27.10.2005 - 5.1 Änderung der Hauptsatzunghier: Zuständigkeiten ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Wölm begründet seinen Vorschlag zur Tagesordnung und führt aus, dass er der Meinung ist, ebenso wie die Bezirksvorsteher der anderen Bezirke, dass bei Einrichtung, Erweiterung, Verkleinerung, Ausgestaltung oder Aufhebung von Tempo-30-Zonen die Bezirksvertretungen ein Entscheidungsrecht haben sollten.

 

Darüber hinaus sollen die Bezirksvertretungen bei Veräußerungen städtischer Grundstücke zeitnah informiert werden.

 

 

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Beschluss:

 

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.                   Der § 10 Abs. 2 Buchstabe o der Hauptsatzung der Stadt Hagen erhält folgende Fassung:

o) Verkehrslenkende Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung wie z.B. die Einrichtung, Erweiterung, Verkleinerung, Ausgestaltung oder Aufhebung von Tempo-30-Zonen.

 

2.                   Vor § 10 Abs. 5 Buchstabe u) wird eingefügt:

Veräußerung von städt. Grundstücken sowie.....

 

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Veräußerung städt. Grundstücke zeitnah mitzuteilen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 10

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0