Beschlussvorlage - 0590/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Die Satzung zur Aufhebung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Hagen (Baumschutzsatzung) vom 21. November 2000, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, wird mit Wirkung zum 31.10.2007 beschlossen.

 

2.      Gleichzeitig wird der entsprechende Aufgabenwegfall bei dem Amt 24 zum 31.10.2007 beschlossen. Die stellenplanrechtlichen Auswirkungen werden zum nächstmöglichen Stellenplan nachvollzogen.

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Sachverhalt

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.


 
In seiner Sitzung am 14.06.2007 hat der Rat der Stadt Hagen die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007, das Investitionsprogramm bis 2010 sowie das Haushaltssicherungskonzept 2007 einschließlich des Strategiekonzeptes in der fortgeschriebenen Fassung unter Berücksichtigung der 1. und 2. Veränderungsliste beschlossen.

Dies beinhaltet für das Forstamt die Konsolidierung des Baumschutzes (Haushaltsplan, Band 6, Seite 9).

 

Der Rat hat mit Wirkung zum 21. November 2000 die Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Hagen (Baumschutzsatzung) in Kraft gesetzt. Diese bedingt auch die Aufgabe des Baumschutzbeauftragten der Stadt Hagen. Die Stelle ist mit einem Beamten des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes besetzt.

Durch die Aufhebung der Baumschutzsatzung fällt diese Aufgabe fort und die Stelle wird nicht weiter benötigt.

 

a)        Auswirkungen auf alle bisher in Hagen geltenden Standards kommunaler Leistungserbringung:

 

Ziel der Baumschutzsatzung war es, Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hagen für den Erhalt von Bäumen auf privaten Grundstücken innerhalb des Stadtgebietes zu sensibilisieren. Dieses Ziel wurde im Laufe der letzten Jahre erreicht. Dadurch konnten jährlich ca. 400 Bäume erhalten werden, deren Umfang unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fiel. Beim Wegbrechen dieser Aufgabe ist der verantwortungsbewusste Umgang zum Erhalt von Bäumen gefährdet.

 

b)        Auswirkungen auf die zu erwartenden Personal- und Sachkosten:

 

Durch die Aufgabe des Baumschutzes werden jährlich Personalkosten in Höhe von 33.000 Euro (eine A9m-Stelle) und die Kosten für einen Büroarbeitsplatz in Höhe von 15.600 Euro (Berechnung nach KGST für EDV-Kosten, Miete, Mobiliar etc.) eingespart.

 

Diese Einsparung erfolgt strukturell.

 

c)        Prognosen über mögliche Folgekosten der jeweiligen Einsparmaßnahme:

 

Folgekosten sind nicht zu erwarten, da die Aufgabe dauerhaft wegfällt und keine weiteren Personal- oder Sachkosten entstehen.

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Auswirkungen

X

 Die finanziellen und personellen Auswirkungen sind in der Begründung dargestellt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.08.2007 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

 

 

 

1.      Die Satzung zur Aufhebung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Hagen (Baumschutzsatzung) vom 21. November 2000, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, wird mit Wirkung zum 31.10.2007 beschlossen.

 

2.      Gleichzeitig wird der entsprechende Aufgabenwegfall bei dem Amt 24 zum 31.10.2007 beschlossen. Die stellenplanrechtlichen Auswirkungen werden zum nächstmöglichen Stellenplan nachvollzogen.

 

3.  Aus der sich ergebenden Einsparsumme sollen 10.000,- € für Neuanpflanzungen von

     Bäumen im Stadtgebiet zur Verfügung gestellt werden.

Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 1

Enthaltungen:

      

 

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14.08.2007 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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15.08.2007 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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21.08.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Die Satzung zur Aufhebung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Hagen (Baumschutzsatzung) vom 21. November 2000, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, wird mit Wirkung zum 31.10.2007 beschlossen.

 

2.      Gleichzeitig wird der entsprechende Aufgabenwegfall bei dem Amt 24 zum 31.10.2007 beschlossen. Die stellenplanrechtlichen Auswirkungen werden zum nächstmöglichen Stellenplan nachvollzogen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

6

Dagegen:

11

Enthaltungen:

2

 

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22.08.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

Geänderter Beschluss:

 

 

1. Die Verwaltungsvorlage wird zurückgewiesen. Die Verwaltung wird beauftragt eine

    neue Konzeption zu erarbeiten und vorzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

3

Dagegen:

6

Enthaltungen:

3

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

 2. Die Satzung zur Aufhebung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der

     Stadt Hagen (Baumschutzsatzung) vom 21. November 2000, die als Anlage

     Gegenstand der Niederschrift ist, wird mit Wirkung zum 31.10.2007 beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

6

Dagegen:

5

Enthaltungen:

1

 

 

 

3. Gleichzeitig wird der entsprechende Aufgabenwegfall bei dem Amt 24 zum

    31.10.2007 beschlossen. Die stellenplanrechtlichen Auswirkungen werden zum

    nächstmöglichen Stellenplan nachvollzogen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

6

Dagegen:

0

Enthaltungen:

6

 

 

 

 

 

 

4.    Aus der sich ergebenden Einsparsumme sollen 10.000,00 Euro für

        Neuanpflanzungen von Bäumen im Stadtgebiet zur Verfügung gestellt

        werden.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

6

Dagegen:

1

Enthaltungen:

5

 

 

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt , den Baumbestand auf städtischen Grundstücken unter Schutz zu stellen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

5

Dagegen:

0

Enthaltungen:

7

 

 

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23.08.2007 - Umweltausschuss - vertagt

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28.08.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - vertagt

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20.09.2007 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

1.      Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zur entscheidenden Ratssitzung zu prüfen und schriftlich darzulegen, wie die Aufgabenverlagerung in das Grünflächenamt 67 oder zum Umweltamt 69 kostenneutral vollzogen werden kann. Des Weiteren wird eine Gegenüberstellung des Aufwandes, der Kosten und des Ertrages erwartet.

2.      Die bisherige Stelle im Amt 24  ist freizustellen. Die stellenplanerischen Auswirkungen werden zum nächstmöglichen Stellenplan nachvollzogen.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Organisation der inneren Verwaltung zur Abarbeitung der Fälle zu optimieren, um hier Einspareffekte zu erzielen.

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

      9     

Dagegen:

      6     

Enthaltungen:

      1     

 

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09.10.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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11.10.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen