24.03.2009 - 4 Neue Wohn- und Gewerbeflächen im Flächennutzung...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Asbeck teilt mit, dass abgestimmt worden sei, die Gebiete zu bereisen, zu denen die Verwaltungsvorschlage von denen der Bezirksvertretungen abwichen. Weitere Bereisungswünsche bitte er so schnell wie möglich mitzuteilen. Als Termine seien der 22.04. und 06.05.2009, jeweils 14.00 Uhr, ab Rathaus festgelegt worden. Er gehe davon aus, dass alle Mitglieder dieses Ausschusses teilnähmen. Er bitte die Verwaltung eine Liste mit den anzufahrenden Punkten zu erarbeiten, die gegebenenfalls noch ergänzt werden könnte.   

 

Herr Grothe berichtet, dass nach dem Wunsch der Bezirksregierung im neuen Flächennutzungsplan nur ca. 55 ha an Wohnbauflächen enthalten sein sollten. Der jetzige Verwaltungsvorschlag beliefe sich auf ca. 112 ha. Dies hieße, dass die Stadt hiermit nicht den Wünschen  aus Arnsberg entgegen käme.

 

Herr Reinke bemängelt, dass nicht alle Beschlüsse aus den Bezirksvertretungen vorlägen. Er beziehe sich hier insbesondere auf Beschlüsse der BV Hohenlimburg zu einer Ablehnung der Gewerbefläche westlich der Sauerlandstraße und zum Erhalt des Sportplatzes an der Straße „Im Alten Holz. Diese seien auch Gegenstand von Presseartikeln gewesen.

 

Herr Dr. Ramrath gibt zu bedenken, es müsse Ansatz sein, dem demografischen Wandel entgegen zu wirken. Es könne nicht sein, dass in Hagen die Bevölkerungszahl zurück gehe und auch die Wohnbauflächen verringert würden. Dem gegenüber erweiterten sich derartige Flächen im Hagener Umkreis. Die Stadt sollte sich hier der Forderung der Bezirksregierung nicht beugen.

 

Herr Panzer findet es überhaupt nicht gut, dass dieser Flächennutzungsplan Instrumente fortschreibe, die seit 40 Jahren praktiziert würden, ohne das irgendwo untersucht worden wäre, ob die Vorgehensweise richtig gewesen sei. Er verweise darauf, dass die landwirtschaftlichen Nutzflächen seit den 80er Jahren in Hagen um ca. 10 qkm zurück gegangen seien. Außerdem seien im gleichen Zeitraum im Monat ca. 3 ha versiegelt worden. Dies sei das Ergebnis der vergangenen Flächenentwicklung und gehe aus den statistischen Jahrbüchern hervor. Seit 1990 sei die Einwohnerzahl Hagens um ca. 9 % zurück gegangen, die Wohnungen jedoch um ca. 7,5 % gestiegen. Die Schulden stiegen ins Unermessliche und es würde weiter eine Infrastruktur gegen sinkende Einwohnerzahlen geschaffen. Er verweise auch auf dadurch geringere Steuereinnahmen. Auch frage er sich, wer die zusätzlichen Wohnbauflächen beziehen wolle, wenn nicht auch parallel in Hagen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen würden. Dies könne nicht funktionieren. Auch im Bereich der Gewerbeflächen würden die Vorgaben der Bezirksregierung unzureichend umgesetzt. Er habe den Wunsch, dass die Vorgaben sorgfältig behandelt würden und nicht der Versuch gemacht würde, diese noch zu überschreiten. Wenn sie denn überschritten würden, sollte auch eine Begründung geliefert werden. Abschließend hält Herr Panzer ein Gewerbegebiet am Böhfeld nicht für entwickelbar, da die Höhenunterschiede dies nicht zuließen. Dies betreffe auch ein Gewerbegebiet westlich der Sauerlandstraße, welches in einem landschaftlich reizvollen Bereich liege. Dies wäre eine städtebauliche Sünde.

 

Für Herrn Meier ist die Mehrdarstellung an Wohn- und Gewerbeflächen durchaus nachvollziehbar. Dies hätte möglicherweise auch den Effekt, dass Grundstückspreise auch für weniger Verdienende wieder erschwinglich würden. Dies seien evtl. die Familien, die aus diesem Grunde in das Umland von Hagen zögen. Daher wäre ein Angebot zwingend erforderlich. Es würde auch zukünftig Flächen geben, die nicht zu entwickeln seien, weil die Eigentümer sich dagegen aussprächen. Daher sollte auch im Vorfeld der Darstellungen im Flächennutzungsplan mit den Eigentümern gesprochen werden, ob sie denn eine Entwicklung wollten. Daher sollte mit einem gewissen Überangebot in die Planung gegangen werden. Dies gelte nicht für Gewerbeflächen, für die möglicherweise Opfer gebracht werden müssten, indem hierfür auch Gebiete in Betracht gezogen werden könnten, die ursprünglich nicht angedacht waren. 

 

Herr Asbeck stellt fest, dass gegen die Bereisung und die dadurch erforderliche Vertagung keine Bedenken bestehen.

 

 

 

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Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan–Vorentwurf mit den in der Anlage als Potential dargestellten Flächen einzubringen

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 Die Beschlussfassung wird vertagt.

 

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Anlagen zur Vorlage