10.11.2016 - 6.10 Teiländerung Nr. 98 – Brandt-Nord – zum Flächen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Der Landschaftsbeirat hat am 02.11. in 1. Lesung beraten und die Verwaltung gebeten, folgende Fragen zu klären:

 

-          Muss das Planfeststellungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltgesetz zum Umbau der Ennepe nicht zur Offenlage abgeschlossen sein und mit ausgelegt werden?

-          Die Artenschutzprüfung ist noch nicht gänzlich abgeschlossen, für einige Bereiche fehlt noch der Teil II und III. Müssen zur Offenlage nicht die Ergebnisse der vollständigen Artenschutzprüfung ausgelegt werden?

-          Wieso kommt man zu der Aussage, dass derzeit keine Hinweise auf artenschutzrechtliche Konflikte bestehen, die sich verfahrenskritisch erweisen könnten, wenn man gleichzeitig eine Artenschutzprüfung der Stufe II durchführt?

-          Wieso behindern Bänke in den Aufenthaltsbereichen an der Ennepe eine etwaige Evakuierung?

 

 

Frau Hammerschmidt beantwortet die gestellten Fragen aus dem Landschaftsbeirat wie folgt:

Die Genehmigung zum Wasserrechtlichen Verfahren muss noch nicht vorliegen. Nur die mögliche Realisierbarkeit sollte gegeben sein. Das entsprechende Gutachten zur Machbarkeit und Realisierung liegt vor. Bis zum Satzungsbeschluss sollte die Genehmigung vorliegen.

r die FNP Teiländerung wird nur die Artenschutzprüfung I benötigt, diese liegt vor.

r die Bänke in den Aufenthaltsbereichen sagt sie eine nochmalige Prüfung zu, die Einwände sollen dann weggewogen werden.

 

 

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 98 Brandt-Nord -zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom 04.10.2016 und den Umweltbericht nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 98 Brandt-Nord - mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.

Die Begründung vom 04.10.2016 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage des Beschlusses Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet wird begrenzt durch die Enneper Straße im Süden und die Ennepe im Norden. Die westliche Grenze des Plangebietes verläuft in Höhe des Hauses Enneper Straße 154, die östliche Grenze in Höhe des Hauses Enneper Straße 122 in nördlicher Richtung bis zur Ennepe.

 

chster Verfahrensschritt:

Der Verfahrensabschluss wird für das 2. Quartal 2017 angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung rechtswirksam.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

1

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

 

 

 

FDP

 

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

1

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen