27.06.2024 - 6.16 Nutzung des Instruments "Bürgerrat"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.16
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 27.06.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Anja Corell
- Beschluss:
- vertagt
Beschluss:
1. Als Ergänzung zum bisherigen Angebot der Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern beschließt der Rat, das Instrument „Bürgerrat“ für anlassbezogene Entscheidungen anzuwenden, sofern der Rat dies für spezielle Thematiken für zielführend hält.
2. Für jede Thematik, bei der sich der Rat für den Einsatz des Instruments „Bürgerrat“ entscheidet, wird jeweils ein neu zusammengesetzter Bürgerrat gebildet.
3. Die Zahl der Teilnehmenden an einem Bürgerrat wird auf eine Anzahl von maximal 30 Personen beschränkt. Die Auswahl der Bürgerinnen und Bürger erfolgt durch Zufallsprinzip und soll durch einen repräsentativ ausgewählten Personenkreis einen Querschnitt der Hagener Bevölkerung abbilden.
4. Der Rat bezieht die Ergebnisse der anlassbezogenen Arbeit eines Bürgerrats in seine Entscheidungsfindung mit ein.
Abstimmungsergebnis:
x | Der Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung von dieser abgesetzt, sodass vor der Beschlussfassung eine Befassung in den Bezirksvertretungen stattfinden kann. |
