23.05.2007 - 4.1 Bürgerantrag zur Verbesserung der Situation der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Mi., 23.05.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf und bittet den Vertreter des Antragstellers um
eine kurze Stellungnahme. Herr Marquardt, DGB, bedankt sich zunächst dafür,
dass sich der Ausschuss in dieser Ausführlichkeit mit dem Bürgerantrag
beschäftige. In der Vorlage sei zu den einzelnen Punkten bereits einiges
ausgeführt, es gelte jedoch, sich mit diesen noch einmal im Detail auseinander
zu setzen, um das damit verbundene Ziel, eine Verbesserung der Situation der
von Armut betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, zu stärken. Wie in
der Vorlage richtig dargestellt, sei die Erhöhung des Regelsatzes keine
Angelegenheit der Kommune, jedoch müsse sich nach Auffassung des Antragstellers
auch die Politik vor Ort mit diesem Thema befassen und aktiv werden. Die
Grundversorgung der von Arbeitslosengeld II betroffenen Menschen sei nicht mehr
gesichert, es gehe darum, diese Problematik an die zuständigen Stellen heranzutragen.
Bei der Versorgung mit Schulverpflegung und Schulbüchern komme es darauf an,
eine gesicherte Lösung herbeizuführen. Der Weg über Fördervereine sei lobenswert
und sinnvoll, aber nicht sicher genug. Es sei deshalb notwendig, eine Fixierung
des Anspruchs auf Schulverpflegung und Schulbücher herbeizuführen. Zu den
Themen Sicherung der Obdachlosenstelle und des Hagener Arbeitslosenzentrums
seien bereits Beschlüsse verschiedener Gremien gefasst worden, damit werde aber
der Fortbestand der Einrichtungen noch nicht gesichert. Auch hierfür müsse
gesorgt werden, deshalb sei es wichtig, diese Punkte im Beschwerdeausschuss zu
diskutieren. Herr Romberg bedankt sich für den Vortrag. Er weist darauf
hin, dass der Beschwerdeausschuss kein Beschlussgremium sei, sondern allenfalls
Empfehlungen aussprechen könne. Dennoch habe man sich bemüht, die einzelnen
Problemfelder aufzubereiten und werde sich damit auseinandersetzen. Er schlägt
vor, die einzelnen Punkte des Bürgerantrags in der Reihenfolge zu behandeln, in
der sie hier vorliegen, um jeweils zu entscheiden, wie damit weiter zu
verfahren ist. Frau Kramps erläutert, dass die zu diesem Bürgerantrag
erarbeiteten Vorlagen den Fraktionen noch nicht bekannt seien. Um den
Fraktionen zu ermöglichen, sich vor einer möglichen Beschlussfassung im Beschwerdeausschuss
mit den einzelnen Punkten zu befassen, beantrage sie, die heutige Beratung als
erste Lesung zu betrachten und keine Beschlüsse zu fassen. Herr Ciupka
erklärt, dass die Probleme der betroffenen Bürgerinnen und Bürger durchaus
diskussionswürdig seien, jedoch sei es wenig sinnvoll, sich damit im
Beschwerdeausschuss zunächst in erster Lesung zu befassen und dann noch einmal
darüber zu beraten. Es sei sinnvoller, den Bürgerantrag dem Oberbürgermeister
zuzuleiten, um ihn dann in die Fachausschüsse zu geben. Frau Panzer
meint, dass der Beschwerdeausschuss nicht das richtige Gremium für die Diskussion
über dieses Thema sei. Der Ausschuss könne sich zwar eine Meinung bilden, aber
keine Entscheidung treffen. Es sei die Frage zu stellen, welches Ziel der DGB
mit seinem Bürgerantrag verfolge. Herr Kurrat lehnt den Vorschlag, die
heutige Beratung als erste Lesung zu betrachten, ab. Der Ausschuss könne zwar
darüber diskutieren, sei aber nicht zuständig. Die einzelnen Punkte müssten zur
Beratung an die jeweiligen Fachausschüsse überwiesen werden. Herr Idel
weist darauf hin, dass zu einzelnen Punkten bereits Diskussionen in den
zuständigen Gremien erfolgt und Beschlüsse gefasst worden seien. Herr
Romberg fragt noch einmal bei Frau Kramps nach, ob ihr Antrag so verstanden
werden soll, dass zu keinem Punkt heute ein Beschluss gefasst werden soll,. also
auch nicht zu denen, die bereits in den Fachausschüsse diskutiert werden. Frau
Kramps macht deutlich, dass diese Vorlage noch in keinem anderen Gremium beraten
wurde und deshalb zunächst in den Fraktionen erörtert werden müsse. Sie halte
ihren Antrag deshalb weiter aufrecht. Es wird darüber diskutiert, ob dem
Vorschlag von Frau Kramps gefolgt werden kann oder es sinnvoller ist, die Beschlüsse
zu den einzelnen Punkten in dieser Sitzung zu fassen. An der Diskussion
beteiligen sich Herr Römer, Herr Ciupka und Frau Kramps.
Da keine Einigung erzielt werden kann, lässt Herr Romberg über den Antrag von
Frau Kramps abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja- Stimmen, 8 Nein-Stimmen, keine Enthaltung.
Der
Antrag von Frau Kramps, die heutige Beratung der Tagesordnungspunkte 4.1 und
4.2 als erste Lesung zu betrachten, wird mit Mehrheit angenommen.
Herr Romberg schlägt daher vor, die einzelnen
Punkte des Bürgerantrags aufzurufen und ohne Beschlussfassung zu beraten.
1. Schulbücher/Schulverpflegung
Herr Kortmann, Amt für Schulverwaltung und Hochschulwesen, führt aus, dass es nach den
Bestimmungen des Sozialgesetzbuches die Lernmittelfreiheit nur noch für Empfänger
von Sozialhilfe gebe, nicht für Empfänger von Arbeitslosengeld II. Zudem gebe
es eine Mitteilung des Innenministeriums, nach der die Gewährung von
entsprechenden Hilfen auf kommunaler Ebene eine freiwillige Angelegenheit sei.
Da die Stadt Hagen jedoch einem Haushaltssicherungskonzept unterliege, könnten für
solche freiwilligen Leistungen keine Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die
Kosten für Schulbücher beliefen sich auf 80.000 bis 150.000 Euro jährlich. Es
sei sowohl im Schulausschuss als auch in den Schulen darüber diskutiert worden,
wie man eine Lösung für dieses Problem herbeiführen könnte. Die Schulen verfügten
in der Regel über einen Fundus an Schulbüchern, aus dem diese ausgeliehen
werden könnten. Der Bestand werde teilweise aus schulischen Mitteln, teilweise
aber auch mit Unterstützung der Fördervereine ergänzt. Diese Praxis habe sich
inzwischen bewährt. Den Schulen werde ein Bonus von 50 % gewährt, wenn sie
ihren Lehrmittel-Etat nicht ausschöpften, auch dies trage zur Förderung dieses
Konzeptes bei. In besonderen Einzelfällen sei es darüber hinaus möglich, auch
aus städtischen Mitteln die Kosten für benötigte Schulbücher zu übernehmen. Bisher
sei der Schulverwaltung kein Fall bekannt geworden, in dem ein Kind ohne
Schulbücher geblieben wäre. Frau Kramps fragt nach, woher diese
Erkenntnis stamme. Dem DGB seien offensichtlich Fälle bekannt, in denen Kinder
unversorgt geblieben seien. Herr Kortmann antwortet, dass seine Aussage
auf Rückmeldungen der Schulen fuße. Frau Kramps regt an, dass der DGB der
Verwaltung die Namen der betroffenen Kinder nennen solle, damit diese Einzelfälle
geprüft werden können. Herr Voigt meint, mit dieser Angelegenheit solle
sich der Schulausschuss befassen. Herr Pieper wirft ein, dass der
Schulausschuss auch keine andere Information habe, insofern wäre es schon
richtig, dass die Verwaltung prüfe. Herr Romberg erinnert daran, dass in
dieser Sitzung kein Beschluss über das weitere Vorgehen gefasst werden kann,
insofern könne keine Überweisung an den Schulausschuss erfolgen.
Zum Thema Schulverpflegung berichtet Herr
Kortmann, dass die Stadt Hagen seit Jahrzehnten bei Empfängern von Hilfe
zum Lebensunterhalt 50 Prozent der Kosten für die Schulverpflegung übernehme. Auch
Empfänger von Arbeitslosengeld II würden darin einbezogen. Die Überlegung,
allen Schulkindern kostenlose Schulverpflegung zu gewähren, scheitere an den
Kosten und an der Haushaltslage. Herr Böcker bestätigt diese Angaben. Es
sei schon immer so gewesen, dass Empfänger von Sozialhilfe und später auch
Empfänger von Arbeitslosengeld II nur die Hälfte der Kosten für
Schulverpflegung zu zahlen hätten.
2. Höhe des Regelsatzes
Herr Stüwe, Fachbereich Jugend und Soziales, führt aus, dass Stadt Hagen auf die
Festsetzung der Höhe der Regelsätze in der Tat keinen Einfluss habe. Dennoch
sei es wünschenswert, wenn sich die Politik auf kommunaler Ebene dieses Themas
annehmen würde. Die Anpassung der Regelsätze im 5-Jahres-Zeitraum trage den
tatsächlichen Entwicklungen nicht Rechnung, insbesondere hinsichtlich der
Energiekosten. Der Zeitraum der Anpassung müsse kürzer gefasst werden. Herr
Romberg schlägt vor, dass der Rat eventuell eine entsprechende Petition an
die Bundesregierung bzw. den Petitionsausschuss des Bundestages richten könnte.
Herr Böcker unterstützt diesen Vorschlag und meint, der Rat könnte in
seiner übernächsten Sitzung eine solche Resolution verabschieden. Herr
Pieper wirft ein, dass er dem Handbuch des Bundestages entnommen habe, dass
viele Abgeordnete des Bundestages auch Mitglied in einer DGB- Gewerkschaft
seien. Der DGB solle diesen Umstand nutzen und die Problematik auch den entsprechenden
Abgeordneten vortragen.
4. Verwendung der Eingliederungsmittel der ARGE
Da keine Stellungnahme der ARGE zu diesem Punkt
vorliegt und auch kein Vertreter der ARGE anwesend ist, wird über dieses Thema
nicht diskutiert.
5. Fachstelle für Obdachlose
Herr Stüwe führt aus, dass die Fachstelle für Obdachlose seit Jahren gute Arbeit
leiste. Es sei mit ihrer Hilfe gelungen, die Situation der von
Wohnungslosigkeit Betroffenen bzw. der hiervon Bedrohten entscheidend zu
verbessern. Einige ehemalige Obdachlosenunterkünfte seien inzwischen einem
anderen Zweck zugeführt worden. Der Bestand der Fachstelle an sich sei nicht
gefährdet, allerdings stünden einige Elemente auf wackligen Füßen. Der
Sozialausschuss habe beschlossen, den städtischen Zuschuss an die
Arbeiterwohlfahrt zunächst weiter zu zahlen. Mit diesem Thema sei der
Sozialausschuss intensiv befasst, in einer der nächsten Sitzungen werde erneut
darüber beraten. Ebenfalls sei beschlossen worden, bei der Zentralen
Beratungsstelle für Wohnraumsicherung und Wohnungsnotfälle städtische Mittel
bereit zu stellen, mit dem weiter Reintegrationshilfen geleistet werden können.
Herr Römer fragt, welche Aufgaben unter den Begriff
„Reintegrationshilfen“ fallen. Herr Stüwe antwortet, dass
hiermit versucht wird, Wohnungslose wieder in ein geordnetes Leben zu
integrieren, in dem zum Beispiel geeigneter Wohnraum vermittelt würde. Eine
weitere Aufgabe sei in der Verhinderung von Wohnungslosigkeit zu sehen, etwa
durch die Übernahme von Mietrückständen.
Zur medizinischen Versorgung von Obdachlosen
stellt Herr Böcker die Frage, wie sich die Situation ab 01.04.2007
darstelle. Nach Änderung der gesetzlichen Grundlagen für die
Krankenversicherung müssten eigentlich alle Bürgerinnen und Bürger krankenversichert
sein, insofern stelle sich die Frage, inwieweit eine zusätzliche medizinische
Versorgung von Obdachlosen erforderlich sei und wie diese finanziert werde. Herr
Stüwe antwortet, dass auch schon vor der Gesetzesänderung viele Obdachlose
krankenversichert gewesen seien. Dennoch seien beispielsweise Arztbesuche für
diesen Personenkreis ein Problem, deshalb sei auch weiterhin eine besondere
Betreuung erforderlich. Die Stadt biete über das Gesundheitsamt einen
medizinischen Dienst an. Über eine Aufteilung der Kosten werde derzeit mit der
kassenärztlichen Vereinigung verhandelt, ein Ergebnis stehe noch aus.
6. Sicherung der Schuldner- und Insolvenzberatung
Herr Stüwe erläutert den Inhalt der Vorlage und teilt mit, dass die Ausweitung der
städtischen Schuldner- und Insolvenzberatung um eine weitere Stelle beschlossen
wurde. Es sei eine Ausschreibung erfolgt, an der sich die Stadt Hagen aus
verschiedenen Gründen nicht habe beteiligen können. Der Sozialausschuss werde sich
mit diesem Thema weiter befassen.
7. Ausstattung des Hagener Arbeitslosenzentrums
Herr Böcker stellt mit Hinweis auf die Vorlage die Frage, was damit gemeint sei,
dass die Anfragen der städtischen Vertreter in der Trägerversammlung noch nicht
zu einem Ergebnis geführt hätten. Seiner Kenntnis nach hätten die städtischen
Vertreter die Mehrheit in der Trägerversammlung, es müsse doch möglich sein,
die noch offenen Fragen zu klären. Herr Romberg stellt fest, dass diese
Frage in der heutigen Sitzung nicht beantwortet werden kann, da kein
sachkundiger Vertreter anwesend ist. Es soll versucht werden, diese Frage bis
zur nächsten Sitzung zu klären.
Herr Römer stellt mit Bezug auf die gesamte Vorlage die Frage, welche Kosten auf
die Stadt Hagen zukommen würden, wenn alle Forderungen des DGB erfüllt würden. Herr
Idel antwortet, dass es schwierig sein dürfte, eine konkrete Zahl zu
ermitteln, da verschiedene Träger beteiligt und die Vorgaben nicht eindeutig
definiert seien. Herr Romberg rät dazu, sich in der weiteren Diskussion
über die einzelnen Punkte des Bürgerantrags auf das Notwendige zu beschränken
und die Verwaltung nicht mit zusätzlichen Fragestellungen zu belasten. Er
schlägt vor, die Beratung über den ersten Teil des Bürgerantrags an dieser
Stelle zu beenden, da die Informationen im Wesentlichen ausgetauscht seien.
Hiergegen werden keine Einwände erhoben.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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