Beschlussvorlage - 0590/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesamtstädtisches Strategiekonzept zur langfristigen Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeithier: Ersatzmaßnahme HSK 2007 - Stellenfortfall Baumschutz, 24-M01-4
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 24 Forstamt
- Bearbeitung:
- Andrea Aust
- Beteiligt:
- VB4/S - Dezentraler Steuerungsdienst; VB 2/KM Konsolidierungsmanagement; FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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08.08.2007
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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14.08.2007
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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15.08.2007
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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21.08.2007
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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22.08.2007
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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23.08.2007
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20.09.2007
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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28.08.2007
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09.10.2007
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.10.2007
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Beschlussvorschlag
1.
Die Satzung
zur Aufhebung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Hagen
(Baumschutzsatzung) vom 21. November 2000, die als Anlage Gegenstand der
Niederschrift ist, wird mit Wirkung zum 31.10.2007 beschlossen.
2.
Gleichzeitig
wird der entsprechende Aufgabenwegfall bei dem Amt 24 zum 31.10.2007
beschlossen. Die stellenplanrechtlichen Auswirkungen werden zum nächstmöglichen
Stellenplan nachvollzogen.
Sachverhalt
Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.
In seiner Sitzung
am 14.06.2007 hat der Rat der Stadt Hagen die Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2007, das Investitionsprogramm bis 2010 sowie das
Haushaltssicherungskonzept 2007 einschließlich des Strategiekonzeptes in der
fortgeschriebenen Fassung unter Berücksichtigung der 1. und 2.
Veränderungsliste beschlossen.
Dies beinhaltet für das Forstamt die
Konsolidierung des Baumschutzes (Haushaltsplan, Band 6, Seite 9).
Der Rat hat mit Wirkung zum 21. November 2000 die
Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Hagen (Baumschutzsatzung) in
Kraft gesetzt. Diese bedingt auch die Aufgabe des Baumschutzbeauftragten der
Stadt Hagen. Die Stelle ist mit einem Beamten des mittleren nichttechnischen
Verwaltungsdienstes besetzt.
Durch die Aufhebung der Baumschutzsatzung fällt
diese Aufgabe fort und die Stelle wird nicht weiter benötigt.
a)
Auswirkungen
auf alle bisher in Hagen geltenden Standards kommunaler Leistungserbringung:
Ziel der Baumschutzsatzung war es,
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hagen für den Erhalt von Bäumen auf privaten
Grundstücken innerhalb des Stadtgebietes zu sensibilisieren. Dieses Ziel wurde
im Laufe der letzten Jahre erreicht. Dadurch konnten jährlich ca. 400 Bäume
erhalten werden, deren Umfang unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung
fiel. Beim Wegbrechen dieser Aufgabe ist der verantwortungsbewusste Umgang zum
Erhalt von Bäumen gefährdet.
b)
Auswirkungen
auf die zu erwartenden Personal- und Sachkosten:
Durch die Aufgabe des Baumschutzes
werden jährlich Personalkosten in Höhe von 33.000 Euro (eine A9m-Stelle) und
die Kosten für einen Büroarbeitsplatz in Höhe von 15.600 Euro (Berechnung nach
KGST für EDV-Kosten, Miete, Mobiliar etc.) eingespart.
Diese Einsparung erfolgt strukturell.
c)
Prognosen
über mögliche Folgekosten der jeweiligen Einsparmaßnahme:
Folgekosten sind nicht zu erwarten,
da die Aufgabe dauerhaft wegfällt und keine weiteren Personal- oder Sachkosten
entstehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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11,7 kB
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08.08.2007 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Die Satzung
zur Aufhebung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Hagen
(Baumschutzsatzung) vom 21. November 2000, die als Anlage Gegenstand der
Niederschrift ist, wird mit Wirkung zum 31.10.2007 beschlossen.
2.
Gleichzeitig
wird der entsprechende Aufgabenwegfall bei dem Amt 24 zum 31.10.2007
beschlossen. Die stellenplanrechtlichen Auswirkungen werden zum nächstmöglichen
Stellenplan nachvollzogen.
3. Aus der sich ergebenden
Einsparsumme sollen 10.000,- € für Neuanpflanzungen von
Bäumen im Stadtgebiet zur Verfügung
gestellt werden.
21.08.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen
folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Die Satzung
zur Aufhebung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Hagen
(Baumschutzsatzung) vom 21. November 2000, die als Anlage Gegenstand der
Niederschrift ist, wird mit Wirkung zum 31.10.2007 beschlossen.
2.
Gleichzeitig
wird der entsprechende Aufgabenwegfall bei dem Amt 24 zum 31.10.2007
beschlossen. Die stellenplanrechtlichen Auswirkungen werden zum nächstmöglichen
Stellenplan nachvollzogen.
22.08.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen
Geänderter
Beschluss:
1. Die Verwaltungsvorlage wird zurückgewiesen. Die Verwaltung wird
beauftragt eine
neue Konzeption zu erarbeiten
und vorzustellen.
|
Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit abgelehnt |
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Dafür: |
3 |
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Dagegen: |
6 |
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Enthaltungen: |
3 |
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
2. Die
Satzung zur Aufhebung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der
Stadt Hagen (Baumschutzsatzung) vom 21.
November 2000, die als Anlage
Gegenstand
der Niederschrift ist, wird mit Wirkung zum 31.10.2007 beschlossen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
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x |
Mit Mehrheit beschlossen |
|
Dafür: |
6 |
|
Dagegen: |
5 |
|
Enthaltungen: |
1 |
3. Gleichzeitig wird der entsprechende
Aufgabenwegfall bei dem Amt 24 zum
31.10.2007
beschlossen. Die stellenplanrechtlichen Auswirkungen werden zum
nächstmöglichen
Stellenplan nachvollzogen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Einstimmig beschlossen |
|
Dafür: |
6 |
|
Dagegen: |
0 |
|
Enthaltungen: |
6 |
4. Aus der sich ergebenden
Einsparsumme sollen 10.000,00 Euro für
Neuanpflanzungen von Bäumen im Stadtgebiet
zur Verfügung gestellt
werden.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Mit Mehrheit beschlossen |
|
Dafür: |
|
|
Dagegen: |
|
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Enthaltungen: |
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt , den Baumbestand auf städtischen
Grundstücken unter Schutz zu stellen.
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Abstimmungsergebnis: |
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|
x |
Einstimmig beschlossen |
|
Dafür: |
5 |
|
Dagegen: |
0 |
|
Enthaltungen: |
7 |
20.09.2007 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Die
Verwaltung wird aufgefordert, bis zur entscheidenden Ratssitzung zu prüfen und
schriftlich darzulegen, wie die Aufgabenverlagerung in das Grünflächenamt 67
oder zum Umweltamt 69 kostenneutral vollzogen werden kann. Des Weiteren wird
eine Gegenüberstellung des Aufwandes, der Kosten und des Ertrages erwartet.
2.
Die
bisherige Stelle im Amt 24 ist
freizustellen. Die stellenplanerischen Auswirkungen werden zum nächstmöglichen
Stellenplan nachvollzogen.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Organisation der inneren Verwaltung zur Abarbeitung
der Fälle zu optimieren, um hier Einspareffekte zu erzielen.