18.09.2025 - 6.2 Bebauungsplan Nr. 6/24 (721) Schnellladepark Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Grzeschista fragt nach Seite 7 der Vorlage. Bei der Quelldatierung, die zwischen 1986 und 1994 stattgefunden hat, wurde dort eine Quelle kartiert. Diese Quelle ist auf dem vorliegenden Plan nicht eingezeichnet. Herr Grzeschista hat bei einer Begehung am oberen Bereich eine dem Boden entweichende Wasserschüttung gesehen, der Definition nach eine Quelle. Sie befindet sich unterhalb der kartierten Quelle.

 

Herr Dr. Diepes berichtet, dass die Untere Wasserschutzbehörde den Bereich mehrmals besichtigt hat. Es gibt eine Quelle, aber nicht in diesem Gebiet und sie wird auch nicht maßgeblich von diesem Gebiet beeinträchtigt. Weder die Versiegelung der Fläche noch die Größe des Bebauungsplans hat Einfluss auf Quellgebiete o.ä.. Eine entsprechende Vegetation, welche die Beobachtung stützen würde, ist nicht vorhanden. Herr Dr. Diepes bekräftigt nochmal, dass es nach mehrfachen Begehung und Untersuchungen keine Auswirkung auf Quellbereiche in diesem Bebauungsplan gibt.

 

Herr Grzeschista bestätigt, dass bei der markierten Quelle die Beeinträchtigungen gering sein werden. Es geht um eine Quelle, die nicht mehr Teil des Plans ist und oberhalb des Plans liegt.

 

Herr Dr. Diepes zitiert aus dem Gutachten der Unteren Wasserschutzbehörde. Es gibt gegen diese Planung aus hydrologischer Sicht keine Bedenken.

 

Herr Grzeschista hat eine Nachfrage. Laut Plan sollen ca. 12.000 m² Fläche versiegelt werden. Das Wasser muss komplett der Versickerung entzogen werden. Herr Grzeschista bezweifelt, dass das keine Auswirkungen haben soll.

 

Herr Dr. Diepes stellt mit Nachdruck klar, dass dies keine Auswirkungen hat und bezieht sich erneut auf die Untere Wasserschutzbehörde. Die durch das Vorhaben zu versiegelnde Fläche beläuft sich auf lediglich ca. 1.000 m² und kann schon aufgrund seiner räumlichen Nähe zum Gewässerprofils nicht in relevanter Weise zur Grundwasserneubildung beitragen. Daher keine bzw. marginale Auswirkungen.

 

Frau Sieling hat den Eindruck, dass auf die Fragen und Argumente der Bürger nicht ausreichend eingegangen wurde. Aus diesem Grund wird sie dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

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Empfehlungsbeschluss:

a) Nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange werden die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zurückgewiesen bzw. es wird ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung entsprochen. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Bebauungsplan Nr. 6/24 (721) Schnellladepark Berchumer Straße wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 09.07.2025 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6/24 liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Halden, Flur 2 und umfasst das Flurstück 1368 sowie teilweise die Flurstücke 289, 877, 1367 und 1371. Im Norden und Osten wird das Plangebiet durch Wald begrenzt. Im Süden verläuft die Berchumer Straße. Im Westen befindet sich ein Pflegeheim. Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

-

-

SPD

3

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

2

-

-

AfD

-

1

-

Hagen Aktiv

-

1

-

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

-

-

FDP

-

1

-

Die Linke

-

-

-

HAK

1

-

-

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

3

Enthaltungen:

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage