Beschlussvorlage - 0829/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt Hagen beteiligt sich in koordinierender Funktion am Projekt „CIB – City in Balance“.
  2. Die politische Begleitung des Projektes wird dem Sozialausschuss übertragen.

3.  Die Bezirksvertretungen werden gebeten, aus den ihnen in den Haushaltsjahren

     2008 - 2010 vom Rat zur Verfügung zu stellenden Mitteln gem. § 37 GO NRW  

     jährlich einen Betrag von 1.000 € je Bezirksvertretung in die Finanzierung

     einzubringen.

  1. Die verbleibenden städtischen Eigenmittel von insgesamt  17.000 € sind in den

entsprechenden Haushaltsjahren bereitzustellen, wobei eine Gegenfinanzierung zwingend erforderlich ist.

 

Umsetzung zum 01.03.2008

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Sachverhalt

Kurzfassung:

 

Die Stadt Hagen bereitet zurzeit zusammen mit der Wirtschaftsförderung Hagen GmbH das EU-Projekt “CIB - Cities in Balance, Promoting Senior Economy” in Europe vor. In diesem Projekt werden voraussichtlich 11 Partner aus 4 nordwesteuropäischen Städten mitarbeiten. Die WFG Hagen GmbH wird das transnationale Projekt- und Finanzmanagement des Projektes übernehmen. Partner des Projektes sind die Stadtverwaltungen der Städte Hagen (DE), Leverkusen (DE), Kaiserslautern (DE), Brügge (BE), Genk (BE), Roeselare (BE), Vlaardingen (NL), Southampton (UK),  Stockport (UK), Leeds (UK) und die Chamber of Commerce Edinburgh (UK).

 

Ziel des Projektes ist es, an Hand von konkreten Beispielen vor Ort ein Konzept/ Leitfaden zu entwickeln, wie sich Städte bestmöglich auf das Altern der Gesellschaft einstellen, indem sie die damit verbundenen sozialen Herausforderungen meistern, aber auch die inhärenten wirtschaftlichen Potenziale des Marktes der Seniorenwirtschaft bestmöglich abschöpfen.

 

Die Stadt Hagen wird mit verschiedenen Sozialpartnern vor Ort themenbezogene Projekte durchführen und hierfür die Koordinierung übernehmen.

 


Begründung:

 

 
Themenfelder

 

Mit der EU-Förderstelle wurden folgende Handlungsfelder abgestimmt:

 

 

Imageverbesserung des Alterwerdens

 

Ältere Menschen empfinden explizit für sie konzipierte Güter, Dienstleistungen und Werbemaßnahmen häufig als stigmatisierend. Dabei geht es oft nicht darum, dass Alter überhaupt angesprochen wird, sondern vielmehr um die Art und Weise wie es thematisiert wird. Deswegen sind hier spezielle und innovative Marketingmaßnahmen notwendig, um das Interesse und eine Nachfrage nach “seniorengerechte” Produkte bei älteren Menschen zu wecken. Es sollte vermieden werden, körperliche Defizite in den Vordergrund der Produktkommunikation zu stellen. Auch ältere Konsumenten werden eher auf solche Werbung und Produkte ansprechen, die bei ihnen positive Assoziationen auslösen. Die positiven Aspekte des Alters müssen in den Vordergrund gestellt werden.

 

Entwicklung neuer seniorengerechter Produkte und Dienstleistungen

 

Um das Thema Seniorenwirtschaft verstärkt in das Bewusstsein der regionalen Wirtschaft zu bringen, werden gezielt Möglichkeiten gesucht und umgesetzt, um neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln bzw. vorhandene für die Zielgruppe attraktiv zu gestalten. Der Nutzen für Ältere und die Unterstützung der Unternehmen vor Ort stehen gleichermaßen im Mittelpunkt der Aktivitäten. Als Handlungsfelder bieten sich an:

·        Telekommunikation und neue Medien (leicht zu bedienende Handys und Computer mit verständlichen Gebrauchsanleitungen, die in Geschäften mit geschultem, möglicherweise älterem Verkaufspersonal angeboten werden), Bildtelefone

·        Wohnen, Handwerk, Dienstleistung: intelligente Haustechnik, seniorengerechter Wohnungsumbau, Dienstleistungen aus einer Hand durch Handwerkerkooperationen,

·        gerontotechnische Produkte,

·        Dienstleistungen für Gesundheit und Wellness

 

 

Seniorengerechte Weiterbildung und Teilhabe an Neuen Medien

 

Wohnortnahe kulturelle Angebote und Bildungsmöglichkeiten müssen erhalten bzw. geschaffen werden, um älteren Menschen Teilhabe zu sichern, Geselligkeit zu ermöglichen, ihr Engagement zu fördern und Abhängigkeit zu vermeiden. Die Freizeitinteressen von älteren Menschen bedeuten Herausforderung und Chance für die Seniorenwirtschaft. Dabei schätzen Senioren vor allem generationsübergreifende Angebote. Mit neuen Kommunikationsmedien können allein lebende und weniger mobile Menschen ihre Isolation kompensieren. Weiterbildung muss Teilhabemöglichkeiten schaffen, Eigeninitiative der Seniorinnen und Senioren stärken und Begegnung der Generationen ermöglichen. Bildungsmaßnahmen dienen auch dem Ziel einer Kompetenzerweiterung für eine nachberufliche gesellschaftlich relevante Tätigkeit in sozialen Einrichtungen, im Gesundheitswesen, in Gemeinden, im Stadtteil, im ökologischen Bereich, in Initiativen oder in selbst organisierten Projekten, wie es bereits durch die Erstellung einer eigenen Seniorenzeitung und Gestaltung von Lesenachmittagen, durch Unterstützung von Selbstorganisation zur Gestaltung der Freizeit "Im Alter aktiv" sowie durch Seminare zu alternativen Wohnformen im Alter mit Unterstützung der Selbstorganisation geschieht. Die marktwirtschaftliche Durchdringung der Seniorenarbeit erfordert auch mehr Verbraucherschutz und -bildung. Gesundheitsförderung und -prävention sind ohne Gesundheitsbildung nicht zu erreichen.

 

 

Integration der Ruheständler in die Gesellschaft

 

Die Senioren heute (und verstärkt in der Zukunft) werden zu einem Großteil von einem hohen Aktivitätsniveau geprägt sein, sie wollen aktiv sein und sich engagieren. Im Sinne eines neuen Weges in der Altenarbeit gilt es hier, aktive Senioren als Akteure für Stadtentwicklung und Lebensqualität vor Ort zu entdecken und auf der anderen Seite Infrastruktureinrichtungen für “ehrenamtliche” Alte zu interessieren (Aufbau von kommunalen Kooperationsstrukturen, Netzwerken). Dabei gilt es, Ehrenamt und Professionalität – ggf. im Berufsleben erworben - zu verknüpfen. Senioren verfügen über Erfahrungswissen und Kompetenzen. Es kommt darauf an, diese großen Schätze für die Stadtgesellschaft zu heben. Senioren stellen eine große Gruppe der ehrenamtlich Aktiven und der Empfänger von ehrenamtlich geleisteter Arbeit. Es ist es eine große Chance, das ehrenamtliche Engagement der älteren Menschen zu fördern Um die Lebens- und Berufserfahrungen von Senioren für die regionale Wirtschaft zu erhalten, werden Modelle für die Wirtschaft entwickelt werden, bei denen Ruheständler ihre Erfahrung und ihr Wissen staatlich subventioniert oder in ehrenamtlicher Tätigkeit an junge Unternehmen weitergeben.

(Stichworte, Senior Teacher, Patenschaften für Neugründer, Kompanie des guten Willens)

 

 

Wohnen im Alter

 

Wohnen stellt einen zentralen Aspekt der alltäglichen Lebensqualität Älterer dar und wird von der Seniorenpolitik schon lange thematisiert. Wenig belichtet und entwickelt worden ist es allerdings aus beschäftigungspolitischer Perspektive. Bestehende Dienste müssen stärker auf die Bedürfnisse der Senioren ausgerichtet und ausgeweitet werden. Dies gilt vor allem für den Bereich des Betreuten bzw. Service-Wohnens, für hauswirtschaftliche Dienste und für handwerkliche Reparatur- und Wartungsdienste. Ein weiterer Ansatzpunkt sind allgemeine Maßnahmen zur Verbesserung investiver Rahmenbedingungen für die Schaffung von preiswertem seniorengerechten Wohnraum bzw. von "mitwachsendem" Wohnraum. Der möglichst lange Verbleib in der eigenen Wohnung und im gewohnten Umfeld ist ein Wunsch, der durchgängig von allen Senioren geäußert wird. Er erfordert jedoch meist Umbaumaßnahmen in der eigenen Wohnung, die zweier wesentlicher Voraussetzungen bedürfen. Zum einen ist dies ein gesicherter Zugang zu Informationsstellen für Senioren wie z.B. den Wohnungsberatungsstellen. Zum anderen müssen auch die Handwerksbetriebe und andere beteiligte Unternehmen in der Lage sein, entsprechende Maßnahmen durchzuführen und hier ist vielfach noch ein erheblicher Informations- und Qualifizierungsbedarf zu konstatieren. Zu berücksichtigen sind ferner Fragen der Wohnungsausstattung und der rasant voranschreitenden technischen Möglichkeiten bei der Wohnraumgestaltung sowie der Zugriff auf geeignete Wartungs-, Reparatur- und andere ergänzende Dienstleistungen.

 

 

Barrierefreies und seniorengerechtes Wohnumfeld

 

Die Mehrheit der älteren Menschen möchte möglichst lange selbstständig und selbstbestimmt in der vertrauten Umgebung wohnen. Die Nachbarschaft und das Wohnumfeld sind dabei wichtige Faktoren für die Lebensqualität Älterer. Viele Menschen leiden mit zunehmendem Alter an Mobilitätsproblemen. Der öffentliche Raum ist aber längst nicht barrierefrei. Viele ältere Menschen empfinden darüber hinaus Angst beim Betreten von Bahnhöfen, U-Bahn-Stationen, Friedhöfen, Parkanlagen, aber auch nach Einbruch der Dunkelheit auf den Straßen. Es sind daher Maßnahmen zum Abbau von Barrieren und zur Stärkung des Sicherheitsgefühls erforderlich. Der barrierefrei gestaltete öffentliche Raum ist eine wesentliche Voraussetzung für die selbstbestimmte Teilnahme behinderter und älterer Menschen am Leben in der Gesellschaft. Ein sicheres, barrierefreies und attraktives Wohnumfeld ist besonders für Frauen wichtig, die sich stärker als ihre männlichen Altersgenossen in die eigene Wohnung zurückziehen. Ein entsprechend ausgestalteter öffentlicher Raum bietet gute Chancen für die touristische Entwicklung der Region auch zugunsten von Seniorinnen und Senioren.

 

Die Stadt ist grundsätzlich ein attraktiver Wohnort, insofern kulturelle und soziale Infrastruktur sowie sonstige Angebote wie Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungen gut erreichbar sind. Es gilt, die Wohn- und Lebensqualität so zu erhöhen, dass Abwanderungen in das Umland gebremst und die Stadt für Zuzüge interessant wird.

Für ältere Menschen müssen in naher Umgebung Einkaufsmöglichkeiten für den alltäglichen Bedarf, alle relevanten Dienstleistungen und Begegnungsstätten erreichbar sein.

 

 

Ideenschmiede mit Senioren

 

Welche Bedürfnisse Senioren haben und welche Angebote ihnen in ihrem Wohnumfeld fehlen, wissen die Senioren am besten selbst. Deshalb sollen die auf die jeweilige Projektregion zugeschnittenen Maßnahmen und Aktionen zusammen mit den Senioren in der Region in einer Ideenwerkstatt erarbeitet werden. Zudem soll die Umsetzung des Projektes auch langfristig von Seniorenarbeitsgruppen oder –Beiräten begleitet werden.

Die Ergebnisse des EU-Projektes werden europaweit vermarktet durch Presse, Fachartikel, Konferenzen, Messen, Veranstaltungen auf europapolitischer (Brüsseler) Ebene. Das Projekt wird schon jetzt sowohl vom nordrheinwestfälischen Landes- als auch vom Bundesministerium für Familien und Senioren unterstützt und wurde in der Vorbereitungsphase seitens der EU finanziell gefördert.

Thematische Eingrenzung des Projektes

 

Um das Projekt zu konkretisieren, wurden in allen beteiligten Partnerstädten Pilotprojekte entwickelt und aus den oben skizzierten Themenfeldern vier Schwerpunkte für die konkrete Zusammenarbeit festgelegt:

 

1 - Senioren als wirtschaftliche und Wissens-Ressource (Förderung von Freiwilligenarbeit, Existenzgründungen bei Senioren etc)

 

2 - seniorengerechtes Wohnen und Wohnumfeld (innovative Wohnprojekte, Barrierefreiheit etc)

 

3 - Informationen für Senioren und Zugang zu Informationen für Senioren (v.a. IT-Applikationen)

 

4 - seniorengerechte Produkte und Dienstleitungen (stadtteilbezogene Servicestellen, spez. Zielgruppen-orientierte Trainings für KMU etc)

 

Das Projekt soll wissenschaftlich von einer Universität begleitet und evaluiert werden.

 

Hagener Projekte

 

In zwei Konferenzen mit jeweils ca. 30 Vertretern Hagener Organisationen, die im Bereich der Seniorenarbeit tätig sind, wurden zahlreiche Projektideen entwickelt. Eine Vorauswahl, die von einer Jury bestehend aus

 

Frau Machatschek, Vorsitzende des Sozialausschusses,

Frau Dohms, Vorsitzende des Behindertenbeirates,

Frau Sauerwein, Vorsitzende des Seniorenbeirates

 

vorgenommen wurde, ergab die folgende Projektliste:

 

Handwerker Schulung und Training in der Gerontotechnik – “HaSTiG”

 

Träger: Kreishandwerkerschaft Hagen, in Koop. mit TÜV Akademie Nord u.

Wohnberatung der Stadt Hagen

 

Qualifizierte Handwerker (Meister/Gesellen) in beratender Funktion werden für häufig im Zusammenhang seniorengerechter Bau- und Ausbauleistungen auftauchende Fragen und Problemstellungen sensibilisiert. Der Handwerker soll in Theorie und Praxis in die Lage versetzt werden, Wünsche, Anforderungen und Notwendigkeiten, die im Hinblick auf altersgerechte Bauleistungen für den Auftraggeber entstehen können, bereits im Vorfeld zu erkennen und entsprechend beratend tätig zu werden.

 

Ort: Haspe und/oder Wehringhausen

 

Gesamtkosten: 13.000 €

 

Seniorenservicelden

 

Träger: Wir in Wehringhausen, Wehringhausener Einzelhandel

 

Die Stadtteilgemeinschaft der Wehringhausener Einzelhändler möchte das Service-Angebot für seniorengerechte Produkte, seniorengerechte Dienstleistungen, Beratung und fachliche Unterstützung in Form eines Ladenlokals in Wehringhausen auf den Weg bringen. Die Förderung soll eine nachhaltige Etablierung dieses Angebotes ermöglichen; mögliche – geringfügig erwartete Gewinne in der Anlaufphase – werden in den Projektkosten gegengerechnet.

 

Ort: zunächst Stadtteil Wehringhausen (soll auf andere Stadtteile ausgedehnt werden)

 

Gesamtkosten: 220.000 €

 

 

Ein Stadtquartier fit machen für die Zukunft

 

Träger: Lokales Bündnis für Familien, Arbeitsgruppe Wohnen und Wohnumfeld in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Bauen und Wohnen

 

Exemplarische Untersuchung zweier Stadteile auf infrastrukturelle und bauliche Möglichkeiten hin

o       Phase 1 - Analyse : Betrachtung der gesamten Stadtteilfläche auf ‚Senioreneignung’

o       Phase 2 – Planung : Betrachtung eines ‚seniorengeeigneten’ und eines ‚weniger seniorengeeigneten’ Stadtquartiers je Stadtteil

o       Phase 3 – Detailplanungen zu konkreten Objekte (Musterbeispiele)

o       Phase 4 – Realisierungen, Umsetzungen vorgeschlagener Projekte

 

Ort: Stadtteile Eilpe und ein weiterer Stadtteil

 

Gesamtkosten: 46.000 € (ohne Phase 4)

 

 

 

Realisierung eines Wohn- und Gartenprojektes für dementiell Erkrankte

 

Träger: Wohlbehagen in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Demenz und Stadt Hagen

 

Ziel ist, Ehepaaren mit einem dementiell Erkrankten trotz steigenden Hilfebedarfes ein Leben in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen und einen Heimaufenthalt hinauszuzögern oder zu vermeiden. Die Voraussetzungen dafür sind: eine barrierearme bzw. –freie Wohnung und Wohnumfeld, passende und unterstützende Serviceangebote im Haus, ein geschützter Außenbereich (“Dementgarten”), ehrenamtliche Entlastungsangebote.

 

Ort: Hohenlimburg in Koop. mit  Casa Immobilien

 

Für das EU-Projekt relevante Kosten: 264.000 €

 

 

AGIL – AWO interkultureller Gesprächs- und Informationsladen

 

Träger: AWO, Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis

 

Aus der AWO-Begegnungsstätte Wehringhausen, Bachstr. 26, heraus möchten wir einen stationären und mobilen ehrenamtlichen Beratungs- und Informationsdienst rund um das Alter für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund anbieten. Von einer hauptamtlichen pädagogischen Fachkraft begleitete freiwillige Mitarbeiter sollen helfen, soziale Isolation zu vermeiden und eine längere Verweildauer im bekannten Quartier zu ermöglichen.

 

Ort: Wehringhausen, Bachstr. 26

 

Gesamtkosten: 54.900 €

 

 

Seniorenstadtplan

 

Träger: Freiwilligenzentrale Hagen

 

Im Rahmen eines Gruppenprojekts möchten die Hagener seniorTrainerinnen einen Stadtplan für Senioren oder für Menschen in der dritten Lebensphase entwickeln. Inspiriert wurde die Idee von Kinder- und Jugendstadtplan der Stadt Hagen. Er soll interessante Aktivitäten, Anlaufstellen  und ggfs. Einkaufsmöglichkeiten für Senioren in den jeweiligen Stadtteilen erfassen und überschaubar darstellen. Dabei sollen nicht nur seniorengerechte Angebote erfasst werden. Dies leistet bereits der Seniorenwegweiser. Es geht vielmehr darum, dass die EFIs, alle selbst in der dritten Lebensphase, Angebote bündeln möchten, welche für ihre (unternehmungslustigen) Altersgenossen interessant sind.

 

Ort: Gesamtstadt

 

Gesamtkosten: 41.860 €

 

 

 

 

 

 

Handykurse für Senioren

 

Träger: Freiwilligenzentrale Hagen

 

Handys haben inzwischen derart viele Funktionen, dass es manchmal schon verwundert, dass man damit tatsächlich noch telefonieren kann. Was für Teenager (Schüler) keinerlei Problem darstellt, ist für die Generation, welche sich noch an Wählscheiben erinnern kann, oft ein schier unüberwindbares Hindernis.

In dem Projekt “Telefonieren, SMSen und die Mailbox Handykurse für Senioren” sollen diese beiden Generationen zusammengebracht werden. Schüler einer Jahrgangsstufe 10 o. 11 sollen gewonnen werden um in Kleingruppen Kurse für Senioren zu geben, in welchen sie die Senioren in die Handhabung ihres jeweiligen Handys einführen können. Diese Kurse sollen jeweils 2 Nachmittage umfassen und halbjährlich angeboten werden. Der Nutzen für die Senioren liegt in der individuellen Einführung in ihr Handy. Die Schüler lernen die andere Seite des Unterrichtens kennen, wodurch sich ihr Sozialverhalten in der Schule positiv verändert und erhalten ein Zertifikat über ihr Engagement.

 

Ort: Gesamtstadt, bzw. Pilotprojekt mit einer noch zu findenden Kooperationsschule

 

Gesamtkosten: 2.800 €

 

 

Gehörlose Senioren – zielgruppenspezifisches Informationssystem

 

Träger: Die Paritätische – Förderverein für soziale Arbeit im Ennepe-Ruhr-Kreis und Hagen

 

Recherche und Erstellung zweier spezifischer Informationsbroschüren für gehörlose Senioren sowie das entsprechende Hilfesystem

 

Ort: Gesamtstadt

 

Gesamtkosten: 35.000 €

 

 

Älterwerdende Einfamilienhaus-Stadtquartiere

 

Träger: Büro StadtEntwicklung im Auftrag der Stadt Hagen

 

Bedarfsanalyse in einem Stadtteil mit hohem Anteil Älterer zur Konzeptentwicklung für Angebote von Dienstleistungen, Information und Beratung

In dem Projekt soll gemeinsam mit der Verwaltung ein geeignetes kleinräumiges Quartier ausgewählt werden, in dem davon auszugehen ist, dass dort eine hohe Anzahl Älterer wohnt. Nach einer Bestandsaufnahme soll gemeinsam mit den BewohnerInnen Bedarfe ermittelt und Konzepte entwickelt und umgesetzt werden.

Bedarfe können sein: Dienstleistungen im Bereich Gebäudereinigung, Gartenpflege, Hilfen im Alltag, Pflege, Wohnungsvermittlung, Beratung bei Hausumbau, Hausverkauf, Vernetzung der Nachbarschaft usw.

Gemeinsame Bedarfe können gebündelt und durch gemeinsame Nutzung von Dienstleistungen effektiver eingekauft werden und Arbeitsplätze schaffen. Unter Umständen könnte auch ein Wohnprojekt in der Nachbarschaft entstehen, in dem Barrierefreies Wohnen mit dem Angebot von Service Leistungen verbunden sind.

Aus den Erfahrungen mit dem Projekt können Anforderungen an den Bau moderner Einfamilienhäuser abgeleitet werden (z.B. Teilbarkeit des Hauses, Barrierefreiheit etc.).

 

Ort: Stadtteil mit hohem Anteil Älterer in Einfamilienhäusern (z.B. Emst)

 

Gesamtkosten: 12.500 €

 

 

Entwicklung neuer Wohnungsmärkte

 

Träger: Büro StadtEntwicklung in Kooperation mit Kulturzentrum Pelmke im Auftrag der Stadt Hagen

 

Projektentwicklung- und Umsetzung eines nachbarschaftlichen Wohnprojektes für “Junge Alte” in Wehringhausen. Ziel des Projektes soll es sein, InteressentInnen für ein Wohnprojekt zusammenzuführen und gemeinsame Ziele zu definieren. Anschließend soll nach Umsetzungsmöglichkeiten gesucht werden. Auf der Grundlage der Entwicklung einer Interessensgruppe und den Verhandlungen mit Wohnungsbesitzern und –Unternehmen des Stadtteils können die Wohnungseigentümer für dieses Thema sensibilisiert werden.

 

Ort: Wehringhausen

 

Gesamtkosten: 11.030 €

 

 

 

Seniorenzeitung

 

Träger: Redaktion Seniorenzeitung

 

Sponsoring von regelmäßig zwei Textseiten der Seniorenzeitung als Bürgerinformation über die Projektfortschritte.

 

Gesamtkosten: 6.000 €

 

 

 

Betreutes Wohnen + Nachbarschaftstreffen „Im Ollen Dreisch“

 

Träger: Caritasverband Hagen e.V. und Wohnungsverein Hagen eG

 

Verbesserung des Zusammenlebens sowie der sozialen Betreuung älterer Menschen im Sozialraum Wehringhausen durch Einrichtung eines Nachbarschaftstreffs und barrierefreier altersgerechter Umbau eines Wohngebäudes: Hilfestellung bei der Alltagsbewältigung, Beratung und Begleitung in persönlichen Angelegenheiten, Angebot umfassender Dienstleistungen, dem individuellen Hilfebedarf entsprechende Vermittlung an weitere Dienste und Einrichtungen, Förderung der Begegnung (auch generationsübergreifend), Aufbau nachbarschaftlicher und ehrenamtlicher Netzwerke, Verbesserung der Kommunikation durch den Einsatz innovativer Gebäudetechnik

 

Ort: zunächst Stadtteil Wehringhausen (soll auf andere Stadtteile ausgedehnt  

       werden)

 

Gesamtkosten: 1.816.000 €

 

Für das EU-Projekt relevante Kosten: 176.000 €

 

 

 

            Modell Netzwerkservice Zentren Hagen

 

            Träger: Netzwerk Demenz unter dem Dach der Stadt Hagen

 

Wohnortnah sollen mit den Netzwerk-Service-Zentren neue Formen gemeindenaher Versorgung pflegedürftiger Menschen, insbesondere Menschen mit Demenz, entstehen. Mit einem Verbund an Diensten soll ein enges Netz abgestufter Leistungen angeboten werden. In dessen Mitte stehen soziale Dienst und Tages- u. Kurzzeiteinrichtungen, die auch Betreuungsleistungen anbieten und fachliche Stützpunkte bilden.

 

Ziel ist ein Andocken bzw. eine Vernetzung an bestehende bzw. künftige Zentren (Familienzentrum, Mehrgenerationenhaus), Ausgangspunkt sind die vorhandenen Einrichtungen der Mitglieder des Netzwerkes Demenz.

 

Ort: alle Stadtteile

Kosten: über die Hagener Projektleitung abgedeckt, ca. 20.000 € Consultingleistung eingeplant.

 

 

Im Ergebnis werden somit in Hagen keine neuen investiven Maßnahmen der Stadt Hagen durchgeführt, sondern die geplanten Maßnahmen werden mit Unterpartnern durchgeführt, die 50 % der entstehenden Kosten selbst tragen und 50 % aus EU-Mitteln erstattet bekommen.

Koordinierung durch die Stadt Hagen / Kosten

 

Für die Stadt Hagen entstehen über die Laufzeit Kosten in Höhe von rd. 244.000 €, die in der Koordinierungsfunktion begründet liegen und nachfolgend aufgeschlüsselt sind.

 

Hierfür sind rd. 62.000 € Eigenmittel erforderlich.

 

Jahr

 

 

2008

2009

2010

Koordinierung Stunden

(Diverse Mitarbeiter)

20000

20000

20000

Projektleiter

1/2 Stelle

 

30000

30000

30000

Fahrtkosten

 

4000

4000

4000

Allgemeinkosten

3000

3000

3000

Veröffentlichungen

 

5000

5000

5000

Workshops

 

4000

4000

4000

Vergabe von

Consultingleistungen (s. Kapitel Hagener Projekte)

 

20000

10000

10000

Wirtschaftsprüfer

 

2000

2000

2000

 

 

 

 

 

Gesamtsumme

 

88000

78000

78000

davon EU-Mittel

 

44000

39000

39000

 

 

 

 

 

Tatsächliche Kosten

 

68000

58000

58000

 

 

 

 

 

Notwendige Eigenmittel

 

24000

19000

19000

 

 

 

 

 

Finanzierungsvorschlag

5 BV`s je 1000 €

5000

5000

5000

 

Sparkassenspende

10000

10000

10000

 

Haushalt

9000

2000

2000

 

Eine genaue Aufteilung auf die Projektlaufzeit erfolgt bei Bewilligung und dann festgelegtem Projektstart (vermutlich 1. März 2008).

 

Die Haushaltsmittel der Stadt in Höhe von 17.000 € sind erst freizugeben, wenn an geeigneter Stelle durch Einsparung eine Gegenfinanzierung der Kämmerei nachgewiesen wird.

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

X

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

X

 Neue Maßnahme

 

x

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

X

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

X

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

X

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

2008, 2009, 2010

 


 

3. Mittelbedarf

X

 Einnahmen

122.000

 EUR

X

 Sachkosten

94.000

 EUR

X

 Personalkosten

90.000

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

44.000

39.000

39.000

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

 

68.000

58.000

58.000

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

 

24.000

19.000

19.000

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

X

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

3

20

90.000

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

90.000

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

Erweitern

16.10.2007 - Beirat für Menschen mit Behinderungen

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17.10.2007 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

  1. Die Stadt Hagen beteiligt sich in koordinierender Funktion am Projekt „CIB – City in Balance“.
  2. Die politische Begleitung des Projektes wird dem Sozialausschuss übertragen.
  3. Die Bezirksvertretung Hohenlimburg sichert zu, einen Betrag von 1.000,- €

jährlich, vorbehaltlich der Entscheidung über die Verteilung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel für 2008 und 2009 zur Verfügung zu stellen.

  1. Die verbleibenden städtischen Eigenmittel von insgesamt  17.000 € sind in den

entsprechenden Haushaltsjahren bereitzustellen, wobei eine Gegenfinanzierung zwingend erforderlich ist.

 

Umsetzung zum 01.03.2008

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

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17.10.2007 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

  1. Die Stadt Hagen beteiligt sich in koordinierender Funktion am Projekt „CIB – City in Balance“.
  2. Die politische Begleitung des Projektes wird dem Sozialausschuss übertragen.

 

Änderung:

Der unter Punkt 3. geschriebene Text im Beschlussvorschlag zur Verwaltungsvorlage 0829/2007 wird gestrichen.

Der Punkt 3. erhält folgende Fassung:

  1. Die Bezirksvertretung Haspe fordert die Verwaltung auf, private Sponsoren für die Aktionen anzuwerben und damit die Maßnahme zu ermöglichen.

 

  1. Die verbleibenden städtischen Eigenmittel von insgesamt  17.000 € sind in den

entsprechenden Haushaltsjahren bereitzustellen, wobei eine Gegenfinanzierung zwingend erforderlich ist.

 

Umsetzung zum 01.03.2008

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

 

 

 

Herr Weber unterbricht die Sitzung für eine 10minütige Pause von 17.30 Uhr bis 17.40 Uhr.

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24.10.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - vertagt

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24.10.2007 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - vertagt

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25.10.2007 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.         Die Stadt Hagen beteiligt sich in koordinierender Funktion am Projekt „CIB – City in Balance“.

2.         Die politische Begleitung des Projektes wird dem Sozialausschuss übertragen.

3.         Die Bezirksvertretungen werden gebeten, aus den ihnen in den Haushaltsjahren 2008 - 2010 vom Rat zur Verfügung zu stellenden Mitteln gem. § 37 GO NRW jährlich einen Betrag von 1.000 € je Bezirksvertretung in die Finanzierung einzubringen.

4.         Die verbleibenden städtischen Eigenmittel von insgesamt  17.000 € sind in den

entsprechenden Haushaltsjahren bereitzustellen, wobei eine Gegenfinanzierung zwingend erforderlich ist.

 

Ergänzung:

 

5.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderrichtlinie für das Programm "CIB - City in Balance" der Europäischen Union vorzustellen und eine schriftliche Information dazu vorzulegen.

 

6.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag bis zur Sitzung des Rates dahingehend umzugestalten, dass nur noch solche Maßnahmenvorschläge darin enthalten sind, die bis zum Ende des Förderzeitraums abgeschlossen sein werden. Projekte, deren kostenträchtige Realisierung erst nach dem Förderzeitraum beginnen und dann von der Stadt zu tragen wären, werden aus dem Antrag entfernt, wenn nicht geklärt ist, dass ein Träger zu 100 Prozent in die entstehende Verpflichtung eintritt.

 

7.         Projekte, die den Teilnehmern neue Maßnahmen nach Ablauf des Förderzeitraumes in Aussicht stellen, sind ebenfalls aus dem Konzept zu entfernen, wenn nicht geklärt ist, dass ein Träger zu 100 Prozent in die entstehende Verpflichtung eintritt.

 

Umsetzung zum 01.03.2008

 

Anmerkung:

 

Herr Strüwer und Herr Röspel haben nicht an der Abstimmung teilgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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30.10.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

 

A)   Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.             Die Stadt Hagen beteiligt sich in koordinierender Funktion am Projekt „CIB – City in Balance“.

2.             Die politische Begleitung des Projektes wird dem Sozialausschuss übertragen.

 

(Ziffer 3 gestrichen – siehe Beschluss B)

 

4.             Die verbleibenden städtischen Eigenmittel sind durch Sponsoren anzuwerben oder in den entsprechenden Haushaltsjahren bereitzustellen, wobei eine Gegenfinanzierung zwingend erforderlich ist.

 

5.      Projekte, deren kostenträchtige Realisierung erst nach dem Förderzeitraum beginnen und dann von der Stadt zu tragen wären, werden aus dem Antrag entfernt, wenn nicht geklärt ist, dass ein Träger zu 100 Prozent in die entstehende Verpflichtung eintritt.

 

6.      Projekte, die den Teilnehmern neue Maßnahmen nach Ablauf des Förderzeitraumes in Aussicht stellen, sind ebenfalls aus dem Konzept zu entfernen, wenn nicht geklärt ist, dass ein Träger zu 100 Prozent in die entstehende Verpflichtung eintritt.

 

Umsetzung zum 01.03.2008

 

B)   Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte stellt für das Gesamtprojekt zunächst keine Mittel zur Verfügung, behält sich aber eine projektbezogene Unterstützung im Stadtbezirk Mitte vor.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 19

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Reduzieren

30.10.2007 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die Stadt Hagen beteiligt sich in koordinierender Funktion am Projekt „CIB – City in Balance“.
  2. Die politische Begleitung des Projektes erfolgt in den zuständigen Ausschüssen bzw. Bezirksvertretungen.
  3. Die verbleibenden städtischen Eigenmittel von insgesamt  17.000 € sind in den

entsprechenden Haushaltsjahren bereitzustellen, wobei eine Gegenfinanzierung zwingend erforderlich ist.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderrichtlinie für das Programm „CIB – City in Balance“ der Europäischen Union vorzustellen und eine schriftliche Information dazu vorzulegen. 
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag bis zur Sitzung des Rates dahingehend umzugestalten, dass nur noch solche Maßnahmenvorschläge darin enthalten sind, die bis zum Ende des Förderzeitraums abgeschlossen sein werden. Projekte, deren kostenträchtige Realisierung erst nach dem Förderzeitraum beginnen und dann von der Stadt zu tragen wären, werden aus dem Antrag entfernt, wenn nicht geklärt ist, das ein Träger zu 100 Prozent in die entstehende Verpflichtung eintritt.
  3. Projekte, die den Teilnehmern neue Maßnahmen nach Ablauf des Förderzeitraumes in Aussicht stellen, sind ebenfalls aus dem Konzept zu entfernen, wenn nicht geklärt ist, dass ein Träger zu 100 Prozent in die entstehende Verpflichtung eintritt.

 

Umsetzung zum 01.03.2008

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 

Dagegen:

  

Enthaltungen:

  

 

Erweitern

08.11.2007 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

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20.11.2007 - Seniorenbeirat - ungeändert beschlossen

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27.11.2007 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen

Beschluss:

 

A)   Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.             Die Stadt Hagen beteiligt sich in koordinierender Funktion am Projekt „CIB – City in Balance“.

2.             Die politische Begleitung des Projektes erfolgt in den zuständigen Ausschüssen bzw. Bezirksvertretungen.

 

(Ziffer 3 gestrichen – siehe unter B)

 

4.             Die verbleibenden städtischen Eigenmittel sind durch Sponsoren anzuwerben oder in den entsprechenden Haushaltsjahren bereitzustellen, wobei eine Gegenfinanzierung zwingend erforderlich ist.

 

5.      Projekte, deren kostenträchtige Realisierung erst nach dem Förderzeitraum beginnen und dann von der Stadt zu tragen wären, werden aus dem Antrag entfernt, wenn nicht geklärt ist, dass ein Träger zu 100 Prozent in die entstehende Verpflichtung eintritt.

 

6.      Projekte, die den Teilnehmern neue Maßnahmen nach Ablauf des Förderzeitraumes in Aussicht stellen, sind ebenfalls aus dem Konzept zu entfernen, wenn nicht geklärt ist, dass ein Träger zu 100 Prozent in die entstehende Verpflichtung eintritt.

 

Umsetzung zum 01.03.2008

 

B)   Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl stellt für das Gesamtprojekt zunächst keine Mittel zur Verfügung, behält sich aber eine projektbezogene Unterstützung im Stadtbezirk Eilpe/Dahl vor.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 5

Dagegen:

 3

Enthaltungen:

 2

 

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28.11.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

Geänderter Beschluss:

 

A)        Die Bezirksvertretung Hagen-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zufassen:

 

1. Die Stadt Hagen beteiligt sich in koordinierender Funktion am Projekt „CIB –

    City in Balance“.

 

2. Die politische Begleitung des Projektes wird dem Sozialausschuss übertragen.

 

(Ziffer 3 gestrichen – siehe Beschluss B)

 

4. Die verbleibenden städtischen Eigenmittel sind durch Sponsoren

    anzuwerben oder in den entsprechenden Haushaltsjahren bereitzustellen,

    wobei eine Gegenfinanzierung zwingend erforderlich ist.

 

5. Projekte, deren kostenträchtige Realisierung erst nach dem

    Förderzeitraum beginnen und dann von der Stadt zu tragen wären,

    werden aus dem Antrag entfernt, wenn nicht geklärt ist, dass ein Träger

    zu 100 Prozent in die entstehende Verpflichtung eintritt.

 

6. Projekte, die den Teilnehmern neue Maßnahmen nach Ablauf des

    Förderzeitraumes in Aussicht stellen, sind ebenfalls aus dem Konzept zu

    entfernen, wenn nicht geklärt ist, dass ein Träger zu 100 Prozent in die

    entstehende Verpflichtung eintritt.

 

Umsetzung zum 01.03.2008

 

B) Die Bezirksvertretung Hagen-Nord stellt für das Gesamtprojekt zunächst keine 

     Mittel zur Verfügung, behält sich aber eine projektbezogene

     Unterstützung im Bezirk Nord vor.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

Reduzieren

13.12.2007 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die Stadt Hagen beteiligt sich in koordinierender Funktion am Projekt „CIB – City in Balance“.
  2. Die politische Begleitung des Projektes erfolgt in den zuständigen Ausschüssen bzw. Bezirksvertretungen.
  3. Die verbleibenden städtischen Eigenmittel von insgesamt  17.000 € sind in den entsprechenden Haushaltsjahren bereitzustellen, wobei eine Gegenfinanzierung zwingend erforderlich ist.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderrichtlinie für das Programm „CIB – City in Balance“ der Europäischen Union vorzustellen und eine schriftliche Information dazu vorzulegen. 
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag bis zur Sitzung des Rates dahingehend umzugestalten, dass nur noch solche Maßnahmenvorschläge darin enthalten sind, die bis zum Ende des Förderzeitraums abgeschlossen sein werden. Projekte, deren kostenträchtige Realisierung erst nach dem Förderzeitraum beginnen und dann von der Stadt zu tragen wären, werden aus dem Antrag entfernt, wenn nicht geklärt ist, das ein Träger zu 100 Prozent in die entstehende Verpflichtung eintritt.
  3. Projekte, die den Teilnehmern neue Maßnahmen nach Ablauf des Förderzeitraumes in Aussicht stellen, sind ebenfalls aus dem Konzept zu entfernen, wenn nicht geklärt ist, dass ein Träger zu 100 Prozent in die entstehende Verpflichtung eintritt.

 

Umsetzung zum 01.03.2008

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen