Beschlussvorlage - 0033/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Maßnahmenliste nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (sog. KP III), die als Anlage 1 Bestandteil dieser Vorlage ist.

Der Rat der Stadt nimmt die Verschiebung der in der Anlage 1 „orange“ hinterlegten Maßnahmen an Schulen in das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt beschließt grundsätzlich die Liste der Maßnahmen, die aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert werden sollen, die als Anlage 2 Bestandteil dieser Vorlage ist.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Im Rahmen des Programms „Gute Schule 2020“ müssen aufgrund der Programmstruktur bereits im Jahr 2017 Maßnahmen in Höhe von rd. 6,9 Mio. € durchgeführt werden. Für die Beantragung der Mittel ist das Vorliegen eines entsprechenden Ratsbeschlusses zwingend erforderlich.

 

Lt. politischen Beschluss sollen alle Schulen bei Maßnahmen nach dem Programm „Gute Schule 2020“ beteiligt werden, was auch erfolgt ist. Es handelt sich bei der Erstellung der Maßnahmenliste um einen dynamischen Prozess, bei dem im Laufe des Förderzeitraums noch weitere Bedarfe ergänzt werden können, so dass eine flexible Bewirtschaftung der Liste erforderlich ist.

 

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 ein umfangreiches Maßnahmenpaket im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
(KInvFG) in Höhe von 20.934.807 € beschlossen. Im Zuge der Realisierung der Maßnahmen wurde die Verwaltung beauftragt, kontinuierlich über die Entwicklung sowie über die Veränderungen zu berichten. Ein erster Sachstandsbericht über den Stand der Maßnahmen (DS-Nr. 0522/2016 und DS-Nr. 0747/2016 - für die Bezirksvertretungen) erfolgte Ende Juni im Rat sowie Ende August/Anfang September 2016 in den Bezirksvertretungen.

 

In der Anlage 1 ist der aktuelle Stand aller Maßnahmen dargestellt.

 

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 14.12.2016 das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ beschlossen. Ferner liegt der Verwaltung ein Referentenentwurf der Bundesregierung zur Ergänzung des KInvFG vor. Hierzu erfolgen in der Vorlage weitere Ausführungen.

 

 

 

 

1.    Erläuterungen zum KInvFG zum Stand 31.12.2016

 

Von den insgesamt 49 beschlossenen Maßnahmen wurden inzwischen

  • eine noch nicht angemeldet (Brachflächenrevitalisierung) und
  • 48 angemeldet.

 

Von den 48 angemeldeten Maßnahmen

  • wurden 2 abgelehnt (Dachsanierung Sporthalle Mittelstadt und Neubau Pavillon Grundschule Helfe)
  • 37 erhielten eine Genehmigung
  • 9 (Bushaltestellen, Ampeln, BAB-Zubringer) stehen noch aus.

 

Die Maßnahme „Lärmschutz BAB-Zubringer“ ist zwischenzeitlich angemeldet worden. Für die Maßnahme „Brachflächenrevitalisierung“ prüft die Verwaltung z. Zt., welche Flächen innerhalb des Förderzeitraumes bis 31.12.2020 bearbeitet werden können (s. u.).

 

Die genehmigten Maßnahmen wurden auf Basis einer groben Kostenschätzung bei der Bezirksregierung angemeldet und mit einer ID-Nr. freigegeben.

 

Die Kostenschätzung für die Fassadensanierung des Verwaltungshochhauses ergibt eine Erhöhung auf 4,56 Mio. €.

 

In das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ werden alle noch nicht begonnenen Schulmaßnahmen in Höhe von ursprünglich 2,726 Mio. € verschoben, nach aktueller Kalkulation: 3,896 Mio. € (siehe Ausführungen zu Gute Schule 2020).

 

Für die KP-III-Mittel bedeutet dies, dass rd. 1,566 Mio. € neu verteilt werden können. Vorschlag ist hier, rd. 451 T€ für weitere Erneuerungen der Straßenbeleuchtung und rd. 1,115 Mio. € für die Brachflächenrevitalisierung zu verwenden.

 

Die verschiedenen Maßnahmen, die sich zeitlich und/oder in der Kostenstruktur verändert haben, sind in der als Anlage 1 beigefügten Liste farblich blau markiert. Die Gesamtsumme liegt innerhalb des zur Verfügung stehenden finanziellen Gesamtrahmens. Sollten sich im Verlauf der Abwicklung der einzelnen Maßnahmen Kostenerhöhungen ergeben, sind diese durch Einsparungen im Gesamtrahmen zu kompensieren.

 

 

 

Alle Bezirksvertretungen

 

Bushaltestellen  -  Barrierefreiheit

 

Es wurden die sieben Bushaltestellen Pfeffer, CD Wälzholz, Rohrstraße, Pelmkestraße, Mark-E, Franklinstraße und Rehstraße angemeldet. Eine Freigabe der Bezirksregierung liegt z. Zt. noch nicht vor.

 

 

Erneuerung Straßenbeleuchtung

 

Bisher sind rd. 2,734 Mio. € für die Erneuerung von rd. 5.600 Leuchten eingeplant. Diese Maßnahme wird bis Ende 2017 abgeschlossen sein. Die Überprüfung der gesamten Straßenbeleuchtung in Hagen hat ergeben, dass noch ein Austauschbedarf von 924 Leuchten besteht. Der Austausch dieser Leuchten, der rd. 451 T€ kostet, bewirkt eine weitere Einsparung von Stromkosten. Der Austausch soll 2018 erfolgen, nach Abschluss des derzeitigen Austauschprogramms.

 

 

 

 

Brachflächenrevitalisierung

 

Eine Rückfrage bei der Bezirksregierung hat ergeben, dass für Maßnahmen im Rahmen der Brachflächenrevitalisierung ein städtebaulicher Bezug vorliegen muss. Dies ist beispielsweise eine Satzung für Maßnahmen der sozialen Stadt in Wehringhausen. Außerdem sollte die Fläche im Eigentum der Stadt Hagen sein. Im Augenblick gibt es Verhandlungen mit verschiedenen Eigentümern über den Erwerb von Flächen. Es wird ebenfalls geprüft, inwieweit Problemimmobilien ebenfalls unter diesen Programmpunkt fallen können.

 

Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 10.12.2015 werden die restlichen Mittel für die Brachflächenrevitalisierung verwendet, somit stehen hier jetzt rd. 1,645 Mio. € zur Verfügung.

 

 

Förderprogramm „Gute Schule 2020“

 

Durch den Landtag NRW wurde das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ verabschiedet. Unter Punkt 3 dieser Vorlage sind hierzu weitere Ausführungen enthalten.

 

Es wurden die folgenden Maßnahmen aus dem Programm des KInvFG in das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ verschoben:

 

Stadtbezirk

Gebäude

Maßnahme

Volumen

(geschätzt)

davon

Zuschuss

Mitte

BK Cuno I, II

Hauptgebäude

Dachsanierung Trakt 5

95.000 €

85.500 €

Mitte

BK Cuno I, II

Hauptgebäude

Dachsanierung Trakt 4, Werkstatt

101.000 €

90.900 €

Mitte

GY Albrecht Dürer

Fenstererneuerung

210.000 €

189.000 €

Mitte

GS Meinolf

Fenster- und Fassadenerneuerung

120.000 €

108.000 €

Mitte

BK Käthe Kollwitz

Erneuerung der kompletten Heizungsanlage (außer Kessel)

450.000 €

405.000 €

Mitte

BK Käthe Kollwitz

5. BA Fassadensanierung

500.000 €

450.000 €

Haspe

GS Harkort

Fassadensanierung

850.000 €

765.000 €

Nord

Sporthalle GS Vincke

Fenstererneuerung / Dachsanierung

 

200.000 €

180.000 €

Nord

HS Geschwister Scholl

Fenstererneuerung

80.000 €

72.000 €

Hohenlimburg

GS Berchum / Garenfeld

Erneuerung Fenster / Fassade

50.000 €

45.000 €

Hohenlimburg

BK Kaufmannsschule II

Dachsanierung

70.000 €

63.000 €

 

 

Gesamt

2.726.000 €

2.453.400 €

 

Dargestellt sind die ursprünglichen Aufwendungen entsprechend der am 10.12.2015 beschlossenen Vorlage. Zwischenzeitlich hat es bei den Maßnahmen Kostenanpassungen gegeben.

 

Im KP-III-Programm sind noch 4 Maßnahmen an Schulen enthalten, die bereits begonnen wurden. Diese sind:

 

Stadtbezirk

Gebäude

Maßnahme

Volumen

(geschätzt)

davon

Zuschuss

Mitte

GS Kuhlerkamp

Fenstererneuerung

550.000 €

495.000 €

Mitte

Sporthalle GS Kuhlerkamp

Einbau Deckenstrahlheizung

200.000 €

180.000 €

Haspe

HS Ernst

Eversbusch

Dachsanierung

60.000 €

54.000 €

Haspe

RS Haspe

Fenstererneuerung

572.000 €

514.800 €

 

 

 

Bezirksvertretung Mitte

 

Sporthalle Mittelstadt  -  Dachsanierung

 

Die Maßnahme wurde aufgrund der Kosten (15 T€) als laufende Instandhaltung eingeschätzt und daher von der Bezirksregierung zurückgewiesen. Die Maßnahme entfällt.

 

 

Sporthalle Mittelstadt  -  Erneuerung der Lüftungsanlage

 

Die Kosten für die Erneuerung der Lüftungsanlage haben sich auf rd. 950 T€ verringert.

 

 

Kulturzentrum Pelmke  -  Fenstersanierung

 

Der Umfang der notwendigen Fenstersanierung liegt nach Überprüfung lediglich im Rahmen einer Instandhaltung von ca. 15 T€. Daher wurde die Maßnahme bei der Bezirksregierung zurückgezogen.

 

 

Kita Emst  -  Erneuerung Fassade und Dach

 

Der Grundriss des Kindergartens weist viele Vor- und Rücksprünge in der Fassade auf. Es bietet sich aus energetischer Sicht an, eine Begradigung der Fassade vorzunehmen und gleichzeitig zwei fehlende Gruppenräume von ca. 25 m² pro Raum zu schaffen. Die geplante Änderung der Maßnahme soll durch die Bezirksregierung genehmigt werden und innerhalb des ursprünglichen Kostenrahmens liegen.

 

 

Verwaltungsgebäude Böhmerstraße  -  Erneuerung Fenster

 

Aufgrund des zusätzlich zu erneuernden Sonnenschutzes erhöhen sich die Kosten der Fenstererneuerung von 750 T€ auf ca. 850 T€.

 

 

Verwaltungshochhaus  -  Erneuerung Fassade

 

Es ist vorgesehen, die Fassade einschließlich der Fenster am Verwaltungshochhaus energetisch zu erneuern. In einer separaten Vorlage werden unterschiedliche Ausführungsversionen und Materialvarianten vorgestellt, die hinsichtlich der Tragfähigkeit und der vorhandenen Konstruktion realisiert werden können. Die derzeitig geschätzten Kosten belaufen sich im Mittelwert auf rd. 4,56 Mio. €; die Finanzierung wird in der Vorlage zur Rathaus-Fassade dargestellt.

 

 

 

Bezirksvertretung Haspe

 

Realschule Haspe  -  Fenstererneuerung

 

Da bereits in der Vergangenheit Fensterelemente in den Fluren und in der Turnhalle ausgetauscht wurden, sind nur noch die Klassenraumfenster sowie die Fenster im OGS-Bereich zu erneuern. Dadurch reduzieren sich die Kosten von 850 T€ auf
572 T€.

 

 

Grundschule Kipper  -  Fassadensanierung

 

Nach eingehender Prüfung hat sich herausgestellt, dass eine Fassadensanierung in dem geplanten Umfang nicht erforderlich ist. Die Maßnahme entfällt.

 

 

 

 

Kita Gosekolk  -  Fenster-, Fassaden- und Dachsanierung

 

Bei der Kindertagesstätte Gosekolk hat die aktuelle Prüfung des Bauzustandes einen geringeren Sanierungsbedarf ergeben. Dementsprechend wird nur die Dachsanierung durchgeführt und es werden Teilbereiche der Fassade erneuert. Der Zustand der Fenster ist besser als erwartet. Daher muss ein Fensteraustausch nicht vorgenommen werden.

 

 

 

Bezirksvertretung Nord

 

Grundschule Helfe  -  Neubau eines Pavillons

 

Der ursprünglich geplante Neubau eines Pavillons wurde nach der Anmeldung der Maßnahme durch die Bezirksregierung zurückgewiesen, da die Förderkriterien nach dem KInvFG nicht erfüllt wurden. Diese Maßnahme wird daher aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert.

 

 

 

 

2.    Verlängerung der Umsetzungsfristen des KInvFG sowie zur Vorlage der Beendigungsanzeige nach dem KInvFöG NRW

 

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 04.11.2016 beschlossen, dem vom Bundestag am 29.09.2016 verabschiedeten „Gesetz zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze“ zuzustimmen. Dadurch verlängert sich der Förderzeitraum des KInvFG um zwei Jahre, also vom 31.12.2018 auf den 31.12.2020. Abrechnungen können bis zum 31.12.2021 vorgenommen werden.

 

Im Rahmen der Anpassung des Landesgesetzes aufgrund der von Bund beschlossenen Verlängerung des Förderzeitraums soll  -  nach Angaben des NRW Innenministeriums  -  die Frist zur Vorlage der Beendigungsanzeige von zwei auf sechs Monate verlängert werden. Diese Gesetzesänderung ist z. Zt. noch nicht beschlossen.

 

 

 

 

3.    Förderprogramm „Gute Schule 2020“

 

Der Landtag NRW hat am 14.12.2016 das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zur Unterstützung der Investitionstätigkeit der kommunalen Schulträger verabschiedet, das kreditfinanziert über die NRW. Bank abgewickelt wird. Nach den bisher bekannten Regularien (endgültige Ausführungsbestimmungen liegen noch nicht vor) können aus dem für die Jahre 2017 bis 2020 zur Verfügung stehenden Kreditkontingent in Höhe von rund 6,9 Mio. pro Jahr, also insgesamt ca. 27,7 Mio. , Schulgebäude saniert und modernisiert werden. Ebenso sind Neu-, Um- und Anbauten förderungswürdig, wie auch Maßnahmen zur Digitalisierung. Nicht förderfähig sind hingegen
u. a. Aufwendungen für Betriebsmittel und bewertungsfreie Wirtschaftsgüter (z. B. mobile Endgeräte).

 

Anhand der zurzeit vorliegenden Ausführungen des Landes und der NRW. Bank hat die Verwaltung die in der Anlage 2 aufgeführten Maßnahmen indiziert. Dabei handelt es sich um solche, die bisher aufgrund der städtischen Haushaltslage nicht umgesetzt werden konnten und teilweise schon im Maßnahmenkatalog nach dem KP III vorgesehen waren. Da beim KP III ein zehnprozentiger Eigenanteil zu erbringen ist, wurden all jene KP-III-Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden, in die Gute-Schule-Förderung, die keinen Selbstbehalt vorsieht, übertragen (s. o.). Ferner wurden Anregungen der Schulen und politischen Gremien, soweit sie dem Fachbereich Bildung bislang mitgeteilt worden sind, aufgenommen und durch die den Fachbereichen Bildung und Gebäudewirtschaft bereits vorher bekannten Bedarfe ergänzt.

 

Bis zur Drucklegung dieser Vorlage konnten nicht alle Maßnahmen mit Kosten hinterlegt werden. Sobald die groben Kostenschätzungen für alle Maßnahmen vorliegen, wird die aktualisierte Liste den Fraktionen übermittelt. Ein Teil der Maßnahmen, die momentan nicht beziffert sind, wird aus den noch nicht verplanten rund 1.641.472 € finanziert werden können. Da es sich weiterhin um einen dynamischen Prozess handelt, der im Laufe des Förderzeitraums durch weitere Bedarfe ergänzt werden dürfte, sollte die Liste - so dies den abschließenden Förderrichtlinien entsprechen sollte - von der Verwaltung flexibel bewirtschaftet werden. Jeweils im Herbst der Jahre 2017, 2018 und 2019 wird den Gremien der aktuelle Stand berichtet und ggfs. Vorschläge für das weitere Vorgehen, insbesondere für das jeweilige Folgejahr, zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Die bisher georteten Maßnahmen sollten, so wie in der Anlage 2 aufgeführt, beschlossen werden. Vor allem die für dieses Jahr vorgesehenen Projekte müssen aufgrund des meist notwendigen zeitlichen Vorlaufs mit Ausschreibung, Vergabefahren und Baugenehmigung bereits jetzt verbindlich festgelegt werden, damit die zeitlichen Vorgaben der Förderung eingehalten werden können. Sofern keine Kostensteigerung von mehr als 20 Prozent eintritt, können die jeweiligen Maßnahmen umgesetzt werden. Andere Vorhaben wären dann ins Folgejahr zu schieben. Die Auswirkungen auf die Umsetzung der weiteren Maßnahmen sind den politischen Gremien entsprechend vorzulegen.

 

Jene Maßnahmen, die nicht aus Gute Schule 2020 zu finanzieren sein werden, können aus Mitteln der Bildungspauschale, die weiterhin in vollem Umfang zur Verfügung steht, bestritten werden. Mittel der Bildungspauschale können zudem für die Finanzierung der im Kita-Bereich notwendigen Investitionen genutzt werden.

 

 

 

 

 

 

4.    Änderung KInvFG

 

Neben den zuvor dargestellten Programmen (KP III und Gute Schule 2020) liegt der Verwaltung der Referentenentwurf für die Änderung des KInvFG vor. Durch dieses zusätzliche Programm könnten weitere bisher noch nicht genannte Bedarfe der Schulen realisiert werden. Nach den zurzeit vorliegenden Informationen würde sich für die Stadt Hagen ein Gesamtvolumen von insgesamt ca. 20,8 Mio. € ergeben. Zehn Prozent der Summe wäre als städtischer Eigenanteil zu erbringen.

 

Der zeitliche Rahmen, so der Referentenentwurf der Bundesregierung, sehe vor, dass erst nach dem 30.06.2017 begonnen werden könne und die (Bau-)Maßnahmen bis spätestens zum 31.12.2020 abgenommen und in 2021 vollständig abgerechnet werden müssten. Die Auszahlung von Fördergeldern solle noch in 2021 möglich sein. Förderfähig seien Sanierungen, Umbauten und Erweiterungen von Schulgebäuden, einschließlich der Investitionen in Einrichtungen zur Betreuung von Schüler-/innen. Ferner seien die für die Funktionsfähigkeit der Gebäude erforderliche Ausstattung sowie notwendige, ergänzende Infrastrukturmaßnahmen, einschließlich solcher zur Gewährleistung der digitalen Anforderung an Schulgebäuden berücksichtigungsfähig. Vorgesehen sei eine Mindestsumme in Höhe von 40.000 € pro Investition. Die Förderung, die analog zum KP III im Rahmen einer Projektförderung erfolgen soll, könne auch investive Begleit-/Folgemaßnahmen umfassen, wenn diese im Zusammenhang mit förderfähigen Maßnahmen stünden.

 

Aufgrund der parallelen Umsetzung der drei Förderprogramme mit einem Finanzvolumen von mehr als 69 Mio. € bis einschließlich 2020 sowie nicht unerheblicher Restarbeiten im Jahr 2021 und der damit einhergehenden Mehrarbeit ist in den betroffenen Verwaltungsbereichen umgehend eine Personalaufstockung erforderlich. Ohne zusätzliches Personal wird nur ein Teil der Fördermittel genutzt werden können. Die Verwaltung wird die personellen Mehrbedarfe für die Bereiche Gebäudewirtschaft (FB 65), Vergabestelle (FB 60), Bauordnung (FB 61) und Schulverwaltung (FB 48) in einer gesonderten Vorlage darstellen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen finanzielle und personelle Auswirkungen, die z. Zt. noch nicht genau bezifferbar sind (siehe Begründung Vorlage)

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

gez. Thomas Grothe, Techn. Beigeordneter

 

 

 

gez. Margarita Kaufmann, Beigeordnete

 

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.01.2017 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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26.01.2017 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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01.02.2017 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - ungeändert beschlossen

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02.02.2017 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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07.02.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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08.02.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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14.02.2017 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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14.02.2017 - Schulausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Maßnahmenliste nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (sog. KP III), die als Anlage 1 Bestandteil dieser Vorlage ist.

Der Rat der Stadt nimmt die Verschiebung der in der Anlage 1 „orange“ hinterlegten Maßnahmen an Schulen in das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt beschließt grundsätzlich die Liste der Maßnahmen, die aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert werden sollen, die als Anlage 2 Bestandteil dieser Vorlage ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

-

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

Herr Römer nahm an der Abstimmung nicht teil.

 

 

 

Beschluss:

Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung die im Antrag der SPD-Fraktion (s. Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt) aufgeführten Maßnahmen zu prüfen und nach der Beratung im Unterausschuss des Schulausschusses in entsprechenden Vorlagen in die politische Beratung einzubringen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

-

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

Herr Römer nahm an der Abstimmung nicht teil.

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15.02.2017 - Sport- und Freizeitausschuss

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16.02.2017 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Maßnahmenliste nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (sog. KP III), die als Anlage 1 Bestandteil dieser Vorlage ist.

Der Rat der Stadt nimmt die Verschiebung der in der Anlage 1 „orange“ hinterlegten Maßnahmen an Schulen in das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt beschließt grundsätzlich die Liste der Maßnahmen, die aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert werden sollen, die als Anlage 2 Bestandteil dieser Vorlage ist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Antrag, den die SPD-Fraktion im Schulausschuss gestellt hat (Anlage zum Tagesordnungspunkt), aufgeführten Maßnahmen zu prüfen und nach der Beratung im Unterausschuss des Schulausschusses in entsprechenden Vorlagen in die politische Beratung einzubringen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz oder hilfsweise aus der Sportpauschale dazu zu verwenden, einen gelenkschonenden Belag auf die Basketball-/Streetball-Felder im Bereich der „Bohne“ aufzubringen.  Der Sport- und Freizeitausschuss wird unaufgefordert über die Entwicklung, die Kosten und den Realisierungszeitpunkt informiert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

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08.03.2017 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen