Beschlussvorlage - 0318/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzung des Instruments "Bürgerrat"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Anja Corell
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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11.06.2024
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Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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27.06.2024
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19.09.2024
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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28.08.2024
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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29.08.2024
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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29.08.2024
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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03.09.2024
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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04.09.2024
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Beschlussvorschlag
1. Als Ergänzung zum bisherigen Angebot der Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern beschließt der Rat, das Instrument „Bürgerrat“ für anlassbezogene Entscheidungen anzuwenden, sofern der Rat dies für spezielle Thematiken für zielführend hält.
2. Für jede Thematik, bei der sich der Rat für den Einsatz des Instruments „Bürgerrat“ entscheidet, wird jeweils ein neu zusammengesetzter Bürgerrat gebildet.
3. Die Zahl der Teilnehmenden an einem Bürgerrat wird auf eine Anzahl von maximal 30 Personen beschränkt. Die Auswahl der Bürgerinnen und Bürger erfolgt durch Zufallsprinzip und soll durch einen repräsentativ ausgewählten Personenkreis einen Querschnitt der Hagener Bevölkerung abbilden.
4. Der Rat bezieht die Ergebnisse der anlassbezogenen Arbeit eines Bürgerrats in seine Entscheidungsfindung mit ein.
Sachverhalt
Kurzfassung
Vertreterinnen und Vertreter des Hagener FORUMs Nachhaltigkeit haben in der Bürger*innensprechstunde des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung der Stadt Hagen am 17.11.2022 angeregt, Bürgerräte als Beteiligungsform im Rahmen kommunaler Aufgaben in Hagen einzurichten.
Der Rat hat daraufhin am 15.06.2023 (0348/2023) mit Mehrheit beschlossen:
"Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, eine Einschätzung zur Etablierung von Bürgerräten in Hagen vorzunehmen. Dabei sollen insbesondere die Aufgabenstellung und Organisation von Bürgerräten, ihre Zusammensetzung und ihre Zuständigkeiten, das Zusammenspiel mit den Gremien der Kommunalpolitik sowie Finanzierungsfragen Berücksichtigung finden. Zudem sollen Beispiele bereits heute vielfach vorhandener Partizipationsmöglichkeiten von Bürger*innen in Hagen, u. a. in Planungsprozessen, dargestellt werden.".
Entsprechend diesem Beschluss ist eine Einschätzung zur Etablierung von Bürgerräten in Hagen vorzunehmen.
Auf der Website des Bundestages findet sich eine Definition für Bürgerräte im eigentlichen Sinne. Danach ist für das Wesen eines Bürgerrats besonders wichtig, dass die teilnehmenden Personen einen Querschnitt der Gesellschaft abbilden.
Hier finden sich auch Hinweise zum Ablauf eines Bürgerrats.
[Quelle: Deutscher Bundestag: Parlament: Häufig gestellte Fragen: Wie funktioniert ein Bürgerrat? https://www.bundestag.de/parlament/buergerraete/faq-inhalt-946914]
Da es in Hagen bisher zwar vielfältige Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern gibt, das Instrument des Bürgerrats im eigentlichen Sinne aber bisher nicht ergänzend genutzt wurde, wird vorgeschlagen, dieses Instrument gemäß der Beschreibung des Bundestags anzuwenden, sofern sich Themen dafür anbieten.
Begründung
Auswahl von bereits bestehenden Partizipationsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern in Hagen:
- Soziale Stadt Wehringhausen
- Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren (Sofortprogramm Innenstadt) HAGEN-plant 2035 (ISEK)
- Hagenhorizonte2035: Gesamtstädtische Zukunftsinitiative für den Wirtschaftsstandort Hagen. Bereits im Entstehungs- und Entwicklungsprozess wurden unter Einbindung der interessierten Fachöffentlichkeit Ziele für den Wirtschaftsstandort Hagen erarbeitet und Ideen und Lösungsansätze zu ihrer Erreichung entwickelt. Auch in die Umsetzung der Maßnahmen sind Hochschulen, Kammern, Verbände sowie Zusammenschlüsse von Unternehmern aktiv eingebunden.
- Bürgerinformationsveranstaltungen zum Thema Flüchtlinge (2015 und 2024), Einführung von Sekundarschulen und Schulentwicklungsplanung (2012), usw.
- Bürgerbeteiligungsprozesse wie z. B. Zukunftsschmiede
- Kulturentwicklungsplanung: In 2013 und 2014 haben insgesamt 7 Termine stattgefunden bei denen 150 Teilnehmende (Bürgerinnen und Bürger, Politik, Verwaltung) über folgende Frage diskutiert haben: Welche gesellschaftlichen Entwicklungstendenzen werden die kulturelle Entwicklung in Hagen in den nächsten Jahren beeinflussen und welche Auswirkungen werden diese für das Kulturleben in Hagen haben werden? Darauf aufbauend wurde der Kulturentwicklungsplan in 2017 erstellt.
- städtischer Jugendrat
- Haushaltssicherungskonzept: Im Jahre 2010 wurden den Bürgerinnen und Bürgern diverse Termine zur Bürgerbeteiligung angeboten. Bei den Treffen konnten eigene Sparvorschläge eingereicht werden und auch bestehende Vorschläge der Verwaltung bewertet werden.
Funktion und Ablauf eines Bürgerrats
Themenauswahl und Zielsetzung
Entsprechend der Definition des Bundestages sollen in den Bürgerräten Vorschläge für aktuelle politische Fragen entwickelt werden, die im Alltag der Menschen eine Rolle spielen. Ihre Empfehlungen können der Politik als Kompass für anstehende Entscheidungen dienen.
Der Rat der Stadt Hagen würde demzufolge einen Bürgerrat „beauftragen“, sich mit einer vorher vom Rat festgelegten Thematik zu befassen und für den Rat eine Entscheidungshilfe zu entwickeln.
Auswahl der Teilnehmenden
Der Definition des Bundestags folgend, sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch einen repräsentativ ausgewählten Personenkreis einen Querschnitt der Bevölkerung abbilden. Dazu wird zunächst per Zufall ein Personenkreis ermittelt (Losverfahren). Diese Personen werden eingeladen, sich an dem jeweiligen Bürgerrat zu beteiligen. Bereits bei der Einladung wird den Bürgerinnen und Bürgern das ausgewählte Thema und der genaue Zeitraum der Sitzungstage mitgeteilt, da hier zu erwarten ist, dass die angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger durch die vorherige Kenntnis des Themas eine größere Bereitschaft zur Teilnahme zeigen. Aus den positiven Rückläufen wird erneut per Losverfahren der jeweilige Bürgerrat zusammengesetzt.
Mit diesem Verfahren sollen unterschiedliche Lebenserfahrungen und Perspektiven in die Bearbeitung der jeweiligen Problemstellung einfließen, damit möglichst eine Meinungsbildung aus dem Querschnitt der Bevölkerung erreicht wird.
Für einen in Hagen tätigen Bürgerrat wird die Anzahl der Teilnehmenden in Abhängigkeit zur Größe der Stadt und im Vergleich zu anderen Bürgerräten auf maximal 30 Personen beschränkt. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt entsprechend der Beschreibung auf der Webseite des Bundestages.
Ablauf eines Bürgerrats
Gemäß der Beschreibung des Bundestages werden alle Teilnehmenden zunächst in die Themen eingeführt. Dabei bringen Expertinnen und Experten alle auf den gleichen Wissensstand. In kleinen Gruppen von etwa acht Personen wird diskutiert, und es werden Ideen und Lösungsvorschläge erarbeitet. Lobby- und Interessengruppen nehmen nicht an den Diskussionsrunden der Kleingruppen teil. Expertinnen und Experten stehen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für Rückfragen zur Verfügung.
Eine professionelle Moderation sorgt dafür, dass alle gleichermaßen zu Wort kommen und die Gesprächsatmosphäre gut ist. Sie stellt auch sicher, dass alle dem Prozess folgen können und Ergebnisse festgehalten werden.
Die Dauer bzw. Anzahl der Sitzungstage des Bürgerrats wird für einen Bürgerrat in Hagen in Abhängigkeit vom jeweiligen Thema vorab festgelegt. Die Ergebnisse eines Bürgerrats werden dem Rat vorgestellt. Der Rat seinerseits wird dem Bürgerrat gegenüber transparent darstellen, wie mit den Ergebnissen weiter verfahren wird. Der Rat bezieht die Ergebnisse des Bürgerrats in seine Entscheidungsfindung mit ein.
Verbreitung von Bürgerräten in anderen Kommunen
Andere Kommunen setzen bisher kaum auf einen Bürgerrat im eigentlichen Sinne. Wie auch in Hagen gibt es viele Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger, die aber meist aus den ohnehin politisch motivierten Personen besteht.
Viele Kommunen bilden eigene Systematiken bei der Etablierung von Formaten. So gibt es in Köln einen „Zukunftsrat Schule“, in dem 90 zufällig ausgewählte Schülerinnen und Schüler selbst gewählte Themen diskutieren und Empfehlungen aussprechen. In Düsseldorf wurden in 2021 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger mit Mitgliedern des Jugendbeirats, Abonnenten*innen der Oper und Mitglieder des Ensembles an einen Tisch gesetzt, um zu diskutieren. Um einen klassischen Bürgerrat im Sinne des Deutschen Bundestages handelt es sich hierbei allerdings nicht.
Beispiel „Hallo Bundestag“
Wer kennt ihre/seine Abgeordneten im Bundestag? Wie oft treten wir in echten Kontakt mit der Politik? Wie bekommen Abgeordnete ein gutes Bild davon, was Menschen in ihrem Wahlkreis beschäftigt? Und wie kann die Politik die Meinungen vieler unterschiedlicher Menschen sinnvoll in ihre Entscheidungen einbinden? Diese Fragen stehen im Zentrum des Projekts Hallo Bundestag. https://hallobundestag.de
Beispiel „Wasserstoff-(Haupt)stadt Duisburg“
Im Mai 2023 fand der erste Bürgerrat der Stadt Duisburg zum Thema „Wir machen mit – Wasserstoff(haupt)stadt Duisburg gemeinsam gestalten!“ unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters statt. Im Vorfeld wurden 1.500 Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Duisburg angeschrieben und um Rückmeldung gebeten, ob Interesse an einer Teilnahme besteht. Sowohl der Zeitraum (insgesamt vier aufeinanderfolgende Tage) als auch das zu behandelnde Thema wurden bereits in dem Einladungsschreiben kommuniziert. Aufgrund der hohen Resonanz wurde im Anschluss durch eine erneute Zufallsauswahl entschieden, wer einen Platz im Bürgerrat erhält.
Insgesamt 50 Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten diskutierten vom 2. bis 5. Mai 2023 im Duisburger Rathaus, wie der Wandel zur Wasserstoff(haupt)stadt bürgernah, gerecht und im Einklang mit den klimapolitischen Zielen vor Ort gelingen kann. Dafür arbeitete der Bürgerrat in den Räumlichkeiten des Duisburger Rathauses in zwei ungefähr gleichstark besetzten moderierten Arbeitsgruppen. In Orientierung an einem Arbeitsprogramm und unterstützt durch die fachspezifische Expertise von Referentinnen und Referenten gelang es den Teilnehmenden gemeinwohlorientierte Empfehlungen für die zukünftige Wasserstoffwende in Duisburg und Nordrhein-Westfalen zu entwickeln.
Die von den Bürgerinnen und Bürgern erarbeiteten Handlungsempfehlungen wurden in einem Gutachten zusammengetragen. Am 09.11.2023 überreichten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des bundesweit ersten Bürgerrats zum Thema Wasserstoff in einem feierlichen Rahmen im Rathaus der Stadt Duisburg ihr Gutachten an den Oberbürgermeister Sören Link.
Der viertägige Bürgerrat wurde als Bildungsurlaub durch die VHS anerkannt und die entsprechenden Zertifikate ausgestellt – dies wäre grundsätzlich auch in Hagen möglich.
Kosten von Bürgerräten
Überschlägig können die Kosten für die Durchführung eines Bürgerrates mit mindestens 1.000 € pro teilnehmende Person angenommen werden.
Bei einer Größe von 30 Personen ist also insgesamt mit Kosten von mindestens 30.000 € je Bürgerrat zu rechnen.
Dieser Betrag beinhaltet die Kosten für die Organisation, für die Begleitung und Betreuung, für die Mieten von Räumen, Verpflegungskosten sowie für eine kleine Aufwandsentschädigung von zum Beispiel 100 € pro teilnehmende Person.
Die Kosten können je nach Komplexität der Thematik auch deutlich höher ausfallen, zum Beispiel im Hinblick auf den Beratungs- und Betreuungsaufwand durch die Verwaltung, das Erfordernis der Inanspruchnahme von Externen, Steigerung der Sitzungstage, etc.
Eine grundsätzliche Förderung von Bürgerräten ist nicht möglich.
Vor diesem Hintergrund kann derzeit keine konkretere Aussage zu den Kosten getroffen werden. Somit können die exakten Kosten auch nicht unter den finanziellen Auswirkungen in dieser Vorlage dargestellt werden.
In den nächsten Doppelhaushalt 2026/2027 sollten zwischen 30.000 € und 40.000 € eingeplant werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
Da nicht klar ist, ob und in welcher Weise das Instrument „Bürgerrat“ künftig genutzt wird, können die personellen und finanziellen Auswirkungen nicht beziffert werden. |
gez. Erik O. Schulz | gez. |
Oberbürgermeister | (Name Beigeordneter inkl. Funktion) |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |

28.08.2024 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
1. Als Ergänzung zum bisherigen Angebot der Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern beschließt der Rat, das Instrument „Bürgerrat“ für anlassbezogene Entscheidungen anzuwenden, sofern der Rat dies für spezielle Thematiken für zielführend hält.
2. Für jede Thematik, bei der sich der Rat für den Einsatz des Instruments „Bürgerrat“ entscheidet, wird jeweils ein neu zusammengesetzter Bürgerrat gebildet.
3. Die Zahl der Teilnehmenden an einem Bürgerrat wird auf eine Anzahl von maximal 30 Personen beschränkt. Die Auswahl der Bürgerinnen und Bürger erfolgt durch Zufallsprinzip und soll durch einen repräsentativ ausgewählten Personenkreis einen Querschnitt der Hagener Bevölkerung abbilden.
4. Der Rat bezieht die Ergebnisse der anlassbezogenen Arbeit eines Bürgerrats in seine Entscheidungsfindung mit ein.
| Ja | Nein | Enthalten |
CDU |
| 3 |
|
Bürger für Hohenlimburg |
|
| 3 |
BSW |
|
| 1 |
SPD |
| 1 |
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
|
|
|
HAGEN AKTIV |
|
| 1 |
AfD |
|
| 1 |
| |||
X | Einstimmig abgelehnt | ||
| |||
Dafür: | 0 | ||
Dagegen: | 4 | ||
Enthaltungen: | 6 | ||
04.09.2024 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Als Ergänzung zum bisherigen Angebot der Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern beschließt der Rat, das Instrument „Bürgerrat“ für anlassbezogene Entscheidungen anzuwenden, sofern der Rat dies für spezielle Thematiken für zielführend hält.
2. Für jede Thematik, bei der sich der Rat für den Einsatz des Instruments „Bürgerrat“ entscheidet, wird jeweils ein neu zusammengesetzter Bürgerrat gebildet.
3. Die Zahl der Teilnehmenden an einem Bürgerrat wird auf eine Anzahl von maximal 30 Personen beschränkt. Die Auswahl der Bürgerinnen und Bürger erfolgt durch Zufallsprinzip und soll durch einen repräsentativ ausgewählten Personenkreis einen Querschnitt der Hagener Bevölkerung abbilden.
4. Der Rat bezieht die Ergebnisse der anlassbezogenen Arbeit eines Bürgerrats in seine Entscheidungsfindung mit ein.
Abstimmungsergebnis:
x | Zur Kenntnis genommen |