Beschlussvorlage - 0595/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt:

1.  die Einführung eines Flächenpools und Ökokontos für die Eingriffsregelungen nach dem Baugesetzbuch und dem Landschaftsgesetz NRW zum 01.09.2006 und

2.      die Einführung des Bewertungsverfahrens ARGE für die Ermittlung von Eingriffen und dessen Ausgleich/Ersatz in der Bauleitplanung und nach Landschaftsgesetz für das Stadtgebiet Hagen in Verbindung mit dem Biotoptypenschlüssel der Landesanstalt für Ökologie.

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Sachverhalt

(Kurzfassung)

Anlass der Vorlage

Zur Flexibilisierung und Beschleunigung der Eingriffsregelung nach dem Baugesetzbuch und dem Landschaftsgesetz NRW soll für das Stadtgebiet Hagen unter den in dieser Vorlage genannten Rahmenbedingungen ein Flächenpool und Ökokonto eingeführt werden.

 

Die Neuregelungen des Baugesetzbuches und des Landschaftsgesetzes NRW erleichtern eine vorausschauende Bereitstellung von potentiellen Kompensationsflächen und ermöglichen die vorgezogene Durchführung von Kompensationsmaßnahmen.

 

Grundsätzlich sind zwei Dinge zur Führung eines Ökokontos unabdingbar, nämlich die Flächenverfügbarkeit in Form eines Flächenpools und finanzielle Mittel zur Durchführung der aufwertenden Maßnahmen vor der Genehmigung von Eingriffen. Sind beispielsweise finanzielle Mittel zur vorgezogenen Durchführung von Kompensationsmaßnahmen nicht vorhanden, so bietet es sich jedoch an, in einem vorher anhand fachlicher Kriterien definiertem Raum für Aufwertungen geeignete Flächen zu bestimmen und diese in einen Flächenpool zu stellen. Hierzu wäre es sinnvoll, mit dem jeweiligen Eigentümer einen Vorvertrag zu schließen.

Zur einheitlichen und nachvollziehbaren Bewertung der vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen und des nachträglichen Eingriffes in Natur und Landschaft ist es sinnvoll, ein einheitliches Bewertungsverfahren einzuführen. Hierzu soll das Verfahren der ARGE in Verbindung mit dem derzeit von der Landesanstalt für Ökologie in Bearbeitung befindlichen Biotoptypenschlüssels angewandt werden. So können jederzeit Ausgleich und Eingriff gegengerechnet und verglichen werden. Inwieweit in absehbarer Zeit Vorschriften des Landes zur Führung eines Ökokontos gem. Landschaftsgesetz erlassen werden, ist derzeit nicht abschließend zu klären. 

 

Auf die Ratsvorlage 700008/00 "Potentielle Kompensationsflächen" vom 14.04.2000 wird nochmals hingewiesen.

 
Flächenpool und Ökokonto

 

Seit in Kraft treten des Gesetzes zur Änderung des Landschaftsgesetzes vom 03. Mai 2005 besteht nun sowohl für die Eingriffsregelung nach Baugesetzbuch als auch nach Landschaftsgesetz die Möglichkeit, Kompensations-Maßnahmen bereits vor der Durchführung von Eingriffen in Natur und Landschaft durchzuführen und sich diese auf einem entsprechenden Ökokonto gut schreiben zu lassen. Diese Vorlage soll die Vorteile eines Ökokontos aufzeigen und es soll erneut der Versuch unternommen werden, ein Ökokonto in Hagen einzuführen.

 

Bei dem "klassischen" Ökokonto besteht die Möglichkeit, dass die Stadt oder auch Dritte auf geeigneten aufwertungsfähigen Flächen vorab Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchführen oder durchführen lassen. Die damit verbundene ökologische Wertsteigerung wird -entsprechend dem jeweils angewandten Bewertungsraster- mit einem Punktwert belegt. Die Summe dieser Punkte bildet das Ökokonto. Im konkreten Verfahren, z. B. in der Bauleitplanung, werden dem Eingriff entsprechende Maßnahmen mit dem erforderlichen Punktwert zugeordnet und die Punkte vom Ökokonto abgebucht, sofern diese Maßnahmen weitgehend funktional den Eingriff ausgleichen können.    

 

Grundsätzlich sind zumindest zwei Dinge zur Führung eines Ökokontos unabdingbar, nämlich Flächenverfügbarkeit in Form eines Flächenpools und finanzielle Mittel zur Durchführung der aufwertenden Maßnahmen.

 

Können Maßnahmen aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht vorab durchgeführt werden, so können aber die für solche Maßnahmen grundsätzlich geeigneten Flächen in einen sogenannten Flächenpool eingestellt werden, der ebenfalls bei der unteren Landschaftsbehörde geführt werden könnte.

 

 

Was bedeutet “Flächenpool” & “Ökokonto”?
Ein Flächenpool ist eine Ansammlung von potenziellen Ausgleichsflächen, auf denen zukünftige Eingriffe durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden können. Solche Flächen sollten  möglichst vorab vertraglich mit dem Eigentümer/Besitzer gesichert werden. Fachlich geeignete Kompensationsmaßnahmen und –flächen werden so bevorratet. Die Verursacher von Eingriffen oder Eigentümer von geeigneten und anerkannten Flächen könnten gem. der Eingriffsregelung bereits vorab "Kompensationsmaßnahmen" durchführen.

Mit Hilfe eines Ökokontos kann dann dieser Flächenpool bewirtschaftet werden. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die vor einem Eingriff in Natur und Landschaft gem. Baugesetzbuch oder Landschaftsgesetz freiwillig durchgeführt werden, und nicht mit öffentlichen Mitteln bezuschusst worden sind oder für die es keine anderweitigen gesetzlichen Verpflichtungen gibt, können auf das noch einzurichtende Konto eingezahlt werden. Sie stehen damit im Falle eines Eingriffs als Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung und können entsprechend je nach Bedarf abgebucht werden. Im Gegensatz etwa zu einem Girokonto ist ein Ökokonto stets im Haben zu führen.

 

 

Warum sollen Flächenpool und Ökokonto eingeführt werden?
Mit Hilfe des Flächenpools und Ökokontos kann der Planungs- und Handlungsspielraum der Stadt Hagen erweitert und Planverfahren auch beschleunigt werden. Auch Unternehmen, Institutionen oder Privatpersonen, die Maßnahmen im Vorgriff durchführen wollen, können so bestimmte Verfahren beschleunigen oder durch Bereitstellung dieser Maßnahmen als Ausgleichsflächen zur Beschleunigung beitragen. Auch sind grundsätzlich Kostenvorteile bei der Beschaffung von Kompensationsflächen möglich. Durch den Verkauf von Ökopunkten an potenzielle Eingreifer wären für die Stadt auch Einnahmen möglich.

 

 

Welche positiven Auswirkungen ergeben sich?

Die Neureglungen des BauGB und des Landschaftsgesetzes NRW erleichtern eine vorausschauende Bereitstellung von potentiellen Kompensationsflächen und ermöglichen die vorgezogene Durchführung von Kompensationsmaßnahmen. Damit die Kompensation vom Eingriff in zeitlicher und räumlicher Hinsicht auf rechtssicherer Grundlage abgekoppelt werden kann, bietet sich ein "Ökokonto/Flächenpool” an. Dieses Vorsorge-Instrument umfasst Konzepte zur Bevorratung von Flächen (Flächenpool) und zur Durchführung von Maßnahmen innerhalb des Flächenpools, mit denen künftige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgeglichen werden können, (Ökokonto).

 

Welche Regelungen und Entscheidungen zur Abwicklung der Eingriffsregelungen bestehen bisher?
A) Bewertung von Eingriffen nach dem Hagener Bewertungsmodell, einschließlich Hagener Liste
Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Hagen vom 26.06.2006, Ratsvorlage 700011/97, werden zur Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft, je nach ökologischer Wertigkeit der Flächen, in Hagen unterschiedliche Bewertungsverfahren angewandt. Bei einfachen, ökologisch nicht höher oder hochwertigen Flächen kommt in der Regel die einfache Bewertung "Hagener Liste" zur Anwendung. Werden hingegen Naturschutzgebiete oder geschützte Landschaftsbestandteile oder sonstige ökologisch hochwertige Flächen von der Planung oder dem ausgleichspflichtigen Vorhaben tangiert, sind die Bewertungsverfahren "Adam/Nohl/Valentin" / "Ludwig" anzuwenden.

B) Potentielle Kompensationsflächen
Mit der Ratsvorlage 700008/00 vom 14.04.2000 hat die Verwaltung eine Karte mit potentiellen Kompensationsflächen und -maßnahmen im Außenbereich der Stadt Hagen vorgestellt. Diese Karte ist erstellt worden,

-      um eine zeitnahe Ermittlung von Kompensationsflächen im Rahmen von Planverfahren zu haben,

-      um als Grundlage für die Entwicklung eines Ausgleichsflächenpools zu dienen und

-      um als Vorstufe für den Aufbau eines "Ökokontos" in Hagen Verwendung zu finden.

 

Diese Karte der potenziellen Kompensationsflächen wird in leicht überarbeiteter Form mit dieser Vorlage erneut vorgestellt. Sie ist Bestandteil derselben und wird im Sitzungsraum ausgehängt. Die Überarbeitung bezieht sich hauptsächlich auf Einarbeitung der städtischen Forstflächen, bei denen durch waldbauliche Maßnahmen eine Aufwertung möglich ist, sowie auf Korrektur der nicht mehr zur Aufwertung anstehenden Flächen, da diese entweder anderweitig genutzt wurden oder schon als Kompensationsflächen in Anspruch genommen worden sind.

 

Die Ratsvorlage 700008/00 ist zur Verbesserung und Beschleunigung der Eingriffsregelung im Rahmen der Bauleitplanung erarbeitet worden. Anlass ist das am 01.01.1998 in Kraft getretene neue Baugesetzbuch gewesen, das die Einführung eines Ökokontos ermöglichte.

 

Bisherige Bemühungen der Verwaltung zur Einführung eines
Ökokontos am Beispiel "Projektstudie Nimmertal"

Die durch die ULB im Jahre 2001 erstellte Projektstudie wurde durch die Landwirtschaft initiiert. Anlass war die Erkenntnis, dass die Nutzung und damit auch die Pflege der z.T. mäßig feuchten bis feuchten Wiesen- und Weidenflächen in der Talaue wegen Aufgabe der Landwirtschaft bei ortsansässigen Betrieben mittelfristig nicht mehr gewährleistet ist.

Damit war ein wesentliches Element der bäuerlichen Kulturlandschaft, nämlich das Freihalten durch die landwirtschaftliche Nutzung der für Hagens Süden typischen Bachauen gefährdet.

Als erster Schritt wurde durch die MitarbeiterInnen der ULB eine Biotoptypenkartierung des Bachtales durchgeführt. Auf dieser Grundlage konnte ein Maßnahmenkonzept für die unterschiedlichen Flächen erstellt und mit Hilfe des Hagener Bewertungsmodells (HBM) das Aufwertungspotenzial (Ökopunkt) ermittelt werden.

 

In Zahlen:

 

Untersuchungsraum: 39 ha

Projektfläche (Flächenpool): rund 24,3 ha

Ist-Zustand (Wertigkeit nach Hagener Liste): 2.021.557 Wertpunkte

Soll-Zustand nach Durchführung der Maßnahmen:2.362.059 Wertpunkte

 

Die bewerteten Flächen sind also theoretisch um rund 340.000 Wertpunkte aufwertbar. Bei einem Kostenfaktor von 3 € pro Quadratmeter, die sich aus den Maßnahmenkosten, der Flächenentschädigung und Personalkosten zusammensetzen, wäre für das Projekt Nimmertal eine Vorausfinanzierung von rund 750.000 € notwendig gewesen. Da weder die Stadt Hagen noch mit dem Projekt befasste Banken bereit waren, diese Summe zu investieren und das Risiko der ungewissen Amortisation und des Amortisationszeitraumes einzugehen, kam das Projekt Ökokonto Nimmertal über die dargestellten Vorplanungen nicht hinaus.

Die Risiken des Projektes lagen jedoch nicht nur bei der ungewissen Amortisation, sondern ebenfalls in der ungewissen Flächenverfügbarkeit. So war es von den meisten der betroffenen Flächeneigentümer nicht bekannt, ob sie die Grundstücke für das Projekt zur Verfügung stellen würden. Damit ist aber auch das Risiko ziemlich groß, eventuell nur über Flächen zu verfügen, die ein geringes Aufwertungspotenzial haben, so bringt z.B. die Umwandlung zu extensiver Grünlandpflege deutlich weniger als 1 Wertpunkt nach Hagener Liste, was aber die Kosten für mindestens 2 qm Fläche nach sich ziehen würde. So rechnet sich ein solches Projekt mit einem hohen Grünlandanteil nur, wenn gleichzeitig Flächen vorgehalten werden können, die sich für Maßnahmen mit höher aufwertbaren Flächen (z.B. für Heckenpflanzungen, Obstwiese etc.) eignen.

Ein weiteres Problem lag in der nicht einschätzbaren Abgabemöglichkeit der Wertpunkte. So scheint es rechtlich als nicht durchführbar, dass die Stadt Hagen bzw. ein anderer Geldgeber die potenziellen Vorhabensträger oder Investoren verpflichten könne, den Kompensationsbedarf aus der Bauleitplanung im Projekt Nimmertal ausgleichen zu lassen. Es fehlt also auch an der notwendigen Sicherheit, dass sich die Investitionen in einem überschaubaren Zeitraum überhaupt amortisieren.

 

 

Warum soll ein weiterer "Versuch" zur Einführung eines Ökokontos erfolgen?

Mit dieser Vorlage zur Einführung des Flächenpools und Ökokontos innerhalb der Stadt Hagen soll der Versuch gestartet werden, ein Ökokonto einzuführen.

Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Hagen ist nun daran gedacht, ein Ökokonto einzuführen, bei dem nur noch derjenige, der eine Maßnahme dem Ökokonto gut schreiben lassen möchte, in Vorleistung treten muss, nicht die Stadt selbst. Dabei werden dem Ökokonto Punkte aufgrund vorgezogen durchgeführter Kompensationsmaßnahmen gutgeschrieben. Diese können durch zukünftige Eingreifer selbst oder durch die Stadt hergestellt werden. Dies kann je nach Bedarf und Planungsabsicht sowie finanzieller Verfügbarkeit erfolgen.

Des weiteren soll durch Festschreibung geeigneter Kompensationsflächen ein Flächenpool aufgebaut werden, auf dessen Flächen dann zukünftig geeignete Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden können.

 

 

Welche rechtlichen Grundlagen zur Einführung eines Ökokontos bestehen?

Mit in Kraft treten des Baugesetzbuchs am 1. Januar 1998 sind die Regelungen für naturschutzrechtliche "Ausgleichsmaßnahmen" im Rahmen der Bauleitplanung flexibilisiert worden. So können seither "Ausgleichsmaßnahmen", hierzu gehören auch Ersatzmaßnahmen, bereits Jahre vor dem Eingriffs-Bebauungsplan realisiert, auf einem Ökokonto verbucht und bei Bedarf abgebucht werden, da gem. § 200a BauGB "ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleich nicht erforderlich ist".

Durch Aufnahme des § 5a "Anerkennung vorgezogener Kompensationsmaßnahmen", in das Gesetz zur Änderung des Landschaftsgesetzes NRW vom 03. Mai 2005 hat der Landesgesetzgeber die zuvor im Baugesetzbuch bereits rechtlich verankerte Möglichkeit der Einführung eines Ökokontos im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Landschaftsgesetz quasi übernommen.

 

 

Welche rechtlichen und praktischen Probleme können sich zukünftig ergeben?

Der Landesgesetzgeber hat gem. 5a Abs. 2 LG NRW geregelt: "Das für den Naturschutz zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem zuständigen Ausschuss des Landtages durch Rechtsverordnung Einzelheiten der Führung des Ökokontos, insbesondere Verfahrenvorschriften zur methodischen Bewertung von Kompensationsmaßnahmen und zur Konzentration von für ein Ökokonto geeigneten Flächen, zu bestimmen". 

 

Dies könnte bedeuten, dass das Ökokonto für die Eingriffsregelung nach dem Landschaftsgesetz anders zu führen wäre, als das Ökokonto in der Bauleitplanung, oder abgeändert werden müsste, wenn die Stadt Hagen vor dem Erlass der Rechtsverordnung ein Ökokonto einführt, das möglicherweise nicht den Vorgaben des Landes entspricht. Auch würden so möglicherweise zwei verschiedene Ökokonten entstehen. Dies wäre aus Sicht der Landschaftsbehörde nicht sinnvoll. Das Thema "Ökokonto" soll allerdings noch in diesem Halbjahr im Rahmen einer Dienstbesprechung der höheren Landschaftsbehörden mit dem Ministerium besprochen werden. Ob und wann allerdings die im Gesetz angesprochene einheitliche Rechtsverordnung veröffentlicht wird, ist derzeit nicht bekannt. 

 

 

Welche Vorteile bietet ein Ökokonto?

Das Ökokonto nützt gleichermaßen der Stadt, Stärkung des Handlungsspielraumes, und den Verursachern von Eingriffen sowie auch Eigentümern von Flächen, die die Ökopunkte auch veräußern können, und auch der Natur. Es ermöglicht einerseits eine flexiblere und zeitgerechtere Planung und erleichtert in vielen Fällen die Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung und bei nach dem Landschaftsgesetz ausgleichspflichtigen Vorhaben.
Andererseits trägt jeder durch frühzeitige Ausgleichsmaßnahmen aktiv zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bei, (z.B. frühzeitige Anlage von Obstwiesen oder Schutzpflanzungen entlang von Gewässern). Des weiteren ermöglicht es das Baugesetzbuch, alle im Rahmen eines Ökokontos anfallenden Kosten für Planung und Umsetzung von Maßnahmen und für den Grunderwerb zu refinanzieren. Siehe hierzu § 135a ff Baugesetzbuch. 


Welche Vorteile können sich beispielsweise ergeben?

Ø    Frühzeitige Verfügbarkeit von Ausgleichs-/Ersatzflächen

Ø    Entschärfung von Nutzungskonflikten

Ø    Entlastung der Bebauungsplanung und Verfahrensbeschleunigung

Ø    Kostenvorteile beim Erwerb von Ausgleichsflächen

Ø    Einbindung einzelner Ausgleichsmaßnahmen in ein Gesamtkonzept

Ø    Beitrag zum Biotopverbundsystem

Ø    Unterstützung des Grundwasserschutzes

Ø    Möglichkeit der vorsorgenden Biotopneuschaffung etc..

 

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Voraussetzungen für die Anwendung des Flächenpools bzw. der Abbuchung der Maßnahmen von einem Ökokonto sind,

 

Ø    dass die Fläche innerhalb eines von der Landschaftsbehörde anerkannten "Kompensationsraumes" liegt. Nicht jede Fläche oder Maßnahme eignet sich für einen Flächenpool oder für ein Ökokonto,

 

Ø    dass die Maßnahme zuvor von der Landschaftsbehörde anerkannt worden ist und dem Ökokonto gut geschrieben werden kann,

Ø    dass mit der einzelnen Maßnahme, die abgebucht werden soll, auch der funktionale Ausgleich oder Ersatz nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Landschaftsgesetz NRW für vorgesehene oder beantragte und genehmigungspflichtige Eingriffe erreicht wird und

Ø    dass die Maßnahme dauerhaft grundbuchrechtlich oder vertraglich oder auf sonstige Weise gesichert ist.

 

 

Welche Maßnahmen eignen sich für ein Ökokonto?
Grundsätzlich eignen sich alle Maßnahmen, die zu einer Aufwertung von Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes oder des Landschaftsgesetzes führen und innerhalb eines zuvor festgelegten und von der Landschaftsbehörde anhand fachlicher Kriterien festgelegten Bereiches liegen. Geeignet sein können im Außenbereich in der Regel z. B. Flächen zur Entwicklung von Feucht- und Nasswiesen, für Hecken- und Gehölzpflanzungen und für die Anlage von Obstwiesen oder zur Renaturierung von Fließgewässern oder für den Umbau von Nadelholz- in standortgerechte Laubholzbestände etc..

Nicht geeignet sind in der Regel Maßnahmen im Innenbereich, wenn sie nicht innerhalb eines Biotopverbundes liegen und deren dauerhafte Sicherung nicht gewährleistet ist oder gewährleistet werden kann.

Die Stadt oder sonstige Firmen, Institutionen oder Privatpersonen zahlen in das Ökokonto also nicht mit Geld, sondern in natura mit Ausgleichsflächen und -maßnahmen ein. Die Stadt oder sonstige Dritte können so ein Guthaben an Flächen und Maßnahmen ansparen und bei Bedarf (Ausweisung eines Bebauungsplanes oder Zulassung von ausgleichspflichtigen Vorhaben) Kompensationsmaßnahmen oder sogenannte Ökopunkte abbuchen oder veräußern.

 

Welche Probleme würden bei den bisherigen Regelungen zur Bewertung von Eingriffen bei der Einführung eines Ökokontos entstehen?
Für das Einbuchen von Maßnahmen auf dem Ökokonto bedarf es einer Ermittlung des Wertes der "Ausgleichsmaßnahmen", die dem Ökokonto gut geschrieben werden sollen. Das heißt, es muss ein Punkt- oder Flächenwert für die Maßnahme errechnet werden. Dieser Wert wird dann für einen zukünftigen Eingriff in Natur und Landschaft, der ebenfalls nach dem gleichen Bewertungsverfahren bewertet werden müsste,  als Ausgleichsmaßnahme anerkannt bzw. gegengerechnet.

 

Wird aber nun der Eingriff mit einem anderen Bewertungsverfahren als der Ausgleich berechnet, können diese beiden Werte nicht miteinander verrechnet werden. So gibt es Bewertungsmethoden, die mit einer Zahl zwischen 0,0 und 1 Punkt bewerten, andere rechnen mit Punkten von 0 bis 10 pro m², wieder andere Verfahren ermöglichen wiederum Punktzahlen von 0 bis zu 20 Punkten. Das Verfahren Adam/Nohl/Valentin wiederum ermittelt die "aufwertungspflichtigen Quadratmeter".

 

Diese verschiedenen Verfahren miteinander zu vergleichen und ggf. sogar noch gegen zu rechnen, würde bedeuten, dass man hier Äpfel mit Birnen vergleichen müsste. Würde die bisherige Regelung beibehalten, wäre es erforderlich, die dem Ökokonto gutgeschriebenen Maßnahmen und deren Punktzahlen nachträglich nochmals mit dem Verfahren zu bewerten, mit dem auch der Eingriff bewertet worden ist.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, für das Stadtgebiet Hagen das zurzeit bei der Landesanstalt für Ökologie in Überarbeitung befindliche Bewertungsverfahren des Landes, "Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW" -Entwurf-, in Verbindung mit dem Bewertungsverfahren ARGE, ein Verfahren das zur Bewertung von Eingriffen durch Straßenbauvorhaben, Bundesfern- und Landesstraßen) entwickelt worden ist, für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft als auch für die Ermittlung der Wertigkeit von Maßnahmen, die dem Ökokonto gut geschrieben werden sollen, zu verwenden. Sobald die Endfassung "Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW" von der LÖBF erstellt worden ist, wird die Verwaltung in Anlehnung an das ARGE-Verfahren das neue Bewertungsverfahren anwenden.

 

ARGE-Eingriff Straße NRW

"ARGE-Eingriff-Ausgleich NRW" (1994) - Entwicklung eines einheitlichen Bewertungsrahmens für straßenbedingte Eingriffe in Natur und Landschaft und deren Kompensation – Endbereicht 207S. Juli 1999, Düsseldorf, veröffentlicht.

 

Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung bei Bundesfern- und Landesstraßen gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsgesetz NW
 - Eingriffsregelung Straße (E Reg Stra)*

Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr - 611 - 13 - 16 (17) - u. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft - III B 4 - 605.01.03.01/03 - Vom 25. Februar 1999 (MBl. Nr. 20 vom 16.04.1999 S. 365; 25.02.2004 S. 383).

 

 

Welche Schritte sind zur Vorbereitung und Führung eines Ökokontos erforderlich?

 

Führung des Flächenpools/Ökokontos

·     Digitale Erfassung der Daten für den Flächenpool/das Ökokonto

·     Verknüpfung des digitalen Ökokontos/Flächenpools mit GIS-orientierten Anwendungen, um auch eine Einsichtnahme innerhalb der Verwaltung zu ermöglichen. Dies stärkt die Berücksichtigung des Flächenpools und Ökokontos bei weiteren Planungen innerhalb der Stadt Hagen
 

Flächenvorauswahl

·     Überarbeitung des bereits vorliegenden gesamtstädtischen Ausgleichskonzepts, siehe hierzu Ratsvorlage 700008/00 "Potentielle Kompensationsflächen" vom 14.04.2000

·     Überprüfung grundsätzlich geeigneter Flächen je nach Meldung

·     Auswahl vorrangig geeigneter Flächen und darauf geeigneter Maßnahmen

·     Prüfung der Flächenbereitstellung durch den Eigentümer

 

Einbuchung der Flächen

·     Schaffung eines Flächenvorrates

·     Digitale Dokumentation der Flächen und Festlegung potentieller Maßnahmen

 

Digitale Erfassung und Durchführungskontrolle vorgezogener Maßnahmen

·     Auswahl geeigneter Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Flächenpools, insbesondere auf städtischen Flächen und Anerkennung durch die untere Landschaftsbehörde

·     Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen durch den jeweiligen Antragsteller

·     Kontrolle der Maßnahmen vor Ort

·     Verknüpfung der Daten mit den dazugehörigen Luftbildern, Deutschen Grundkarten und Flurkarten

 

Abbuchung der Flächen und Maßnahmen

·     Ermittlung der Anrechenbarkeit der Ausgleichsmaßnahmen durch den Antragsteller und Überprüfung durch die Landschaftsbehörde

·     Zuordnung der Ausgleichsflächen und -maßnahmen zum Bebauungsplan oder einem Vorhaben nach der Eingriffsregelung des Landschaftsgesetzes und Anerkennung durch die ULB

·     Übertragung der abgebuchten Maßnahmen in das Eingriffskataster nach § 6 Abs. 8 Landschaftsgesetz NRW, das bei der ULB geführt wird.

 

 

Welche personellen und finanziellen Auswirkungen können entstehen?
Dass die Einführung eines Ökokontos eine Zusatzbelastung darstellt, steht sicherlich außer Zweifel. Der tatsächlich anfallende Mehraufwand ist allerdings schwer einzuschätzen. Eine Umfrage bei den größeren kreisfreien Städten nach dem dortigen Mehraufwand für die Einführung und Führung eines Ökokontos hat sehr unterschiedliche Ergebnisse gebracht. So wird an Mehrbedarf von der Neu-Einrichtung einer 3/4 Stelle bis zu keinem Mehraufwand fast alles angegeben. Die untere Landschaftsbehörde rechnet mit einer durchschnittlichen Mehrbelastung von etwa 10 Stunden pro Monat für die Kontrollen der potentiellen Kompensationsflächen, der Erfassung und Darstellung dieser Flächen als auch für die anschließende Überwachung der Flächen und Maßnahmen. Finanzielle Mehrbelastungen dürften sich bei Verwendung der vorhandenen Programme und Geräte nicht ergeben. Sollten sich wider erwarten Mehrkosten ergeben, so könnten diese ggf. durch den Verkauf von Ökopunkten finanziert werden.

 

Mit diesem Ratsbeschluss werden jedoch Flächenpool und Ökokonto zum 01.09.2006 grundsätzlich eingeführt.

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

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Beschlüsse

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09.08.2006 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

15

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0

 

 

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16.08.2006 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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16.08.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Nord

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16.08.2006 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl

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17.08.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - vertagt

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22.08.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - vertagt

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22.08.2006 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem RAT der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.

 

Zusatz des Landschaftsbeirates:

 

Der Landschaftsbeirat bittet die Verwaltung, nach einem Jahr einen Erfahrungsbericht vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

        12

Dagegen:

          0

Enthaltungen:

          0

 

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24.08.2006 - Umweltausschuss - vertagt

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29.08.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - vertagt

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31.08.2006 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

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14.09.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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19.09.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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20.09.2006 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen zu beschließen:

 

1.      Die unmittelbare Einführung eines Ökokontos und Flächenpools für die Eingriffsregelungen nach dem Baugesetzbuch und dem Landschaftsgesetz NRW zum 01.10.2006.

2.      Die Führung und Betreuung erfolgt bei der Unteren Landschaftsbehörde, ohne dass es zu einem personellen Zuwachs führt.

4.      Ein Zwang zur Inanspruchnahme von Ökokontopunkten besteht nicht.
Auch weiterhin können auf dem Gebiet privatrechtlicher Vereinbarungen Ausgleich und Ersatz nach Überprüfung bei der Unteren Landschaftsbehörde geregelt werden.

5.      Das Prinzip des räumlichen Zusammenhangs zwischen Eingriff und Ausgleich soll möglichst Beachtung finden. Im Einzelfall ist über das Anlegen von Straßenbegleitgrün zu entscheiden.

6.      Eine Anrechnung bereits durchgeführter Maßnahmen und die damit einhergehende Einbringung von Flächen erfolgt nicht.

7.      Seitens der Unteren Landschaftsbehörde wird nach einem halben Jahr ein erster Zwischenstand mitgeteilt. Nach Ablauf eines Jahres wird den Fraktionen ein Zwischenbericht zur Verfügung gestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

3.      Zur Anwendung kommt das Bewertungsverfahren Arge, da eine landeseinheitliche Vorgehensweise angestrebt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

   1

Enthaltungen:

   0

 

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26.09.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Für die Eingriffsregelungen nach dem Baugesetzbuch und dem Landschaftsgesetz NW werden ab 01.10.2006 ein Flächenpool und ein Ökokonto eingeführt.

2.      Die Führung und Betreuung von Flächenpool und Ökokonto erfolgt ohne zusätzliches Personal.

3.      Im Hinblick auf eine landeseinheitliche Vorgehensweise soll dass Bewertungsverfahren Arge zur Anwendung kommen.

4.      Ein Zwang zur Inanspruchnahme von Ökokontopunkten besteht nicht. Auch weiterhin können auf dem Gebiet privatrechtlicher Vereinbarungen Ausgleich und Ersatz geregelt werden.

5.      Das Prinzip des räumlichen Zusammenhangs zwischen Eingriff und Ausgleich soll möglichst Beachtung finden. Im Einzelfall ist über das Anlegen von Straßenbegleitgrün zu entscheiden.

6.      Eine Anrechnung bereits durchgeführter Maßnahmen und die damit einhergehende Einbringung von Flächen kann bei Nachweis berücksichtigt werden, wobei eindeutig dokumentiert werden muss, dass die Ist-Zustände von heute Verbesserungsmaßnahmen sind.

7.      Dem Stadtentwicklungs- und dem Umweltausschuss sind nach einem halben Jahr, dem Rat ist nach einem Jahr ein Erfahrungsbericht vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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28.09.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Für die Eingriffsregelungen nach dem Baugesetzbuch und dem Landschaftsgesetz NW werden ab 01.10.2006 ein Flächenpool und ein Ökokonto eingeführt.

 

2.      Die Führung und Betreuung von Flächenpool und Ökokonto erfolgt ohne zusätzliches Personal.

 

3.      Im Hinblick auf eine landeseinheitliche Vorgehensweise soll dass Bewertungsverfahren Arge zur Anwendung kommen.

 

4.      Ein Zwang zur Inanspruchnahme von Ökokontopunkten besteht nicht. Auch weiterhin können auf dem Gebiet privatrechtlicher Vereinbarungen Ausgleich und Ersatz geregelt werden.

 

5.      Das Prinzip des räumlichen Zusammenhangs zwischen Eingriff und Ausgleich soll möglichst Beachtung finden. Im Einzelfall ist über das Anlegen von Straßenbegleitgrün zu entscheiden.

 

6.      Eine Anrechnung bereits durchgeführter Maßnahmen und die damit einhergehende Einbringung von Flächen kann bei Nachweis berücksichtigt werden, wobei eindeutig dokumentiert sein muss, wie der Ist-Zustand vor und nach den Verbesserungsmaßnahmen war.

 

7.      Dem Stadtentwicklungs- und dem Umweltausschuss ist nach einem halben Jahr, dem Rat nach einem Jahr ein Erfahrungsbericht vorzulegen. 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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18.10.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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25.10.2006 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl