Vorschlag zur Tagesordnung - 0793/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Hauptsatzunghier: Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- 162 Bezirksverwaltungsstelle Haspe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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27.10.2005
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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02.11.2005
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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08.11.2005
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Geplant
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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09.11.2005
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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16.11.2005
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretungen Eilpe/Dahl, Hagen-Mitte, Haspe, Hagen-Nord und
Hohenlimburg empfehlen dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der § 10
Abs. 2 Buchstabe o der Hauptsatzung der Stadt Hagen erhält folgende Fassung:
o) Verkehrslenkende Maßnahmen von grundsätzlicher
Bedeutung wie z.B. die Einrichtung, Erweiterung, Verkleinerung, Ausgestaltung
oder Aufhebung von Tempo-30-Zonen.
2.
Vor § 10
Abs. 5 Buchstabe u) der Hauptsatzung der Stadt Hagen wird eingefügt:
Veräußerung von städt. Grundstücken sowie.....
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Veräußerung städt. Grundstücke zeitnah
mitzuteilen.
Sachverhalt
Zu 1)
Die grundsätzliche Konzeption und Einrichtung von Temp-30-Zonen ist durch den Stadtentwicklungsausschuss vor Jahren beschlossen worden. Ab sofort sollte die jeweilige Bezirksvertretung allein über die Einrichtung, Erweiterung, Verkleinerung, Ausgestaltung oder Aufhebung von Tempo-30-Zonen unter Berücksichtigung der festgelegten Konzeption aufgrund der besseren Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten entscheiden.
Zu 2 und 3)
Die Bezirksvertretung ist anzuhören bei der Vermietung oder Verpachtung städt. Liegenschaften von besonderer Bedeutung für den Stadtbezirk bei einer Vertragslaufzeit von 10 oder mehr Jahren. Ein Anhörungsrecht beim Verkauf von städt. Grundstücken im Stadtbezirk fehlt bislang. Es ist sachgerecht darüber informiert zu werden, welcher Erwerber, Betreiber oder sonstiger Nutzer welche baulichen Ziele verfolgt und realisiert wissen will. Die frühzeitige Beteiligung der Bezirksvertretung wird verfahrensrechtlich als förderlich angesehen. Eine stadtbildförderliche und wirtschaftlich sinnvolle Nutzung auf einem ehemaligen städt. Grundstück berührt die Belange der Bezirksvertretung.
