Beschlussvorlage - 0361/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen der Prioritätenliste realisiert werden und der Bezirksregierung Arnsberg zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt werden.
  2. Die notwendigen Planungsaufträge werden in Auftrag gegeben. Bei der Maßnahme Ischeland wird der Planungsauftrag zur Sanierung und Erweiterung erteilt.
    Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs GmbH (HVG) wird aufgefordert, die vertraglich zugesicherten 170 Stellplätze in dem neuen Parkhaus herzustellen (s. Vorlage Drucksachen-Nr.: 0253/2008 vom 12.03.2008).

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, über die weitere Entwicklung kontinuierlich zu berichten und damit auch eine Veränderung der Priorität darzustellen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Verwaltung schlägt Investitionsmaßnahmen vor, die im Rahmen des Konjunkturpaketes II des Bundes gefördert werden sollen.

 

Begründung

 

 

Mit Datum vom 08.April 2009 ist der Zuwendungsbescheid gemäß § 10 Abs. 3 Investitionsförderungsgesetzt NRW zugegangen (siehe Anlage). Auf Grundlage dieses Gesetzes sind bis 31.12.2011 Mittel in Höhe von 26.667.960,00 Euro bereitgestellt. Es entfallen

 

- 17.542.761,00 Euro auf den Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur und

 

- 9.125.199,00 Euro auf den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur.

 

Zuwendungszweck ist die Förderung zusätzlicher Investitionen nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.

 

Die Gebietskörperschaft meldet für den jeweiligen Förderbereich die von ihr geplanten Maßnahmen bei der Bezirksregierung mit voraussichtlichem Mittelvolumen an. Die Bezirksregierung macht eine Plausibilitätsprüfung. Die Gebietskörperschaft erhält dazu eine Rückmeldung. Der Mittelabruf bei der Bezirksregierung erfolgt dann maßnahmenbezogen zu Beginn der Maßnahme. Jeder Abruf setzt eine Bestätigung der Hauptverwaltungsbeamtin/ des Hauptverwaltungsbeamten voraus. Dieser erfolgt gemäß § 11 Abs. 2 InvföG.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 InvföG sollen Gemeinden mit nicht genehmigtem Haushaltssicherungskonzept durch Investitionsmaßnahmen künftige Haushalte entlasten. Unzulässig sind solche Investitionsmaßnahmen, die im Saldo von Folgekosten und Einsparungen zukünftige Haushalte belasten. Die Teile der Abfinanzierung bleiben bei dieser Betrachtung außer acht.

 

Die Beendigung der Maßnahme ist der Bezirksregierung anzuzeigen und ein Testat der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 11 Abs. 3 InvföG über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel beizufügen.

 

Damit kurzfristig mit den ersten Maßnahmen begonnen werden kann, legt die Verwaltung wie angekündigt eine Liste von Investitionsmaßnahmen vor (siehe Anlage). Diese wurden auf eine Fördermöglichkeit gemäß ZuInvG und InvföG hin überprüft.

 

Derzeit werden Maßnahmen in Hohe von

 

-    16.062.000 Euro im Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur als förderfähig – 892.000 Euro abschließend nicht förderfähig - und

 

-    8.914.110 Euro im Investitionsschwerpunkt Infrastruktur als förderfähig – 1.400.000 Euro als abschließend nicht förderfähig –

 

eingestuft. Maßnahmen in Höhe von 16.459.500 Euro müssen derzeit zurückgestellt werden. Diese Maßnahmen werden in der Liste in einer Extrarubrik geführt.

 

Dies sind u.a. Maßnahmen, die derzeit nicht in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Die Förderung setzt aber eine Zuständigkeit des Bundes nach Art. 104 b GG voraus. Es finden derzeit Überlegungen statt, eine Änderung des Art. 104b GG herbeizuführen, wonach die Zulässigkeit einer Realisierung weiterer Maßnahmen gegeben sein könnte. Diese ist weder im Bundestag noch Bundesrat beschlossen. Vor diesem Hintergrund muss bis auf weiteres die geltende Rechtslage Anwendung finden.

 

In dieser Rubrik befindet sich auch die Maßnahme Erweiterung der Tribünen der Sporthalle Ischeland in einer Größenordnung von 3.600.000 Euro.

 

Eine Zahl von (Ersatz-) Maßnahmen ist dieser Rubrik aufgrund der Problematik fehlender Planung und Kostenschätzung zugeordnet.

 

Die Verwaltung schlägt folgende Prioritätenliste zur Umsetzung vor:

 

 

Maßnahmen

Voraussichtliches Volumen

1.

Investitionen mit dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur

17.542.761 Euro

 

Alle förderfähigen Maßnahmen aus dem Fördergebiet

Schulinfrastruktur (nach Liste), incl. energetische Sanierung der Sporthalle Ischeland

16.062.000 Euro

 

Reserve für Kostenüberschreitungen

1.480.761 Euro

 

2.

 

Investitionsschwerpunkt Infrastruktur

 

9.125.199 Euro

 

Maßnahmen aus dem Fördergebiet Städtebau:

 

 

Energetische Sanierung Bürogebäude Rathaus 1, Teil C

2.770.000 Euro

 

Neubau Tierheim Hasselstraße

1.500.000 Euro

 

Energetische Sanierung JZ Eilpe

300.000 Euro

 

Neubau Kinderspielplatz Dreieckstraße Altenhagen

150.000 Euro

 

Maßnahmen aus dem Fördergebiet sonstige Infrastruktur:

 

 

Erneuerungsprogramm Straßenbeleuchtung HQL

400.000 Euro

 

Erneuerung Straßenbeleuchtung B7

165.000 Euro

 

Abbau beleuchteter Wegweiser

50.000 Euro

 

Barrierefreier Zugang Krematorium Delstern

79.000 Euro

 

Reserve für Erweiterung Ischelandhalle Ausbau der Tribünen bei Änderung des Art. 104b GG 1)

3.600.000 Euro

 

Reserve für Kostenüberschreitungen

111.199 Euro

 

1) Erfolgt die Änderung des Art. 104b GG nicht, werden die folgenden Maßnahmen realisiert:

Energetische Fassadensanierung Theater1.500.000 Euro und

Bauhof Hohenlimburg/Lennetal1.200.000 Euro

 

Die weiteren Maßnahmen dienen als Ersatzvorschläge.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

26,7 Mio

a)  Zuschüsse Dritter

26,7 Mio €

b)  davon Eigenfinanzierungsanteil 12,5%

3,3 Mio. €

2)  Investive Maßnahmen          

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

   Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,33 Mio.

    (nur bei investiven Maßnahmen) ab 2012 jährlich 10%

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.05.2009 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

1.      Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen der Prioritätenliste realisiert werden und der Bezirksregierung Arnsberg zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt werden.

1a. Bei Änderung des Grundgesetzes sind die vorgeschlagenen Maßnahmen der

      Bezirksvertretung Hohenlimburg mit in die Prioritätenliste aufzunehmen, z. B.

      der Spielplatz Drostenhof.

 

2.      Die notwendigen Planungsaufträge werden in Auftrag gegeben. Bei der Maßnahme Ischeland wird der Planungsauftrag zur Sanierung und Erweiterung erteilt.
Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs GmbH (HVG) wird aufgefordert, die vertraglich zugesicherten 170 Stellplätze in dem neuen Parkhaus herzustellen (s. Vorlage Drucksachen-Nr.: 0253/2008 vom 12.03.2008).

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, über die weitere Entwicklung kontinuierlich zu berichten und damit auch eine Veränderung der Priorität darzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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07.05.2009 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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11.05.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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12.05.2009 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.

Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen der Prioritätenliste realisiert werden und der Bezirksregierung Arnsberg zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt werden.

 

2.

Des Weiteren empfiehlt die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl den Ausbau und die  Finanzierung der auf Seite 5 Nr. 2.4 aufgeführten Maßnahme „Ausbau Dachgeschoss Jugendzentrum Eilpe“ davon abhängig zu machen, ob die brandschutztechnischen Voraussetzungen für den Ausbau des Dachgeschosses gegeben sind. Ansonsten soll der Betrag der Reserve zugeführt werden, um andere Maßnahmen umzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 7

Dagegen:

 4

Enthaltungen:

 0

 

 

 

Sollten die brandschutztechnischen Voraussetzungen für den Ausbau des Dachgeschosses gegeben sein, befürwortet die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl diese Maßnahme.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

 

3.

Unter der Voraussetzung, dass der Art. 104b GG geändert wird, weist die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl bezüglich der in Anlage 2 Seite 14, Nr. 2.32 bezeichneten Maßnahme Feuerwehrgerätehaus Dahl, Neubau, den Rat auf die dringende Umsetzung dieser bereits baurechtlich positiv beschiedenen Baumaßnahme hin, da die dort unterzubringende Freiwillige Feuerwehr Dahl aufgrund der örtlichen Nähe im Einsatzfall noch vor der Berufsfeuerwehr, die aus Hagen-Mitte kommt, am Einsatzort eintrifft.

Die Dahler Feuerwehr tritt also sowohl aus brandschutztechnischer Sicht, wie auch in lebensrettender Funktion als sog. „Angriffsspitze“, als First Responder, in Aktion, und benötigt daher ein optimiertes und funktionales Feuerwehrgerätehaus.

 

 

 

Auch unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit ist eine Realisierung notwendig, da das derzeit genutzte Gebäude in keiner Weise dem energetischen Standard entspricht. Berechnungen eines von der Feuerwehr in Auftrag gegebenen Gutachtens sprechen von einem Einsparvolumen von 75% Energiekosten“

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl sieht den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in der Rangfolge der Priorität vor der Sanierung des Bürogebäudes Rathaus I.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

4.

Die notwendigen Planungsaufträge werden in Auftrag gegeben. Bei der Maßnahme Ischeland wird der Planungsauftrag zur Sanierung und Erweiterung erteilt.
Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs GmbH (HVG) wird aufgefordert, die vertraglich zugesicherten 170 Stellplätze in dem neuen Parkhaus herzustellen (s. Vorlage Drucksachen-Nr.: 0253/2008 vom 12.03.2008).

 

5.

Die Verwaltung wird beauftragt, über die weitere Entwicklung kontinuierlich zu berichten und damit auch eine Veränderung der Priorität darzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

 

 

 

 

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12.05.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

1.      Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen der Prioritätenliste realisiert werden und der Bezirksregierung Arnsberg zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt werden.

2.      Die notwendigen Planungsaufträge werden in Auftrag gegeben. Bei der Maßnahme Ischeland wird der Planungsauftrag zur Sanierung und Erweiterung erteilt.
Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs GmbH (HVG) wird aufgefordert, die vertraglich zugesicherten 170 Stellplätze in dem neuen Parkhaus herzustellen (s. Vorlage Drucksachen-Nr.: 0253/2008 vom 12.03.2008).

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, über die weitere Entwicklung kontinuierlich zu berichten und damit auch eine Veränderung der Priorität darzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Ohne Beschlussfassung

 

 Die Entscheidung wird auf den Rat übertragen

 

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12.05.2009 - Jugendhilfeausschuss

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13.05.2009 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - ungeändert beschlossen

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13.05.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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13.05.2009 - Schulausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

1.      Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen der Prioritätenliste realisiert werden und der Bezirksregierung Arnsberg zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt werden.

 

2.      Der Schulausschuss regt an, auch die folgenden Maßnahmen, sofern noch Mittel aus dem Konjunkturpaket II, z.B. aus der „Reserve für Kostenüberschreitungen“,  vorhanden sind, in der genannten Reihenfolge, ebenfalls umzusetzen:

a)      Punkt 1.68 der Vorlage: Realschule Emst (energetische Sanierung Fenster)

b)      Punkt 1.69 der Vorlage: Grundschule Funckepark (Beleuchtung, Energiesparlampen)

c)      Punkt 1.70 der Vorlage: Albrecht-Dürer-Gymnasium (energetische Sanierung Dach/Fenster und Beleuchtung)

d)      Ohne Punkt in der Vorlage: Grundschule Im Kley (energetische Sanierung Dach)

e)      Ohne Punkt in der Vorlage: Energetische Sanierung Dach/Fassade der Sporthalle der Filiale  der Grundschule Karl-Ernst-Osthaus an der Berchumer Straße

f)        Ohne Punkt in der Vorlage: Energetische Sanierung des Gebäudes Obernahmer Str. 9a der Jugendhilfe Selbecke. Kosten (laut dem Betrieb für Soziale Einrichtungen – Jugendhilfe Selbecke): 300.000 €. Mitnutzung durch die Förderschule Wilhelm-Busch möglich.

Da die Kosten für die Maßnahmen a) bis e) noch nicht beziffert worden sind, müssten diese noch von der GWH ermittelt werden.

 

3.      Die notwendigen Planungsaufträge werden in Auftrag gegeben. Bei der Maßnahme Ischeland wird der Planungsauftrag zur Sanierung und Erweiterung erteilt.
Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs GmbH (HVG) wird aufgefordert, die vertraglich zugesicherten 170 Stellplätze in dem neuen Parkhaus herzustellen (s. Vorlage Drucksachen-Nr.: 0253/2008 vom 12.03.2008).

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, über die weitere Entwicklung kontinuierlich zu berichten und damit auch eine Veränderung der Priorität darzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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14.05.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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14.05.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen