Beschlussvorlage - 0903/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 98 – Brandt-Nord -zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom 04.10.2016 und den Umweltbericht nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 98 – Brandt-Nord - mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.

Die Begründung vom 04.10.2016 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage des Beschlusses Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet wird begrenzt durch die Enneper Straße im Süden und die Ennepe im Norden. Die westliche Grenze des Plangebietes verläuft in Höhe des Hauses Enneper Straße 154, die östliche Grenze in Höhe des Hauses Enneper Straße 122 in nördlicher Richtung bis zur Ennepe.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Verfahrensabschluss wird für das 2. Quartal 2017 angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung rechtswirksam.

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Nach § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) wird die Planung zur Teiländerung Nr. 98 – Brandt-Nord - des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung und der Umweltbericht für 4 Wochen öffentlich ausgelegt und damit der Öffentlichkeit und den Behörden zur Stellungnahme vorgestellt.

 

 

Begründung

 

1. Anlass, Ziel und Zweck der Planung

 

Für die Gewerbebrache der Firma Brandt in Westerbauer liegt ein Entwurf vor, der neben Büronutzungen und einem Gesundheitszentrum auch umfangreiche Einzelhandelsflächen auf dem Gelände vorsieht.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 11.07.2013 beschlossen (Drucksachennummer 0611/2013), dem aktuell vom Investor vorgelegten Nutzungskonzept mit einer Verkaufsfläche Einzelhandel von 4550 m² bei öffentlich-rechtlich sicherem Nachweis der Unschädlichkeit zukünftiger Nachnutzungen auf den Altstandorten von Kaufpark und Aldi zuzustimmen und die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage dieser Variante Planungsrecht zu schaffen. Zwischenzeitlich liegt eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt Hagen und dem Investor vor. Aufgrund dessen sieht die Stadt Hagen jetzt die Voraussetzung als gegeben, die notwendige Bauleitplanung zur Realisierung des Neubauprojektes fertigzustellen.

 

Da es sich bei den geplanten Einzelhandelsbetrieben um großflächigen Einzelhandel handelt, ist eine Teiländerung des Flächennutzungsplans von gewerblicher Baufläche in Sonderbaufläche „Großflächiger Einzelhandelsbetrieb“ für diesen Bereich erforderlich. Die dem Einzelhandel zugeordneten Stellplätze werden ebenfalls als Sonderbaufläche dargestellt. Die übrigen für das Plangebiet vorgesehenen Nutzungen erfordern die Darstellung einer gemischten Baufläche. Hier wird die auf den benachbarten Flächen bereits vorhandene gemischte Baufläche weitergeführt. Entlang der Ennepe wird zur langfristig geplanten Realisierung einer Grünachse mit integriertem Radweg eine Grünfläche dargestellt. Des Weiteren erfolgt die Kennzeichnung der Altlastenflächen.

 

 

2. Vorlauf

 

2.1. Einleitungsbeschluss

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 27.03.2014 den Aufstellungsbeschluss für die o. g. FNP-Teiländerung gefasst.


 

2.2. Bürgeranhörung

 

Die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gemäß § 3, Abs. 1 BauGB fand für die Flächennutzungsplanteiländerung am 10.09.2014 statt.

 

2.3. Frühzeitige Behördenbeteiligung

 

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3, Abs. 1 BauGB fand für den Bereich Brandt-Nord in der Zeit vom 20.07.2015 bis einschließlich 20.08.2015 statt.

 

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Begründung vom 04.10.2016 sowie dem Protokoll der Bürgeranhörung vom 10.09.2014.

 

 

Bestandteile der Vorlage

 

  • Begründung zur FNP-Teiländerung Nr. 98 – Brandt-Nord – vom 04.10.2016
    • Teil A – Begründung -
    • Teil B – Umweltbericht -
  • Protokoll über die Bürgeranhörung am 10.09.2014

 

  • Übersichtsplan zum Geltungsbereich der FNP-Teiländerung

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Thomas Grothe

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.11.2016 - Naturschutzbeirat - vertagt

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03.11.2016 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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09.11.2016 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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10.11.2016 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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24.11.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen