03.11.2016 - 7.4 Teiländerung Nr. 98 – Brandt-Nord – zum Flächen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Thieser merkt an, dass die Offenlegungsfrist des vorhabenbezogenen Bebauungsplans noch bis zum 11. November 2016 läuft.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 98 Brandt-Nord -zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom 04.10.2016 und den Umweltbericht nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 98 Brandt-Nord - mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.

Die Begründung vom 04.10.2016 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage des Beschlusses Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet wird begrenzt durch die Enneper Straße im Süden und die Ennepe im Norden. Die westliche Grenze des Plangebietes verläuft in Höhe des Hauses Enneper Straße 154, die östliche Grenze in Höhe des Hauses Enneper Straße 122 in nördlicher Richtung bis zur Ennepe.

 

chster Verfahrensschritt:

Der Verfahrensabschluss wird für das 2. Quartal 2017 angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung rechtswirksam.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

7

 

 

CDU

3

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage