25.09.2025 - 6.16 Bebauungsplan Nr. 6/24 (721) Schnellladepark Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Diepes verweist hinsichtlich Frage 1 der Anfrage, auf seine Antwort bzgl. der Quellen in der Einwohnerfragestunde. Zu Frage 2 erklärt er, dass die Lärmgutachten im Bauleitplanverfahren zwingend vorgesehen sind. Die Unterlagen sind in der Offenlage vorgelegt worden. Er weist darauf hin, dass das Gutachten nicht unter dem Begriff Lärmgutachten, sondern Schallgutachten gefunden werden konnte. Lichtgutachten sind in Bauleitplanverfahren nicht üblich. Dennoch hat die Verwaltung hierzu Festsetzungen vorgenommen. Die Berchumer Straße ist, als dauerbeleuchtete Straße, schon jetzt stark beleuchtet. Somit handelt es sich um eine unwesentliche Beeinträchtigung.

 

Herr Gronwald fragt, ob dieses Gutachten öffentlich oder nichtöffentlich ist.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass dies Bestandteil der öffentlichen Vorlage ist, die Gremienmitglieder aber natürlich auch den Zugang zu den nichtöffentlichen Vorlagen hätte.

 

Herr Grzeschista erklärt, dass die FDP-Ratsgruppe nicht mit den Auswirkungen auf den Wasserhaushalt des Haldener Bachs zufrieden ist, da dieser schon jetzt vereinzelt ausgetrocknet ist. Daher wird die FDP-Ratsgruppe gegen die Vorlage stimmen.

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Beschluss:

 

a) Nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange werden die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zurückgewiesen bzw. es wird ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung entsprochen. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Bebauungsplan Nr. 6/24 (721) Schnellladepark Berchumer Straße wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 09.07.2025 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6/24 liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Halden, Flur 2 und umfasst das Flurstück 1368 sowie teilweise die Flurstücke 289, 877, 1367 und 1371. Im Norden und Osten wird das Plangebiet durch Wald begrenzt. Im Süden verläuft die Berchumer Straße. Im Westen befindet sich ein Pflegeheim. Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

13

 

 

SPD

12

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

7

 

 

AfD

 

4

 

Hagen Aktiv

 

4

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

2

 

 

FDP

 

2

 

Die Linke

2

 

 

HAK

2

 

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

39

Dagegen:

10

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage