09.11.2005 - 5.5 Änderung der Hauptsatzunghier: Zuständigkeiten ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 09.11.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- 162 Bezirksverwaltungsstelle Haspe
- Bearbeitung:
Wortprotokoll
Da
er als Leiter des Amtes für Öffentliche Sicherheit, Verkehr und
Personenstandswesen von der grundsätzlichen Bedeutung verkehrlicher
Entscheidungen betroffen sei und die Auffassung der Bezirksvorsteher nicht
teilen könne, kündigt Herr Schmidt eine anders lautende Erklärung für den Rat
der Stadt an.
Herr Hauck
gibt zu bedenken, dass viele Dinge, die im Zusammenhang mit Grundstücksveräußerungen
wichtig seien, bereits unter Mitwirkung der Bezirksvertretung geregelt würden;
die Preisbildung richte sich dabei nach den Bewertungen des städt.
Gutachtersauschusses. Er befürchte durch einen Beschluss eine zusätzliche
zeitliche Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Herr Kohaupt
erläutert noch einmal die Intention der Bezirksvorsteher zum vorliegenden
Beschlussvorschlag.
Herr Dr.
Eversberg ergänzt, dass noch ein Abstimmungsgespräch mit der Fachverwaltung
stattfinde, um klären zu können, inwieweit dem Beschlussvorschlag der
Bezirksvertretungen gefolgt werden könne. Zu Einzelheiten könne er jedoch noch
nichts sagen.
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu
fassen:
1.
Der § 10 Abs. 2 Buchstabe o) der Hauptsatzung der Stadt
Hagen erhält folgende Fassung:
o) Verkehrslenkende Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung wie z.B. die
Einrichtung, Erweiterung, Verkleinerung, Ausgestaltung oder Aufhebung von
Tempo-30-Zonen.
2.
Vor § 10 Abs. 5 Buchstabe u) der Hauptsatzung der Stadt
Hagen wird eingefügt:
Veräußerung von städt. Grundstücken sowie.....
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Veräußerung städt. Grundstücke zeitnah
mitzuteilen.
