Beschlussvorlage - 0454/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gesamtschau der Maßnahmenplanung wird zur Kenntnis genommen.

Der vorgeschlagenen Prioritätenfolge wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der beschlossenen Prioritätenfolge die erforderlichen Anträge beim Zuwendungsgeber zu stellen. Die für die Umsetzung der Maßnahmen benötigten Eigenmittel werden für das Haushaltsjahr 2008 für den Vermögenshaushalt angemeldet..

 

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Sachverhalt

Gegenüber der erfolgten Beantragung von Zuwendungen für den Stadtumbau Oberhagen / Eilpe nach Bauabschnitten wird durch Konkretisierung der Inhalte eine Prioritätenumschichtung erforderlich. Diese ist gegenüber dem Zuwendungsgeber zu benennen, da die vorhandenen Zuwendungsbescheide für den 1. und 2. Bauabschnitt sowie die Bescheidung des 3. Bauabschnittes davon berührt werden. Gleichzeitig ist die Sicherung der Eigenmittelfinanzierung zu dokumentieren.


 
Anlass

Eine Überarbeitung der mit dem Grundförderantrag sowie den Zuwendungsanträgen für die Bauabschnitte 1 bis 3 eingereichten Kosten- und Maßnahmenübersichten ist aus verschiedenen Gründen erforderlich geworden:

 

Seit dem 14.12.2006 liegt ein Konzept- und Gebietsbeschluss zu den Maßnahmenschwerpunkten des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Oberhagen / Eilpe vor. Da die Konzeptentwicklung von einem breit angelegten Beteiligungsprozess begleitet wurde, sind abweichend zu den vorhergegangenen Antragsterminen neue Maßnahmenschwerpunkte und Projektideen entwickelt worden und es

müsste im Planungsprozess zunächst die Bereitschaft privater Projektpartner ermittelt werden.

 

Im Laufe des Planungsprozesses und mit zunehmender öffentlicher Wahrnehmung des Stadtumbauprogrammes sind eine Reihe von Anträgen Privater eingegangen, die als neue Projekte den einzelnen Fördertatbeständen zugeordnet wurden, nachdem zunächst ihre Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes festgestellt wurde.

 

Einzelne beantragte Maßnahmen, für die teilweise schon eine Bewilligung vorliegt, sollen nicht mehr umgesetzt werden, weil für sie eine politische Beschlussfassung fehlt, bzw. diese Maßnahmen aufgrund neuerer Entwicklungen nicht mehr oder nicht mehr im beantragten Umfang erforderlich sind (Beispiel Kreisverkehr und Linksabbiegespur oder Blockbereich Jägerstraße / Flurstraße / Franzstraße)                                                                .

 

Für Flächen, die im städtebaulichen Entwicklungskonzept als im Bestand zu sichern dargestellt wurden, ist durch Aufgabe von Nutzungen / Betriebsverlagerungen ein akuter Handlungsbedarf und ein Planerfordernis im Sinne der einheitlichen und zügigen Entwicklung entstanden ( Firma Putsch).

 

Einzelne beantragte Maßnahmen mit Privaten, für die als Platzhalter im Antrag ein bestimmter Raumbezug hergestellt wurde, lassen sich nicht mehr bzw. nicht mehr im beabsichtigten Umfang durchführen oder sind in ihrer Priorität durch andere Maßnahmenbereiche verschoben worden. Für diese Erkenntnis war erst einmal die Abstimmung mit den betroffenen Eigentümern notwendig. Umgekehrt haben neue und andere Maßnahmenbereiche aus späteren Bauabschnitten eine andere Priorität erhalten, so dass Maßnahmenbereiche aus dem 3. Bauabschnitt vorgezogen werden sollen.

 

Prioritätenbildung

Kriterium für die Prioritätenumschichtung ist nicht die Einstufung nach „wichtig“ und „unwichtig“. Vielmehr geht es um Realisierungsstand und -aussichten  der einzelnen Maßnahmen, also um die Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer, die politische Beschlusslage, die Plan- und Abstimmungsreife und schließlich die gesicherte Finanzierung / Bereitstellung von Mitteln.

 

Aus den Zuwendungsbescheiden für den 1. und 2. Bauabschnitt ergeben sich nicht verplante Mittel sowie Bewilligungen für nicht mehr zur Durchführung bestimmte Maßnahmen. Diese sollen zugunsten  umsetzungsreifer und in der Priorität vorzuziehender Maßnahmen aus späteren Bauabschnitten umgeschichtet werden  (siehe Kennzeichnung in Tabelle).

 

Der Zuwendungsgeber erwartet darüber hinaus als Grundlage für eine Bescheidung eine weitere Prioritätensetzung und Abschnittsbildung für den mit einem relativ hohen Kostenansatz versehenen 3. Bauabschnitt.

 

Systematik der Aufstellung

Die Maßnahme-Nummern beziehen sich auf die Bezeichnungen der Maßnahmenschwerpunkte des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und lassen sich den Maßnahmebereichen im Übersichtsplan direkt zuordnen.

 

Aus den Zuwendungsbescheiden für den 1. und 2. Bauabschnitt ergeben sich nicht verplante Mittel sowie Bewilligungen für nicht mehr zur Durchführung bestimmte Maßnahmen im Vermögenshaushalt in einer Gesamthöhe von 1.130.000,-€, die zugunsten umsetzungsreifer und in der Priorität vorzuziehender Maßnahmen aus späteren Bauabschnitten umgeschichtet werden sollen (siehe Kennzeichnung in Tabelle). Für die in 2008 durchzuführenden Maßnahmen werden im Vermögenshaushalt 3.293.750 € eingestellt. Die zu erwartenden Einnahmen betragen 2.111.251 €, so dass der Eigenanteil 1.182.500 € beträgt.

Im Verwaltungshaushalt betragen die Ausgaben für insgesamt sieben Maßnahmen 147.850 €, die Einnahmen aus Zuwendungen betragen 119.780 €, so dass der Eigenmittelanteil 28.070 € beträgt.

Für das laufende Jahr 2007 gibt es für die Maßnahmen mit oberster Priorität die Notwendigkeit zur Konkretisierung bzw. zur Schaffung von Planungsrecht, z.B. Spiel- und Grünfläche Frankfurter Straße, da das vorliegende städtebauliche Entwicklungskonzept nur Rahmenplanschärfe enthält. Die nun anschließende konkrete Maßnahmenplanung beinhaltet notwendige Klärungen und Vorbereitungen wie Aussagen zur Statik, Bodenbeschaffenheit, Vermessungen, z. B. „Volmeblick“ und Brücke sowie vertiefende Planungen, z. B. Blockentwicklungskonzepte mit Kostenberechnungen in 2007, damit ab dem I.Quartal 2008 mit der baulichen Umsetzung begonnen werden kann. Diese Maßnahmenplanung ist erforderlich, damit die ausführenden Ämter Ausführungsplanungen, Ausschreibungen und letztendlich Vergaben für Bauleistungen tätigen können. Alle investiven Projekte sind der Bezirksregierung vorab schriftlich zur Genehmigung vorzulegen – auch dafür wird die Maßnahmenplanung mit Kosten benötigt. Erst danach erfolgt die Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten und eine Förderzusage als Voraussetzung, dass ausgeschrieben werden kann. Das bedeutet für die Zuordnung von Mitteln, dass in 2007 die Kosten für die Maßnahmeplanungen anfallen und in 2008 die Mittel für die baulichen Umsetzungen bereitgestellt werden müssen. 

 

Weiteres Vorgehen

Die vorgelegte Aufstellung der Gesamtschau der Maßnahmen dient als erste Diskussionsgrundlage und ist nicht als statisch anzusehen. Ihre Einbringung erfolgte in der Lenkungsgruppe Stadtumbau Oberhagen / Eilpe am 28.03.2007 (jedoch ohne Kostenansätze).  Eine Fortschreibung ist notwendig und wird im halbjährlichen Turnus als Berichterstattung vom Zuschussgeber erwartet. Als nächster Stichtag ist der 31. Juli 2007 verbindlich vorgesehen.

 

In der Abfolge – Abgleich mit der Kämmerei, Beratung in den politischen Gremien, Abgleich mit dem Zuwendungsgeber (Berichtswesen) – wird die Gesamtschau Grundlage für eine ständig fortzuschreibende Kosten- und Finanzierungsplanung.

 

Nach erfolgter Beschlussfassung wird die Gesamtschau Grundlage für einen Änderungsantrag bei der Bezirksregierung. Die Maßnahmen / Teilmaßnahmen der 1. Priorität sollen vorrangig umgesetzt werden bzw. deren Umsetzung zügig vorbereitet werden. Hierfür sind die entsprechenden Zuwendungsbedarfe abzurufen und die Eigenmittelanteile in den Vermögenshaushalt entsprechend der dargestellten Prioritäten einzustellen. Die beschlossene Gesamtschau wird Grundlage und Einstieg für die Fortschreibung über die weiteren Projektjahre.

 

Die beschlossene Gesamtschau und die gleichzeitige / parallele Abstimmung mit dem Zuwendungsgeber schafft Sicherheit für interessierte und kooperationsbereite Grundstückseigentümer, damit nicht in der sensiblen Anfangsphase des Stadtumbauprozesses Vertrauen verspielt wird.

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

x

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

 

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

x

 Einnahmen

2.111.250

 EUR

x

 Sachkosten

3.293.750

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

 HH-Jahr 2008

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

6150.361.1420.x

2.111.250

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

6150.950.1420.9

3.293.750

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

1.182.500

     

     

     

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

x

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

x

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.05.2007 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Gesamtschau der Maßnahmenplanung wird zur Kenntnis genommen.

Der vorgeschlagenen Prioritätenfolge wird mit Ausnahme der Maßnahmen-Nr. B 1 (Aufstellung Gesamtschau Seite 2) zugestimmt. Diese wechselt von Priorität III. zur Priorität I. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der beschlossenen Prioritätenfolge die erforderlichen Anträge beim Zuwendungsgeber zu stellen. Die für die Umsetzung der Maßnahmen benötigten Eigenmittel werden für das Haushaltsjahr 2008 für den Vermögenshaushalt angemeldet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 10

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Erweitern

30.05.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

31.05.2007 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

28.08.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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30.08.2007 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Gesamtschau der Maßnahmenplanung wird zur Kenntnis genommen.

Der vorgeschlagenen Prioritätenfolge wird mit Ausnahme der Maßnahmen-Nr. : B 1 (Aufstellung Gesamtschau Seite 2) zugestimmt. Diese wechselt von Priorität III. zur Priorität I. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der beschlossenen Prioritätenfolge die erforderlichen Anträge beim Zuwendungsgeber zu stellen. Die für die Umsetzung der Maßnahmen benötigten Eigenmittel werden für das Haushaltsjahr 2008 für den Vermögenshaushalt angemeldet..

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen