Beschlussvorlage - 0002/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Teiländerung Nr. 68 - Herbeck - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung2. Bebauungsplan Nr. 11/01 (538) Herbeck-West hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dieter Althaus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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18.04.2007
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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02.05.2007
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05.06.2007
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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03.05.2007
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06.06.2007
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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08.05.2007
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12.06.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.05.2007
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14.06.2007
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Beschlussvorschlag
Zu 1.:
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des
Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahrens Nr. 68 – Herbeck - und die
Begründung vom 10.01.2007 nach § 3
Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil
dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit
der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Zu 2.:
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 11/01 (538) Herbeck West und die Begründung vom 10.01.2007 nach § 3 Abs. 2
BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses
Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit
der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich
der Flächennutzungsplan-Teiländerung:
Der Geltungsbereich der FNP-Änderung liegt nördlich
der Bundesautobahn A 46 zwischen dem Gewerbegebiet Sudfeld und der Ortslage
Herbeck, südlich der Dolomitstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Geltungsbereich
des Bebauungsplanes:
Der Bebauungsplan liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 14.
Die Abgrenzung verläuft
- im Westen am Ölmühlenbach entlang bis zu dem Bereich, wo das Flurstück Nr. 95 in südlicher Richtung abknickt,
- im Süden verläuft die Grenze unter Einbeziehung der Flurstücke Nr. 94, 95 und 96 weiter in westlicher Richtung bis zum Herbecker Weg,
- im Osten am Herbecker Weg,
- im Norden entlang der Dolomitstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster
Verfahrensschritt:
Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung vor
den Sommerferien wird voraussichtlich in 2007 der Satzungsbeschluss gefasst
werden.
Sachverhalt
Eine Kurzfassung ist aufgrund der Kürze der Begründung nicht erforderlich.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 29.11.01 die
Einleitung des FNP -Teiländerungsverfahrens Nr. 68 – Herbeck - und die
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Nr. 11/01 Herbeck-West beschlossen.
Bereits 1996 hat der Rat (03.07.1996) die Rahmenplanung für den Gesamtbereich um den Ortsteil Herbeck mit Mehrheit beschlossen und dem Nutzungskonzept für die Entwicklung von Gewerbeflächen zugestimmt.
Ende 1996 sind im Rahmen der Stadtteilplanung die Träger öffentlicher Belange und die Bürger beteiligt worden. Die dabei eingegangenen Hinweise richteten sich nicht gegen die Grundzüge der Planung sondern waren als Anregung für die Weiterbearbeitung zu verstehen.
Da die Inhalte der Planung nicht geändert wurden, konnte zum den vorgenannten Planverfahren auf eine erneute Bürgeranhörung verzichtet werden.
Im März 2006 wurde die Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bzw. Behördenbeteiligung durchgeführt.
Alle umweltrelevanten Träger öffentlicher Belange bzw. Behörden wurden ergänzend im November 2006 erneut angeschrieben und aufgefordert eine Stellungnahme zum Umfang und zum Detaillierungsgrad des Umweltberichtes (Scoping) abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen richteten sich nicht gegen die Planung. Eine Ausnahme bildet die Stellungnahme der Hagener Naturschutzverbände, die für zusätzliche Flächenausweisungen keinen Bedarf sehen.
Dem muss von Seiten der Verwaltung widersprochen werden.
Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans werden im Stadtbezirk Hohenlimburg gewerbliche Bauflächen in einer Größenordnung von ca. 27 ha zukünftig entfallen. Dabei handelt es sich neben Flächen, die aus Gründen des Hochwasserschutzes entfallen, auch um Flächen, die aufgrund der dort vorherrschenden Einzelhandelsnutzungen nunmehr als Sonderbauflächen dargestellt werden sollen sowie Bereiche die zukünftig als Mischbauflächen dargestellt werden sollen.
Ein zusätzliches Argument für eine Entwicklung dieser Fläche ist der Tatbestand, dass mit dem bereits vollzogenen Ausbau von Dolomit- und Hammacherstraße zwischen den Baugebieten „Sudfeld“ im Norden und „Barmerfeld“ im Süden bis zur Hohenlimburger Str. die Erschließung der anliegenden, vorhandenen und potentiell entwickelbaren Baugebiete optimiert wurden. Entstanden sind mit dem Ausbau auch Netzverknüpfungen, die für die Erschließungsergänzung des gesamten südlichen Industrie- und Gewerbegebietes „Unteres Lennetal“ und damit für die Entlastung betroffener Ortslagen erforderlich waren.
Die Abweichungen der Abgrenzungen der FNP-Teiländerung und des Bebauungsplanes ergeben sich aus den unterschiedlichen Maßstäblichkeit.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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559,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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3 MB
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4
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(wie Dokument)
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59,2 kB
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5
|
(wie Dokument)
|
190,6 kB
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6
|
(wie Dokument)
|
283,4 kB
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|
7
|
(wie Dokument)
|
666,9 kB
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05.06.2007 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss
gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.
Zusatz des Landschaftsbeirates:
Der Landschaftsbeirat bittet die Verwaltung, den Umweltbericht bis zum
Satzungsbeschluss um die gem. UVPG erforderliche Betrachtung der
Summationswirkungen mit benachbarten Planungen und um die Betrachtung der
zusammenfassenden Auswirkungen von Einleitungen in den Ölmühlenbach,
nachzubessern.
06.06.2007 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Zu 1.:
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des
Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahrens Nr. 68 – Herbeck - und die
Begründung vom 10.01.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen
Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage
Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit
der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Zu 2.:
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 11/01 (538) Herbeck West und die Begründung vom 10.01.2007 nach § 3 Abs. 2
BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses
Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit
der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich der
Flächennutzungsplan-Teiländerung:
Der Geltungsbereich der FNP-Änderung liegt
nördlich der Bundesautobahn A 46 zwischen dem Gewerbegebiet Sudfeld und der
Ortslage Herbeck, südlich der Dolomitstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Der Bebauungsplan liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 14.
Die Abgrenzung verläuft
- im Westen am Ölmühlenbach entlang bis zu dem Bereich, wo das Flurstück Nr. 95 in südlicher Richtung abknickt,
- im Süden verläuft die Grenze unter Einbeziehung der Flurstücke Nr. 94, 95 und 96 weiter in westlicher Richtung bis zum Herbecker Weg,
- im Osten am Herbecker Weg,
- im Norden entlang der Dolomitstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung
vor den Sommerferien wird voraussichtlich in 2007 der Satzungsbeschluss gefasst
werden.
Zusatz des Umweltausschusses:
Der Umweltausschuß schließt sich der Beschlußfassung des
Landschaftsbeirates an und bittet ebenfalls die Verwaltung, den Umweltbericht
bis zum Satzungsbeschluss um
die gem. UVPG erforderliche Betrachtung der Summationswirkungen mit
benachbarten Planungen und um die Betrachtung der zusammenfassenden
Auswirkungen von Einleitungen in den Ölmühlenbach, nachzubessern.
12.06.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
Zu 1.:
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des
Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahrens Nr. 68 – Herbeck - und die
Begründung vom 10.01.2007 nach § 3
Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil
dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit
der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Zu 2.:
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 11/01 (538) Herbeck West und die Begründung vom 10.01.2007 nach § 3 Abs. 2
BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses
Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit
der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich
der Flächennutzungsplan-Teiländerung:
Der Geltungsbereich der FNP-Änderung liegt
nördlich der Bundesautobahn A 46 zwischen dem Gewerbegebiet Sudfeld und der
Ortslage Herbeck, südlich der Dolomitstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Geltungsbereich
des Bebauungsplanes:
Der Bebauungsplan liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 14.
Die Abgrenzung verläuft
- im Westen am Ölmühlenbach entlang bis zu dem Bereich, wo das Flurstück Nr. 95 in südlicher Richtung abknickt,
- im Süden verläuft die Grenze unter Einbeziehung der Flurstücke Nr. 94, 95 und 96 weiter in westlicher Richtung bis zum Herbecker Weg,
- im Osten am Herbecker Weg,
- im Norden entlang der Dolomitstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster
Verfahrensschritt:
Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung nach den Sommerferien wird
voraussichtlich in 2007 der Satzungsbeschluss gefasst werden.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Mit Mehrheit beschlossen |
14.06.2007 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Zu 1.:
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des
Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahrens Nr. 68 – Herbeck - und die
Begründung vom 10.01.2007 nach § 3
Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil
dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit
der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Zu 2.:
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 11/01 (538) Herbeck West und die Begründung vom 10.01.2007 nach § 3 Abs. 2
BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses
Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit
der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich
der Flächennutzungsplan-Teiländerung:
Der Geltungsbereich der FNP-Änderung liegt
nördlich der Bundesautobahn A 46 zwischen dem Gewerbegebiet Sudfeld und der
Ortslage Herbeck, südlich der Dolomitstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Geltungsbereich
des Bebauungsplanes:
Der Bebauungsplan liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 14.
Die Abgrenzung verläuft
- im Westen am Ölmühlenbach entlang bis zu dem Bereich, wo das Flurstück Nr. 95 in südlicher Richtung abknickt,
- im Süden verläuft die Grenze unter Einbeziehung der Flurstücke Nr. 94, 95 und 96 weiter in westlicher Richtung bis zum Herbecker Weg,
- im Osten am Herbecker Weg,
- im Norden entlang der Dolomitstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster
Verfahrensschritt:
Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung nach den Sommerferien wird
voraussichtlich in 2007 der Satzungsbeschluss gefasst werden.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit beschlossen |