20.09.2006 - 6 Einführung eines Flächenpools und Ökokontos für...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Erlmann weist auf den in der Arbeitsgruppe erarbeiteten interfraktionellen Beschlussvorschlag hin. Herr Prof. Dr. Ullrich erläutert, ein Ökopool werde benötigt. Es gehören Ökokonto und  Ökopool zusammen. Erfolge ein Eingriff, so müsse der Ausgleich bezahlt werden und es könne auf das Ökokonto zurückgegriffen werden. Das Ökokonto müsse bei der Stadt Hagen geführt werden, der Flächenpool dagegen könne überall geführt werden. Frau Kuschel-Eisermann und Frau Priester-Büdenbender vertreten die Ansicht, den interfraktionell erarbeiteten Beschuss mittragen zu können und bitten um einen gemeinsamen Beschluss. Herr Grzeschista bittet, punktweise abzustimmen, da er Punkt 3 nicht zustimmen könne, darüber hinaus müssen die einzelnen Punkte durch die Verwaltung noch ausgearbeitet werden. Herr Dr. Braun erläutert, das System Arge sei vom Land empfohlen und werde wahrscheinlich per Erlass eingeführt. Bei der nächsten Planung werde die Bewertung näher vorgestellt, nach einem halben Jahr werde eine Berichterstattung erfolgen. Mit dem vorhandenen Personal müsse der Bereich angegangen werden. Es sei nicht beabsichtigt, mit zusätzlichen Gebühren das Bauen weiter zu verteuern.

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Beschluss:

 

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen zu beschließen:

 

1.      Die unmittelbare Einführung eines Ökokontos und Flächenpools für die Eingriffsregelungen nach dem Baugesetzbuch und dem Landschaftsgesetz NRW zum 01.10.2006.

2.      Die Führung und Betreuung erfolgt bei der Unteren Landschaftsbehörde, ohne dass es zu einem personellen Zuwachs führt.

4.      Ein Zwang zur Inanspruchnahme von Ökokontopunkten besteht nicht.
Auch weiterhin können auf dem Gebiet privatrechtlicher Vereinbarungen Ausgleich und Ersatz nach Überprüfung bei der Unteren Landschaftsbehörde geregelt werden.

5.      Das Prinzip des räumlichen Zusammenhangs zwischen Eingriff und Ausgleich soll möglichst Beachtung finden. Im Einzelfall ist über das Anlegen von Straßenbegleitgrün zu entscheiden.

6.      Eine Anrechnung bereits durchgeführter Maßnahmen und die damit einhergehende Einbringung von Flächen erfolgt nicht.

7.      Seitens der Unteren Landschaftsbehörde wird nach einem halben Jahr ein erster Zwischenstand mitgeteilt. Nach Ablauf eines Jahres wird den Fraktionen ein Zwischenbericht zur Verfügung gestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

3.      Zur Anwendung kommt das Bewertungsverfahren Arge, da eine landeseinheitliche Vorgehensweise angestrebt wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

   1

Enthaltungen:

   0