Beschlussvorlage - 0585/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 6/24 (721) Schnellladepark Berchumer Straße
hier:
a) Eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungsverfahren
b) Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jan den Brave
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB69 - Umweltamt
- Freigabe durch:
- Bernd Maßmann (Stadtkämmerer), Dr. André Erpenbach (Beigeordneter), Erik O. Schulz (Oberbürgermeister)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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04.09.2025
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Kenntnisnahme
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09.09.2025
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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17.09.2025
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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18.09.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.09.2025
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Beschlussvorschlag
a) Nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange werden die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zurückgewiesen bzw. es wird ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung entsprochen. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
b) Der im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Bebauungsplan Nr. 6/24 (721) Schnellladepark Berchumer Straße wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 09.07.2025 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6/24 liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Halden, Flur 2 und umfasst das Flurstück 1368 sowie teilweise die Flurstücke 289, 877, 1367 und 1371. Im Norden und Osten wird das Plangebiet durch Wald begrenzt. Im Süden verläuft die Berchumer Straße. Im Westen befindet sich ein Pflegeheim. Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Ziel und Zweck der Planung
Mit Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6/24 wird die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung eines Schnellladeparks am Standort an der Berchumer Straße geschaffen. Der Platzbedarf für das Vorhaben beträgt etwa 0,1 ha. Der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 0,4 ha.
Der Ladepark ist überdacht und soll aus zwölf Ladeplätzen mit einer jeweiligen Mindestleistung von 200 kW bestehen (sechs Ladesäulen mit jeweils zwei Lademöglichkeiten). Zwei der Ladeplätze sind barrierefrei. Es werden eine Toilette, ein Essensautomat und Sitzmöglichkeiten vorgesehen. Der erforderliche Strom für den Ladevorgang sowie für die Umgebungseinrichtungen ist gemäß der Förderbedingungen für das Vorhaben aus erneuerbaren Energien zu beziehen. Auf dem Dach des Ladeparks werden zudem Photovoltaikanlagen installiert.
Pflanzung und Fällung von Bäumen
Im Norden ist ein Eingriff in den Wald in Höhe von 150 m² erforderlich, der doppelt im östlichen Teil des Geltungsbereiches ausgeglichen wird. Aufgrund des notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichs erfolgt hier zusätzlich eine Aufforstung von 473 m², sodass sich insgesamt eine Aufforstung von 773 m² ergibt. Siehe hierzu auch den Lageplan auf S. 36 der Begründung.
Die Baumpflegesatzung der Stadt Hagen ist nicht anzuwenden, da es sich um Wald im Sinne des Gesetzes handelt.
An der östlichen Seite des Ladeparks erfolgt die Pflanzung einer Hecke zur Abgrenzung vom Wanderparkplatz.
Verfahrensablauf
In der Ratssitzung am 07.11.2024 wurde die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6/24 beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 09.12.2024 bis einschließlich 22.12.2024. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte parallel.
Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fanden vom 14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 statt.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.
Planungsrechtliche Vorgaben
Im Regionalplan Ruhr befindet sich das Plangebiet im Übergangsbereich von einem Allgemeinen Siedlungsbereich, einem Waldbereich und einer Straße für den vorwiegend großräumigen Verkehr.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist das Plangebiet als Fläche für Wald dargestellt. Aufgrund der geringen Größe der Fläche am Rande eines bebauten Bereichs, ist eine Teiländerung des Flächennutzungsplans entbehrlich.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 6/83 (401) Dauerkleingarten „Heide“ Berchumer Straße. Für das Plangebiet ist eine Fläche für die Forstwirtschaft mit der Zweckbestimmung „Wanderparkplatz“ festgesetzt.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Hagen. Durch das Vorhaben werden jedoch keine Schutzfestsetzungen berührt. Angrenzend befindet sich das Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.21 „Dünningsbruch“.
Zu a)
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (09.12.2024 bis einschließlich 22.12.2024) und der frühzeitigen Beteiligung der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB (09.12.2024 bis einschließlich 20.12.2024)
I. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- Bürger*in 1, 19.12.2024
- Bürger*in 2, 26.12.2024
II. Frühzeitige Beteiligung der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- Enervie Vernetzt GmbH, Leitungsauskunft, 09.12.2024
- Deutsche Telekom Technik GmbH, 09.12.2024
- LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe, 13.12.2024
- Stadt Hagen, Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Untere Denkmalbehörde, 13.12.2024
- Stadt Hagen, Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Abteilung Vorbeugende Gefahrenabwehr, 14.12.2024
- Stadt Hagen, Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen, Abteilung Finanzen und Steuerung, Straßenbaulastträger, 17.12.2024
- Stadt Hagen, Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Sachgruppe Ordnungsbehördliche Außendienste / Allgemeine ordnungsbehördliche Aufgaben, 18.12.2024
- Stadt Hagen, Umweltamt, 19.12.2024
- Landesbetrieb Straßenbau NRW, Außenstelle Hagen, 19.12.2024
- Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR, Fachbereich Entwässerungsplanung,
Grundstücksentwässerung und Kanaldatenbank, 19.12.2024
- Südwestfälische Industrie- und Handelskammer, 20.12.2024
- Pledoc GmbH, Leitungsauskunft 06.01.2025
- Westnetz GmbH, Leitungsauskunft, 06.01.2025
- Enervie Vernetzt GmbH, Technischer Service, 14.01.2025
Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen werden in der Abwägungstabelle mitsamt eines Beschlussvorschlags der Verwaltung aufgeführt (s. Anlage 4).
In den Stellungnahmen der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Nrn. II. 1 - 4, 9 und 11 - 14 wurden keine Bedenken oder abwägungsrelevante Anregungen geäußert. Diese Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Sie können in ALLRIS und in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden. Die weiteren Stellungnahmen, über die ein Beschluss notwendig ist, werden in der Abwägungstabelle aufgeführt.
Eine aufgrund der Stellungnahme vorgenommene Änderung bzw. Ergänzung im Bebauungsplan, in der Begründung oder in den Gutachten wird durch ein „X“ in der Spalte „Anpassung - Ja“ gekennzeichnet.
Ergebnis der Veröffentlichung im Internet / öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025)
I. Veröffentlichung im Internet / Öffentliche Auslegung:
Es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- Bürger*in 1, 12.04.2025
- Kleingärtnerverein Heidebach e. V., vertreten durch den 1. Vorsitzenden, 05.05.2025 / 08.05.2025 / 09.05.2025
- Bürger*in 2, 09.07.2025
II. Beteiligung der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- Stadt Hagen, Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Sachgruppe Ordnungsbehördliche Außendienste / Allgemeine ordnungsbehördliche Aufgaben, 14.04.2025
- Stadt Hagen, Fachbereich Schule, 15.04.2025
- Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR, Fachbereich Entwässerungsplanung, Grundstücksentwässerung und Kanaldatenbank, 15.04.2025
- Stadt Hagen, Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen, Abteilung Verkehrsplanung, 16.04.2025
- Stadt Hagen, Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Untere Bauaufsichtsbehörde, 16.04.2025
- Enervie Vernetzt GmbH, Technischer Service, 16.04.2025
- Stadt Hagen, Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Abteilung Vorbeugende Gefahrenabwehr, 24.04.2025
- Stadt Hagen, Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Untere Denkmalbehörde, 24.04.2025
- Stadt Hagen, Umweltamt, 14.05.2025
- Stadt Hagen, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, 15.05.2025
- Südwestfälische Industrie- und Handelskammer, 15.05.2025
- Stadt Hagen, Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster, 16.05.2025
Die während der Veröffentlichung im Internet / öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen werden in der Abwägungstabelle mitsamt eines Beschlussvorschlags der Verwaltung aufgeführt (s. Anlage 5).
In den Stellungnahmen der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Nrn. II. 1 - 6, 8 und 11 wurden keine Bedenken oder abwägungsrelevante Anregungen geäußert. Diese Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Sie können in ALLRIS und in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden. Die weiteren Stellungnahmen, über die ein Beschluss notwendig ist, werden in der Abwägungstabelle aufgeführt.
Eine aufgrund der Stellungnahme vorgenommene Änderung bzw. Ergänzung im Bebauungsplan, in der Begründung oder in den Gutachten wird durch ein „X“ in der Spalte „Anpassung - Ja“ gekennzeichnet.
Anpassungen im Bebauungsplan und in der Begründung
Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wurden nach der Veröffentlichung im Internet / Öffentlichen Auslegung folgende Änderungen und Ergänzungen im Bebauungsplan vorgenommen:
- Der textliche Hinweis zu Leuchtmitteln und Werbeanlagen wurde bezüglich der Lichtlenkung ergänzt.
- Der textliche Hinweis zu den Pflegehinweisen lichter Wald wurde bezüglich der Auswahl der anzupflanzenden Arten im Bereich der Auffüllung ergänzt.
- In der Planzeichnung und in der Legende wurden mehrere Anpassungen vorgenommen, die die zeichnerischen Darstellungen und die Lesbarkeit betreffen.
In der Begründung wurden folgende Änderungen und Ergänzungen vorgenommen:
- Die oben genannten Ergänzungen der textlichen Hinweise wurden in der Begründung entsprechend berücksichtigt.
- Das Kapitel 4.2 Sonstige Auswirkungen, Kumulierung, Wechselwirkungen wurde in Bezug auf die Planungen zur Gesamtschule Dünningsbruch ergänzt.
- Das Kapitel 5.1 Prüfung von Planungsalternativen wurde um die Such- bzw. Bewertungskriterien, die Alternativen zum planerischen Konzept und eine Zusammenfassung mitsamt Abwägung ergänzt.
- Das Kapitel 6 Ver- und Entsorgung wurde bezüglich der Berücksichtigung der Brandschutzbelange im Baugenehmigungsverfahren ergänzt.
Die Begründung vom 09.07.2025 ersetzt die Begründung vom 27.02.2025.
Bei den oben genannten Änderungen im Bebauungsplan und in der Begründung handelt es sich um die Ergänzung von textlichen Hinweisen, Anpassungen der zeichnerischen Darstellungen, die Ergänzung von Textpassagen und redaktionelle Korrekturen aufgrund von Stellungnahmen. Eine erneute Auslegung des Bebauungsplans ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nicht erforderlich, da die Änderungen und Ergänzungen nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führen.
Zu b)
Folgt der Rat der Stadt dem Beschlussvorschlag dieser Verwaltungsvorlage, wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Nach der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft und das Bebauungsplanverfahren ist abgeschlossen.
Bestandteile der Vorlagendrucksache
- Übersichtsplan
- Begründung mit Umweltbericht, BKR Essen, 09.07.2025
- Abwägungstabelle zu den frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
- Abwägungstabelle zu den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- Stellungnahmen, über die eine Abwägung erfolgt
Anlagen der Beschlussvorlage
Folgende Unterlagen können im Verwaltungsinformationssystem ALLRIS bzw. Bürgerinformationssystem und als Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden:
- Bebauungsplan Nr. 6/24
- Stellungnahmen ohne Bedenken
- Artenschutzrechtliche Vorprüfung, Dr. Fritz Ludescher, 18.11.2024
- Baugrundgutachten, OWS Ingenieurgeologen, 27.01.2025
- Schallgutachten, Peutz Consult, 27.02.2025
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung |
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X |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Das Vorhaben ist als Beitrag zum Klimaschutz einzustufen, da durch den Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur die Elektromobilität und der Umstieg von fossilen auf regenerative Energieträger gefördert wird. Der erforderliche Strom für den Ladepark wird aus erneuerbaren Energien bezogen.
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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337,6 kB
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(wie Dokument)
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646,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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3 MB
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4
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(wie Dokument)
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420,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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453,8 kB
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6
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(wie Dokument)
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7,3 MB
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7
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(wie Dokument)
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11,1 MB
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8
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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9
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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10
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(wie Dokument)
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8,3 MB
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