16.11.2005 - 6.1 Änderung der Hauptsatzunghier: Zuständigkeiten ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 16.11.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- 162 Bezirksverwaltungsstelle Haspe
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Niederköppern hält es für eine
gute Idee, die Zuständigkeit bezüglich der Tempo-30-Zonen auf die
Bezirksvertretungen zu übertragen. Insbesondere die Möglichkeit, einige
Tempo-30-Zonen zurückzunehmen sei seiner Ansicht nach erstrebenswert, da es in
Hohenlimburg zu viele Tempo-30-Zonen gebe.
Frau Sauerwein beantragt, nach Ziffern
getrennt über diesen Antrag beschließen, da sie Zweifel habe, ob es sinnvoll
sei, die Tempo-30-Zonen in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung zu
legen. Eventuell gefährde dies gesamtstädtische Verkehrskonzepte. Sie werde
Ziffer 1 ablehnen, könne aber Ziffern 2 und 3 zustimmen.
Herr Leisten meint, er habe keine
Probleme mit einer getrennten Abstimmung, bitte aber darum, allen Ziffern
zuzustimmen, um nicht freiwillig die eigenen Kompetenzen zu beschneiden.
Man habe in Denkmalschutzangelegenheiten
gesehen, wie wichtig im Einzelfall eine Entscheidungskompetenz sei und nicht
nur das Recht zu haben, angehört zu werden.
Herr Eschenbach stimmt Herrn Leisten
inhaltlich zu. Er gibt jedoch zu bedenken, dass es für die Einrichtung der
Tempo-30-Zonen ein durchdachtes Konzept gegeben habe und er nicht wolle, dass
dieses im nachhinein aufgeweicht werde.
Ansonsten stehe er hinter einer
Ausweitung der Kompetenzen für die Bezirksvertretungen.
Es ergeht nach Ziffern getrennter
folgender
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der §10 Abs. 2
Buchstabe o der Hauptsatzung der Stadt Hagen erhält folgende
Fassung:
o) Verkehrslenkende Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung wie z.B. die
Einrichtung, Erweiterung, Verkleinerung,
Ausgestaltung oder Aufhebung von
Tempo-30-Zonen
2. Vor §10 Abs. 5 Buchstabe u) wird eingefügt:
Veräußerung von städt.
Grundstücken sowie.....
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veräußerung städt. Grundstücke
zeitnah
mitzuteilen.
Über die Ziffern 1., 2. und 3. ist auf Wunsch von Frau Sauerwein getrennt
abgestimmt worden.
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Abstimmungsergebnis zu Ziffer 1.: |
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Einstimmig beschlossen |
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x |
Mit Mehrheit beschlossen |
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Einstimmig abgelehnt |
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Mit Mehrheit abgelehnt |
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Abgelehnt bei Stimmengleichheit |
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Ohne Beschlussfassung |
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Zur Kenntnis genommen |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
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Abstimmungsergebnis zu Ziffer 2.: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
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Mit Mehrheit beschlossen |
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Einstimmig abgelehnt |
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Mit Mehrheit abgelehnt |
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Abgelehnt bei Stimmengleichheit |
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Ohne Beschlussfassung |
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Zur Kenntnis genommen |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
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Abstimmungsergebnis zu Ziffer 3.: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
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Mit Mehrheit beschlossen |
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Einstimmig abgelehnt |
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Mit Mehrheit abgelehnt |
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Abgelehnt bei Stimmengleichheit |
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Ohne Beschlussfassung |
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Zur Kenntnis genommen |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
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