Beschlussvorlage - 0989/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen nimmt das Radverkehrskonzept zur Kenntnis und beschließt insbesondere:

 

ein ganzjährig attraktives Radwegenetz für den Alltags- und den Freizeitverkehr zu schaffen,

 

den Ausbau, die Erhaltung und Sanierung (insb. Beheben beschädigter Beläge) der Infrastrukturen für den Radverkehr voran zu treiben

 

eine regelmäßige Kontrolle und Unterhaltung der Radverkehrsanlagen – auch der anderen Radwege – durchzuführen (insb. Reinigung und Grünschnitt),

 

das Radnetz für den Alltagsverkehr in den Winterdienst aufzunehmen,

 

Radfahrer möglichst frei von Umwegen an ihr Ziel zu bringen,

 

die Verkehrssicherheit zu erhöhen,

 

die Infrastrukturen an die Anforderungen von Pedelecs und zu Fuß Gehenden anzupassen und eine Trennung vom Fußverkehr einer gemeinsamen Führung vorzuziehen,

 

wo möglich, Führungen im Straßenbereich (Mischverkehr, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen) Führungsformen im Seitenbereich vorzuziehen,

 

die Regelbreiten der ERA 2010 und ggf. der Standards für Radhauptverbindungen bei Neu-, Umbau anzusetzen und

 

Infrastrukturmaßnahmen mit Image- & Kampagnenarbeit zu verknüpfen.

 

Zur Erreichung dieser Ziele beauftragt der Rat der Stadt Hagen die Verwaltung, die erforderlichen Voraussetzungen- insbesondere die finanziellen- zu schaffen.

 

Zur Erfüllung weiterer Kriterien zur Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise e. V. (AGFS) beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Aufstellung eines integrierten Konzepts für den Fußgängerverkehr.

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Sachverhalt

Kurzfassung:

Mit dieser Vorlage wird das Radverkehrskonzept für die Stadt Hagen vorgestellt.

 

Das Konzept beinhaltet Anregungen, Vorschläge und Möglichkeiten sowie Realisierungsperspektiven und zeigt die künftigen Handlungsfelder für den Radverkehr in der Stadt Hagen auf.

 

Der letztliche Ratsbeschluss soll als Grundsatzbeschluss gefasst werden. Alle tatsächlichen und faktischen Maßnahmen werden dann nach konkreter Ausarbeitung einschließlich der finanziellen Auswirkungen in den betroffenen Gremien beschlossen.

 

 

Begründung:

 

Vorbemerkungen:

Der Radverkehr gewinnt in Hagen immer mehr an Bedeutung für die Verkehrsentwicklung, für die Lärmminderung, die Luftreinhaltung, für die Teilhabe an Mobilität, für den Klimaschutz und nicht zuletzt für die Aufwertung der Aufenthaltsqualität für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie ihre Gäste.

 

In der Sitzung vom 15.12.2016 erkennt der Rat der Stadt Hagen die wachsende Bedeutung des Radverkehrs an und beauftragt die Verwaltung, eine Mitgliedschaft im Verein der Fahrrad- und Fußgängerfreundlichen Städte, Gemeinden und Kreise anzustreben und hierfür die erforderlichen Kriterien zu erfüllen.

Eine Grundvoraussetzung zur Erfüllung der Beitrittskriterien ist die Aufstellung eines kommunalen Radverkehrskonzepts.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität sowie der Stadtentwicklungsausschuss beauftragen in ihren Sitzungen vom 08. bzw. 09.02.2017 die Verwaltung mit der Aufstellung und Vorlage eines entsprechenden Konzepts.

 

Die Fachverwaltung führte daraufhin ab Februar 2017 ein Ausschreibungsverfahren zur Erarbeitung eines kommunalen Radverkehrskonzepts durch.

 

Im April 2017 wurde das Büro Planersocietät aus Dortmund beauftragt, so dass nach einer ersten Abstimmung im Mai 2017 mit der Aufstellung des Radverkehrskonzepts für die Stadt Hagen begonnen werden konnte.

Die Ergebnisse der Konzeption werden hiermit den Bezirksvertretungen, den Fachausschüssen und dem Rat der Stadt Hagen vorgelegt.

 

 

Inhalte:

Das Konzept gliedert sich in die Abschnitte

            Allgemeinde Rahmenbedingungen und Zielsetzungen der Radverkehrsförderung,

            Analyse der allgemeinen Radverkehrsförderung und der bestehenden Radverkehrsinfrastruktur,

            Definition eines Radverkehrsnetzes für den Alltags- und Freizeitradverkehrs,

            Ableitung von Maßnahmen in investiven und nicht-investiven Bereichen sowie Empfehlung einer Umsetzungsstrategie.

 

Mit der Konzeption konnte festgestellt werden, dass die Stadt Hagen bereits über ein flächendeckendes Radverkehrsnetz verfügt und insbesondere für den Freizeitradverkehr attraktive Radrouten anbieten kann. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass das Radverkehrsnetz nicht mit Radwegen gleichzusetzen ist.

 

Das neu definierte Radverkehrsnetz konnte daher weitestgehend auf dem Bestandsnetz aufbauen. Bei der vollständigen Analyse des Bestandsnetzes wurden die Defizite sowie Netzunterbrechungen in den Fokus gerückt.

Der Lückenschluss des Radnetzes ist daher von besonders hoher funktionaler Bedeutung, so dass in der Umsetzungsstrategie die Behebung von Netzunterbrechungen weit vorne steht.

Eine Umsetzung innerhalb der ersten drei Jahre nach Beschlussfassung zur Umsetzung des Radverkehrskonzepts wird seitens der Gutachter empfohlen. Die Investitionskosten fallen dementsprechend in der ersten Umsetzungsperiode hoch aus.

 

Insgesamt wird im Konzept die Umsetzung von 81 Maßnahmen im Bereich der Infrastruktur und 25 Maßnahmen zur allgemeinen Radverkehrsförderung in einem Zeitraum von 10 Jahren empfohlen.

 

Die Maßnahmen für die Infrastruktur beziehen sich auf den Ausbau eines durchgängigen Radnetzes mit direkten, schnellen, komfortablen, zusammenhängenden, sicheren und oft kreuzungsfreien Radwegen sowie sicher gestalteten Knotenpunkten.

 

Die Maßnahmen erstrecken sich auf die Kategorien:

            Herstellen eines straßenverkehrsordnungskonformen Radverkehrsnetzes, das auch den Anforderungen der Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen (ERA) entspricht

            Schließen von Netzunterbrechungen im Radverkehrsnetz

            Beseitigen von Unfallschwerpunkten im Radverkehrsnetz

            Ausbau des ruhenden Radverkehrs

            Ausbau und Anbindung des regionalen Radwegenetzes

            Abbau von Hindernissen und Barrieren

            Überprüfung der Beleuchtungssituationen

 

Maßnahmen der allgemeinen Radverkehrsförderung sind:

            Aufbau eines kommunalen Kommunikationskonzepts

            Betrieb einer Baustellenkampagne

            Bestehende Aktivitäten und Kampagnen im Radverkehr innerhalb und außerhalb der Verwaltung aufgreifen und weiter qualifizieren

            Konzepte und Maßnahmen zur Ansprache und Einbindung von besonderen Institutionen und Zielgruppen, wie Schulen, Einzelhandel, Betriebe etc.

 

Das neu definierte Radverkehrsnetz gliedert sich in die Netzkategorien

            Regionales Radnetz,

            Alltagsnetz und

            Freizeitnetz.

 

Das Alltagsnetz unterteilt sich noch einmal in ein Haupt- und Nebenroutennetz. Dies dient der Einordnung in den anzulegenden Ausbaustandard und der Priorität in der Umsetzung.

 

Insgesamt weist das neu definierte Radverkehrsnetz folgende Längen auf:

 

Für den Alltagsradverkehr:

            Regionales Radnetz: 213,8 km

            Radhauptroutennetz: 232,7 km

            Radnebenroutennetz: 286,3 km

 

Für den Freizeitradverkehr:

            Freizeitradrouten: 407,6 km, wovon sich 220 km mit dem Alltagsnetz überlagern

 

Es wird an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass das Radverkehrsnetz nicht mit Radwegen gleichzusetzen ist. In weiten Teilen werden Radfahrende im Mischverkehr, also mit anderen Verkehrsteilnehmenden auf der Fahrbahn geführt.

 

Neben der Definition des neuen Radverkehrsnetze und der Umsetzung von Maßnahmen empfehlen die Gutachter den Beschluss einer generellen Zielsetzung zur Förderung des Radverkehrs. Zielformulierungen sind ebenfalls Teil des Konzepts und werden mit dieser Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Kostenansätze in der Anlage 8.1 sehr überschläglich ermittelt wurden und ausschließlich als Orientierung einer Größenordnung zu verstehen sind. Genauere Angaben werden sich bei der Erarbeitung der einzelnen Ausführungsplanungen ergeben, so dass der Teil „Finanzielle Auswirkungen“ hier entfallen kann.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

gez. Erik O. Schulz

gez. Thomas Grothe

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.11.2018 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen nimmt das Radverkehrskonzept zur Kenntnis und beschließt insbesondere:

 

ein ganzjährig attraktives Radwegenetz für den Alltags- und den Freizeitverkehr zu schaffen,

 

den Ausbau, die Erhaltung und Sanierung (insb. Beheben beschädigter Beläge) der Infrastrukturen für den Radverkehr voran zu treiben

 

eine regelmäßige Kontrolle und Unterhaltung der Radverkehrsanlagen auch der anderen Radwege durchzuführen (insb. Reinigung und Grünschnitt),

 

das Radnetz für den Alltagsverkehr in den Winterdienst aufzunehmen,

 

Radfahrer möglichst frei von Umwegen an ihr Ziel zu bringen,

 

die Verkehrssicherheit zu erhöhen,

 

die Infrastrukturen an die Anforderungen von Pedelecs und zu Fuß Gehenden anzupassen und eine Trennung vom Fußverkehr einer gemeinsamen Führung vorzuziehen,

 

wo möglich, Führungen im Straßenbereich (Mischverkehr, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen) Führungsformen im Seitenbereich vorzuziehen,

 

die Regelbreiten der ERA 2010 und ggf. der Standards für Radhauptverbindungen bei Neu-, Umbau anzusetzen und

 

Infrastrukturmaßnahmen mit Image- & Kampagnenarbeit zu verknüpfen.

 

Zur Erreichung dieser Ziele beauftragt der Rat der Stadt Hagen die Verwaltung, die erforderlichen Voraussetzungen- insbesondere die finanziellen- zu schaffen.

 

Zur Erfüllung weiterer Kriterien zur Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußngerfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise e. V. (AGFS) beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Aufstellung eines integrierten Konzepts für den Fußngerverkehr.

 

 

  • Der Rat empfiehlt eine generelle Förderung des Radwegenetzes
  • Soweit finanzielle Auswirkungen bestehen ist der Haupt- und Finanzausschuss zu beteiligen.

 

 

Hinweis:

Der Hinweis auf die spätere Umsetzung und Festlegung der finanziellen Auswirkungen hätte im Beschlussvorschlag stehen sollen. Lediglich die Grundlegende Diskussion soll zentrales Thema dieser Vorlage sein.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig mit Ergänzung beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

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04.12.2018 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt das Radverkehrskonzept zur Kenntnis und beschließt insbesondere:

 

ein ganzjährig attraktives Radwegenetz für den Alltags- und den Freizeitverkehr zu schaffen,

 

den Ausbau, die Erhaltung und Sanierung (insb. Beheben beschädigter Beläge) der Infrastrukturen für den Radverkehr voran zu treiben

 

eine regelmäßige Kontrolle und Unterhaltung der Radverkehrsanlagen auch der anderen Radwege durchzuführen (insb. Reinigung und Grünschnitt),

 

das Radnetz für den Alltagsverkehr in den Winterdienst aufzunehmen,

 

Radfahrer möglichst frei von Umwegen an ihr Ziel zu bringen,

 

die Verkehrssicherheit zu erhöhen,

 

die Infrastrukturen an die Anforderungen von Pedelecs und zu Fuß Gehenden anzupassen und eine Trennung vom Fußverkehr einer gemeinsamen Führung vorzuziehen,

 

wo möglich, Führungen im Straßenbereich (Mischverkehr, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen) Führungsformen im Seitenbereich vorzuziehen,

 

die Regelbreiten der ERA 2010 und ggf. der Standards für Radhauptverbindungen bei Neu-, Umbau anzusetzen und

 

Infrastrukturmaßnahmen mit Image- & Kampagnenarbeit zu verknüpfen.

 

Zur Erreichung dieser Ziele beauftragt der Rat der Stadt Hagen die Verwaltung, die erforderlichen Voraussetzungen- insbesondere die finanziellen- zu schaffen.

 

Zur Erfüllung weiterer Kriterien zur Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußngerfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise e. V. (AGFS) beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Aufstellung eines integrierten Konzepts für den Fußngerverkehr.

 

  • Der Rat beschließt, den Ausbau des Radwegenetzes zu fördern. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Finanzierungskonzept zur Beratung in den Ausschüssen vorzubereiten.
  • Soweit finanzielle Auswirkungen bestehen, ist insbesondere der Haupt- und Finanzausschuss zu beteiligen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

-

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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04.12.2018 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.

Der Rat der Stadt Hagen nimmt das Radverkehrskonzept zur Kenntnis und beschließt insbesondere:

 

ein ganzjährig attraktives Radwegenetz für den Alltags- und den Freizeitverkehr zu schaffen,

 

den Ausbau, die Erhaltung und Sanierung (insb. Beheben beschädigter Beläge) der Infrastrukturen für den Radverkehr voran zu treiben

 

eine regelmäßige Kontrolle und Unterhaltung der Radverkehrsanlagen auch der anderen Radwege durchzuführen (insb. Reinigung und Grünschnitt),

 

das Radnetz für den Alltagsverkehr in den Winterdienst aufzunehmen,

 

Radfahrer möglichst frei von Umwegen an ihr Ziel zu bringen,

 

die Verkehrssicherheit zu erhöhen,

 

die Infrastrukturen an die Anforderungen von Pedelecs und zu Fuß Gehenden anzupassen und eine Trennung vom Fußverkehr einer gemeinsamen Führung vorzuziehen,

 

wo möglich, Führungen im Straßenbereich (Mischverkehr, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen) Führungsformen im Seitenbereich vorzuziehen,

 

die Regelbreiten der ERA 2010 und ggf. der Standards für Radhauptverbindungen bei Neu-, Umbau anzusetzen und

 

Infrastrukturmaßnahmen mit Image- & Kampagnenarbeit zu verknüpfen.

 

Zur Erreichung dieser Ziele beauftragt der Rat der Stadt Hagen die Verwaltung, die erforderlichen Voraussetzungen- insbesondere die finanziellen- zu schaffen.

 

Zur Erfüllung weiterer Kriterien zur Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußngerfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise e. V. (AGFS) beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Aufstellung eines integrierten Konzepts für den Fußngerverkehr.

 

2.

Des Weiteren empfiehlt die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl dem Rat der Stadt Hagen den Ausbau eines Bahntrassenweges von Eilpe bis zur Stadtgrenze zu Schalksmühle mit in das Radwegekonzept aufzunehmen, um eine Fortführung des geplanten Radweges vom Märkischen Kreis aus hinein in das Hagener Stadtgebiet zu ermöglichen.

 

 

3.

Ebenfalls empfiehlt die Bezirksvertretung Eilpe Dahl dem Rat der Stadt Hagen eine generelle Förderung des Radwegenetzes.

 

4.

Soweit finanzielle Auswirkungen bestehen, ist das zuständige Gremium zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

 

 

 

Die Linke

1

 

 

FDP

1

 

 

AfD

1

 

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

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05.12.2018 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt das Radverkehrskonzept zur Kenntnis und beschließt insbesondere:

 

ein ganzjährig attraktives Radwegenetz für den Alltags- und den Freizeitverkehr zu schaffen,

 

den Ausbau, die Erhaltung und Sanierung (insb. Beheben beschädigter Beläge) der Infrastrukturen für den Radverkehr voran zu treiben

 

eine regelmäßige Kontrolle und Unterhaltung der Radverkehrsanlagen auch der anderen Radwege durchzuführen (insb. Reinigung und Grünschnitt),

 

das Radnetz für den Alltagsverkehr in den Winterdienst aufzunehmen,

 

Radfahrer möglichst frei von Umwegen an ihr Ziel zu bringen,

 

die Verkehrssicherheit zu erhöhen,

 

die Infrastrukturen an die Anforderungen von Pedelecs und zu Fuß Gehenden anzupassen und eine Trennung vom Fußverkehr einer gemeinsamen Führung vorzuziehen,

 

wo möglich, Führungen im Straßenbereich (Mischverkehr, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen) Führungsformen im Seitenbereich vorzuziehen,

 

die Regelbreiten der ERA 2010 und ggf. der Standards für Radhauptverbindungen bei Neu-, Umbau anzusetzen und

 

Infrastrukturmaßnahmen mit Image- & Kampagnenarbeit zu verknüpfen.

 

 

Zur Erreichung dieser Ziele beauftragt der Rat der Stadt Hagen die Verwaltung, die erforderlichen Voraussetzungen- insbesondere die finanziellen- zu schaffen.

 

Zur Erfüllung weiterer Kriterien zur Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußngerfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise e. V. (AGFS) beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Aufstellung eines integrierten Konzepts für den Fußngerverkehr.

 

Zusatz:

Zur Erreichung dieser Ziele beauftragt der Rat die Verwaltung, die vorher genannten Ziele, sowie die sonstigen Maßnahmen aus dem Gutachten in eine Prioritätenliste einzuarbeiten, die sich an der planerischen, operativen und finanziellen Umsetzbarkeit in den nächsten Jahren orientiert. Aus dieser Prioritätenliste ist ein konkreter Maßnahmen- und Zeitplan für die nächsten Jahre zu entwickeln und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen

 

Der Rat empfiehlt eine generelle Förderung des Radwegenetzes.

 

Soweit finanzielle Auswirkungen bestehen sind die zuständigen Gremien

zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

-

-

CDU

6

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

-

-

-

Hagen Aktiv

1

-

-

Die Linke

-

-

-

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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05.12.2018 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen nimmt das Radverkehrskonzept zur Kenntnis und beschließt insbesondere:

 

 ein ganzjährig attraktives Radwegenetz für den Alltags- und den Freizeitverkehr zu schaffen,

 den Ausbau, die Erhaltung und Sanierung (insb. Beheben beschädigter Beläge) der Infrastrukturen für den Radverkehr voran zu treiben

 eine regelmäßige Kontrolle und Unterhaltung der Radverkehrsanlagen auch der anderen Radwege durchzuführen (insb. Reinigung und Grünschnitt),

 das Radnetz für den Alltagsverkehr in den Winterdienst aufzunehmen,

 Radfahrer möglichst frei von Umwegen an ihr Ziel zu bringen,

 die Verkehrssicherheit zu erhöhen,

 die Infrastrukturen an die Anforderungen von Pedelecs und zu Fuß Gehenden anzupassen und eine Trennung vom Fußverkehr einer gemeinsamen Führung vorzuziehen,

 wo möglich, Führungen im Straßenbereich (Mischverkehr, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen) Führungsformen im Seitenbereich vorzuziehen,

 die Regelbreiten der ERA 2010 und ggf. der Standards für  Radhauptverbindungen bei Neu-, Umbau anzusetzen und

 Infrastrukturmaßnahmen mit Image- & Kampagnenarbeit zu verknüpfen.

 

Zur Erreichung dieser Ziele beauftragt der Rat der Stadt Hagen die Verwaltung, die erforderlichen Voraussetzungen- insbesondere die finanziellen- zu schaffen.

 

Zur Erfüllung weiterer Kriterien zur Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußngerfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise e. V. (AGFS) beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Aufstellung eines integrierten Konzepts für den Fußngerverkehr.

 

Änderungsbeschluss:

1. Die Bezirksvertretung Hohenlimburg nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

2. Soweit finanzielle Auswirkungen bestehen ist das zuständige Gremium zu beteiligen.

 

3. Zu Anlage 1 Abschnitt 3.7.5 und 3.7.6 der Seiten 35-36 beschließt die Bezirksvertretung Hohenlimburg, dass die Ausbaupläne der Hohenlimburger Straße (B7) mit Fahrradweg, wie mehrfach in der Bezirksvertretung besprochen und mit gleicher Tagesordnung beschlossen, abgelehnt werden. Die Bezirksvertretung bevorzugt eindeutig eine andere, ungefährlichere, ruhige und zu ebener Erde mögliche Streckenfühung des Radweges entlang des Pfarrer-Lang-Weges und des ehemaligen Boeckwaags.

Zu 1.:

 

X

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis Änderungsbeschluss 2:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

6

 

 

SPD

4

 

 

Bürger für Hohenlimburg

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

1

 

 

HAGEN AKTIV

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

Abstimmungsergebnis Änderungsbeschluss 3:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

6

 

 

SPD

4

 

 

Bürger für Hohenlimburg

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

 

1

 

HAGEN AKTIV

 

1

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

2

Enthaltungen:

0

 

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05.12.2018 - Sport- und Freizeitausschuss

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06.12.2018 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen.

Der Rat der Stadt Hagen nimmt das Radverkehrskonzept zur Kenntnis und beschließt insbesondere:

 

ein ganzjährig attraktives Radwegenetz für den Alltags- und den Freizeitverkehr zu schaffen,

 

den Ausbau, die Erhaltung und Sanierung (insb. Beheben beschädigter Beläge) der Infrastrukturen für den Radverkehr voran zu treiben

 

eine regelmäßige Kontrolle und Unterhaltung der Radverkehrsanlagen auch der anderen Radwege durchzuführen (insb. Reinigung und Grünschnitt),

 

das Radnetz für den Alltagsverkehr in den Winterdienst aufzunehmen,

 

Radfahrer möglichst frei von Umwegen an ihr Ziel zu bringen,

 

die Verkehrssicherheit zu erhöhen,

 

die Infrastrukturen an die Anforderungen von Pedelecs und zu Fuß Gehenden anzupassen und eine Trennung vom Fußverkehr einer gemeinsamen Führung vorzuziehen,

 

wo möglich, Führungen im Straßenbereich (Mischverkehr, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen) Führungsformen im Seitenbereich vorzuziehen,

 

die Regelbreiten der ERA 2010 und ggf. der Standards für Radhauptverbindungen bei Neu-, Umbau anzusetzen und

 

Infrastrukturmaßnahmen mit Image- & Kampagnenarbeit zu verknüpfen.

 

Zur Erreichung dieser Ziele beauftragt der Rat der Stadt Hagen die Verwaltung, die erforderlichen Voraussetzungen- insbesondere die finanziellen- zu schaffen.

 

Zur Erfüllung weiterer Kriterien zur Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußngerfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise e. V. (AGFS) beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Aufstellung eines integrierten Konzepts für den Fußngerverkehr.

 

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt, folgende Radwegeverbindungen mit in das Radwegekonzept aufzunehmen:

  • Radwegeverbindung ausgehend von der Grundschötteler Straße/Harkortstraße über die Grünflächen/Wege in Richtung Volmarstein/Wetter als Anschluss zum Ruhrtalradweg in Silschede
  • Radwegeverbindung zwischen Haspe und Voerde

 

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt eine generelle Förderung des Radwegenetzes.

 

Soweit finanzielle Auswirkungen bestehen, ist das zuständige Gremium zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

7

 

 

CDU

3

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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12.12.2018 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt das Radverkehrskonzept zur Kenntnis und beschließt insbesondere:

 

ein ganzjährig attraktives Radwegenetz für den Alltags- und den Freizeitverkehr zu schaffen,

 

den Ausbau, die Erhaltung und Sanierung (insb. Beheben beschädigter Beläge) der Infrastrukturen für den Radverkehr voran zu treiben

 

eine regelmäßige Kontrolle und Unterhaltung der Radverkehrsanlagen auch der anderen Radwege durchzuführen (insb. Reinigung und Grünschnitt),

 

das Radnetz für den Alltagsverkehr in den Winterdienst aufzunehmen,

 

Radfahrer möglichst frei von Umwegen an ihr Ziel zu bringen,

 

die Verkehrssicherheit zu erhöhen,

 

die Infrastrukturen an die Anforderungen von Pedelecs und zu Fuß Gehenden anzupassen und eine Trennung vom Fußverkehr einer gemeinsamen Führung vorzuziehen,

 

wo möglich, Führungen im Straßenbereich (Mischverkehr, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen) Führungsformen im Seitenbereich vorzuziehen,

 

die Regelbreiten der ERA 2010 und ggf. der Standards für Radhauptverbindungen bei Neu-, Umbau anzusetzen und

 

Infrastrukturmaßnahmen mit Image- & Kampagnenarbeit zu verknüpfen.

 

  1. Zur Erreichung dieser Ziele beauftragt der Rat der Stadt Hagen die Verwaltung, die vorher genannten Ziele, sowie die sonstigen Maßnahmen aus dem Gutachten in eine Prioritätenliste einzuarbeiten, die sich an der planerischen, operativen und finanziellen Umsetzbarkeit in den nächsten Jahren orientiert. Aus dieser Prioritätenliste ist ein konkreter Maßnahmen- und Zeitplan für die nächsten Jahre zu entwickeln und den Bezirksvertretungen, den zuständigen Ausschüssen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen des Weiteren eine generelle Förderung des Radwegenetzes.

 

  1. Soweit finanzielle Auswirkungen bestehen, ist insbesondere der Haupt- und Finanzausschuss zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

6

 

 

CDU

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke.

1

 

 

AfD

-

-

-

Parteilos

-

-

-

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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13.12.2018 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

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21.02.2019 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

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04.04.2019 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

Erweitern

08.05.2019 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.05.2019 - Stadtentwicklungsausschuss - zurückgezogen