13.05.2009 - 6 Konjunkturpaket II
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Mi., 13.05.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0361/2009 Konjunkturpaket II
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
- Bearbeitung:
- Burkhard Schwemin
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Herms fragt eingangs, nach welchen Kriterien die einzelnen Schulen im Konjunkturpaket
II berücksichtigt worden sind. Herr Rosga antwortet, dass vorrangig
energetische Aspekte – und hier die größten Energieverbraucher – betrachtet
wurden und so auch die seitens des Bundes geforderte Entlastungswirkung nach § 7
Absatz 2 InvföG attestiert werden könne. Andere als energetische Maßnahmen, bei
denen anhand der Folgekostenberechnung eine deutliche Entlastungswirkung
nachgewiesen werden kann, kommen für eine Kommune mit derart desaströser
Haushaltslage wie bei der Stadt Hagen nicht in Betracht.
Herr Dr. Schmidt ergänzt, dass es sich hierbei vor allem nicht um
Maßnahmen handelt, die bereits in der Sanierungsliste aufgeführt sind, da
letztere Beton- und nicht die im Konjunkturpaket II geforderten energetischen
Sanierungen seien. Frau Herms erteilt, mit Billigung des
Schulausschusses, Herrn Riemann von der Bürgerinitiative „Ja zu
Hagener Schulen“ das Wort, obwohl keine schulorganisatorische Maßnahme
beraten wird. Er stellt seine Sicht der Dinge dar. In der weiteren Diskussion
beantworten Herr Dr. Schmidt und Herr Rosga Fragen von Frau
Kuschel-Eisermann und Herrn Feste.
Herr Dr. Schmidt verweist auf den Antrag des Betriebs für
Sozialeinrichtungen Hagen (BSH) und möchte diese Maßnahme (siehe Anlage IX) mit
ins Konjunkturpaket II aufnehmen. Die Schulverwaltung regt an, auch die noch
nicht kostenmäßig ermittelten Maßnahmen unter Punkt 1.68 der Vorlage:
Realschule Emst (energetische Sanierung Fenster), Punkt 1.69: Grundschule
Funckepark (Beleuchtung, Energiesparlampen), Punkt 1.70:
Albrecht-Dürer-Gymnasium (energetische Sanierung Dach/Fenster und Beleuchtung)
und die in der Vorlage noch nicht genannte Maßnahme: Grundschule Im Kley
(energetische Sanierung Dach) mit aufzunehmen, sofern die Finanzierung aus der
„Reserve für Kostenüberschreitungen“ möglich ist.
Für die CDU-Fraktion stellt Herr Reinke
den Antrag, dass Albrecht-Dürer-Gymnasium (siehe oben) und die Sporthalle der
Karl-Ernst-Osthaus-Grundschule, Filiale an der Berchumer Straße, energetisch zu
sanieren. Die Kosten hierfür sind gleichfalls noch durch die GWH zu ermitteln. Frau
Herms stellt anschließend den folgenden, erweiterten Beschlussvorschlag zur
Abstimmung:
Beschluss:
1.
Eine
Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen der
Prioritätenliste realisiert werden und der Bezirksregierung Arnsberg zur
Plausibilitätsprüfung vorgelegt werden.
2.
Der Schulausschuss regt an, auch die folgenden
Maßnahmen, sofern noch Mittel aus dem Konjunkturpaket II, z.B. aus der
„Reserve für Kostenüberschreitungen“, vorhanden sind, in der genannten Reihenfolge,
ebenfalls umzusetzen:
a)
Punkt 1.68 der Vorlage: Realschule Emst (energetische
Sanierung Fenster)
b)
Punkt 1.69 der Vorlage: Grundschule Funckepark
(Beleuchtung, Energiesparlampen)
c)
Punkt 1.70 der Vorlage: Albrecht-Dürer-Gymnasium
(energetische Sanierung Dach/Fenster und Beleuchtung)
d)
Ohne Punkt in der Vorlage: Grundschule Im Kley
(energetische Sanierung Dach)
e)
Ohne Punkt in der Vorlage: Energetische Sanierung
Dach/Fassade der Sporthalle der Filiale
der Grundschule Karl-Ernst-Osthaus an der Berchumer Straße
f)
Ohne Punkt in der Vorlage: Energetische Sanierung des
Gebäudes Obernahmer Str. 9a der Jugendhilfe Selbecke. Kosten (laut dem Betrieb
für Soziale Einrichtungen – Jugendhilfe Selbecke): 300.000 €.
Mitnutzung durch die Förderschule Wilhelm-Busch möglich.
Da die
Kosten für die Maßnahmen a) bis e) noch nicht beziffert worden sind, müssten
diese noch von der GWH ermittelt werden.
3.
Die notwendigen
Planungsaufträge werden in Auftrag gegeben. Bei der Maßnahme Ischeland wird der
Planungsauftrag zur Sanierung und Erweiterung erteilt.
Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs GmbH (HVG) wird aufgefordert, die
vertraglich zugesicherten 170 Stellplätze in dem neuen Parkhaus herzustellen
(s. Vorlage Drucksachen-Nr.: 0253/2008 vom 12.03.2008).
4.
Die Verwaltung
wird beauftragt, über die weitere Entwicklung kontinuierlich zu berichten und
damit auch eine Veränderung der Priorität darzustellen.
