02.02.2017 - 5.8 Änderung der Maßnahmenliste des Kommunalinvesti...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rudel äußert den Wunsch seiner Fraktion, die Beschlussfassung auf den Rat zu verschieben, da die Beratung der Fachausschüsse abgewartet werden soll. Insbesondere zum Programm „Gute Schule 2020“ erwarte die Fraktion Maßnahmen, die nicht nur die Schulgebäude beträfen, sondern auch den Bildungsbereich, beispielsweise Internetanschlüsse. Seine Fraktion äußere gegenüber den Fachausschüssen die Bitte, sich intensiv mit der Thematik auseinanderzusetzen.

Er zeigt sich erfreut darüber, dass bei den KP III – Maßnahmen der Anteil für die Reaktivierung von Brachflächen aufgestockt worden sei.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt sich mit dem Verschieben einverstanden, appelliert aber dringend dahingehend, die Entscheidung aufgrund erheblicher Vorlauf- und Zeitprobleme dann nicht weiter zu verschieben.

 

Herr Wisotzki nimmt Bezug auf die geplante Personalaufstockung zur Abarbeitung der Maßnahmen. Ihm fehle in der Aufstellung aber die Berücksichtigung des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz. Für die Genehmigungsverfahren im Baurecht und gemeinsame Begehungen halte er die vorhandenen drei Sachbearbeiter für zu wenig. Er bitte daher die Fachverwaltung um Prüfung, ob nicht zusätzlicher Bedarf bestehe.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz äußert dazu, dass es zu diesem Bereich einen Organisationsauftrag an die zuständigen Beigeordneten gebe.

 

Frau Pfefferer schließt sich den Ausführungen von Herrn Rudel an und möchte ergänzend wissen, ob die Maßnahmenliste abgeschlossen sei oder ob Maßnahmenwünsche, die jetzt noch von Schulen eingereicht würden, grundsätzlich berücksichtigt werden könnten.

Weiterhin möchte sie wissen, ob die Verwaltung Puffer für eventuelle Kostensteigerungen eingeplant habe.

Sie kritisiert die Informationspolitik der Verwaltung gegenüber den Schulen. Sie hätte zumindest ein zentrales Anschreiben an die Schulen erwartet; die erfolgte Mitteilung an die Presse und auf der städtischen Homepage halte sie nicht für ausreichend.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz teilt dazu mit, dass die Liste dynamisch sei.

 

Herr Grothe weist darauf hin, dass Maßnahmen aus dem KP III in das Programm „Gute Schule 2020“ verschoben worden seien. Die Baumaßnahmen im Volumen von knapp 7 Mio. Euro müssten im Jahr 2017 angemeldet und bis Ende 2018 fertiggestellt sein. Es bestehe daher Zeitdruck, weshalb möglichst in der Ratssitzung am 16.02.2017 über die Maßnahmenliste entschieden werden sollte, damit mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden könne.

Berücksichtigt werden sollte, dass die Maßnahmen immer schwieriger abgearbeitet werden könnten, je kleiner sie in der Summe würden. Der Verwaltung sollte eine gewisse Flexibilität eingeräumt werden.

 

Frau Kaufmann teilt mit, dass nach ihrer Information die Schulverwaltung die Schulen vor dem Jahreswechsel kontaktiert und Rückmeldungen erbeten habe. Die erfolgten Rückmeldungen seien in der Liste aufgenommen worden. Es gebe weiter Rückmeldungen und es fänden weiterhin Schulbereisungen statt.

 

Herr Dr. Geiersbach fragt, ob für die Sitzung des Schulausschusses am 14.02.2017 eine Vorlage erwartet werden könne, die Methoden zur sinnvollen Verwendung des Geldes aufzeige, wie zum Beispiel Workshops oder Expertenanhörungen. „Gute Schule 2020“ ziele ja nicht nur auf die Instandsetzung von Gebäuden, sondern beispielsweise auch auf Digitalisierung, Integration und Inklusion.

 

Frau Kaufmann erläutert dazu, dass in die Liste vereinbarungsgemäß vorwiegend eilige Infrastrukturmaßnahmen aufgenommen worden seien. Für mittelfristige Planungen seien die von Herrn Dr. Geiersbach angesprochenen Punkte vorgesehen.

Man gehe auch davon aus, dass im KP IV - Programm das Thema Digitalisierung im Mittelpunkt stehe.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bittet um Verständigung auf eine Doppelstrategie; einerseits bezüglich der eiligen baulichen Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden sollten, und andererseits in Bezug auf die mittelfristigen Planungen, für die auch das KP IV - Programm noch Mittel biete.

 

Herr Wisotzki konkretisiert seine Frage und möchte hinsichtlich des in der Vorlage aufgeführten Personalbedarfes und des dort fehlenden Stadtamtes 37 wissen, ob der Personalbedarf bei der Feuerwehr berücksichtigt werde.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bestätigt dies.

 

Herr Hentschel ist der Meinung, dass Anträge der Schulen für kleinere Maßnahmen zu vermeiden gewesen wären, wenn es konkrete zeitliche und inhaltliche Vorgaben zur Umsetzung der Maßnahmen gegeben hätte.

 

Herr Grothe wiederholt, dass die im KP III vorbereiteten und in „Gute Schule 2020“ transferierten großen Maßnahmen kurzfristig bei der KfW angemeldet werden müssten. Die Planung kleinerer Maßnahmen sei im späteren Verlauf möglich.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt zu, die Ausführungen von Herrn Hentschel als Anregung aufzunehmen, sofern nicht schon so verfahren worden sei.

 

Herr König ist der Auffassung, dass angesichts der Größenordnung der zur Verfügung stehenden Mittel nicht nur Baumaßnahmen, sondern auch Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Schulen durchgeführt werden sollten, beispielsweise hinsichtlich der räumlichen Situation oder der Infrastruktur. Diesbezüglich habe seine Fraktion bisher keine Ansätze gesehen.

 

Herr Röspel fragt, für wann mit der im letzten Satz der Vorlage angekündigten Vorlage zur Personalaufstockung zu rechnen sei.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz teilt dazu mit, dass sich der Verwaltungsvorstand mit der Frage bereits beschäftigt habe. Es sei eine Personalbedarfsbemessung in Abstimmung mit der Personalverwaltung, der Bauverwaltung und der Schulverwaltung in Arbeit. Das  Datum, wann die Vorlage eingebracht werde, könne jedoch noch nicht genannt werden.

 

Herr Riechel regt an, die Mittel so einzusetzen, wie es in der Schulentwicklungsplanung perspektivisch angedacht gewesen sei. Die vorliegende Liste wirke, als wäre sie nach dem Zurufprinzip entstanden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz entgegnet, dass sich die Liste aus der Zusammenstellung der von den Schulen gemeldeten und von der Verwaltung für notwendig erachteten Sanierungs- und Optimierungsmaßnahmen ergeben habe und kein Sammelsurium sei. Die Schulentwicklungsplanung könne hier nicht vorrangig berücksichtigt werden.

 

Herr Dr. Ramrath teilt mit, dass seine Fraktion die Erhöhung des Budgetansatzes für die Brachflächenentwicklung auf rund 1,6 Mio. Euro unterstütze. Inhaltlich halte er den dazu geforderten städtebaulichen Bezug für richtig, insbesondere mit Blick auf die Bahnhofshinterfahrung und die umliegenden Wohnquartiere Wehringhausen und Kuhlerkamp.

 

Herr Hentschel  ist der Auffassung, dass die Maßnahmenliste zusammenhanglos aufgestellt und ein Gesprächsgesuch seiner Fraktion dazu seitens des Baubereiches nicht angenommen worden sei.

 

Herr Grothe äußert dazu, dass die Liste eine gemeinsame Produktion zwischen Schule und Bauverwaltung sei.

 

Herr Schmidt äußert sich lobend zum Maßnahmenprogramm, insbesondere vor dem Hintergrund der Situation der Hohenlimburger Schulen. Die in Hohenlimburg gebündelten und verabschiedeten Maßnahmenwünsche der dortigen Schulen seien alle im Maßnahmenkatalog aufgenommen worden.

 

Herr Wisotzki unterstützt die Brachflächenentwicklung, um Betriebe in Hagen zu halten oder zum Zuzug zu bewegen, hält aber 1,6 Mio. Euro für zu wenig. Es müssten Millionen aus regelhaften Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt werden.

Die Maßnahme Brachflächenentwicklung sei auch noch nicht angemeldet.

 

Herr Grothe teilt dazu mit, dass die Maßnahme angemeldet werde, sobald die Fläche feststehe.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Maßnahmenliste nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (sog. KP III), die als Anlage 1 Bestandteil dieser Vorlage ist.

Der Rat der Stadt nimmt die Verschiebung der in der Anlage 1 „orange“ hinterlegten Maßnahmen an Schulen in das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt beschließt grundsätzlich die Liste der Maßnahmen, die aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert werden sollen, die als Anlage 2 Bestandteil dieser Vorlage ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Die Beschlussfassung wurde auf die Ratssitzung am 16.02.2017

verschoben.

 

Dafür:

Dagegen:

Enthaltungen:

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage