04.09.2025 - 7.4 Bebauungsplan Nr. 6/24 (721) Schnellladepark Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Panzer bittet um Aufklärung, ob sich eine Quelle unter der zu bebauenden Fläche befindet.


Herr Quardt klärt auf, dass sich zwei Quellen in unmittelbarer Nähe, nicht jedoch unter dem Baugebiet befindet.

 

Herr Beilein ergänzt, dass die genannten Quellen nicht unmittelbar durch das Bauvorhaben betroffen sind. Im Vorfeld erfolgte bereits eine Begehung durch das Umweltamt.

 

Frau Masuch möchte wissen, wie relevant der Anschluss an das Abwassernetz für diesen Ort ist. 

 

Herr Beilein kann an diesem Ort planungsrechtlich keine Toilettenanlage festsetzen. Allerdings ist aufgrund der Größe des Schnellladeparks eine Toilettenanlage vorgesehen. Sollte es jedoch zu größeren Schwierigkeiten bei der Umsetzung kommen, könnte von einer Ausnahmeregel gebraucht gemacht werden.

Frau Graf äußert erneut ihre Bedenken bezüglich des Standortes des Schnellladeparks.

 

Herr Junge möchte ebenfalls erneut darauf aufmerksam machen, dass er es unverständlich findet, dass neben Personenkraftwagen nicht auch E-Fahrräder dort geladen werden können.

 

Herr Keune erklärt, dass im Bebauungsplan keine wirtschaftlichen Aspekte geregelt werden können. Sicherlich kann man dies in Form einer Bitte an den Bauvorhabenträger tun.

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Empfehlungsbeschluss:

a) Nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange werden die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zurückgewiesen bzw. es wird ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung entsprochen. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Bebauungsplan Nr. 6/24 (721) Schnellladepark Berchumer Straße wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 09.07.2025 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6/24 liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Halden, Flur 2 und umfasst das Flurstück 1368 sowie teilweise die Flurstücke 289, 877, 1367 und 1371. Im Norden und Osten wird das Plangebiet durch Wald begrenzt. Im Süden verläuft die Berchumer Straße. Im Westen befindet sich ein Pflegeheim. Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

 

 

1

Die PARTEI

1

 

 

FDP

 

1

 

Die Linke

 

 

1

Parteilos

 

 

1

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

1

Enthaltungen:

3

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage