06.02.2008 - 9 a)-Teiländerung Nr. 81 – Krähnocken zum Flächen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Mi., 06.02.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Auf Grund des Beschlusses des Umweltausschusses,
der eine ausreichende Dimensionierung des Kanals gefordert hatte, so dass sich
keine Gewährleistungsansprüche ergeben könnten, verliest Herr Schädel eine
Stellungnahme der SEH, mit dem Fazit, dass von dort satzungsgemäß der Abfluss
des Hangwassers gewährleistet würde. Dies stände jedoch unter der
Voraussetzung, dass eine baulich intakte Anlage das Hangwasser tatsächlich dem
Kanal zuführen könne. Hierfür sei auch eine regelmäßige Unterhaltung wie z.B. Freihalten
von Graben und Einlauf, sowie Erhalt der Verwallung durch die
Grundstückeigentümer erforderlich. Der rechnerische Nachweis habe zu keinem Überstau
geführt.
Herr Asbeck lässt über den Beschlussvorschlag der
Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Flächennutzungsplan – Teiländerungsverfahrens Nr. 81 Krähnocken und die Begründung vom 23.10.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Zu b)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4/06 (581) Wohnbebauung Krähnocken und die Begründung vom 25.10.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der jeweiligen Plangebiete liegt in der Gemarkung Hagen, Flur 7, Flurstück 249 und Flurstück 423 (tlw.) sowie Flur 10, Flurstück 474 (tlw.)
Die eigentliche Baufläche liegt innerhalb des Flurstücks 249.
Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft:
- im Norden entlang der Grenze zu den bebauten Grundstücken an der Sunderlohstraße
- im Süden entlang der Grenze Flur 10, Flurstücke 453 und 541
- im Westen entlang der Grenze zum Flurstück 226
- im Osten verläuft die Abgrenzung entlang der Krähnockenstraße, wobei diese im Geltungsbereich des Plangebietes liegt.
In den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Nächster
Verfahrenschritt:
Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung im I Quartal 2008 wird voraussichtlich im 2. Halbjahr 2008 der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Anlagen zur Vorlage
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746,9 kB
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