Beschlussvorlage - 1089/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der II. Nachtrag zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Hagen (Sondernutzungssatzung) vom 8. Juni 1998 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand  der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 1089/2007) vom 31.07.2008 ist.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Zum Schutz und zur Verbesserung des Straßen- und Stadtbildes und zur Sicherheit von blinden und sehbehinderten Fußgängern soll eine Übermöblierung des öffentlichen Straßenraumes durch mobile Werbeanlagen (Werbereiter, Werbesegel, Dreiecktafeln, sogenannte Kundenstopper) und ausufernde Warenauslagen beschränkt werden.

 

 

 

 

Begründung

Die Stadt Hagen unternimmt große Anstrengungen, das Straßen- und Stadtbild insbesondere im Innenstadtbereich durch verschiedene Maßnahmen (z. B. Fußgängerleitsystem) aufzuwerten.

Durch den in letzter Zeit vermehrten Einsatz von  mobilen Werbeanlagen (Werbereiter, Werbesegel, Dreiecktafeln, sogenannte Kundenstopper) und Warenauslagen der ansässigen Geschäfte werden die Bemühungen der Stadt konterkariert. Neben der nachhaltigen Beeinträchtigung des Stadtbildes wird der Straßenraum zunehmend verstellt und behindert den Fußgängerstrom. Blinde und sehbehinderte Menschen werden durch die zahlreichen mobilen Hindernisse gefährdet. Aus diesem Grund hat der Behindertenbeirat die Bezirksvertretung Mitte bereits mit Beschluss 14.02.2006 gebeten, “im Rahmen der weiteren Beschlussfassung über die Gesamtkonzeption für die Hagener Innenstadt auch die Belange behinderter Menschen –vor allem im Hinblick auf die Vielzahl der Kundenstopper- zu berücksichtigen.“

Die Bezirksvertretung Mitte hat daraufhin aufgrund der Vorlage 1012/2006 mit Beschluss vom 05.12.2006 die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zum Abbau der Kundenstopper vorzulegen.

 

Das zusammen mit der Firma Deutsche Städtemedien (DSM/Stroer) geplante Fußgängerleitsystem (siehe Verwaltungsvorlage 0723/2007 vom 09.06.2007) und die mit dieser Vorlage beabsichtigte Änderung der Sondernutzungssatzung tragen diesen Beschlüssen im Wesentlichen Rechnung.

Neben den Hinweisen zu markanten Punkten im Bereich der Hagener Innenstadt wird das Fußgängerleitsystem entsprechende Hinweisschilder auf die Geschäfte in den  abzweigenden Straßen der Fußgängerzone beinhalten, was z.B. die zu diesem Zweck aufgestellten mobilen Werbeanlagen überflüssig macht.

 

Der vorgelegte II. Nachtrag fasst die §§ 4 und 5 der Sondernutzungssatzung im Wesentlichen neu. Dadurch wird die Anzahl der mobilen Werbeanlagen auf eine Anlage pro Geschäft begrenzt, was eine deutliche Reduzierung solcher Anlagen im gesamten Stadtgebiet  zur Folge hat. Darüber hinaus dürfen  mobile Werbeanlagen nur in einem Abstand von 1,00 m, gemessen ab Grundstücks-/Gebäudegrenze, vor dem Geschäft/Ladenlokal aufgestellt werden. Das Hineinragen von Warenauslagen in den öffentlichen Straßenraum ist ebenfalls auf eine max. Tiefe von 1,00 m begrenzt.  Durch diese Regelungen werden  besonders für blinde und sehbehinderte Menschen eindeutige Laufachsen in Fußgängerbereich gesichert.  Sondernutzungen können eingeschränkt oder untersagt werden, soweit dies zur Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes erforderlich ist.

 

 

 

 

 

 

Die bisherige Regelung in § 4 Abs. 1 Buchstabe b), wonach  Werbeanlagen und Warenauslagen, die bis max 0,50 m –gemessen ab Grundstücks- / Gebäudegrenze- in den Gehweg hineinragen, erlaubnis- und gebührenfrei sind, entfällt.

Insgesamt wird durch die geschilderten Maßnahmen einer Verunstaltung des Straßen- und Stadtbildes entgegen gewirkt und eine klare und verbesserte Situation für mobilitätseingeschränkte und sehbehinderte Bürger und Bürgerinnen geschaffen

 

 

 

 

Anlagen:

II. Nachtrag zur Sondernutzungssatzung vom 08.06.1998

Synopse zum II. Nachtrag (§§ 4 u. 5)

Sondernutzungssatzung vom 08.06.1998

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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14.05.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - vertagt

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12.08.2008 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe vertagt diesen Tagesordnungspunkt bis zu ihrer Sitzung am 24.09.2008.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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20.08.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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21.08.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - vertagt

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26.08.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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27.08.2008 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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27.08.2008 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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02.09.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - vertagt

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18.09.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - vertagt

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24.09.2008 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

1.         Der II. Nachtrag zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für            Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Hagen    (Sondernutzungssatzung) vom 8. Juni 1998 wird beschlossen, wie er als Anlage             Gegenstand  der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 1089/2007) vom             31.07.2008 ist.

 

 

2.         Die Bezirksvertretung Haspe sieht für die Fußgängerzone im Stadtbezirk      Haspe sowie der Außenpräsentation von Waren keinen zusätzlichen    Regelungsbedarf und hält eine solche Vorgehensweise für den Einzelhandel im Stadtbezirk Haspe für schädlich.

Abstimmungsergebnis zu 1.:

x

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

Abstimmungsergebnis zu 2.:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

15

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0