11.12.2007 - 18 a)-Teiländerung Nr. 81 – Krähnocken zum Flächen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 11.12.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Der Landschaftsbeirat hat lt. Herrn Asbeck den
Beschlussvorschlag einstimmig abgelehnt mit dem Zusatz, zunächst die ungeklärte
Entwässerungsproblematik zu prüfen. Da die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl sowie
der Umweltausschuss eine 1. Lesung durchgeführt hätten, schlage er dies auch
für diesen Ausschuss vor.
Hiergegen werden keine Bedenken erhoben.
Beschluss:
Zu a)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Flächennutzungsplan – Teiländerungsverfahrens Nr. 81 Krähnocken und die Begründung vom 23.10.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Zu b)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4/06 (581) Wohnbebauung Krähnocken und die Begründung vom 25.10.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der jeweiligen Plangebiete liegt in der Gemarkung Hagen, Flur 7, Flurstück 249 und Flurstück 423 (tlw.) sowie Flur 10, Flurstück 474 (tlw.)
Die eigentliche Baufläche liegt innerhalb des Flurstücks 249.
Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft:
- im Norden entlang der Grenze zu den bebauten Grundstücken an der Sunderlohstraße
- im Süden entlang der Grenze Flur 10, Flurstücke 453 und 541
- im Westen entlang der Grenze zum Flurstück 226
- im Osten verläuft die Abgrenzung entlang der Krähnockenstraße, wobei diese im Geltungsbereich des Plangebietes liegt.
In den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Nächster
Verfahrenschritt:
Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung im I Quartal 2008 wird voraussichtlich im 2. Halbjahr 2008 der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
46,7 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
140 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
64 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
124,2 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
829,9 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
746,9 kB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
79 kB
|
