Beschlussvorlage - 0033/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Beschlussfassung erfolgt gemäß dem Ergebnis der Beratung.

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Sachverhalt

Mit seinem Bürgerantrag vom 07.12.2006 möchte der Deutsche Gewerkschaftsbund, gemeinsam mit dem Institut für Kirche und Gesellschaft der ev. Kirche Westfalen und dem Kirchenkreis Hagen eine Verbesserung der Situation der von Armut betroffenen Bürgerinnen und Bürger herbeiführen. Der Ausschuss wird gebeten, sich mit dem hierzu aufgestellten Forderungskatalog zu befassen.


 
In seinem Bürgerantrag schildert der Deutsche Gewerkschaftsbund, dass das Thema Armut seit einigen Jahren einen gemeinsamen Arbeitsschwerpunkt zwischen dem Institut für Kirche und Gesellschaft der evangelischen Kirche Westfalen, dem Kirchenkreis Hagen und dem DGB Ruhr- Mark darstellt. Aufgrund der jüngsten gemeinsamen Aktivitäten wurde der 1. Hagener Armutsrundgang unter der Überschrift „Auf den Spuren der Armut- der Armut begegnen“ durchgeführt. Im Anschluss dazu erstellten die Teilnehmer einen Forderungskatalog. Dieser wird dem Ausschuss vorgelegt mit der Bitte, sich mit dem Thema zu befassen und eine positive Entscheidung im Sinne der betroffenen Menschen herbeizuführen. Dem Bürgerantrag beigefügt sind die hierzu veröffentlichten Presseberichte.

 

Der Forderungskatalog beinhaltet die folgenden Punkte:

 

  1. Die Stadt Hagen muss Schulbücher und Schulverpflegung für ALG II- Empfänger und deren Kinder kostenlos bereitstellen.
  2. Die Stadt Hagen muss sich beim Energieversorger Mark E über ihre Vertreter im Aufsichtsrat und der Aktionärsversammlung für folgende Forderungen einsetzen:

 

a)     Sozialtarif für Strom und Heizung  (es ist zu prüfen, inwieweit die jährliche Gewinnausschüttung der Mark E zur Abpufferung eines solchen Sozialtarifes beitragen kann)

b)     Keine Sperre der Strom- und Heizenergie, wenn die ARGE oder das Sozialamt zusagen, die Zahlung der künftigen Abschlagszahlungen direkt an Mark E zu leisten

c)      Mark E wird aufgefordert, bei künftigen Veränderungen der Energiepreise die monatliche Abschlagszahlung umgehend anzupassen.

 

  1. Der Regelsatz von 345 € ist nicht mehr existenzsichernd. Die Bundesregierung muss den Regelsatz anpassen an den starken Anstieg bei den Energiekosten und die allgemeinen Preissteigerungen sowie die Mehrwertsteuererhöhung ab 2007. Dies hat auch der Ombudsrat in seinem Gutachten festgestellt. Alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, sich für eine solche Anpassung einzusetzen.

 

  1. Eingliederungsmittel der ARGE sind für längerfristige Qualifizierungen und die Verstetigung von Maßnahmen einzusetzen. Wir lehnen die Ausweitung von 1-Euro- Jobs ab. ARGE, Politik und Verbände müssen dringend die Diskussion über die Einführung eines 2. Arbeitsmarktes in Hagen führen.

 

  1. Die Fachstelle für Obdachlose  - unterstützende Hilfen zur dauerhaften Wohnraumsicherung – ist dauerhaft zu sichern. Ebenso muss die Kommune die medizinische Versorgung für Obdachlose sicherstellen. Bei einer finanziellen Beteiligung der Stadt Hagen in Höhe von 12.000 € würden für dieses Angebot dann 31.500 € zur Verfügung stehen.

 

  1. Die Schuldnerberatung ist dauerhaft zu sichern und gegebenenfalls bedarfsgerecht auszubauen.

 

  1. Der Bedarf an unabhängiger Beratung bei Langzeitarbeitslosen wächst. Das HALZ (Hagener Arbeitslosenzentrum) ist dauerhaft mit einer zweiten Personalstelle auszustatten.

 

Zu Punkt 2 des Forderungskatalogs (Energieversorgung) wird auf die Vorlage Nr. 0492/2007 verwiesen.

 

Zu den übrigen im Bürgerantrag genannten Punkten liegen folgende Stellungnahmen der Verwaltung sowie der zuständigen externen Institutionen vor:

 

  1. Schulbücher und Schulverpflegung

 

Laut Stellungnahme des Amtes für Schulverwaltung und Hochschulwesen der Stadt Hagen erhalten Empfängerinnen und Empfänger von ALG II bei der Schulverpflegung an den Hauptschulen Vorhalle und Dahl und an den Gesamtschulen Fritz- Steinhoff, Haspe und Eilpe eine Ermäßigung von 50%. In besonders schwierigen Fällen unterstützen die Schulen auf pragmatische Weise die betroffenen Schülerinnen und Schüler, etwa durch die dort bestehenden Fördervereine.

 

Durch das neue Schulgesetz entfällt der Eigenanteil, der von den Eltern für Schulbücher zu leisten ist, nur für Empfänger und Empfängerinnen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz/ SGB XII. Grundsätzlich bedeutet dies, dass alle übrigen Eltern den Eigenanteil aus eigenen Mitteln aufbringen müssen. Die Schulen sind dazu angehalten, diese Eltern zu unterstützen, um beispielsweise über Fördervereine oder in Form einer Buchausleihe zu Lösungen zu kommen. In begründeten „Einzelfällen von besonderer Härte“ können Bücher, analog der Regelung bei SGB XII- Empfängern, auch aus städtischen Mitteln beschafft werden. Ziel war und ist, dass kein Kind ohne die benötigten Schulbücher bleibt. Mit Hilfe der Schulen in Hagen ist dies bisher gelungen, es ist kein Fall bekannt, in dem ein Schulkind ohne Schulbücher geblieben wäre.

 

 

  1. Sozialtarif für Strom und Heizung

 

Zur Frage eines Sozialtarifs für Strom und Heizung sowie eines Verzichts auf die Liefersperre wird auf die Vorlage Nr. 0492/2007 verwiesen.

 

  1. Höhe des Regelsatzes

 

Die Anpassung der Höhe des Regelsatzes ist keine Angelegenheit der Stadt Hagen, sondern des Bundesgesetzgebers. Zu diesem Punkt des Bürgerantrags wurde daher der Hagener Bundestagsabgeordnete, Herr René Röspel, SPD, um Stellungnahme gebeten. Herr Röspel teilte mit, dass er zur Frage der angemessenen Höhe des Regelsatzes und seiner künftigen Gestaltung, angesichts der absehbaren Preisentwicklung und Ausgabensteigerungen für private Haushalte, bereits im Dezember 2006 eine Anfrage an Herrn Bundesminister Franz Müntefering gerichtet habe. In dessen Auftrag habe der Parlamentarische Staatssekretär Herr Gerd Andres, geantwortet. Herr Staatssekretär Andres habe erklärt, dass die Auswertung der letzten Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS), auf deren Grundlage die Leistungshöhe in der Grundsicherung für Arbeitslose und in der Sozialhilfe festgelegt wurde, die Höhe des derzeitigen Regelsatzes von 345 Euro bestätigt habe. Auch das Bundessozialgericht habe die Höhe der Regelleistung und die Bedarfsermittlung vom 23.November 2006 als verfassungskonform angesehen. Daher bestehe aus Sicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kein Bedarf, die Höhe der Regelleistung zu überprüfen. Um Preisentwicklungen angemessen zu berücksichtigen, werde jeweils zum 1. Juli eines Jahres die Regelleistung um den Prozentsatz angepasst, um den sich auch der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändere. Zusätzlich werde, entsprechend der Regelungen des SGB XII für die Bemessung des Regelsatzes in der Sozialhilfe, auf der Basis einer neuen EVS die Regelsatzbemessung regelmäßig überprüft. Auch beim Sozialhilfesatz spreche aus Sicht der Bundesregierung vieles dafür, für die Fortschreibung der Regelsätze zwischen zwei EVS (alle fünf Jahre) den Rentenwert zu verwenden.

 

Die aktuelle EVS spiegele die Verbrauchsausgaben im Jahr 2003 wider. Preisentwicklungen, etwa durch die Mehrwertsteuererhöhung, würden in die nächste EVS 2008 einfließen. Das Ministerium habe darauf hingewiesen, dass die Steuererhöhung zum 01. Januar 2007 nur den vollen und nicht den ermäßigten Mehrwertsteuersatz betreffe, weshalb die Preisentwicklung etwa bei den Lebensmitteln und beim Nahverkehr davon unbeeinflusst geblieben seien. Ob und in welcher Höhe eine Überwälzung der Mehrwertsteuer auf die Verbrauchsausgaben erfolge, ließe sich nach Auskunft des Ministeriums nicht abschätzen.

 

Herr Röspel teilt ergänzend mit, dass das Thema „Gerechtigkeit der EVS- Anbindung“ auf Bundesebene auch künftig diskutiert werde. Dazu müsse allerdings zunächst die Konjunkturentwicklung beobachtet werden.

 

  1. Verwendung der Eingliederungsmittel der ARGE

 

Zu der Forderung des DGB, die Eingliederungsmittel der ARGE für längerfristige Qualifizierungen und der Verstetigung von Maßnahmen einzusetzen, statt die Ausweitung von 1-Euro-Jobs anzustreben, liegt keine Stellungnahme vor. Diese Diskussion ist, so ergibt es sich aus der Formulierung im Bürgerantrag, zwischen der ARGE, der Politik und den Verbänden zu führen.

 

  1. Sicherung der Fachstelle für Obdachlose

 

Aus der zu diesem Punkt übersandten Stellungnahme des Fachbereiches Jugend und Soziales der Stadt Hagen ergibt sich folgendes:

 

Die Fachstelle für Obdachlose (Zentrale Fachstelle für Wohnraumsicherung und Wohnraumversorgung in Notfällen) leiste seit 1998 eine erfolgreiche Arbeit bei der Verhinderung von Obdachlosigkeit. Die Existenz dieser Einrichtung sei daher nicht in Frage zu stellen. Wesentliche Elemente des Konzeptes der zentralen Fachstelle seien, neben der Übernahme von Mietrückständen zur Verhinderung von Wohnungsverlusten, die Einbindung von Schuldner- und Insolvenzberatung sowie Reintegrationshilfen, die noch bis Mitte 2007 von der Arbeiterwohlfahrt Hagen/ Märkischer Kreis durchgeführt würden.

 

Hinsichtlich des letztgenannten Bereiches wurde vom Sozialausschuss in seiner Sitzung am 12.02.2007 einstimmig folgender Beschluss gefasst (Drucksachen- Nr. 1025/2006):

 

1.      Übergangsweise wird der städtische Zuschuss an die Arbeiterwohlfahrt Hagen/ Märkischer Kreis in Höhe von 31.500 Euro weiter gezahlt. Die Arbeiterwohlfahrt und die Stadt bemühen sich in Gesprächen mit der Wohnungswirtschaft um eine Co- Finanzierung.

2.      Bei der Zentralen Beratungsstelle für Wohnraumsicherung und Wohnungsnotfälle wird ab 01.07.2007 jährlich ein Betrag von 50.000 Euro bereit gestellt, um weiter Reintegrationshilfen bei der AWO im Einzelfall im Rahmen von Fachleistungsstunden in Auftrag geben zu können. Der Betrag der Wohnungswirtschaft wird auf diesen Ansatz angerechnet.

3.      Sofern das Angebot der Reintegrationshilfen durch die zentrale Fachstelle weiter in Anspruch genommen werden kann, werden zum Jahresende 2007 zur Kompensation des städtischen Anteils drei weitere als Notunterkünfte genutzte Häuser abgemietet. Die jährliche Kostenersparnis beträgt ca. 55.000 Euro.

 

Die medizinische Versorgung von Wohnungslosen wird zurzeit durch das Gesundheitsamt im städtischen Männerasyl sichergestellt. Ferner gibt es Angebote des Diakonischen Werkes auf ehrenamtlicher Basis. Die Stadt Hagen befindet sich derzeit in Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) hinsichtlich einer Kostenbeteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung selbst bzw. der gesetzlichen Krankenkassen. Das Ergebnis dieser Verhandlungen wird anschließend von der Politik zu bewerten sein. Nach dem jetzigen Stand müsste sich die Stadt Hagen mit einem Betrag von 12.000 € an den Kosten beteiligen, würde aber für die Leistungen des Gesundheitsamtes eine Erstattung in Höhe von rund 31.000 € erhalten können.

 

  1. Sicherung der Schuldner- und Insolvenzberatung

 

Der Rat der Stadt Hagen beschloss in seiner Sitzung am 11.05.2006 die Ausweitung der städtischen Schuldnerberatung im Jahr 2007 um eine weitere Stelle. Dieser Beschluss stand unter dem Vorbehalt, dass diese Erweiterung des Hilfeangebotes erforderlich ist. Dazu wurde die Verwaltung aufgefordert, im Herbst 2006 einen Bericht über die Entwicklung des Hilfebedarfs in der Schuldnerberatung vorzulegen. Dieser Bericht wurde dem Sozialausschuss am 18.10.2006 vorgelegt (Drucksachen-Nr. 0775/2005) und dort zur Kenntnis genommen. Der Rat befasste sich mit diesem Thema noch einmal in seiner Sitzung am 14.12.2006 (Drucksachen- Nr. 0749/2006). Es wurde folgender Beschluss gefasst:

 

    1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Öffentliche Ausschreibung vorzunehmen. Gegenstand ist die Förderung einer (ungeteilten) Stelle für eine Insolvenzberatung. Die Vertragsdauer wird auf drei Jahre festgelegt.
    2. Zuvor entwickelt der Sozialausschuss in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Qualitätskriterien, anhand derer sich die Angebote später nicht nur finanziell voneinander unterscheiden lassen.
    3. Der Sozialausschuss bestimmt nach der Eröffnung der Angebote und entsprechender Vorbereitung der Verwaltung in der Sitzung aus den Angeboten den Träger, der diese Aufgabe unter Berücksichtigung der Kosten und Qualitätskriterien übernehmen soll.
    4. Die Stelle wird zum 01.07.2007 eingerichtet.

 

  1. Ausstattung des HALZ (Hagener Arbeitslosenzentrums )

 

Zu diesem Punkt des Bürgerantrags nimmt der Träger des Hagener Arbeitslosenzentrums, das Diakonische Werk Ennepe/Ruhr-Hagen, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Pfarrer Thomas Hensel, wie folgt Stellung:

 

Der Bürgerantrag des DGB greife den nicht umgesetzten Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 24.02.2005 auf. Seinerzeit sei die ARGE über die städtischen Vertreter in der Trägerversammlung aufgefordert worden, eine halbe Stelle, zunächst befristet bis Ende 2005, zu fördern. Zur Umsetzung dieses Beschlusses seien Gespräche zwischen der zuständigen Fachbereichsleitung des Diakonischen Werkes und der Geschäftsführung der ARGE, Herrn Rumberg, geführt worden. Da es nach Auskunft von Herrn Rumberg unmöglich sei, aus dem Eingliederungstitel Personalstellen zu fördern, sei als Maßnahmeförderung eine Arbeitsgelegenheit zur Verstärkung des Beraters angeboten worden. Diese Variante sei aus Sicht des Diakonischen Werkes jedoch nicht tragbar gewesen, da die Beratung von Langzeitarbeitslosen von erfahrenem Fachpersonal (Sozialarbeiter/Innen bzw. Sozialpädagogen/Innen) mit guten Gesetzeskenntnissen  (SGB II, SGB III, SGB XII sowie aktuellen Rechtsprechungen) durchgeführt werden sollte. Auch wiederholte Anfragen der städtischen Vertreter in der Trägerversammlung hätten bisher nicht zu einer geeigneten Umsetzung des Beschlusses geführt. Im Rahmen des Armutsspaziergangs des DGB am 28.09.2006 sei die Forderung nach einer Aufstockung der Stellen daher wieder aufgegriffen worden.

 

Die aktuelle Beratungssituation stelle sich wie folgt dar:

 

Aus Sicht des Trägers bestehe in der Nachfrage ein ausreichender Bedarf, der eine Stellenaufstockung rechtfertige. Im Jahr 2006 seien im Hagener Arbeitslosenzentrum 833 Beratungskontakte dokumentiert worden, darin nicht enthalten seien die täglich eingehenden, acht bis fünfzehn telefonischen Anfragen von Ratsuchenden. Hinzu kämen 37 Veranstaltungen, Gruppeninformationen zu bestimmten Problemstellungen sowie Fachgespräche mit Multiplikatoren aus anderen Fachdiensten. Die Beratungsstelle sei gut in örtliche Angebote eingebunden und mit anderen Akteuren vernetzt. Eine Akzeptanz seitens der ARGE und der Agentur für Arbeit bestehe und drücke sich oft in kurzen Interventionen und Kontakten aus, durch die längere Rechtswege bzw. Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können. Der Standort Böhmerstraße 19 sei bekannt und seit zwanzig Jahren kontinuierlich mit qualifiziertem Fachpersonal besetzt. Mittlerweile seien die Grenzen der Auslastung und Finanzierung für die vorhandene Planstelle (0,5 Stelle) mehr als erreicht. Die Beratungsnachfrage steige weiterhin an, so dass eine Ausweitung Sinn mache.

 

Zur finanziellen Förderung teilt das Diakonische Werk mit, dass für Hagen in 2007 noch eine Förderung aus EU- bzw. Landesmitteln in Höhe von 24.376 Euro für eine halbe Stelle erfolgt sei. Die Aufstockung aus Eigenmitteln betrage voraussichtlich 29.000 Euro. Zurzeit seien die Beratungen über den Mitteleinsatz und die Zielrichtung des Europäischen Sozialfonds (Anteil des Landes NRW) noch nicht abgeschlossen. Daher sei eine Aussage über die Zukunft der anteiligen Refinanzierung der vorhandenen Stelle frühestens Mitte des Jahres möglich. Sofern diese Förderung komplett wegfiele, werde das Beratungsangebot für Langzeitarbeitslose in Hagen generell in Frage gestellt. Spätestens dann wäre eine Förderung aus städtischen Mitteln bzw. Mitteln der ARGE notwendig.

 

Bei Beibehaltung der bisherigen Finanzierung sei aus Sicht des Diakonischen Werkes eine Aufstockung um eine halbe Stelle und bei Wegfall der Finanzierung die Förderung einer vollen Stelle sinnvoll und die Forderung des DGB deshalb zu unterstützen.

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.05.2007 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung

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20.08.2007 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung

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06.09.2007 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen