Beschlussvorlage - 0361/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Konjunkturpaket II
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
- Bearbeitung:
- Burkhard Schwemin
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; VB4 Vorstandsbereich für Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste und Umwelt; VB3 Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Integration, Bildung und Kultur; VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste; OB/A Amt des Oberbürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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06.05.2009
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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07.05.2009
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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11.05.2009
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.05.2009
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●
Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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12.05.2009
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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12.05.2009
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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13.05.2009
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●
Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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13.05.2009
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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13.05.2009
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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14.05.2009
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.05.2009
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Beschlussvorschlag
- Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen der Prioritätenliste realisiert werden und der Bezirksregierung Arnsberg zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt werden.
- Die notwendigen Planungsaufträge werden in Auftrag gegeben. Bei der Maßnahme Ischeland wird der Planungsauftrag zur Sanierung und Erweiterung erteilt.
Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs GmbH (HVG) wird aufgefordert, die vertraglich zugesicherten 170 Stellplätze in dem neuen Parkhaus herzustellen (s. Vorlage Drucksachen-Nr.: 0253/2008 vom 12.03.2008).
- Die Verwaltung wird beauftragt, über die weitere Entwicklung kontinuierlich zu berichten und damit auch eine Veränderung der Priorität darzustellen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Verwaltung schlägt Investitionsmaßnahmen vor, die im Rahmen des Konjunkturpaketes II des Bundes gefördert werden sollen.
Begründung
Mit Datum vom 08.April 2009 ist der Zuwendungsbescheid gemäß § 10 Abs. 3 Investitionsförderungsgesetzt NRW zugegangen (siehe Anlage). Auf Grundlage dieses Gesetzes sind bis 31.12.2011 Mittel in Höhe von 26.667.960,00 Euro bereitgestellt. Es entfallen
- 17.542.761,00 Euro auf den Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur und
- 9.125.199,00 Euro auf den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur.
Zuwendungszweck ist die Förderung zusätzlicher Investitionen nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.
Die Gebietskörperschaft meldet für den jeweiligen Förderbereich die von ihr geplanten Maßnahmen bei der Bezirksregierung mit voraussichtlichem Mittelvolumen an. Die Bezirksregierung macht eine Plausibilitätsprüfung. Die Gebietskörperschaft erhält dazu eine Rückmeldung. Der Mittelabruf bei der Bezirksregierung erfolgt dann maßnahmenbezogen zu Beginn der Maßnahme. Jeder Abruf setzt eine Bestätigung der Hauptverwaltungsbeamtin/ des Hauptverwaltungsbeamten voraus. Dieser erfolgt gemäß § 11 Abs. 2 InvföG.
Gemäß § 7 Abs. 2 InvföG sollen Gemeinden mit nicht genehmigtem Haushaltssicherungskonzept durch Investitionsmaßnahmen künftige Haushalte entlasten. Unzulässig sind solche Investitionsmaßnahmen, die im Saldo von Folgekosten und Einsparungen zukünftige Haushalte belasten. Die Teile der Abfinanzierung bleiben bei dieser Betrachtung außer acht.
Die Beendigung der Maßnahme ist der Bezirksregierung anzuzeigen und ein Testat der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 11 Abs. 3 InvföG über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel beizufügen.
Damit kurzfristig mit den ersten Maßnahmen begonnen werden kann, legt die Verwaltung wie angekündigt eine Liste von Investitionsmaßnahmen vor (siehe Anlage). Diese wurden auf eine Fördermöglichkeit gemäß ZuInvG und InvföG hin überprüft.
Derzeit werden Maßnahmen in Hohe von
- 16.062.000 Euro im Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur als förderfähig – 892.000 Euro abschließend nicht förderfähig - und
- 8.914.110 Euro im Investitionsschwerpunkt Infrastruktur als förderfähig – 1.400.000 Euro als abschließend nicht förderfähig –
eingestuft. Maßnahmen in Höhe von 16.459.500 Euro müssen derzeit zurückgestellt werden. Diese Maßnahmen werden in der Liste in einer Extrarubrik geführt.
Dies sind u.a. Maßnahmen, die derzeit nicht in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Die Förderung setzt aber eine Zuständigkeit des Bundes nach Art. 104 b GG voraus. Es finden derzeit Überlegungen statt, eine Änderung des Art. 104b GG herbeizuführen, wonach die Zulässigkeit einer Realisierung weiterer Maßnahmen gegeben sein könnte. Diese ist weder im Bundestag noch Bundesrat beschlossen. Vor diesem Hintergrund muss bis auf weiteres die geltende Rechtslage Anwendung finden.
In dieser Rubrik befindet sich auch die Maßnahme Erweiterung der Tribünen der Sporthalle Ischeland in einer Größenordnung von 3.600.000 Euro.
Eine Zahl von (Ersatz-) Maßnahmen ist dieser Rubrik aufgrund der Problematik fehlender Planung und Kostenschätzung zugeordnet.
Die Verwaltung schlägt folgende Prioritätenliste zur Umsetzung vor:
| Maßnahmen | Voraussichtliches Volumen |
1. | Investitionen mit dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur | 17.542.761 Euro |
| Alle förderfähigen Maßnahmen aus dem Fördergebiet Schulinfrastruktur (nach Liste), incl. energetische Sanierung der Sporthalle Ischeland | 16.062.000 Euro |
| Reserve für Kostenüberschreitungen | 1.480.761 Euro |
2. |
Investitionsschwerpunkt Infrastruktur |
9.125.199 Euro |
| Maßnahmen aus dem Fördergebiet Städtebau: |
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| Energetische Sanierung Bürogebäude Rathaus 1, Teil C | 2.770.000 Euro |
| Neubau Tierheim Hasselstraße | 1.500.000 Euro |
| Energetische Sanierung JZ Eilpe | 300.000 Euro |
| Neubau Kinderspielplatz Dreieckstraße Altenhagen | 150.000 Euro |
| Maßnahmen aus dem Fördergebiet sonstige Infrastruktur: |
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| Erneuerungsprogramm Straßenbeleuchtung HQL | 400.000 Euro |
| Erneuerung Straßenbeleuchtung B7 | 165.000 Euro |
| Abbau beleuchteter Wegweiser | 50.000 Euro |
| Barrierefreier Zugang Krematorium Delstern | 79.000 Euro |
| Reserve für Erweiterung Ischelandhalle Ausbau der Tribünen bei Änderung des Art. 104b GG 1) | 3.600.000 Euro |
| Reserve für Kostenüberschreitungen | 111.199 Euro |
1) Erfolgt die Änderung des Art. 104b GG nicht, werden die folgenden Maßnahmen realisiert:
Energetische Fassadensanierung Theater1.500.000 Euro und
Bauhof Hohenlimburg/Lennetal1.200.000 Euro
Die weiteren Maßnahmen dienen als Ersatzvorschläge.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
Rechtscharakter |
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| |
| Auftragsangelegenheit |
| Fiskalische Bindung |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung | X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Dienstvereinbarung mit dem GPR |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Ohne Bindung |
| Vertragliche Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand | 26,7 Mio € | |||||||||||||||||||||||||
a) Zuschüsse Dritter | 26,7 Mio € | |||||||||||||||||||||||||
b) davon Eigenfinanzierungsanteil 12,5% | 3,3 Mio. € | |||||||||||||||||||||||||
2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch | ||||||||||||||||||||||||||
Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
| , Teilfinanzstelle |
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| Jahr | lfd Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
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Betrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 0,00 € | ||||||||||||||||||||
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im | ||||||||||||||||||||||||||
Ergebnisplan |
| Produktgruppe |
| Aufwandsart |
| Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | 0,33 Mio.€ | |||||||||||||||||||||||||
(nur bei investiven Maßnahmen) ab 2012 jährlich 10% |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | 0,00€ | |||||||||||||||||||||||||
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | 0,00€ | |||||||||||||||||||||||||
d) personelle Folgekosten je Jahr | 0,00€ | |||||||||||||||||||||||||
Stellen-/Personalbedarf: |
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| Anz. | Stelle(n) nach BVL-Gruppe | Bewertung | sind im Stellenplan | Jahr | einzurichten | ||||||||||||||||||||
| Anz. | üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe | Bewertung | sind befristet bis | Datum | anzuerkennen | ||||||||||||||||||||
e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 0,00€ | |||||||||||||||||||||||||
Zwischensumme | 0,00€ | |||||||||||||||||||||||||
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | 0,00€ | |||||||||||||||||||||||||
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0,00€ | |||||||||||||||||||||||||
5) Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) | ||||||||||||||||||||||||||
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06.05.2009 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Eine
Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen der
Prioritätenliste realisiert werden und der Bezirksregierung Arnsberg zur
Plausibilitätsprüfung vorgelegt werden.
1a. Bei Änderung des Grundgesetzes
sind die vorgeschlagenen Maßnahmen der
Bezirksvertretung Hohenlimburg
mit in die Prioritätenliste aufzunehmen, z. B.
der Spielplatz Drostenhof.
2.
Die notwendigen
Planungsaufträge werden in Auftrag gegeben. Bei der Maßnahme Ischeland wird der
Planungsauftrag zur Sanierung und Erweiterung erteilt.
Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs GmbH (HVG) wird aufgefordert, die
vertraglich zugesicherten 170 Stellplätze in dem neuen Parkhaus herzustellen
(s. Vorlage Drucksachen-Nr.: 0253/2008 vom 12.03.2008).
3.
Die Verwaltung
wird beauftragt, über die weitere Entwicklung kontinuierlich zu berichten und
damit auch eine Veränderung der Priorität darzustellen.
12.05.2009 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen
folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen die
vorgeschlagenen Maßnahmen der Prioritätenliste realisiert werden und der
Bezirksregierung Arnsberg zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt werden.
2.
Des Weiteren empfiehlt die Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl den Ausbau und die Finanzierung
der auf Seite 5 Nr. 2.4 aufgeführten Maßnahme „Ausbau Dachgeschoss Jugendzentrum
Eilpe“ davon abhängig zu machen, ob die brandschutztechnischen Voraussetzungen
für den Ausbau des Dachgeschosses gegeben sind. Ansonsten soll der Betrag der
Reserve zugeführt werden, um andere Maßnahmen umzusetzen.
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Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Mit Mehrheit beschlossen |
|
Dafür: |
|
|
Dagegen: |
|
|
Enthaltungen: |
Sollten die brandschutztechnischen Voraussetzungen für
den Ausbau des Dachgeschosses gegeben sein, befürwortet die Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl diese Maßnahme.
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Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Einstimmig beschlossen |
|
Dafür: |
11 |
|
Dagegen: |
0 |
|
Enthaltungen: |
0 |
3.
Unter der Voraussetzung, dass der Art. 104b GG
geändert wird, weist die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl bezüglich der in Anlage 2
Seite 14, Nr. 2.32 bezeichneten Maßnahme Feuerwehrgerätehaus Dahl, Neubau, den
Rat auf die dringende Umsetzung dieser bereits baurechtlich positiv
beschiedenen Baumaßnahme hin, da die dort unterzubringende Freiwillige
Feuerwehr Dahl aufgrund der örtlichen Nähe im Einsatzfall noch vor der
Berufsfeuerwehr, die aus Hagen-Mitte kommt, am Einsatzort eintrifft.
Die Dahler Feuerwehr tritt also sowohl aus
brandschutztechnischer Sicht, wie auch in lebensrettender Funktion als sog.
„Angriffsspitze“, als First Responder, in Aktion, und benötigt
daher ein optimiertes und funktionales Feuerwehrgerätehaus.
Auch unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit ist eine
Realisierung notwendig, da das derzeit genutzte Gebäude in keiner Weise dem
energetischen Standard entspricht. Berechnungen eines von der Feuerwehr in
Auftrag gegebenen Gutachtens sprechen von einem Einsparvolumen von 75%
Energiekosten“
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl sieht den Neubau des
Feuerwehrgerätehauses in der Rangfolge der Priorität vor der Sanierung des
Bürogebäudes Rathaus I.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Einstimmig beschlossen |
|
Dafür: |
11 |
|
Dagegen: |
0 |
|
Enthaltungen: |
0 |
4.
Die notwendigen Planungsaufträge werden in Auftrag
gegeben. Bei der Maßnahme Ischeland wird der Planungsauftrag zur Sanierung und
Erweiterung erteilt.
Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs GmbH (HVG) wird aufgefordert, die
vertraglich zugesicherten 170 Stellplätze in dem neuen Parkhaus herzustellen
(s. Vorlage Drucksachen-Nr.: 0253/2008 vom 12.03.2008).
5.
Die Verwaltung wird beauftragt, über die weitere
Entwicklung kontinuierlich zu berichten und damit auch eine Veränderung der
Priorität darzustellen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Einstimmig beschlossen |
|
Dafür: |
11 |
|
Dagegen: |
0 |
|
Enthaltungen: |
0 |
12.05.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen der Prioritätenliste realisiert werden und der Bezirksregierung Arnsberg zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt werden.
2. Die
notwendigen Planungsaufträge werden in Auftrag gegeben. Bei der Maßnahme
Ischeland wird der Planungsauftrag zur Sanierung und Erweiterung erteilt.
Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs GmbH (HVG) wird aufgefordert, die
vertraglich zugesicherten 170 Stellplätze in dem neuen Parkhaus herzustellen
(s. Vorlage Drucksachen-Nr.: 0253/2008 vom 12.03.2008).
3. Die Verwaltung wird beauftragt, über die weitere Entwicklung kontinuierlich zu berichten und damit auch eine Veränderung der Priorität darzustellen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Ohne Beschlussfassung |
|
|
|
13.05.2009 - Schulausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Eine
Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen der
Prioritätenliste realisiert werden und der Bezirksregierung Arnsberg zur
Plausibilitätsprüfung vorgelegt werden.
2.
Der Schulausschuss regt an, auch die folgenden
Maßnahmen, sofern noch Mittel aus dem Konjunkturpaket II, z.B. aus der
„Reserve für Kostenüberschreitungen“, vorhanden sind, in der genannten Reihenfolge,
ebenfalls umzusetzen:
a)
Punkt 1.68 der Vorlage: Realschule Emst (energetische
Sanierung Fenster)
b)
Punkt 1.69 der Vorlage: Grundschule Funckepark
(Beleuchtung, Energiesparlampen)
c)
Punkt 1.70 der Vorlage: Albrecht-Dürer-Gymnasium
(energetische Sanierung Dach/Fenster und Beleuchtung)
d)
Ohne Punkt in der Vorlage: Grundschule Im Kley
(energetische Sanierung Dach)
e)
Ohne Punkt in der Vorlage: Energetische Sanierung
Dach/Fassade der Sporthalle der Filiale
der Grundschule Karl-Ernst-Osthaus an der Berchumer Straße
f)
Ohne Punkt in der Vorlage: Energetische Sanierung des
Gebäudes Obernahmer Str. 9a der Jugendhilfe Selbecke. Kosten (laut dem Betrieb
für Soziale Einrichtungen – Jugendhilfe Selbecke): 300.000 €.
Mitnutzung durch die Förderschule Wilhelm-Busch möglich.
Da die
Kosten für die Maßnahmen a) bis e) noch nicht beziffert worden sind, müssten
diese noch von der GWH ermittelt werden.
3.
Die notwendigen
Planungsaufträge werden in Auftrag gegeben. Bei der Maßnahme Ischeland wird der
Planungsauftrag zur Sanierung und Erweiterung erteilt.
Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs GmbH (HVG) wird aufgefordert, die
vertraglich zugesicherten 170 Stellplätze in dem neuen Parkhaus herzustellen
(s. Vorlage Drucksachen-Nr.: 0253/2008 vom 12.03.2008).
4.
Die Verwaltung
wird beauftragt, über die weitere Entwicklung kontinuierlich zu berichten und
damit auch eine Veränderung der Priorität darzustellen.