23.06.2016 - 7.7 Repowering einer vorhandenen Windenergieanlage ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.7
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 23.06.2016
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Annegret Schulte
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Braun macht darauf aufmerksam, dass der Antragsteller noch vor den Ferien eine Entscheidung wünscht, da ab September ein Bau nicht mehr möglich ist, denn ab Januar 2017 ändert sich die Einspeisevergütung. Herr Panzer weist darauf hin, dass das BImSchG ein wesentlicher Faktor für die Entscheidung darstellt, und dies könne nicht durch den Umweltausschuss beschlossen werden. Frau Kingreen möchte jedoch einen Weg schaffen, dass der Investor seine Anlage rechtzeitig bauen kann. Herr Plahr möchte eine Entscheidung nicht davon abhängig machen, ob sich die Anlage im laufenden Jahr noch gewinnbringend bauen lässt, sondern möchte die Entscheidung unter Umweltaspekten treffen.
Frau Hille erklärt hierauf ausführlich das Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG: Hiernach hat die Stadt drei Monate Zeit für eine Entscheidung, danach kann der Antragsteller eine „Untätigkeitsklage“ einreichen. Sollten also keine positiven Signale seitens der Stadt gesendet werden, kann der Betreiber Schadensersatzklage einreichen. Eine Lösung sei hier sicherlich, den Landschaftsschutz aufzuheben, damit bei weiteren Anträgen nicht immer die gleichen Diskussionen geführt würden.
Herrn Dr. Hülsbusch ist es adhoc nicht möglich, die fraglichen Themen des Landschaftsbeirates zu benennen und verweist auf das zu erstellende Protokoll der Landschaftsbeiratssitzung. Herr Dr. Braun liest daraufhin diverse Fragestellungen aus der Landschaftsbeiratssitzung vor.
Herr Panzer unterbricht die Sitzung für 5 Minuten zur interfraktionellen Beratung.
Herr Dr. Hülsbusch gibt Bedenken gegen die Fassung eines Vorratsbeschlusses zu Protokoll.
Sodann fasst der Umweltausschuss folgenden Beschluss:
Für den Fall, dass der Landschaftsbeirat dem Vorhaben nicht zustimmt, fasst der Umweltausschuss des Vorratsbeschluss, in dem er dem Vorhaben aus den Gesichtspunkten des Landschaftsschutzes zustimmt.
Beschluss:
Der Umweltausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und empfiehlt der Verwaltung und dem Landschaftsbeirat, die Beratung kurzfristig zum Abschluss zu bringen.
Für den Fall, dass der Landschaftsbeirat dem Vorhaben nicht zustimmt, fasst der Umweltausschuss den Vorratsbeschluss, in dem er dem Vorhaben aus den Gesichtspunkten des Landschaftsschutzes zustimmt.
Anlagen zur Vorlage
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1
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1,1 MB
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2
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583,2 kB
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946,6 kB
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