablaufes dient das in Anlage 2 beigefügte Schaubild.
Im
ursprünglich vorliegenden Entwurf der Satzung war der Betrieb der Grünabfallkompostierungsanlage
Hohenlimburg versehentlich als weitere Aufgabe im §2 Abs. 3 der Satzung aufgeführt.
Dieser Fehler wurde korrigiert und im Abs. 1 Ziffer 4 als eigene Aufgabe
festgelegt.
Gemäß §7
Abs. 2 Kommunalunternehmensverordnung sind „bei der Einrichtung eines
Kommunalunternehmens durch Ausgliederung von Vermögen und Schulden aus dem
Haushalt der Gemeinde deren Gegenstand und Wert in der Unternehmenssatzung
festzusetzen. Gleichzeitig sind in einem Ausgliederungsbericht die für die Angemessenheit
der Erbringung wesentlichen Umstände darzulegen.“
Der
Satzungsentwurf (Anlage 1) wurde im § 14 um Abs. 2 erweitert. Der Ausgliederungsbericht
liegt der Satzung als Anlage bei.
Dem Wunsch der
Aufnahme der Regelung des §6 der Satzung der Anstalt öffentlichen Rechts
Niedersächsische Landesforsten als Geschäftsgrundlage zur Bewirtschaftung des
Waldes kann nach Feststellung des Rechtsamtes der Stadt Hagen nicht entsprochen
werden da Landesrecht NRW anzuwenden ist. Dem inhaltlichen Ansinnen der Anfrage
im Haupt- und Finanzausschuss wird nach Auffassung der Verwaltung Rechnung
getragen im §2 Abs. 1 Ziffer 3. Die Anstalt öffentliche Rechts nimmt demnach
zukünftig als eigene Aufgabe Pflege, Erhalt, Weiterentwicklung sowie
Bewirtschaftung unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit der ihr von der
Stadt Hagen zu Eigentum übertragenen Forste wahr. Zur Darstellung der politischen
Zuständigkeiten und Rechte dient das beigefügte Schaubild in Anlage 3. Die
"AöR" gewährleistet eine nachhaltige Vermögensentwicklung des
übertragenen Waldeigentums, wobei die momentan vorhandene Flächengröße erhalten
bleiben soll. Das schließt eine sinnvolle An- und Verkaufspolitik zur
Arrondierung von Waldflächen nicht aus, um so optimale Wirtschaftseinheiten
bilden zu können.
Als Grundlage der Forstbewirtschaftung dient
das Forstbetriebswerk. Analog dem Abwasserbeseitigungskonzept ist hierzu die
Zuständigkeit des Rates gegeben. Primär ist die Bewirtschaftung des Kommunalwaldes dem Gemeinwohl
verpflichtet. Sie wird auch in Zukunft unter dem Gesichtspunkt der
Nachhaltigkeit, der ordnungsgemäßen und naturnahen Forstwirtschaft unverändert
bleiben.
Der Hagener
Kommunalwald wird weiterhin in seinen Kernbereichen, wie Marketing, Betriebs-
und Produktionsabläufe, der Jagd und dem Naturschutz mit zukunftsorientierten
Prozessen organisiert bleiben.
Wirtschaftsplan
Der Vorlage
ist der ergänzte und den gesetzlichen Erfordernissen gemäß §16 Kommunalunternehmensverordnung
angepasste Wirtschaftsplan nebst Stellenplan und
-übersicht der erweiterten Anstalt öffentlichen Rechts als Anlage 4 beigefügt.
Personalüberleitung
Der
Gesamtpersonalrat hat in seiner Sitzung vom 16.12.2010 der in Anlage 5 beigefügten
Personalüberleitungsvereinbarung zugestimmt. Diese wurde einvernehmlich
zwischen Personalrat und Verwaltung im §2 Abs. 7 Satz 1 gegenüber der Fassung
aus der Ursprungsvorlege wie folgt geändert:
Werden Arbeitsverhältnisse nach erfolgter Überleitung aus Gründen, die
der Beschäftigte nicht zu vertreten hat, vom Kommunalunternehmen beendet oder
erfolgt eine Aufgabenübertragung auf Dritte, verpflichtet sich die Stadt, auf
dessen Wunsch mit dem Beschäftigten ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen und
ihm Aufgaben zu übertragen, die der dann gültigen Eingruppierung entsprechen.
Nach
Mitteilung der zentralen Steuerung ist der Rechtsverweis zum Übergang der
Beamten gegenüber der ursprünglichen Vorlage anzupassen. Die Beamten der betroffenen
Bereiche gehen Kraft Gesetz gem. §128 Abs.4, 3. Alternative i.V.m. §128 Abs. 1
BRRG auf die Anstalt öffentlichen Rechts über.
Holzverkauf
Bezüglich
der Frage aus dem Umweltausschuss zu der geplanten Erhöhung der Erträge aus
Holzverkauf nach vorherigem Aufschnitt und Lagerung ist folgendes auszuführen:
Seitens der
AöR wie auch der Stadt Hagen ist der Ankauf oder der Bau eines stationären
Sägewerkes nicht geplant.
Das
Holzpreisniveau hängt von der Lage auf dem Weltmarkt ab. Generell erzielt
Langholz nicht mehr Ertrag als Kurzholz. Höhere Erträge sind vielmehr durch
Sortierungsgewinne zu erzielen. Diese höheren Erträge sind zu realisieren, wenn
der Eigentümer des Waldes die Einwerbung, d.h. Holzeinschlag und Holzrückung,
von Holz durch Holzeinschlagunternehmen ermöglicht aber die Vermarktung selbst
vornimmt. Die AöR kann als Eigentümer des Waldes die Vermarktung selbst
vornehmen und so höhere Erträge erzielen als die Stadt Hagen.
Durch eine
Zusammenlegung des Forstamtes mit dem Umweltamt können keine Synergien, wie
u.a. die oben beschriebenen, erzielen werden.
Haushaltssicherungskonzept
Die
geplanten Maßnahmen des HSK 2011 sind der Tabelle in Anlage 6 zu entnehmen. Als
Konsolidierungsziel ergibt sich dort eine Summe von rd. 6,7Mio. €. Davon
werden im städtischen Haushalt ein Betrag von rd. 0,94 Mio. €
konsolidiert. Eine Darstellung AöR SEH über die beabsichtigte Konsolidierung in
der Anstalt kann der Aufstellung aus dem Vortrag des Verwaltungsrates der AöR
SEH, beigefügt in Anlage 7, entnommen werden. Die rd. 6,7 Mio. €
entsprechen in Addition den Planungen im HSK 2011 der Ämter 24, 66, 67 und SEH
der Höhe nach, werden aber im Wesentlichen durch erwartete Synergien und
geplante organisatorische Maßnahmen (wie dort erläutert) in der neuen AöR
Wirtschaftsbetriebe erbracht.
Anlage 1 III. Nachtrag der Satzung der „Stadtentwässerung Hagen“ – Anstalt des öffentlichen Rechts
Anlage 1a Synopse der Kommunalunternehmenssatzung
Anlage 2 Beispiele Straße und Grün
Anlage 3 Beispiel Waldumwandlung
Anlage 4 Wirtschaftsplan 2011-01-11
Anlage 5 Personalüberleitungsvertrag
Anlage 6 Aufstellung Maßnahmen des HSK 2011
Anlage 7 Konsolidierung AöR Wirtschaftsbetrieb
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2
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411,6 kB
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3
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268 kB
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4
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468,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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485,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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239,8 kB
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7
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(wie Dokument)
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216,5 kB
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8
|
(wie Dokument)
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689,8 kB
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25.01.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt, vorbehaltlich der Erteilung der
rechtsverbindlichen Auskunft des Finanzamtes, folgenden Beschluss zu
fassen:
1)
Der Rat
beschließt rückwirkend zum 01.01.2011 den III. Nachtrag zur „Satzung der
Stadtentwässerung Hagen“ in der Form, wie er als Anlage 1 Gegenstand der
Vorlage Drucksachennummer 0986-1/2010 ist.
2)
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Satzung umgehend nach positivem Abschluss des
durchzuführenden Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung öffentlich bekannt
zu machen.
3)
Weiter wird
die Verwaltung beauftragt, nach Satzungsveröffentlichung mit der Anstalt den
Personalüberleitungsvertrag wie er als Anlage 5 Gegenstand der Vorlage
Drucksachennummer 0986-1/2010 ist und die Leistungsabnahmevereinbarung, wie sie
als Anlage 3 Gegenstand der Vorlage Drucksachennummer 0986/2010 ist,
abzuschließen.
4)
Der Rat
erteilt seine Zustimmung zu den Beschlüssen des Verwaltungsrates der SEH über
-
den
erweiterten Wirtschaftsplan, wie er als Anlage 4 Gegenstand der Vorlage
Drucksachennummer 0986-1/2010 ist,
-
die
Bestätigung von Herrn Hans- Joachim Bihs als Vorstandsmitglied,
-
die
Bestellung von Herrn Technischen Beigeordneten Thomas Grothe zum Vorstandsmitglied
und seiner Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden.
01.02.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss begleitet
zustimmend das Erweiterungsvorhaben Anstalt öffentlichen Rechts (AöR). Die in
der heutigen Beratung ergänzten Punkte wie die Öffentlichkeit der Sitzungen des
Verwaltungsrates sollen das Projekt zusätzlich stärken. Eine Beschlussfassung
wird dem Rat überlassen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Einstimmig beschlossen |
02.02.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen
Beschluss:
Zusatz: Die
Bezirksvertretung Hagen-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt,
vorbehaltlich der schriftlichen Erteilung der rechtsverbindlichen
Auskunft des Finanzamtes,
folgenden Beschluss zu fassen:
1)
Der Rat
beschließt rückwirkend zum 01.01.2011 den III. Nachtrag zur „Satzung der
Stadtentwässerung Hagen“ in der Form, wie er als Anlage 1 Gegenstand der
Vorlage Drucksachennummer 0986-1/2010 ist.
2)
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Satzung umgehend nach positivem Abschluss des
durchzuführenden Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung öffentlich bekannt
zu machen.
3)
Weiter wird
die Verwaltung beauftragt, nach Satzungsveröffentlichung mit der Anstalt den
Personalüberleitungsvertrag wie er als Anlage 5 Gegenstand der Vorlage
Drucksachennummer 0986-1/2010 ist und die Leistungsabnahmevereinbarung, wie sie
als Anlage 3 Gegenstand der Vorlage Drucksachennummer 0986/2010 ist,
abzuschließen.
4)
Der Rat
erteilt seine Zustimmung zu den Beschlüssen des Verwaltungsrates der SEH über
-
den
erweiterten Wirtschaftsplan, wie er als Anlage 4 Gegenstand der Vorlage
Drucksachennummer 0986-1/2010 ist,
-
die
Bestätigung von Herrn Hans- Joachim Bihs als Vorstandsmitglied,
-
die
Bestellung von Herrn Technischen Beigeordneten Thomas Grothe zum Vorstandsmitglied
und seiner Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden.