Beschlussvorlage - 1226/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan–Vorentwurf mit den in der Anlage als Potential dargestellten Flächen einzubringen

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Nach Vorstellung aller Stadtbezirkskonzepte als Grundlage zur Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes in den einzelnen Stadtteilen werden nun in einem weiteren Verfahrensschritt die neuen Wohn- und Gewerbeflächenvorschläge zur Erstellung des FNP-Vorentwurfs in die politische Diskussion eingebracht.

 

Aus Kostengründen sind die farbigen Karten nicht in der zugesandten Vorlage enthalten. Im Ratsinformationssystem sind sie aber als .pdf-Datei in der Anlage einsehbar.

Die Gremiumsmitglieder erhalten zum Sitzungstermin ein gebundenes farbiges Exemplar als Tischvorlage.

 

 

Begründung

 

Zur Vorbereitung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurden die wesentlichen Trends und Anforderungen an die Flächennutzung in Stadtbezirkskonzepten zusammengefasst und in allen Stadtbezirken diskutiert. Dabei wurden die Überlegungen der Verwaltung zunächst den Bezirksvertretungen vorgelegt und anschließend entsprechend ergänzt und überarbeitet den Bürgern präsentiert. Die Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltungen wurden dokumentiert und den Bezirksvertretungen sowie dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

Die Diskussionen in den Stadtbezirken führten im Ergebnis dazu, dass in der Summe 153 Flächen für Wohnen mit einer Gesamtgröße von 258,8 ha und 9 Flächen für Gewerbe mit einer Gesamtgröße von 109,8 ha in das Prüfverfahren einbezogen werden mussten. Diese Vorschläge stammten sowohl von der Verwaltung, von der Politik als auch von einzelnen Bürgern.

 

In der Anlage werden nunmehr die Ergebnisse der Gespräche mit der Bezirksregierung zur Bedarfsprüfung dargestellt. Hier zeigt sich insbesondere beim Thema Wohnen eine eklatante Differenz zwischen den Flächenwünschen der Stadt Hagen und den von der Bezirksregierung anerkannten Bedarfen. Bei der Festlegung der Flächenkontingente spielen die noch im Flächennutzungsplan vorhandenen Flächenreserven und die zu erwartende Bevölkerungsentwicklung eine bedeutende Rolle. Die Verwaltung hat bei den Gesprächen deutlich gemacht, dass der Mangel an Bauland in der Vergangenheit mit dazu geführt hat, dass Einwohner insbesondere in die ländlichen Umlandgemeinden abgewandert sind. Dem wurde entgegengehalten, dass die Stadt Hagen noch über eine enorme Anzahl von nicht ausgenutzten Wohnbauflächen im rechtsgültigen FNP verfügt.

 

Auch beim Thema Gewerbe gibt es eine deutliche Spanne zwischen Flächenwünschen und Bedarfen, die aber noch Flächenoptionen für neue Gewerbeflächen im FNP offen lässt.

 

Die Anlage enthält darüber hinaus die Ergebnisse eines Bewertungsverfahrens für die unterschiedlichen Flächenvorschläge. Die Verwaltung hat ein Ranking erarbeitet, welche Flächenvorschläge für Wohnen und Gewerbe vorrangig zur Aufnahme in den FNP geeignet sind. Die Verwaltung schlägt vor, diese Flächen in den Entwurf für den neuen FNP einzubringen. Bei Bedarf können die Flächen vorab in Augenschein genommen werden. Die Verwaltung bietet an, eine Bereisung zu organisieren und terminlich abzustimmen.

 

Alle Detailinformationen können der Anlage entnommen werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

 

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

 

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

 

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

 

 

 

 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

 

 EUR

 

 Sachkosten

 

 EUR

 

 Personalkosten

 

 

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  4. Finanzierung

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Kreditaufnahme

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitions-

 

 

programm vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 

 

 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

 

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

 

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

 

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

 

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

 

 

 

 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

 

           

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.09.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - vertagt

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17.09.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - vertagt

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17.09.2008 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - vertagt

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23.09.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - vertagt

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24.09.2008 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - vertagt

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24.09.2008 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Ohne Beschlussfassung

x

 Einbringung der Vorlage

 

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24.09.2008 - Naturschutzbeirat - vertagt

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25.09.2008 - Umweltausschuss - vertagt

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29.10.2008 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan–Vorentwurf mit den in der Anlage als Potential dargestellten Flächen unter Berücksichtung der weiteren nachfolgenden Beschlüsse einzubringen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 9

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

Aufgrund der erheblichen Flächenrückgabe für den derzeitig gültigen Flächennutzungsplanes in der Größenordnung von 12,4 ha, beschließt die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl die angemeldeten Gebiete Kuhweide 1 und 2 (Anlage 26, Nr. 6 und 7) weiterhin als Gewerbeflächen vorzusehen, da diese eine hohe Priorität und Bedeutung für den Stadtbezirk besitzen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 8

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 1

 

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beauftragt die Verwaltung, die Mischbaufläche Sterbecker Tal (Anlage 16, R1) aus der Kategorie Rücknahme heraus zu nehmen und in die Kategorie Potentiale mit aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 7

Dagegen:

 2

Enthaltungen:

 0

 

 

 

Die Sitzung wird für eine Pause von 16:50 bis 17:00 Uhr unterbrochen.

 

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04.11.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan–Vorentwurf mit den in der Anlage als Potential dargestellten Flächen einzubringen mit der Änderung, dass die Fläche 14 –Bülowstraße- aus der Anlage 7 des Vorentwurfes zu streichen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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05.11.2008 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - vertagt

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05.11.2008 - Naturschutzbeirat - vertagt

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06.11.2008 - Umweltausschuss - vertagt

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10.12.2008 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan–Vorentwurf mit den in der Anlage als Potential dargestellten Flächen einzubringen.

Dabei sind, die sich aus dem Antrag der SPD- Fraktion ergebenden Vorschläge, die Wohn- und Gewerbeflächen betreffen in die Vorlage einzuarbeiten und dem Stadtentwicklungsausschuss zum Beschluss vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 1

 

Erweitern

10.12.2008 - Naturschutzbeirat - vertagt

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11.12.2008 - Umweltausschuss - vertagt

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21.01.2009 - Umweltausschuss - vertagt

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21.01.2009 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.)

 

Der Landschaftsbeirat fordert die Verwaltung auf, das Bewertungsschema für die Eignung der Bauflächen linear von 1 - 5 in drei Stufen (1 - 2,35; 2,36 - 3,65; 3,66 - 5) abzufassen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 9

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 1

 

 

2.)

 

Der Landschaftsbeirat fordert die Verwaltung auf, die Bewertung der Flächen mit geändertem Bewertungsschema neu abzufassen und zur besseren Übersicht tabellarisch zusammenzustellen. Es wird empfohlen, die in den Karten verwandten Farben auch zur Darstellung der Bewertungen in der Tabelle zu verwenden.

 

Der Landschaftsbeirat lehnt den geplanten Umfang von Wohnbau- und gemischten Bauflächen in einer Größenordnung von 55,9 ha als unrealistisch ab. Er empfiehlt dem Rat, nur die Flächen der erneuerten Gesamtbewertung mit hoher Eignung für Wohnen auszuweisen.

 

Der Beirat fordert die Verwaltung und die Parteien im Hagener Rat auf, möglichst umgehend die quartiersbezogenen Altersstrukturen zu ermitteln und Beratungsinstrumentarien zu schaffen mit dem Ziel, freiwerdenden Wohnraum und insbesondere Einfamilienhausbebauung so schnell wie möglich zu modernisieren und neu zu vermarkten.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 10

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

3.)

 

Der Landschaftsbeirat fordert die Verwaltung auf, den Flächenansatz für die Ermittlung der Gewerbeflächen auf rechnerisch richtige 15,5 Hektar herabzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 9

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

1

 

 

4.)

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, im Rahmen der jetzigen Flächennutzungsplanneuaufstellung auf die Nutzung in Hagen erstklassiger landwirtschaftlicher Böden und auf die Nutzung von Flächen in der Nutzung landwirtschaftlicher Haupterwerbsbetriebe zu verzichten, in diesem Sinne landwirtschaftliche Vorrangflächen im Flächennutzungsplan auszuweisen und die Grenzen des baulich-flächenmäßigen Wachstums der Stadt Hagen zu bestimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 10

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

5.)

 

Der Landschaftsbeirat lehnt in jedem Fall die Ausweisung der Flächen Böhfeld, Sauerlandstraße und Haßleyer Insel ab, da deren Ausweisung den vorgenannten Zielen widerspricht.

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt die vorrangige Entwicklung von Gewerbebrachen oder auch gemischter Bauflächen zu Gewerbeflächen und für die Zukunft die Ausweisung als Baufläche durch Bebauungsplan nur dann, wenn die Flächen im Eigentum der Stadt als Erbbaurecht vergeben werden.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 10

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

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04.02.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan–Vorentwurf mit den in der Anlage als Potential dargestellten Flächen einzubringen

 

 

Zusatz der BV-Nord:

 

  1. Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Wohnbauflächen mit hoher und mittlerer Eignung als Wohnflächen auszuweisen

 

 

  1. Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt die Fläche „Böhfeld“ als landwirtschaftliche Fläche zu belassen und nicht als gewerbliche Baufläche auszuweisen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   2

 

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05.02.2009 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan–Vorentwurf mit den in der Anlage als Potential dargestellten Flächen einzubringen

 

Zusatz des Umweltausschusses:

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, dem Verwaltungsvorschlag unter Einbeziehung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

   1

Enthaltungen:

   0

 

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05.03.2009 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan–Vorentwurf mit den in der Anlage als Potential dargestellten Flächen einzubringen

 

Änderung:

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt den nachberatenden Gremien folgende Änderungen zu beschließen:

 

Die Ausweisung von möglichen Wohnbauflächen im Bereich der Hasencleverstraße (4), Auf dem Gelling (13) sowie Obere Vogelsanger Straße (6) aus der Anlage 19 der Vorlage, entfällt.

 

Das Gelände östlich der Grundschötteler Straße im Bereich der A1 wird als Gewerbefläche ausgewiesen.

Die Ausweisung von möglichen Wohnbauflächen im Bereich der Hasencleverstraße (4) aus der Anlage 19 der Vorlage, entfällt.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

Dafür:

11

 

Dagegen:

4

 

Enthaltungen:

0

 

 

Die Ausweisung von möglichen Wohnbauflächen im Bereich Auf dem Gelling (13) aus der Anlage 19 der Vorlage, entfällt.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

14

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

1

 

 

Die Ausweisung von möglichen Wohnbauflächen im Bereich Obere Vogelsanger Straße (6) aus der Anlage 19 der Vorlage, entfällt.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

15

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0

 

 

Das Gelände östlich der Grundschötteler Straße im Bereich der A1 wird als Gewerbefläche ausgewiesen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

Dafür:

9

 

Dagegen:

6

 

Enthaltungen:

0

 

 

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24.03.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - vertagt

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26.03.2009 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

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08.09.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan–Vorentwurf mit den in der Anlage als Potential dargestellten Flächen einzubringen.

 

Ergänzend werden folgende Änderungen beschlossen:

 

Die folgenden Flächen werden in den Vorentwurf aufgenommen:

 

  1. Böhfeld   (mit Mehrheit beschlossen)
  2. Südl. Volmarsteiner Straße West  (mit Mehrheit beschlossen)
  3. Hasenclever Straße  (einstimmig beschlossen)
  4. Auf dem Gelling  (einstimmig beschlossen)
  5. Tückingschulstraße Nord   (einstimmig beschlossen)
  6. Kuhweide 1   (einstimmig beschlossen)
  7. Kuhweide 2   (einstimmig beschlossen)
  8. Selbecker Stieg Süd  (einstimmig beschlossen)
  9. Höhwaldstraße  (einstimmig beschlossen)
  10. Auf dem Stein Ost   (einstimmig beschlossen)
  11. Emst IV  (einstimmig beschlossen)
  12. Langenkampstraße  (einstimmig beschlossen)
  13. Lichtenböcken Ost   (einstimmig beschlossen)

 

 

Die folgenden Flächen sollen als Reserve erhalten bleiben:

 

  1. Bülowstraße
  2. Sportplatz Halden
  3. Westlich Sauerlandstraße
  4. Östlich Grundschötteler Straße
  5. Selbecker Stieg West
  6. Hofwiese
  7. Bührener Weg

 

 

Folgende Flächen werden nicht in den Vorentwurf aufgenommen:

 

  1. Henrichsiepen Ost
  2. Henrichsiepen West
  3. Brockhausen
  4. Kursbrink
  5. Südlich Kursbrink
  6. Selbecker Straße/ In der Hemke
  7. Selbecker Straße Nord
  8. Zur Höhe
  9. Selbecker Stieg Ost
  10. Höhwaldstraße West
  11. Auf dem Rohlande
  12. Auf dem Stein
  13. Sommerhagener Weg
  14. Muhler Kopf
  15. Sterbecker Tal
  16. Volmeburgstraße
  17. Staplackstraße
  18. Alter Hohlweg

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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10.09.2009 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

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08.10.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Über die Aufnahme der folgenden Flächen in den Vorentwurf wurde wie folgt einzeln abgestimmt:

 

Böhfeld                                               Mit Mehrheit beschlossen

 

Südl. Volmarsteiner Straße Ja: 30             Nein: 22          Ent: 0 

Mit Mehrheit beschlossen

 

Auf dem Stein Ost                             Ja: 29             Nein: 22          Ent: 1

                                                            Mit Mehrheit beschlossen

 

Emst IV                                               Ja: 29             Nein: 23          Ent: 0

                                                            Mit Mehrheit beschlossen

 

Lichtenböcken Ost                            Mit Mehrheit beschlossen

 

 

Zusätze:

 

Die Flächen Hasenclever Straße und Auf dem Gelling werden nicht in den Vorentwurf aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

Obere Vogelsanger Straße                      nicht aufnehmen

(Anl. 19 Nr. 6 der Vorlage)

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

Schälker Landstraße                                 rechts der Straße Fläche aufnehmen

(Anl. 13 Nr. 11 der Vorlage)                      links der Straße Fläche nicht aufnehmen

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan–Vorentwurf mit den in der Anlage als Potential dargestellten Flächen einzubringen.

 

Ergänzend werden unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses und der zuvor genannten Einzelbeschlüsse des Rates folgende Änderungen beschlossen:

 

Die folgenden Flächen werden in den Vorentwurf aufgenommen:

 

  1. Böhfeld  
  2. Südl. Volmarsteiner Straße West 
  3. Tückingschulstraße Nord  
  4. Kuhweide 1  
  5. Kuhweide 2 
  6. Selbecker Stieg Süd 
  7. Höhwaldstraße 
  8. Auf dem Stein Ost  
  9. Emst IV 
  10. Langenkampstraße 
  11. Lichtenböcken Ost  
  12. Schälker Landstraße (Anl. 13 Nr. 11 der Vorlage)

rechts der Straße Fläche aufnehmen

 

 

Die folgenden Flächen sollen als Reserve erhalten bleiben:

 

  1. Bülowstraße
  2. Sportplatz Halden
  3. Westlich Sauerlandstraße
  4. Östlich Grundschötteler Straße
  5. Selbecker Stieg West
  6. Hofwiese
  7. Bührener Weg

 

 

Folgende Flächen werden nicht in den Vorentwurf aufgenommen:

 

  1. Henrichsiepen Ost
  2. Henrichsiepen West
  3. Brockhausen
  4. Kursbrink
  5. Südlich Kursbrink
  6. Selbecker Straße/ In der Hemke
  7. Selbecker Straße Nord
  8. Zur Höhe
  9. Selbecker Stieg Ost
  10. Höhwaldstraße West
  11. Auf dem Rohlande
  12. Auf dem Stein
  13. Sommerhagener Weg
  14. Muhler Kopf
  15. Sterbecker Tal
  16. Volmeburgstraße
  17. Staplackstraße
  18. Alter Hohlweg
  19. Hasencleverstraße
  20. Auf dem Gelling
  21. Obere Vogelsanger Straße (Anl.19 Nr. 6 der Vorlage)
  22. Schälker Landstraße (Anl. 13 Nr. 11 der Vorlage)

links der Straße Fläche nicht aufnehmen

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen