09.11.2005 - 5.5 Änderung der Hauptsatzunghier: Zuständigkeiten ...

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Wortprotokoll

Da er als Leiter des Amtes für Öffentliche Sicherheit, Verkehr und Personenstandswesen von der grundsätzlichen Bedeutung verkehrlicher Entscheidungen betroffen sei und die Auffassung der Bezirksvorsteher nicht teilen könne, kündigt Herr Schmidt eine anders lautende Erklärung für den Rat der Stadt an.

 

Herr Hauck gibt zu bedenken, dass viele Dinge, die im Zusammenhang mit Grundstücksveräußerungen wichtig seien, bereits unter Mitwirkung der Bezirksvertretung geregelt würden; die Preisbildung richte sich dabei nach den Bewertungen des städt. Gutachtersauschusses. Er befürchte durch einen Beschluss eine zusätzliche zeitliche Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Herr Kohaupt erläutert noch einmal die Intention der Bezirksvorsteher zum vorliegenden Beschlussvorschlag.

 

Herr Dr. Eversberg ergänzt, dass noch ein Abstimmungsgespräch mit der Fachverwaltung stattfinde, um klären zu können, inwieweit dem Beschlussvorschlag der Bezirksvertretungen gefolgt werden könne. Zu Einzelheiten könne er jedoch noch nichts sagen.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.                   Der § 10 Abs. 2 Buchstabe o) der Hauptsatzung der Stadt Hagen erhält folgende Fassung:

o) Verkehrslenkende Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung wie z.B. die Einrichtung, Erweiterung, Verkleinerung, Ausgestaltung oder Aufhebung von Tempo-30-Zonen.

 

2.                   Vor § 10 Abs. 5 Buchstabe u) der Hauptsatzung der Stadt Hagen wird eingefügt:

Veräußerung von städt. Grundstücken sowie.....

 

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Veräußerung städt. Grundstücke zeitnah mitzuteilen.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 1

Enthaltungen:

 0