23.01.2008 - 6.1 a)-Teiländerung Nr. 81 – Krähnocken zum Flächen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Schulz (SPD) kritisiert, dass der damals gefasste Beschluss, einen Bolzplatz sowie eine Wegeführung in die Planung zu integrieren, nicht eingehalten wurde und kündigt wiederholt ausdrücklich an, dass er deshalb dieser Vorlage nicht zustimmen werde.

 

Herr Dr. Preuß argumentiert wie folgt: So sei die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl schon in der Lage einen gewissen Einfluss nehmen zu können, was mit dem Grundstück passiere. Die dafür notwendige Änderung des Flächennutzungsplans bedarf eben auch der Zustimmung der Politik. Hier müsse sorgfältig abgewogen werden, wovon die Zustimmung abhängig gemacht werden soll. Das können zum Beispiel gewisse Randbedingungen sein, die auch aus gesamtstädtischer Sicht sinnvoll sind.

So habe die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl einstimmig beschlossen, sowohl einen Bolzplatz als auch eine Wegeführung mit in die Planungen aufzunehmen. Dies sei, so Herr Dr. Preuß, mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt worden. So werde an anderer Stelle, mit sehr ähnlichen Voraussetzungen, ganz anders argumentiert. Das Beispiel sei die geplante Wohnbebauung Ergster Weg. Dort gebe es bereits eine Jugendeinrichtung, in der Jugendgruppen nächtigen und dort entsprechend viel Lärm verursachen. Hier jedoch sehe die Verwaltung kein Problem mit einem möglichen Konfliktpotenzial.

Zudem dürfe die Entscheidung der Politik nicht aussehen, als wäre sie vom Nutzen und Gewinn des Investors abhängig. Der geforderte Bolzplatz als auch die Wegeführung seien aus Sicht des Herrn Dr. Preuß Einschränkungen, die zumutbar sind.

So möchte Herr Dr. Preuß die Vorlage dahingehend ändern, dass beide Punkte, wie bereits am 14.08.2007 durch die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beschlossen, als Forderung vor Offenlage eingearbeitet werden.

 

Frau Priester-Büdenbender kritisiert den erbrachten Vergleich mit dem Stadtteil

Berchum. Dies sei ebenso verwunderlich, wie Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Zudem gehe es zunächst um rechtliche Rahmenbedingungen der Planoffenlegung, damit auch die Bürger ihre Anliegen schriftlich niederlegen können. Somit sei man am Anfang des Verfahrens. Ferner sei es von der Bürgerschaft schon ein bisschen beschämend gewesen, sowohl in der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl als auch im Rat, den Mitgliedern anzulasten, dass man das Kindeswohl nicht im Auge behalte. Man sei sehr wohl darauf bedacht auch nachhaltig Möglichkeiten für Kinder zu schaffen. Gleichwohl habe man nicht die Möglichkeit, jedem, der auf seinem Grundstück bauen möchte, dies zu verwehren.

So seien die Argumente mehr als genug ausgetauscht. Aus diesem Grund bittet Frau Priester-Büdenbender nun zu einer Entscheidung zu gelangen.

 

Herr Schulz (SPD) schließt sich der Auffassung des Herrn Dr. Preuß an und hält es ebenfalls für sinnvoll, vor Beschlussfassung zur Offenlegung die geforderten Anliegen einzuarbeiten.

 

Weitere Wortmeldungen gibt es nicht, sodass Herr Wölm über Tagesordnungspunkt geteilt in a) und b) getrennt abstimmen lässt.

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Zu a)

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Flächennutzungsplan – Teiländerungsverfahrens Nr. 81 Krähnocken und die Begründung vom 23.10.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 8

Dagegen:

 2

Enthaltungen:

 1

 

 

Zu b)

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4/06 (581) Wohnbebauung Krähnocken und die Begründung vom 25.10.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich der jeweiligen Plangebiete liegt in der Gemarkung Hagen, Flur 7, Flurstück 249 und Flurstück 423 (tlw.) sowie Flur 10, Flurstück 474 (tlw.)

Die eigentliche Baufläche liegt innerhalb des Flurstücks 249.

 

Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft:

-          im Norden entlang der Grenze zu den bebauten Grundstücken an der Sunderlohstraße

-          im Süden entlang der Grenze Flur 10, Flurstücke 453 und 541

-          im Westen entlang der Grenze zum Flurstück  226

-          im Osten verläuft die Abgrenzung entlang der Krähnockenstraße, wobei diese im Geltungsbereich des Plangebietes liegt.

 

In den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

Nächster Verfahrenschritt:

 

Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung im I Quartal 2008 wird voraussichtlich im 2. Halbjahr 2008 der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 1

Enthaltungen:

 0

 

 

 

Die Sitzung wird für eine Pause von 16:45 bis 17:00 Uhr unterbrochen.

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage