08.09.2009 - 19 Neue Wohn- und Gewerbeflächen im Flächennutzung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 08.09.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Andrea Aust
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Asbeck lässt über die einzelnen Punkte entsprechend
der Liste zu den durchgeführten Bereisungen diskutieren, entscheiden und
gegebenenfalls abstimmen. Es geht um die Flächen, die in den Vorentwurf
übernommen werden sollen, Flächen, die als Reserve für eine mögliche Nutzung
offen gehalten werden sollen und Flächen, die nicht in den Vorentwurf
aufgenommen werden sollen. Die Abstimmungsergebnisse zu den in den Vorentwurf
aufzunehmenden Flächen finden sich im Beschluss wieder. Die restlichen
Entscheidungen sind einvernehmlich erfolgt.
Zur Fläche Bührener Weg beantragt Herr
Oberste-Berghaus, diese Fläche als Wohnbaufläche in den Vorentwurf aufzunehmen.
Dieser Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.
Jedoch wird diese Fläche einvernehmlich in den
Reserve-Bereich aufgenommen.
Abschließend lässt Herr Asbeck über den
Gesamt-Vorentwurf abstimmen. Diese Entscheidung erfolgt einstimmig.
Nach der Beschlussfassung ergibt sich eine
weitere Diskussion um den weiteren Ablauf und die weitere Beschlussfassung zum
Flächennutzungsplanvorentwurf. Letztlich schlägt Herr Grothe vor, den heutigen
und anschließenden Beschluss des Rates als Arbeitsgrundlage für die Verwaltung
zu sehen. Nächster Schritt sei dann die Abstimmung mit der Bezirksregierung
bzw. dem RVR. Hieran anschließend sollte dann der neue Rat den kompletten Entwurf
mit den Darstellungen aller Flächen zur Beschlussfassung vorgelegt bekommen.
Trotz der Befürchtungen, dass es zu doppelten
Diskussionen kommen könnte, werden gegen diese Vorgehensweise keine Bedenken
erhoben.
Des Weiteren wird von der Verwaltung deutlich
gemacht, dass das weitere Verfahren zur Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes ablaufen werde, wie alle Bauleitplanverfahren. Der heute
und noch vom Rat zu fassende Beschluss
stelle den Rahmen und politischen Wille dar, mit dem die Verwaltung in
die weiteren Verhandlungen mit der Bezirksregierung gehe. Dieser Rahmen
unterscheide sich jedoch deutlich von dem, was von dort vorgegeben worden sei.
Es müsse nun versucht werden, einen Kompromiss zu finden zwischen den
vorgegebenen ca. 55 ha und den jetzt enthaltenen 155 ha. Hier eine vernünftige
Lösung zu finden sei ausgesprochen schwierig.
Herr Asbeck äußert sich dahin gehend, dass bei
einer zu restriktiven Haltung der Bezirksregierung hiergegen vorgegangen werden
müsse. Er schätze, dass bei einem Klageverfahren das Oberverwaltungsgericht die
Selbstständigkeit einer Gemeinde höher bewerte, als dies die Bezirksregierung
tue. Dies zeigten auch die gerichtlichen Ent- scheidungen aus der letzten Zeit.
Wenn die restriktive Haltung in Arnsberg weiterhin Bestand habe und zu
befürchten sei, dass die Vorgaben von dort dazu führen, dass viele Bürger von
Hagen nach evtl. Breckerfeld oder Iserlohn ziehen, weil in Hagen nicht genügend
Wohnbauflächen zur Verfügung ständen, müsse man möglicherweise hiergegen
vorgehen.
Von Seiten der Verwaltung wird dagegen gehalten,
dass die städtischen Planungen an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung
angepasst werden müssten. Dies schränke den Spielraum doch erheblich ein. Ob
das geschilderte Vorgehen gegenüber der Bezirksregierung strategisch sinnvoll
sei, müsse abgewartet werden. Außerdem seien Einzelplanungen wie in Reh oder
Haspe Westerbauer ohne Absprache mit der Bezirksregierung nicht möglich. Hier
sei dann ein gültiger neuer Flächennutzungsplan wichtig. Der alte Flächennutzungsplan
enthalte seit 30 Jahren Darstellungen für Wohnen und Gewebe, die nicht
umgesetzt seien.
Herr Asbeck bittet darum, zunächst die
Forderungen der Bezirksregierung auf die Vorschläge der Stadt Hagen abzuwarten.
Mit einer gewissen Offensive der Stadt könnten dann sicherlich Kompromisse
erreicht werden.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Flächennutzungsplan–Vorentwurf mit den in der Anlage als Potential
dargestellten Flächen einzubringen.
Ergänzend werden folgende Änderungen beschlossen:
Die
folgenden Flächen werden in den Vorentwurf aufgenommen:
- Böhfeld (mit Mehrheit beschlossen)
- Südl.
Volmarsteiner Straße West (mit
Mehrheit beschlossen)
- Hasenclever
Straße (einstimmig beschlossen)
- Auf
dem Gelling (einstimmig
beschlossen)
- Tückingschulstraße
Nord (einstimmig beschlossen)
- Kuhweide
1 (einstimmig beschlossen)
- Kuhweide
2 (einstimmig beschlossen)
- Selbecker
Stieg Süd (einstimmig beschlossen)
- Höhwaldstraße (einstimmig beschlossen)
- Auf
dem Stein Ost (einstimmig
beschlossen)
- Emst
IV (einstimmig beschlossen)
- Langenkampstraße (einstimmig beschlossen)
- Lichtenböcken
Ost (einstimmig beschlossen)
Die
folgenden Flächen sollen als Reserve erhalten bleiben:
- Bülowstraße
- Sportplatz
Halden
- Westlich
Sauerlandstraße
- Östlich
Grundschötteler Straße
- Selbecker
Stieg West
- Hofwiese
- Bührener
Weg
Folgende
Flächen werden nicht in den Vorentwurf aufgenommen:
- Henrichsiepen
Ost
- Henrichsiepen
West
- Brockhausen
- Kursbrink
- Südlich
Kursbrink
- Selbecker
Straße/ In der Hemke
- Selbecker
Straße Nord
- Zur
Höhe
- Selbecker
Stieg Ost
- Höhwaldstraße
West
- Auf
dem Rohlande
- Auf
dem Stein
- Sommerhagener
Weg
- Muhler
Kopf
- Sterbecker
Tal
- Volmeburgstraße
- Staplackstraße
- Alter
Hohlweg
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
9,9 MB
|
