24.03.2009 - 4 Neue Wohn- und Gewerbeflächen im Flächennutzung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 24.03.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Andrea Aust
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Asbeck teilt mit, dass abgestimmt worden
sei, die Gebiete zu bereisen, zu denen die Verwaltungsvorschlage von denen der
Bezirksvertretungen abwichen. Weitere Bereisungswünsche bitte er so schnell wie
möglich mitzuteilen. Als Termine seien der 22.04. und 06.05.2009, jeweils 14.00
Uhr, ab Rathaus festgelegt worden. Er gehe davon aus, dass alle Mitglieder
dieses Ausschusses teilnähmen. Er bitte die Verwaltung eine Liste mit den
anzufahrenden Punkten zu erarbeiten, die gegebenenfalls noch ergänzt werden könnte.
Herr Grothe berichtet, dass nach dem Wunsch der
Bezirksregierung im neuen Flächennutzungsplan nur ca. 55 ha an Wohnbauflächen
enthalten sein sollten. Der jetzige Verwaltungsvorschlag beliefe sich auf ca.
112 ha. Dies hieße, dass die Stadt hiermit nicht den Wünschen aus Arnsberg entgegen käme.
Herr Reinke bemängelt, dass nicht alle Beschlüsse
aus den Bezirksvertretungen vorlägen. Er beziehe sich hier insbesondere auf
Beschlüsse der BV Hohenlimburg zu einer Ablehnung der Gewerbefläche westlich
der Sauerlandstraße und zum Erhalt des Sportplatzes an der Straße „Im
Alten Holz. Diese seien auch Gegenstand von Presseartikeln gewesen.
Herr Dr. Ramrath gibt zu bedenken, es müsse
Ansatz sein, dem demografischen Wandel entgegen zu wirken. Es könne nicht sein,
dass in Hagen die Bevölkerungszahl zurück gehe und auch die Wohnbauflächen
verringert würden. Dem gegenüber erweiterten sich derartige Flächen im Hagener
Umkreis. Die Stadt sollte sich hier der Forderung der Bezirksregierung nicht
beugen.
Herr Panzer findet es überhaupt nicht gut, dass
dieser Flächennutzungsplan Instrumente fortschreibe, die seit 40 Jahren
praktiziert würden, ohne das irgendwo untersucht worden wäre, ob die
Vorgehensweise richtig gewesen sei. Er verweise darauf, dass die landwirtschaftlichen
Nutzflächen seit den 80er Jahren in Hagen um ca. 10 qkm zurück gegangen seien.
Außerdem seien im gleichen Zeitraum im Monat ca. 3 ha versiegelt worden. Dies
sei das Ergebnis der vergangenen Flächenentwicklung und gehe aus den
statistischen Jahrbüchern hervor. Seit 1990 sei die Einwohnerzahl Hagens um ca.
9 % zurück gegangen, die Wohnungen jedoch um ca. 7,5 % gestiegen. Die Schulden
stiegen ins Unermessliche und es würde weiter eine Infrastruktur gegen sinkende
Einwohnerzahlen geschaffen. Er verweise auch auf dadurch geringere
Steuereinnahmen. Auch frage er sich, wer die zusätzlichen Wohnbauflächen
beziehen wolle, wenn nicht auch parallel in Hagen zusätzliche Arbeitsplätze
geschaffen würden. Dies könne nicht funktionieren. Auch im Bereich der Gewerbeflächen
würden die Vorgaben der Bezirksregierung unzureichend umgesetzt. Er habe den
Wunsch, dass die Vorgaben sorgfältig behandelt würden und nicht der Versuch
gemacht würde, diese noch zu überschreiten. Wenn sie denn überschritten würden,
sollte auch eine Begründung geliefert werden. Abschließend hält Herr Panzer ein
Gewerbegebiet am Böhfeld nicht für entwickelbar, da die Höhenunterschiede dies
nicht zuließen. Dies betreffe auch ein Gewerbegebiet westlich der
Sauerlandstraße, welches in einem landschaftlich reizvollen Bereich liege. Dies
wäre eine städtebauliche Sünde.
Für Herrn Meier ist die Mehrdarstellung an Wohn-
und Gewerbeflächen durchaus nachvollziehbar. Dies hätte möglicherweise auch den
Effekt, dass Grundstückspreise auch für weniger Verdienende wieder
erschwinglich würden. Dies seien evtl. die Familien, die aus diesem Grunde in
das Umland von Hagen zögen. Daher wäre ein Angebot zwingend erforderlich. Es würde
auch zukünftig Flächen geben, die nicht zu entwickeln seien, weil die
Eigentümer sich dagegen aussprächen. Daher sollte auch im Vorfeld der Darstellungen
im Flächennutzungsplan mit den Eigentümern gesprochen werden, ob sie denn eine
Entwicklung wollten. Daher sollte mit einem gewissen Überangebot in die Planung
gegangen werden. Dies gelte nicht für Gewerbeflächen, für die möglicherweise
Opfer gebracht werden müssten, indem hierfür auch Gebiete in Betracht gezogen
werden könnten, die ursprünglich nicht angedacht waren.
Herr Asbeck stellt fest, dass gegen die Bereisung
und die dadurch erforderliche Vertagung keine Bedenken bestehen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,9 MB
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