Beschlussvorlage - 0002/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zu 1.:

 

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Be­schluss gehörenden Entwurf des Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahrens Nr. 68 – Herbeck - und die Begründung vom 10.01.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Be­gründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Nieder­schrift.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Zu 2.:

 

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Be­schluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11/01 (538) Herbeck West und die Begründung vom 10.01.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fas­sung. Die Be­gründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Nieder­schrift.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Teiländerung:

 

Der Geltungsbereich der FNP-Änderung liegt nördlich der Bundesautobahn A 46 zwischen dem Gewerbegebiet Sudfeld und der Ortslage Herbeck, südlich der Dolomitstraße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

 

Der Bebauungsplan liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 14.

 

Die Abgrenzung verläuft

-         im Westen am Ölmühlenbach entlang bis zu dem Bereich, wo das Flurstück Nr. 95 in südlicher Richtung abknickt,

-         im Süden verläuft die Grenze unter Einbeziehung der Flurstücke Nr. 94, 95 und 96 weiter in westlicher Richtung bis zum Herbecker Weg,

-         im Osten am Herbecker Weg,

-         im Norden entlang der Dolomitstraße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung vor den Sommerferien wird voraussichtlich in 2007 der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

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Sachverhalt

Eine Kurzfassung ist aufgrund der Kürze der Begründung nicht erforderlich.


 

 
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 29.11.01 die Einleitung des FNP -Teilände­rungsverfahrens Nr. 68 – Herbeck - und die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Nr. 11/01 Herbeck-West beschlossen.

 

Bereits 1996 hat der Rat (03.07.1996) die Rahmenplanung für den Gesamtbereich um den Ortsteil Herbeck mit Mehrheit beschlossen und dem Nutzungskonzept für die Ent­wicklung von Gewerbeflächen zugestimmt.

Ende 1996 sind im Rahmen der Stadtteilplanung die Träger öffentlicher Belange und die Bürger beteiligt worden. Die dabei eingegangenen Hinweise richteten sich nicht gegen die Grundzüge der Planung sondern waren als Anregung für die Weiterbearbeitung zu verstehen.

Da die Inhalte der Planung nicht geändert wurden, konnte zum den vorgenannten Plan­verfahren auf eine erneute Bürgeranhörung verzichtet werden.

 

Im März 2006 wurde die Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bzw.  Behördenbeteiligung durchgeführt.

Alle umweltrelevanten Träger öffentlicher Belange bzw. Behörden wurden ergänzend im November 2006 erneut angeschrieben und aufgefordert eine Stellungnahme zum Um­fang und zum Detaillierungsgrad des Umweltberichtes (Scoping) abzugeben.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen richteten sich nicht gegen die Planung. Eine Aus­nahme bildet die Stellungnahme der Hagener Naturschutzverbände, die für zusätzliche Flächenausweisungen keinen Bedarf sehen.

 

Dem muss von Seiten der Verwaltung widersprochen werden.

Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans werden im Stadtbezirk Ho­henlimburg gewerbliche Bauflächen in einer Größenordnung von ca. 27 ha zukünftig entfallen. Dabei handelt es sich neben Flächen, die aus Gründen des Hochwasser­schutzes entfallen, auch um Flächen, die aufgrund der dort vorherrschenden Einzelhan­delsnutzungen nunmehr als Sonderbauflächen dargestellt werden sollen sowie Bereiche die zukünftig als Mischbauflächen dargestellt werden sollen.

 

Ein zusätzliches Argument für eine Entwicklung dieser Fläche ist der Tatbestand, dass mit dem bereits vollzogenen Ausbau von Dolomit- und Hammacherstraße zwischen den Baugebieten „Sudfeld“ im Norden und „Barmerfeld“ im Süden bis zur Hohenlimburger Str. die Erschließung der anliegenden, vorhandenen und potentiell entwickelbaren Bau­gebiete optimiert wurden. Entstanden sind mit dem Ausbau auch Netzverknüpfungen, die für die Erschließungsergänzung des gesamten süd­lichen Industrie- und Gewerbegebietes „Unteres Lennetal“ und damit für die Entlastung betroffener Ortslagen erforderlich wa­ren.

 

Die Abweichungen der Abgrenzungen der FNP-Teiländerung und des Bebauungsplanes ergeben sich aus den unterschiedlichen Maßstäblichkeit.

 

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.04.2007 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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02.05.2007 - Naturschutzbeirat - vertagt

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03.05.2007 - Umweltausschuss - vertagt

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08.05.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - vertagt

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10.05.2007 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

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05.06.2007 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.

 

Zusatz des Landschaftsbeirates:

 

Der Landschaftsbeirat bittet die Verwaltung, den Umweltbericht bis zum Satzungsbeschluss um die gem. UVPG erforderliche Betrachtung der Summationswirkungen mit benachbarten Planungen und um die Betrachtung der zusammenfassenden Auswirkungen von Einleitungen in den Ölmühlenbach, nachzubessern.

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

        10

Dagegen:

          1

Enthaltungen:

          1

 

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06.06.2007 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Zu 1.:

 

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Be­schluss gehörenden Entwurf des Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahrens Nr. 68 – Herbeck - und die Begründung vom 10.01.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Be­gründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Nieder­schrift.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Zu 2.:

 

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Be­schluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11/01 (538) Herbeck West und die Begründung vom 10.01.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fas­sung. Die Be­gründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Nieder­schrift.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Teiländerung:

 

Der Geltungsbereich der FNP-Änderung liegt nördlich der Bundesautobahn A 46 zwischen dem Gewerbegebiet Sudfeld und der Ortslage Herbeck, südlich der Dolomitstraße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

 

Der Bebauungsplan liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 14.

 

Die Abgrenzung verläuft

-         im Westen am Ölmühlenbach entlang bis zu dem Bereich, wo das Flurstück Nr. 95 in südlicher Richtung abknickt,

-         im Süden verläuft die Grenze unter Einbeziehung der Flurstücke Nr. 94, 95 und 96 weiter in westlicher Richtung bis zum Herbecker Weg,

-         im Osten am Herbecker Weg,

-         im Norden entlang der Dolomitstraße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung vor den Sommerferien wird voraussichtlich in 2007 der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

 

Zusatz des Umweltausschusses:

Der Umweltausschuß schließt sich der Beschlußfassung des Landschaftsbeirates an und bittet ebenfalls die Verwaltung, den Umweltbericht bis zum Satzungsbeschluss um

die gem. UVPG erforderliche Betrachtung der Summationswirkungen mit benachbarten Planungen und um die Betrachtung der zusammenfassenden Auswirkungen von Einleitungen in den Ölmühlenbach, nachzubessern.

Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 1

Enthaltungen:

      

 

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12.06.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Zu 1.:

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Be­schluss gehörenden Entwurf des Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahrens Nr. 68 – Herbeck - und die Begründung vom 10.01.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Be­gründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Nieder­schrift.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Zu 2.:

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Be­schluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11/01 (538) Herbeck West und die Begründung vom 10.01.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fas­sung. Die Be­gründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Nieder­schrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Teiländerung:

Der Geltungsbereich der FNP-Änderung liegt nördlich der Bundesautobahn A 46 zwischen dem Gewerbegebiet Sudfeld und der Ortslage Herbeck, südlich der Dolomitstraße.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Der Bebauungsplan liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 14.

Die Abgrenzung verläuft

-         im Westen am Ölmühlenbach entlang bis zu dem Bereich, wo das Flurstück Nr. 95 in südlicher Richtung abknickt,

-         im Süden verläuft die Grenze unter Einbeziehung der Flurstücke Nr. 94, 95 und 96 weiter in westlicher Richtung bis zum Herbecker Weg,

-         im Osten am Herbecker Weg,

-         im Norden entlang der Dolomitstraße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung nach den Sommerferien wird voraussichtlich in 2007 der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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14.06.2007 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Zu 1.:

 

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Be­schluss gehörenden Entwurf des Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahrens Nr. 68 – Herbeck - und die Begründung vom 10.01.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Be­gründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Nieder­schrift.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Zu 2.:

 

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Be­schluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11/01 (538) Herbeck West und die Begründung vom 10.01.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fas­sung. Die Be­gründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Nieder­schrift.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Teiländerung:

 

Der Geltungsbereich der FNP-Änderung liegt nördlich der Bundesautobahn A 46 zwischen dem Gewerbegebiet Sudfeld und der Ortslage Herbeck, südlich der Dolomitstraße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

 

Der Bebauungsplan liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 14.

 

Die Abgrenzung verläuft

-         im Westen am Ölmühlenbach entlang bis zu dem Bereich, wo das Flurstück Nr. 95 in südlicher Richtung abknickt,

-         im Süden verläuft die Grenze unter Einbeziehung der Flurstücke Nr. 94, 95 und 96 weiter in westlicher Richtung bis zum Herbecker Weg,

-         im Osten am Herbecker Weg,

-         im Norden entlang der Dolomitstraße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung nach den Sommerferien wird voraussichtlich in 2007 der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen