Beschlussvorlage - 0489/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Landschaftsbeirat stimmt dem Repowering der Windenergieanlage zu.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Eine vorhandene Windenergieanlage auf Hagen-Bölling mit einer Gesamthöhe von 100 m soll durch eine leistungsfähigere Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von 149,5 m ersetzt werden (Repowering). Die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen liegen vor.

 

 

Begründung

 

Am Standort Hagen-Bölling wurde am 09.02.2016 ein Antrag auf Genehmigung nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage gestellt. Es handelt sich um eine Anlage des Typs Enercon E-115 mit einer Nabenhöhe von 92 m, einem Rotorradius von 57,5 m und einer Gesamthöhe von 149,5 m. Die Nennleistung wird mit 3 MW angegeben. Im Zusammenhang mit der geplanten Anlage soll eine seit 2003 vorhandene und betriebene Anlage des Typs DeWind D4 mit einer Nabenhöhe von 76 m, einem Rotordurchmesser von 48 m und einer Gesamthöhe von 100 m komplett rückgebaut werden (Repowering). Die Neuanlage soll im Abstand von 3 m südwestlich von der Altanlage errichtet werden (s. Lageplan, Anlage 1)

 

Im Genehmigungsverfahren wurden 14 Fachbereiche und Fachdienststellen beteiligt. Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Diese führte zu dem Ergebnis, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen muss. Das Ergebnis wird im nächsten Amtsblatt veröffentlicht.

 

Der Standort der bisherigen Anlage war 2003 durch die Teiländerung Nr. 55 „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen als Windenergieanlagen-Standort ausgewiesen worden. Unabhängig von der momentan in Planung befindlichen Ausweisung von Windenergie-Vorrangzonen hat diese 55. FNP-Änderung auch zurzeit noch Geltung.

 

Das Vorhaben stellt nach § 14 ff BNatSchG einen Eingriff dar, für den Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu leisten sind. Dem Antrag wurde ein landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) beigefügt, in dem entsprechende Maßnahmen bilanziert sind (s. Anlage 2, Auszug aus dem LBP, Büro ecoda, Dortmund, 05.02.2016).

Für den in der Nähe der Stadtgrenze auf dem Gebiet des Märkischen Kreises vorkommenden Schwarzstorch werden als kompensatorische Maßnahme in südlicher Richtung Nahrungshabitate aufgewertet bzw. neu geschaffen (Entfichtung einer Bachaue auf einer Fläche von 5.000 m²). Dies dient ebenso der Ablenkung und Verlagerung der Raumnutzung in Bereiche, die nicht von der Windenergienutzung betroffen sind.

 

Um die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, die durch das Vorhaben erfüllt werden können, zu ermitteln, wurde eine Artenschutz-

 

prüfung Stufe II (ASP 2) durchgeführt und die bau-/ anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen auf die Fauna wurden beschrieben (s. Anlage 3, Auszug aus der ASP 2, Büro ecoda, Münster, 05.02.2016).

 

Zum Schutz des Rotmilans werden als Vermeidungsmaßnahme für die Zeiten der Ackerbewirtschaftung tagsüber Abschaltzeiten festgelegt. Dafür liegen Verträge mit den Flächeneigentümern vor. Der Betreiber hat sich verpflichtet, die in seinem Eigentum stehende Nachbaranlage zu diesen Zeiten ebenfalls abzuschalten.

 

Zur Vermeidung von Verlusten bei Fledermäusen wird bei Vorliegen von definierten physikalischen Bedingungen die Windenergieanlage abgeschaltet. Zusätzlich wird ein Gondelmonitoring durchgeführt, bei dem im ersten Jahr in Höhe der Gondel Nachweisgeräte installiert werden, die die Fledermausaktivitäten in dieser Höhe erfassen. Nach Auswertung der so gewonnenen Erkenntnisse werden ab dem zweiten Betriebsjahr für die Anlage entsprechende Abschaltzeiten verbindlich festgesetzt.

 

Das Vorhaben ist nach Immissionsschutzrecht genehmigungsfähig, da alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind und durch Nebenbestimmungen und Bedingungen sichergestellt werden können. Mit der Erteilung der Genehmigung ist in Kürze zu rechnen.

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez. Christoph Gerbersmann

 

(Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer)

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.06.2016 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl

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21.06.2016 - Naturschutzbeirat - vertagt

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23.06.2016 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Umweltausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und empfiehlt der Verwaltung und  dem Landschaftsbeirat, die Beratung kurzfristig zum Abschluss zu bringen.

r den Fall, dass der Landschaftsbeirat dem Vorhaben nicht zustimmt, fasst der Umweltausschuss den Vorratsbeschluss, in dem er dem Vorhaben aus den Gesichtspunkten des Landschaftsschutzes zustimmt.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

1

Hagen Aktiv

 

 

1

Die Linke

 

1

 

AfD

 

1

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

-

-

-

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

2

Enthaltungen:

2

 

 

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28.06.2016 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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21.07.2016 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen