Beschlussvorlage - 1105/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
a)-Teiländerung Nr. 81 – Krähnocken zum Flächennutzungsplan der Stadt HagenHier: Beschluss zur öffentlichen Auslegungb) Bebauungsplan Nr. 4/06 Wohnbebauung KrähnockenHier: Beschluss zur Öffentlichen Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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27.11.2007
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23.01.2008
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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05.12.2007
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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06.12.2007
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30.01.2008
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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11.12.2007
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06.02.2008
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2007
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07.02.2008
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Beschlussvorschlag
Zu a)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Flächennutzungsplan – Teiländerungsverfahrens Nr. 81 Krähnocken und die Begründung vom 23.10.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Zu b)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4/06 (581) Wohnbebauung Krähnocken und die Begründung vom 25.10.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der jeweiligen Plangebiete liegt in der Gemarkung Hagen, Flur 7, Flurstück 249 und Flurstück 423 (tlw.) sowie Flur 10, Flurstück 474 (tlw.)
Die eigentliche Baufläche liegt innerhalb des Flurstücks 249.
Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft:
- im Norden entlang der Grenze zu den bebauten Grundstücken an der Sunderlohstraße
- im Süden entlang der Grenze Flur 10, Flurstücke 453 und 541
- im Westen entlang der Grenze zum Flurstück 226
- im Osten verläuft die Abgrenzung entlang der Krähnockenstraße, wobei diese im Geltungsbereich des Plangebietes liegt.
In den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Nächster
Verfahrenschritt:
Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung im I Quartal 2008 wird voraussichtlich im 2. Halbjahr 2008 der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit diesen
Bauleitplanverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur
geordneten Entwicklung und Bebauung des ehemaligen „Elmar-
Sportplatzes“ an der Krähnockenstraße in Eilpe geschaffen. Je nach
gewählter Bauform können bis zu ca. 15 Wohneinheiten (WE) realisiert werden.
Begründung
Am
12.05.2005 hat die katholische Kirchengemeinde Herz Jesu den Antrag gestellt,
ihr Grundstück des ehemaligen „Elmar-Sportplatzes“ an der
Krähnockenstraße künftig in Wohnbaufläche umzuwidmen und dazu die Verfahren zur
Änderung des Planungsrechts einzuleiten. Im Vorfeld der Einleitung der
erforderlichen Verfahren wurde die „Entbehrlichkeit“ der Anlage mit
der Fachverwaltung abgestimmt. Es handelt sich hier um eine private Anlage der
Kirchengemeinde, auf die die Stadt keinen Zugriff hat. Eine formelle
Überlassung des Platzes zugunsten der Stadt und damit der Öffentlichkeit
besteht nicht.
Um
den aktuellen Bedarf an Bauland gerecht zu werden und damit einer weiteren Abwanderung
der Bevölkerung ins Umland entgegenzuwirken, müssen kurz- und mittelfristig
neue nachfragegerechte Bauflächen zur Verfügung gestellt werden.
Die
Fläche arrondiert die vorhandene Bebauung an der Krähnockenstraße. Die äußere
Erschließung ist vorhanden. Die Nähe zum Eilper Zentrum mit den dort vorhandenen
Infrastruktureinrichtungen macht den Standort zu einem attraktiven Wohngebiet.
Der Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr ist vorhanden.
Hinzu
kommt, dass gerade der Stadtbezirk Eilpe/Dahl aktuell nur geringe
Flächen-reserven für den Wohnungsbau zur Verfügung stellt.
Der Rat der Stadt Hagen hat
am 11.05.2006 die Einleitung des FNP-Teiländerungs-verfahrens Nr. 81 –
Krähnocken - und die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/06 (581)
Wohnbebauung Krähnocken beschlossen.
Am
19.06.2006 wurde auf Basis der Entwurfsplanung eine Bürgeranhörung (frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit) durchgeführt. Die Planung wurde in dieser
Veranstaltung kontrovers diskutiert. Es zeichnete sich ab, dass sich eine
Initiative gegen Wegfall des Platzes bilden würde. Das Protokoll der
Bürgeranhörung wird als Anlage beigefügt.
Der Verwaltung wurde eine
Unterschriftenliste mit ca. 260 Unterschriften gegen die Bebauung übergeben.
Am
20.06.2006 wurde ein Scopingtermin (Ermittlung der wesentlichen umweltrelevanten
Auswirkungen des Projekts) durchgeführt. Hier wurde mit den Fachbehörden und
–ämter der Umfang der erforderlichen begleitenden Untersuchungen erfasst.
Auf dieser Basis wurde die Planung fortgeschrieben und liegt nun als
Bebauungsplanentwurf für den Offenlegungsbeschluss vor.
Parallel
zur Bürgeranhörung und zum Scopingtermin wurde die Frühzeitige Beteiligung der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher belange durchgeführt.
Mit
Beschluss der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl am 14.08.2007 wurde die Verwaltung gem. Antrag der
SPD-Fraktion beauftragt:
„Bei
der Planung einer Bebauung des ehemaligen Elmar-Sportplatzes soll eine öffentliche
Fußwegeverbindung zwischen der Krähnockenstraße und der Straße Am Waldwege
eingeplant werden. Diese Wegeverbindung soll unter anderem auch den auf dem
Gelände zu planenden Spielplatz erreichbar machen.
Zusätzlich
soll geprüft werden, in wieweit dieses Projekt aus Mitteln des
„Stadtumbau West“ realisiert werden kann“.
Die
Verwaltung hat den Prüfauftrag in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Fachämtern
bearbeitet. Dabei ist festgestellt worden, dass die geplante Bebauung vom
Umfang her nicht der Auslöser für einen neuen Spielplatz sein kann.
An
der Krähnockenstraße besteht auf dem, dem geplanten Baugebiet gegenüberliegendem
Grundstück bereits ein öffentlicher Spielplatz für Kinder bis ca. 12 Jahre, der
vor wenigen Jahren in seiner Substanz erneuert wurde. Ein zusätzlicher
Spielplatz würde nur dann Sinn machen, wenn auf einer vergleichsweise größeren
Fläche (min. 1.500 qm) tatsächlich zusätzlich ein Angebot für
„ältere“ Kinder gemacht werden könnte. Dieses aber lässt sich nach
Rücksprachen mit dem zuständigen Fachamt und dem Investor nicht darstellen.
Einerseits entstehen mit der Einrichtung eines solchen „Spielplatzes“
in der unmittelbaren Nähe zur Wohnbebauung ständige Konfliktpotentiale mit der
Nachbarschaft, andererseits wird die Wirtschaftlichkeit des Projekts aufgrund
des Erschließungsmehraufwands in Relation zum Erlös in Frage gestellt.
Zur
generellen Frage der gewünschten Wegeverbindung kann gesagt werden, dass eine
öffentliche Wegeverbindung aufgrund der schwierigen Topographie (ca. 5,00 m
Höhenunterschied) und des damit verbundenen aufwendigen und kostenintensiven
Ausbaus (einschließlich der erforderlichen Unterhaltung) kaum umzusetzen ist.
Die Verwaltung hält die vorhandenen Wegebeziehungen zur Stadt und zum Zentrum
Eilpe sowie auch aus dem Gebiet heraus zu den Infrastruktureinrichtungen und
den Haltepunkten des öffentlichen Personennahverkehrs für ausreichend. Das
Projekt kann nicht aus Mitteln „Stadtumbau West“ realisiert werden.
Parallel zu den Bauleitplanverfahren läuft das Projekt Stadtumbau West
– Oberhagen/Eilpe. Zu den verschiedenen Maßnahmen dieses Projektes gehört
auch die Planung und die Errichtung eines Bolzplatzes zwischen den Elbershallen
und dem Quartier Elisabethstraße. Imwiefern und wann diese Maßnahme realisiert
wird, dazu kann in diesen Bauleitplanverfahren keine Aussage getroffen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
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46,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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140 kB
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3
|
(wie Dokument)
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64 kB
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4
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(wie Dokument)
|
124,2 kB
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5
|
(wie Dokument)
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829,9 kB
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6
|
(wie Dokument)
|
746,9 kB
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|
7
|
(wie Dokument)
|
79 kB
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05.12.2007 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem RAT der Stadt Hagen, den Beschluss
gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig abgelehnt |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
Zusatz des
Landschaftsbeirates:
Der Landschaftsbeirat Hagen empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, zunächst die Frage der Entwässerung genau zu prüfen, da aus Sicht des Landschaftsbeirates die Entwässerungsproblematik gem. den Ausführungen in der Begründung nicht geklärt ist.
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Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
12 |
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Dagegen: |
0 |
|
Enthaltungen: |
0 |
30.01.2008 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Umweltausschuss stimmt der Vorlage 1105/2007 mit dem Zusatz zu, dass
von der Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
und des Rates darzulegen ist, dass der Kanal ausreichend dimensioniert ist, so
dass sich keine Gewährleistungsansprüche gegen die Stadt ergeben.