25.10.2007 - 6.6 Seniorenwirtschaft - EU-Mittel
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 25.10.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB3 Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Integration, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Edith Holz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Schmidt erklärt, dass er im Haupt- und Finanzausschuss
nur auf die finanziellen Aspekte der Verwaltungsvorlage eingehen möchte und
verweist auf den Antrag der CDU-Fraktion, der als Tischvorlage ausliegt (Anlage 2 der Niederschrift). Er kann
nachvollziehen, dass ehrenamtliche Arbeit keine Begehrlichkeiten wecken darf
und ist daher mit den Punkten 2 und 3 einverstanden. Er kann sich vorstellen,
dass eine entsprechende Vereinbarung von den Kooperationspartnern auch
unterschrieben wird. Zu Punkt 1 weist Herr Dr. Schmidt darauf hin, dass es sich
um einen vierzigseitigen englischen Text handelt, den er bei Bedarf zur
Verfügung stellen kann. Darüber hinaus möchte er jedoch Punkt 4 des
Beschlussvorschlages der Verwaltung nicht gestrichen bekommen, da es hier um
die Eigenmittel geht. Er bittet, diesen mit zu beschließen.
Frau Kramps erklärt auf die Nachfrage von Herrn Weber, dass die Bezirksvertretungen
Nord und Eilpe/Dahl die Verwaltungsvorlage in erster Lesung beraten haben.
Frau Kingreen weist darauf hin, dass die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl in erster Lesung
beraten hat, weil die Bezirksvertretung betreffende, verpflichtende Aussagen im
Beschlussvorschlag enthalten sind und es sich hier um eine Maßnahme handelt,
die neu ins Leben gerufen wird. An anderer Stelle bestehen bereits Probleme,
laufende Maßnahmen weiter durchführen zu können. Grundsätzlich hält sie es
jedoch für richtig, EU-Mittel einzuwerben, so dass sie die Verwaltungsvorlage
mit den Ergänzungen der CDU-Fraktion mittragen wird.
Frau Machatschek stellt die Frage, wie die Finanzierung im
Beschlussvorschlag dargestellt werden soll und wirbt eindringlich für das
Projekt.
Der Haupt- und Finanzausschuss soll hier nur über
die Eigenmittel der Stadt beschließen, nicht über die Mittel der
Bezirksvertretungen, erläutert Herr Dr. Schmidt. Letztere entscheiden in
eigener Verantwortung. Sollten Die Bezirksvertretungen sich gegen eine
Einbringung ihrerseits entscheiden, so wird Herr Dr. Schmidt einen Nachtrag mit
einem Finanzierungsvorschlag entwickeln und beraten lassen.
Frau Kramps fragt, ob Einverständnis dahingehend besteht, den Beschlussvorschlag der
Verwaltung um die Punkte 1 bis 3 des CDU-Antrages zu erweitern und dessen Punkt
4 entfallen zu lassen.
Der Haupt- und Finanzausschuss signalisiert
hierzu seine Zustimmung.
Beschluss:
1. Die
Stadt Hagen beteiligt sich in koordinierender Funktion am Projekt „CIB
– City in Balance“.
2. Die politische Begleitung des Projektes
wird dem Sozialausschuss übertragen.
3. Die Bezirksvertretungen werden gebeten, aus den ihnen in den Haushaltsjahren 2008 - 2010 vom Rat zur Verfügung zu stellenden Mitteln gem. § 37 GO NRW jährlich einen Betrag von 1.000 € je Bezirksvertretung in die Finanzierung einzubringen.
4. Die verbleibenden städtischen Eigenmittel von insgesamt 17.000 € sind in den
entsprechenden Haushaltsjahren bereitzustellen, wobei eine Gegenfinanzierung zwingend erforderlich ist.
Ergänzung:
5. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Förderrichtlinie für das Programm "CIB -
City in Balance" der Europäischen Union vorzustellen und eine schriftliche
Information dazu vorzulegen.
6. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag bis zur Sitzung des Rates
dahingehend umzugestalten, dass nur noch solche Maßnahmenvorschläge darin
enthalten sind, die bis zum Ende des Förderzeitraums abgeschlossen sein werden.
Projekte, deren kostenträchtige Realisierung erst nach dem Förderzeitraum
beginnen und dann von der Stadt zu tragen wären, werden aus dem Antrag
entfernt, wenn nicht geklärt ist, dass ein Träger zu 100 Prozent in die
entstehende Verpflichtung eintritt.
7. Projekte,
die den Teilnehmern neue Maßnahmen nach Ablauf des Förderzeitraumes in Aussicht
stellen, sind ebenfalls aus dem Konzept zu entfernen, wenn nicht geklärt ist,
dass ein Träger zu 100 Prozent in die entstehende Verpflichtung eintritt.
Umsetzung zum 01.03.2008
Anmerkung:
Herr Strüwer und Herr Röspel haben nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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47,2 kB
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