24.11.2016 - 5.16 Teiländerung Nr. 98 – Brandt-Nord – zum Flächen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Thieser informiert darüber, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes erst nach der Regionalplanänderung erfolgen könne. Nach Informationen des RVR werde die Regionalplanänderung erst nach der Sommerpause 2017 in Kraft treten können, so dass sich das Verfahren bis dahin verzögere, bevor Baurecht geschaffen werden kann.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz teilt gem. Rückmeldung des RVR mit, dass die Regionalplanänderung aufgrund von Personalmangel nicht rechtzeitig abgearbeitet werden konnte.

 

Herr Hentschel erkundigt sich nach dem Beschluss des Landschaftsbeirates.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass der Landschaftsbeirat die Vorlage am 02.11.2016 in 1. Lesung beraten und mit Fragen versehen habe, die im Stadtentwicklungsausschuss thematisiert und beantwortet wurden. 

 

Herr Panzer erklärt, dass die Fragen des Landschaftsbeirates unter anderem zur Artenschutzprüfung  im Bebauungsverfahren zu klären sind. Dies wurde ausführlich im Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität diskutiert.

 

Herr Dr. Ramrath bestätigt, dass diese Diskussion ebenfalls im Stadtentwicklungsausschuss stattgefunden hat.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 98 Brandt-Nord -zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom 04.10.2016 und den Umweltbericht nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 98 Brandt-Nord - mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.

Die Begründung vom 04.10.2016 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage des Beschlusses Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet wird begrenzt durch die Enneper Straße im Süden und die Ennepe im Norden. Die westliche Grenze des Plangebietes verläuft in Höhe des Hauses Enneper Straße 154, die östliche Grenze in Höhe des Hauses Enneper Straße 122 in nördlicher Richtung bis zur Ennepe.

 

chster Verfahrensschritt:

Der Verfahrensabschluss wird für das 2. Quartal 2017 angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung rechtswirksam.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

15

 

 

CDU

20

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

5

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

 

3

 

AfD

1

 

1

FDP

2

 

 

BfHo/Piraten Hagen

2

 

 

Pro Deutschland

-

-

-

fraktionslos

 

1

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

45

Dagegen:

9

Enthaltungen:

1

 

Herr Rudel hat sich gem. § 43 i. V. m. § 31 GO für befangen erklärt und nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilgenommen.

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Anlagen zur Vorlage