06.02.2008 - 9 a)-Teiländerung Nr. 81 – Krähnocken zum Flächen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Auf Grund des Beschlusses des Umweltausschusses, der eine ausreichende Dimensionierung des Kanals gefordert hatte, so dass sich keine Gewährleistungsansprüche ergeben könnten, verliest Herr Schädel eine Stellungnahme der SEH, mit dem Fazit, dass von dort satzungsgemäß der Abfluss des Hangwassers gewährleistet würde. Dies stände jedoch unter der Voraussetzung, dass eine baulich intakte Anlage das Hangwasser tatsächlich dem Kanal zuführen könne. Hierfür sei auch eine regelmäßige Unterhaltung wie z.B. Freihalten von Graben und Einlauf, sowie Erhalt der Verwallung durch die Grundstückeigentümer erforderlich. Der rechnerische Nachweis habe zu keinem Überstau geführt.

 

Herr Asbeck lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Zu a)

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Flächennutzungsplan – Teiländerungsverfahrens Nr. 81 Krähnocken und die Begründung vom 23.10.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4/06 (581) Wohnbebauung Krähnocken und die Begründung vom 25.10.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der jeweiligen Plangebiete liegt in der Gemarkung Hagen, Flur 7, Flurstück 249 und Flurstück 423 (tlw.) sowie Flur 10, Flurstück 474 (tlw.)

Die eigentliche Baufläche liegt innerhalb des Flurstücks 249.

 

Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft:

-          im Norden entlang der Grenze zu den bebauten Grundstücken an der Sunderlohstraße

-          im Süden entlang der Grenze Flur 10, Flurstücke 453 und 541

-          im Westen entlang der Grenze zum Flurstück  226

-          im Osten verläuft die Abgrenzung entlang der Krähnockenstraße, wobei diese im Geltungsbereich des Plangebietes liegt.

 

In den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

 

Nächster Verfahrenschritt:

 

Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung im I Quartal 2008 wird voraussichtlich im 2. Halbjahr 2008 der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Meier aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.

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Anlagen zur Vorlage